1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2.1.
Verfahren
Titel: Wissenschaftliche Begleitevaluation des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie
Beschreibung: Auftragsgegenständlich ist die wissenschaftliche Begleitevaluation eines Qualitätssicherungsverfahrens der Ambulanten Psychotherapie.
Kennung des Verfahrens: 1748728b-ec60-41aa-9675-9d8d2e9eb48b
Interne Kennung: V-Befr-2025-3
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: s. I.2_Informationsmemorandum
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: s. II.3_Leistungsbeschreibung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YJF58SW
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Betrug: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Korruption: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Zahlungsunfähigkeit: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: s. Ziffer 10.5 des I.2_Informationsmemorandums
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Wissenschaftliche Begleitevaluation des QS-Verfahrens ambulante Psychotherapie
Beschreibung: Weitere Einzelheiten zum Auftragsgegenstand können der II.3_Leistungsbeschreibung entnommen werden, die den im Teilnahmewettbewerb ausgewählten Bewerbern auf Grundlage für die zu erstellenden Angebote zur Verfügung gestellt wird und den Teilnahmeunterlagen nur zur Information als Entwurf beiliegt.
Interne Kennung: V-Befr-2025-3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73100000 Dienstleistungen im Bereich Forschung und experimentelle Entwicklung
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: s. II.3_Leistungsbeschreibung
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 56 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: a) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Aus-schlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AEntG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AEntG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WRegG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzu-reichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AEntG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis-und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Ei-generklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nach-weis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 10.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. (7) Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. c) Bewerber-/Bietergemeinschaften (1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. (2) Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklä-rung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt je-des Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.2), ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. (4) Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Angabe, welche Teile der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angabe der durchschnittlichen jährlichen Zahl der fest angestellten Mitarbeiter und der Zahl der Führungskräfte in den letzten drei Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024).
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: - Geeignete Referenzen über die innerhalb der letzten 3 Jahre vor Ablauf der Teilnahmefrist ausgeführten und erfolgreich zum Abschluss gebrachten vergleich-baren Aufträgen (wissenschaftliche Begleitevaluation eines Qualitätssicherungsverfahrens) in Form einer Liste mit folgenden Angaben für jede Referenz - Auftraggeber, einschließlich kompetenter Ansprechpartner mit Kontaktdaten sowie Angaben zum Tätigkeitsfeld (z.B. Gesundheitssektor, öffentlicher Sektor) - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft Bewerber werden gebeten, eine Auswahl zu treffen und bis zu fünf Referenzen nachzuweisen, die anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die Referenzen in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet (siehe hierzu I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit). Dabei werden die Referenzen jeweils mit 20 % gewichtet. Folglich werden also die fünf Referenzen gleich gewertet. Mindestanforderung: Es sind insgesamt mindestens fünf Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Referenzen sind nach Art, Umfang und Schwierigkeit mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags vergleichbar, wenn die im Folgenden genannten Merkmale jeweils erfüllt sind: Alle fünf Referenzen müssen das folgende Merkmal erfüllen: - Es muss sich um Arbeiten aus dem Bereich gesundheitlicher oder sozialer Versorgung handeln - Alle Referenzen müssen einen Auftragswert von mindestens EUR 20.000 (netto) haben Mindestens drei der fünf insgesamt einzureichenden Referenzen müssen das folgende Merkmal erfüllen: - Es handelt sich um empirisch fundierte Arbeiten auf Basis von quantitativen Analysen von Primär- oder Sekundärdaten. Mindestens zwei der fünf insgesamt einzureichenden Referenzen müssen das folgende Merkmal erfüllen: - Es muss sich um eine wissenschaftliche (Begleit-)Evaluation von Maßnahmen im Bereich gesundheitlicher oder sozialer Versorgung handeln - Es muss sich um eine Fragebogenentwicklung handeln. - Es handelt sich um Referenzen aus dem Bereich der Psychotherapieforschung oder psychiatrischer Versorgung - Es handelt sich um eine Arbeit zur Messung der Versorgungsqualität im gesundheitlichen oder sozialen Bereich. Mindestens eine der fünf insgesamt einzureichenden Referenzen muss das folgende Merkmal erfüllen: - Der Referenzauftraggeber ist ein relevanter Akteur aus dem Bereich der Gesundheitsversorgung oder Gesundheitspolitik (z.B. Bundesministerium, Krankenkasse, Leistungserbringerverband, Klinikgruppe) Teilnehmerauswahl: (1) Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert we-den, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufzufordern. Es werden die Bewerber aufgefordert, die im Ergebnis der nachstehenden Auswahlkriterien die höchste Punktzahl erreichen. (2) Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund des nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriteriums aus: Referenzen (maximal 10 Punkte) Technische und berufliche Leistungsfähigkeit: Referenz 1: 20 % Referenz 2: 20 % Referenz 3: 20 % Referenz 4: 20 % Referenz 5: 20 % Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise b-wertet. Für die Höchstpunktzahl sind je Referenz folgende Kompetenzen in den auftragsgegenständlichen Leistungsbereichen nachzuweisen: Auswahlkriterium 1: Evaluation 3 Punkte Die erfolgte Evaluation betrifft den Bereich der ambulanten Psychotherapie. 2 Punkte Die erfolgte Evaluation betrifft den Bereich der psychiatrischen Versorgung. 1 Punkt Die erfolgte Evaluation betrifft den Bereich der gesundheitlichen Versorgung 0 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht oder es liegt keine Referenz vor. Auswahlkriterium 2: Fragebogenentwicklung 2 Punkte Es handelt sich um eine Patientenbefragung im Bereich der ambulanten Psychotherapie 1 Punkt Es handelt sich um eine Patientenbefragung. 0 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht oder es liegt keine Referenz vor. Auswahlkriterium 3: Versorgungsqualität 3 Punkte Die quantitativen Analysen erfolgten zur Abbildung der Versorgungsqualität im Bereich der am-bulanten Psychotherapie 2 Punkte Die quantitativen Analysen erfolgten zur Abbildung der Versorgungsqualität Bereich der psychi-atrischen Versorgung. 1 Punkt Die quantitativen Analysen erfolgten zur Abbildung der Versorgungsqualität in einem anderen Be-reich der gesundheitlichen Versorgung. 0 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht oder es liegt keine Referenz vor. Auswahlkriterium 4: Datenanalysen 2 Punkte Die quantitativen Analysen bezogen sich auf einen Datensatz > 10.000 Fälle 1 Punkt Die quantitativen Analysen bezogen sich auf einen Datensatz > 100 Fälle 0 Punkte Die Referenz erfüllt die genannten Voraussetzungen nicht oder es liegt keine Referenz vor. Maximal sind 10 Punkte je Referenz erreichbar. Die Referenzen werden entsprechend der vorstehenden Prozentsätze gewichtet. Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Sind weniger als fünf Referenzen wertbar, so werden die nicht wertbaren Referenzen mit 0 Punkten in die Wertung eingestellt. Es werden drei Bewerber ausgewählt und zur Angebotsabgabe aufgefordert, die die meisten Gesamtpunkte auf sich vereinen. Bei gleicher Punktzahl wird der Kreis der Teilnehmer entsprechend erweitert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2023, 2024),
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags (wissenschaftliche Begleitevaluation eines Qualitätssicherungsverfahrens) in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2022, 2023, 2024),
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung aufgrund von Tätigkeiten für Pe-sonen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadenfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personen- und Sachschäden: mind. EUR 1.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00 Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: -Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z.B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben. - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z.B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung).
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 05/09/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: s. Ziffer 4.3 des I.2_Informationsmemorandums
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Einleitung, Antrag (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen
Registrierungsnummer: DE302066482
Postanschrift: Katharine-Heinroth-Ufer 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10787
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 0305858260
Fax: 030585826999
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt, Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 0228 9499-0
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0228 9499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3588a428-6642-46b3-8ee9-c587ad99150c - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 21/08/2025 18:59:14 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 551375-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 161/2025
Datum der Veröffentlichung: 25/08/2025