5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 98310000 Dienstleistungen von Wäschereien und chemischen Reinigungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 39518000 Krankenhauswäsche, 98312000 Textilreinigung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: vgl. Regelungen des Vertrags (insbesondere § 4)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Aroser Allee 72-76
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13407
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die konkreten Erfüllungsorte sind losabhängig und richten sich nach den Regelungen des Vertrags und dessen Anlagen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 19/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/01/2030
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: zweimalige einseitige Verlängerungsoption des Auftraggebers um jeweils 1 weiteres Jahr (vgl. Regelung des Vertrags in § 12)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, in einem Register eintragungspflichtig ist, muss die Eintragung in diesem Register vorliegen. Es ist ein entsprechender Registerauszug vorzulegen, der nicht älter als 6 Monate sein darf. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: LOS 1, 2 und 3: Der Bieter muss den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindest-Jahresumsatz in von 1.500.000,00 EUR verfügen. Es ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers auszufüllen. LOS 4: Der Bieter muss den Jahresumsatz der letzten drei Geschäftsjahre sowie das Mittel daraus angeben und hinsichtlich der letzten drei Geschäftsjahre im Mittel über einen Mindest-Jahresumsatz in von 300.000,00 EUR verfügen. Es ist das entsprechende Formblatt des Auftraggebers auszufüllen. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: LOS 1, 2 und 3: Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 5 Mio. für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 200.000,00 für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie mindestens EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust je Versicherungsfall. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.) Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben. LOS 4: Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Betriebshaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 1 Mio. für Personen- und Sachschäden, mindestens EUR 50.000,00 für Vermögens- und Bearbeitungsschäden sowie mindestens EUR 50.000,00 für Schlüsselverlust je Versicherungsfall. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.) Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bei Beauftragung muss der Bieter über eine angemessene Umwelthaftpflichtversicherung verfügen. Das umfasst - bei zweifacher Jahresmaximierung - eine Deckungssumme von mindestens EUR 2,5 Mio. für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. (Darüber hinaus gehende Verpflichtungen hinsichtlich der Versicherungen des Auftragnehmers nach den Vorgaben des Vertrags bleiben von diesen Eignungskriterien unberührt.) Es ist der aktuelle Versicherungsnachweis vorzulegen oder eine Erklärung über den Abschluss einer entsprechenden Versicherung bzw. Hochstufung im Fall des Zuschlags abzugeben. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Der Bieter hat die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl des Unternehmens und die Zahl seiner Führungskräfte in den letzten drei Jahren anzugeben. Es ist das entsprechende Formblatt auszufüllen. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Der Bieter muss - im Hinblick auf jedes Los - über drei geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge verfügen (Mindestanforderung). Geeignet sind Referenzprojekte, wenn der Bieter bei diesen Projekten zwischen dem 01.08.2021 und 31.07.2025 Leistungen erbracht hat, die mit der verfahrensgegenständlichen Leistung hinsichtlich der Art der zu erbringenden Leistungen und hinsichtlich des Umfangs vergleichbar sind. Die Vergleichbarkeit richtet sich - für das jeweilige Los - nach folgender Maßgabe: VERGLEICHBARKEIT LOS 1: Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 1, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat. - Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 250.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell). VERGLEICHBARKEIT LOS 2: Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 2, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat. - Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell). VERGLEICHBARKEIT LOS 3: Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 3, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat. - Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,5 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 700.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell). VERGLEICHBARKEIT LOS 4: Vergleichbar in dem vorgenannten Sinne ist ein Referenzprojekt für Los 4, wenn der Bewerber Dienstleistungen im Bereich der Wäscheversorgung (Abholung, sachgemäße Aufbereitung und Reinigung, Rücklieferung an den Kunden) erbracht hat. - Mindestens zwei der drei Referenzen müssen die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen; mindestens eine dieser beiden Referenzen aus dem Gesundheitswesen muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen, die andere muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Die dritte Referenz muss nicht aus dem Gesundheitswesen stammen; sie muss ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 50.000 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. - Mindestens eine der drei Referenzen muss zudem auch die Bereitstellung der Wäsche durch den Auftragnehmer umfassen (Mietwäsche-Modell). siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Kriterium: Genehmigung oder Mitgliedschaft in einer bestimmten Organisation erforderlich für Dienstleistungsverträge
Beschreibung: Bescheinigungen von Konformitätsbewertungsstelle. LOS 1, 2 und 3: Der Bewerber muss über ein RAL-Hygienezeugnis 992 allgemein, RAL Gütezeichen 992/1 Haushalts- und Objektwäsche, RAL Gütezeichen 992/2 Krankenhauswäsche, RAL Gütezeichen 992/3 Wäsche aus Lebensmittelbetrieben sowie RAL Gütezeichen 992/4 Bewohnerwäsche verfügen oder über einen gleichwertigen Nachweis. Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technick wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss aktuell gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. LOS 4: Der Bewerber muss über ein RAL-Hygienezeugnis 992 allgemein, RAL Gütezeichen 992/1 Haushalts- und Objektwäsche, RAL Gütezeichen 992/2 Krankenhauswäsche verfügen oder über einen gleichwertigen Nachweis. Einen gleichwertigen Nachweis bildet die Bescheinigung einer anderen Konformitätsbewertungsstelle, die hinreichend gesichert belegt, dass die hygienische Aufbereitung der Krankenhauswäsche durch den Bewerber den insoweit relevanten in Deutschland geltenden Anforderungen entspricht, insbesondere den Anforderungen der §§ 23, 36 IfSG, den Anforderungen des RKI und der VAH zur Hygiene bei Wäscheversorgung von Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie den anerkannten Regeln der Technick wie bspw. DIN EN 14065. Die Prüfung der Gleichwertigkeit erfolgt durch die Vergabestelle. Dieses Zeugnis ist vorzulegen und muss aktuell gültig sein und sich - bei Vorhandensein von mehreren Betriebsstätten - auf die Betriebsstätte des Bewerbers beziehen, die er für die Auftragsausführung vorsieht. siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien")
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für Los 1 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen. 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und - vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und - drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1, 0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung), Flachwäsche sowie Bewohnerwäsche umfassen und - eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 1,0 Mio. Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen). siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für die Lose 2 und 3 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen. 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) und Flachwäsche umfassen und - vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio. 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und - drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung (inklusive Bereichskleidung) sowie Flachwäsche umfassen und - eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens folgenden Summen in Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen: für Los 2: 1,5 Mio. und für Los 3: 1,5 Mio.; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 500.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen). siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 5
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Für Los 4 gelten folgende Kriterien für die Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Erstangebots aufgefordert werden: über die Mindestanforderungen hinausgehende Referenzen. 5 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 (oder mehr) - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungsbereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - vier (oder mehr) dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindes-tens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen. 4 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - drei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 3 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 4 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Eu-ro (brutto) pro Vertragsjahr. 2 Punkte erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - zwei dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweisen; - die andere ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 1 Punkt erhält der Bewerber, wenn er 3 - in oben genannten Sinne "geeignete" - Referenzen nachweist, die die Wäscheversorgung im Gesundheitswesen (im Gebiet der BRD) und zwar mit den Leistungs-bereichen Berufskleidung sowie Flachwäsche umfassen und - eine dieser Referenzen ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 150.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr aufweist; - die anderen zwei ein durchschnittliches Umsatzvolumen von mindestens 100.000,00 Euro (brutto) pro Vertragsjahr. 0 Punkte erhält der Bewerber, wenn er die Mindestanforderungen an die Referenzen nachweist (3 geeignete Referenzen unter Erfüllung der in Ziffer 5.1 genannten Anforderungen). siehe im Detail: Vergabeunterlage (dort "Eignungskriterien", dort "Begrenzung der Anzahl der geeigneten Bewerber")
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Leistung (Konzept)
Beschreibung: Das Konzept besteht aus besteht aus folgenden Unterkriterien: 1.1 Übernahmekonzept 1.2 Durchführungskonzept 1.3 Versorgungssicherheitskonzept 1.4 Nachhaltigkeitskonzept 1.5 Kundendienstkonzept, siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Musterwäsche-Koffer
Beschreibung: Der Musterwäsche-Koffer besteht aus zwei Unterkriterien: 2.1 Berufsbekleidung (inklusive Bereichskleidung), 2.2 Flachwäsche, siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Brutto-Angebotspreis gemäß Preisblatt, siehe im Detail: Vergabeunterlagen (dort insbesondere "Zuschlagskriterien").
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 02/10/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 22/09/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, gemäß § 56 VgV fehlende Unterlagen nachzufordern. Ein Anspruch des Bieters besteht nicht.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen (insbesondere Vertrag, Leistungsbeschreibung und die jeweiligen Anlagen)
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 4
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: (Vorstehende "Höchstzahl der teilnehmenden Unternehmen" bedeutet, dass im Ergebnis dieses Vergabeverfahrens mit insgesamt maximal 4 Auftragnehmern (1 Auftragnehmer pro Los) eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen wird.) Begründung zur Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Auftragnehmer muss zu Vertragsbeginn die vorhandenen Textilien übernehmen und in sein logistisches und betriebliches Versorgungssystem integrieren. Die Übernahme umfasst den Kauf der Wäschebestände, wodurch ein beträchtlicher Investitionsaufwand für den Auftragnehmer entsteht (vgl. Regelungen des Vertrags, insbesondere § 3 des Vertrags). Mit der vorgesehenen Laufzeit soll eine wirtschaftlich angemessene Amortisation dieses Aufwandes ermöglicht werden und dadurch auch wirtschaftliche Angebotspreise abgesichert werden. Zudem umfasst die Versorgung eine komplexe Logistik über mehrere Standorte und eine Vielzahl an Textiltypen, Größen und Nutzergruppen. Die Einrichtung und Anpassung der Versorgung benötigt eine Einführungsphase. Ein Anbieterwechsel nach lediglich 4 Jahren würde diesen aufwändigen Prozess unnötig wiederholen und die Effizienz der Versorgung sowie Versorgungssicherheit beeinträchtigen. (im Detail: Interner Vergabevermerk)
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Zur Einlegung von Rechtsbehelfen: Diese richtet sich nach §§ 160 ff. GWB. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. --- Die vorstehend aufgeführten Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Vivantes Service GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Vivantes Service GmbH