2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79800000 Druckereidienste und verbundene Dienstleistungen des Druckgewerbes
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79810000 Druckereidienste, 79820000 Dienstleistungen des Druckgewerbes, 79823000 Dienstleistungen im Bereich Druck und Lieferung
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXV1YYDYT9TJZ63J 1) Die Vergabeunterlagen stehen ausschließlich zum kostenlosen Download auf dem Deutschen Vergabeportal unter www.dtvp.de zur Verfügung. Das Projekt kann über die Suchfunktion gefunden und die Vergabeunterlagen können heruntergeladen werden. Auch alle weiteren verfahrensbedeutsamen Informationen (Bieterfragenkatalog, Fristverlängerungen etc.) werden ausschließlich über die Vergabeplattform DTVP bereitgestellt. Ebenso wird die Kommunikation hierüber abgewickelt. Es ist deshalb für alle Interessenten entscheidend, dass Zugang zum Projektraum auf dem DTVP besteht und sie sich selbstständig über den aktuellen Stand informieren. 2) Die zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen sind durch die Interessenten umgehend auf Vollständigkeit, Widerspruchsfreiheit und eventuelle Unklarheiten zu prüfen. Fragen und Anmerkungen sind unverzüglich, spätestens jedoch bis zu dem im Zeitplan im Dokument A. genannten Zeitpunkt und ausschließlich über den Kommunikationsbereich des DTVP zu stellen (durch Hinterlassen von Nachrichten im Projektraum). Die Vergabestelle wird die Fragen und die Antworten darauf in anonymisierter Form allen Interessenten zur Verfügung stellen, ebenfalls über den Kommunikationsbereich des DTVP. 3) Im Falle einer Bietergemeinschaft ist ein bevollmächtigter Vertreter zu benennen, dem von allen Mitgliedern, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und dem Empfang von Erklärungen, der Entgegennahme von Zahlungen mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied sowie zur Vornahme von Verfahrenshandlungen auch im Rahmen dieses Vergabeverfahrens, Vertretungsmacht eingeräumt wird. Ferner ist eine Erklärung abzugeben, dass alle Mitglieder der Bietergemeinschaft für die Vertragserfüllung und etwaige Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch haften. Das gesonderte Formular Bietergemeinschaftserklärung ist einmal durch die gesamte Bietergemeinschaft auszufüllen. 4) Beruft sich der Bieter oder die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit gemäß § 47 Abs. 1 S. 1 VgV auf die Kapazitäten anderer Unternehmen (z. B. eines Unterauftragnehmers oder der Muttergesellschaft) oder eines einzelnen Mitglieds der Bietergemeinschaft (sog. Eignungsleihe), so muss der Bieter/die Bietergemeinschaft das Unternehmen benennen und für dieses Unternehmen die Unterlagen in dem Umfang vorlegen, in dem er sich auf die Fähigkeiten des Dritten zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit beruft. Zudem muss der Bieter/die Bietergemeinschaft mit dem Angebot eine Verpflichtungserklärung (gesondertes Formular Verpflichtungserklärung Unterauftragnehmer) dieses Unternehmens vorlegen, mit der dieses/dieser bestätigt, dass es/er dem Bieter im Auftragsfall die erforderlichen Mittel zur Verfügung stellt. Es wird darauf hingewiesen, dass ein anderes Unternehmen i. S. v. § 47 Abs. 1 S. 1 VgV nicht nur ein selbständiges, von dem Bieter/der Bietergemeinschaft rechtlich verschiedenes Unternehmen sein kann, sondern hierunter auch ein (konzern-)verbundenes Unternehmen (Mutter-/Tochter-/Schwestergesellschaft) zu verstehen ist. Beabsichtigt der Bieter, Teile der zu vergebenden Leistung durch Unterauftragnehmer ausführen zu lassen, ohne sich zugleich auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde zu berufen, muss er die zum Einsatz geplanten Unterauftragnehmer angeben und deren Einsatzbereiche aufzählen (Formular Eignungsbogen). Auf Verlangen der Vergabestelle muss der Bieter Unterlagen zum Nachweis der Eignung des Nachunternehmers vorlegen. 5) Der Auftraggeber behält sich im Fall von fehlenden, unvollständigen oder fehlerhaften unternehmensbezogenen und fehlenden oder unvollständigen leistungsbezogenen Unterlagen vor, gemäß § 56 Abs. 2 VgV vorzugehen. 6) Eigenerklärung zu Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 unter Ziff. 6 des Eignungsbogens erforderlich: Der Bieter gibt eine Erklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 ab. Die Eigenerklärung ist jeweils vom Bieter bzw. dem Mitglied der Bietergemeinschaft und für alle Unterauftragnehmer abzugeben.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Die Auswahl "Ja" erfolgte allein aufgrund technischer Vorgaben. Die Auswahl "Nein" war technisch bedingt nicht möglich.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Betrug: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Korruption: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Zahlungsunfähigkeit: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Die Bieter bzw. Mitglieder der Bietergemeinschaft und / oder etwaige Unterauftragnehmer müssen in Ziffer 2 des Eignungsbogens eine Erklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB abgeben.