Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs

476277-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit – Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs
OJ S 137/2025 21/07/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen

1. Beschaffer

1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten

2. Verfahren

2.1.
Verfahren
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Corporate Design (CD) und Markenportal-Pflege (digitale Dokumentation der CD-Richtlinien auf Basis des Tools Frontify) für den Auftraggeber. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Corporate-Design-Systems sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen bereits informatorisch beigefügten Leistungsbeschreibung (Dokument II.3) entnommen werden.
Kennung des Verfahrens: 8b45b65f-4276-460c-9d2a-7233fe735fce
Interne Kennung: ECA-2025-031
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. - Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 380 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 456 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5GEN Ggf. Bewerberreduzierung Für den Fall, dass mehr als fünf Bewerber ihre grundsätzliche Eignung nachgewiesen haben, findet eine Bewerberreduzierung anhand der im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" aufgeführten objektiven Kriterien nach Maßgabe der nachfolgenden Vorgaben statt. Vergleichbare Referenzprojekte Mit dem Teilnahmeantrag sind mindestens drei (3) mit dem ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Referenzprojekte einzureichen. Diese werden vom Auftraggeber bewertet und in der Folge mit Bewertungspunkten versehen. Die Be-wertungspunkte spiegeln dabei den im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" und unter Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen dargestellten Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers in Bezug auf die Referenzen wider. Pro Referenz wird mithin die Punktzahl vergeben, die in ihrer Eignungsbewertung mit der entsprechend formulierten Bewertung / dem Zielerfüllungsgrad korrespondiert. Maßgeblich für die Bewertung ist der Grad der Vergleichbarkeit der Referenzen, wobei insbesondere die im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" benannten Aspekte Berücksichtigung finden. Für weitergehende Angaben zum jeweiligen Zielerfüllungsgrad bzw. Erwartungshorizont des Auftraggebers wird auf die Ausführungen unter Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen sowie im Dokument "I.11 Kriterien Bewerberreduzierung" hingewiesen. Die Punktevergabe erfolgt in den im Dokument I.11 unter Bewertungsmaßstab im Einzelnen ausformulierten Stufen. Eine weitere Differenzierung ist nicht vorgesehen. Die Bewertung der Referenzen der Bewerber kann auch vergleichend erfolgen. Insofern ist zu beachten, dass für die Bewertung ausschließlich die drei besten Referenzen eines Bewerbers herangezogen werden. Darüber hinaus eingereichte Referenzen finden keine Berücksichtigung. Für jede eingereichte Referenz werden maximal 10 Punkte vergeben. Mithin können maximal 30 Punkte erreicht werden. Für die Einzelheiten wird auf das Dokument I.11 "Kriterien Bewerberreduzierung" verwiesen. Die sechs Bewerber mit der höchsten Punktzahl werden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert. Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und übersteigt die Bewerberzahl auch nach der objektiven Auswahl entsprechend der benannten Eignungskriterien die Höchstzahl von sechs Bewerbern, wird ein Losentscheid durchgeführt. Geforderte Eignungskriterien, die nicht bei den objektiven Kriterien für die Auswahl der Bewerber benannt sind, finden im Rahmen der Bewerberreduzierung keine Berücksichtigung, sind jedoch Grundlage für die Beurteilung und Feststellung der Eignung des Bewerbers gem. Ziff. 10 der Teilnahmebedingungen. Der Auftraggeber behält sich vor, zur Bestätigung der vorgenommenen Bewertung auf Basis der eingereichten Unterlagen die Angaben der Bewerber zu hinterfragen. Sollten sich während des Verfahrens Änderungen an den Eigenerklärungen und Eignungsnachweisen ergeben, haben die Bewerber den Auftraggeber unverzüglich darüber zu informieren und gegebenenfalls aktualisierte Eigenerklärungen und Nachweise einzureichen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Zwingende bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot a) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" und b) das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bewerberselbstauskunft" unter zwingenden Angaben insbesondere zu Unternehmenssitz, Steuernummer und Umsatz-Steuer-Ident-Nummer, gesetzliche Vertreter, Gesellschafter und Höhe der Gesellschafteranteile, wirtschaftlich Berechtigte und Konzernstruktur vor. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des betreffenden Unternehmens entscheiden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Diese Nachweise sind nicht durch die Bieter vorzulegen.

5. Los

5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Pflege und Weiterentwicklung des Corporate Designs
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist eine Rahmenvereinbarung (auch "Rahmenvertrag") zur Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Corporate Design (CD) und Markenportal-Pflege (digitale Dokumentation der CD-Richtlinien auf Basis des Tools Frontify) für den Auftraggeber. Hierbei handelt es sich insbesondere um Leistungen zur Weiterentwicklung des bestehenden Corporate-Design-Systems sowie zur Pflege und Weiterentwicklung des Markenportals. Nähere Informationen zum konkreten Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung (Dokument II.3) entnommen werden. Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.
Interne Kennung: ECA-2025-031
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79000000 Dienstleistungen für Unternehmen: Recht, Marketing, Consulting, Einstellungen, Druck und Sicherheit
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig. - Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge gilt in Bezug auf Art. 5k Abs. 1 Verordnung (EU) 833/2014 folgendes: Der Auftragnehmer wird den Auftraggeber unverzüglich informieren, sollte er zu einem Zeitpunkt nach Vertragsschluss dem Personenkreis unterfallen, demgegenüber die Vertragserfüllung nach Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zu diesem Zeitpunkt geltenden Fassung untersagt ist.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 2 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von zwei Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um ein weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens zwei Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von vier Jahren hinaus erfolgt nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs gemäß Formblatt Die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs muss noch nicht, aber kann bereits mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden. Sofern diese Erklärung noch nicht mit Abgabe des Teilnahmeantrags vorgelegt wird, wird der Auftraggeber von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, diese Erklärung vor Zuschlagserteilung innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot in der zweiten Phase des Vergabeverfahrens ausgeschlossen werden.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Teilnahmefrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Teilnahmefrist) ist

Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.)

Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Angaben zum Netto-Umsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.) Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die strategisch basierte Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von komplexen Corporate Designs beziehen. In Bezug auf die geforderte Angabe zum Netto-Umsatz (in EUR) hin-sichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen wird die folgende Mindestbedingung festgelegt: - Der Umsatz mit zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren muss im Durchschnitt mindestens 100.000 EUR betragen. Die Nichterfüllung des benannten Mindestkriteriums führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Angaben zur a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer; (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.) b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen (Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.) Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die strategisch basierte Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von komplexen Corporate Designs beziehen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: (8) Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mindestens drei (3) Referenzprojekten aus den letzten fünf (5) Jahren, welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind unter Angabe: - der Bezeichnung der Leistungen(en), - des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Referenzerklärung"), - der Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, design-strategische Herleitung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten), - ob die Leistungserbringung als Partneragentur der Frontify GmbH erfolgt ist, - des Leistungszeitraums der Referenz, - des Gesamtauftragswerts sowie - der Leistungserbringer. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Benennung der auf dem entsprechenden Formblatt geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bewerbers gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und sich auf die strategisch basierte Entwicklung bzw. Weiterentwicklung von komplexen Corporate Designs beziehen. Dabei werden insbesondere die folgenden Erfahrungen als vergleichbar angesehen: - Die Referenzleistungen lassen sich Unternehmen, Organisationen oder Behörden mit Sitz in Deutschland zuordnen. - Die Leistungsinhalte der Referenzen sollen grundsätzlich Design-Leistungen mit dem Fokus der Entwicklung, Weiterentwicklung oder Pflege komplexer Corporate Designs oder Marken-Systeme sein. - Das Leistungsspektrum der Referenzen soll eine Kombination aus beratenden und operativen Leistungen sein und Dokumentationen im Tool Frontify beinhalten. In Bezug auf die geforderten Erklärungen zu Referenzleistungen werden die folgenden Mindestbedingungen festgelegt: - Es sind mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen - Mindestens eine Referenz mit Erfahrung in der Weiterentwicklung und Modernisierung von komplexen Corporate-Designs auf Basis von strategischen Werten/Positionierung - Mindestens eine Referenz mit den neuesten Entwicklungen und Technologien im Tool Frontify und als Partneragentur der Frontify GmbH - Mindestens eine Referenz in der Dokumentation komplexer Corporate Designs für verschiedene Zielgruppen (intern/extern, Bürokommunikation/Designer) Es ist auch möglich, mehrere der benannten Mindestanforderungen durch dieselben Referenzen zu belegen, solange beachtet wird, dass mindestens drei vergleichbare Referenzen einzureichen sind. Die Nichterfüllung eines der benannten Mindestkriterien führt zum Ausschluss des betroffenen Teilnahmeantrags vom weiteren Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 30
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 6
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der angebotenen Leistung
Beschreibung: Die Qualität der angebotenen Leistung wird anhand 1. der Qualifikation und Berufserfahrung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektteams (Konzept zum vorgesehenen Projektteam), 2. der inhaltlichen Qualität des Lösungskonzeptes zur Leistungserbringung und seiner Präsentation bewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2025 23:59:59 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5GEN/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5GEN
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/08/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Geforderte Erklärungen und Nachweise, die bis zum Ablauf der Teilnahmefrist nicht vorgelegt wurden, können nach Ermessen des Auftraggebers nachgefordert werden (§ 56 Abs. 4 VgV). Der Auftraggeber behält sich mithin vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, soweit dies rechtlich zulässig ist, nachzufordern. Es besteht grundsätzlich kein Anspruch der Bewerber auf Nachforderung fehlender Unterlagen. Werden die nachgeforderten Unterlagen nicht innerhalb der vom Auftraggeber gesetzten Nachfrist eingereicht, muss der Teilnahmeantrag des betreffenden Bewerbers/der Bewerbergemeinschaft ausgeschlossen werden.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Besondere Ausführungsbedingung gem. § 128 Abs. 2 GWB Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ausgeschriebenen Leistungen als Partneragentur der Frontify GmbH zu erbringen. Mit dem Angebot ist in der zweiten Phase daher entweder ein entsprechender Nachweis der bestehenden Partnerschaft (falls bereits vorhanden) oder eine Verpflichtungserklärung zur Einhaltung dieser Ausführungsbedingung bei der Leistungserbringung (Formblatt II.13) einzureichen. Wird weder ein Nachweis der bestehenden Partnerschaft noch eine Verpflichtungserklärung eingereicht, führt dies - ggf. nach erfolgloser Nachforderung - zum Ausschluss des Angebotes. Bei Einreichung der Verpflichtungserklärung wird der Auftraggeber von dem Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Nachweis für das Bestehen einer Partnerschaft mit der Frontify GmbH unter angemessener Fristsetzung anfordern. Wird der Nachweis daraufhin nicht oder nicht fristgerecht eingereicht, muss das Angebot ausgeschlossen werden.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesdruckerei GmbH

8. Organisationen

8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender

Informationen zur Bekanntmachung

Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 989d0aaa-fd76-4237-a938-4a3fe67aac59 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/07/2025 14:15:20 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 476277-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 137/2025
Datum der Veröffentlichung: 21/07/2025