2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Form und Inhalt der Angebote: 1. Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen übermittelt werden. In anderer Form eingereichte Angebote sind nicht zugelassen und müssen von der Wertung ausgeschlossen werden. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Teilnahmebedingungen (VHB 212 EU), den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 2. Das Angebotsschreiben (Formblatt 213) steht nur als Systemdatei zur Verfügung und ist über das Bietercockpit auszufüllen. 3. Die elektronische Übermittlung der Einzelpreise ist auf Grundlage des Leistungsverzeichnisses als GAEB-Datei im Format 84 einzureichen. Zusätzlich kann ein lesbarer Druck des Kurz-LV`s gem. § 13 EU Abs. 1 Nr. 6 VOB/A eingereicht werden. Für die Bearbeitung und den Austausch über die GAEB-Schnittstelle steht auf der Vergabeplattform der DRV Bund die GAEB-Software "wingaebxml" kostenlos zur Verfügung. 4. Für die Angebotserstellung und -abgabe ist nur die neueste veröffentlichte Version der Vergabeunterlagen zu verwenden, die mit der höchsten Versionsnummer versehen ist. Alle anderen Versionen verlieren ihre Gültigkeit. 5. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: Sicherheit zur Vertragserfüllung ab Gesamtauftragssumme 250.000,00 Euro netto: 5% der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung durch Einbehalt von Geld (Der Auftraggeber darf diejeweiligen Zahlungen um 10 v. H. kürzen, bis die vereinbarte Sicherheitssumme erreicht ist.) oder Vertragserfüllungsbürgschaft in Höhe von 5 % der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung nach Textmuster des Auftraggebers. Die Übergabe des Textmusters erfolgt mit der Auftragserteilung. Sicherheit für Mängelansprüche, wenn Mängel voraussichtlich in nicht unerheblichem Umfang eintreten können: 3 % der für die Gesamtleistung vereinbarten Bruttovergütung durch Einbehalt von Geld oder Mängelansprüchebürgschaft nachTextmuster des Auftraggebers. Die Übergabe des Textmusters erfolgt mit der Auftragserteilung. 6. Finanzierungs-/Zahlungsbedingungen: VOB/B bzw. bei Skonto-Vereinbarung innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungseingang.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Korruption: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Betrug: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Es gelten die Ausschlussgründe nach § 6e VOB/A-EU bzw. andere in §§ 123, 124 GWB erfasste Ausschlussgründe, wie den der unzulässigen Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB). Das Nichtvorliegen ist durch Angabe der PQ-Nummer im Angebotsschreiben oder Formblatt Eigenerklärung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung zu belegen.