1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Generalplanungsleistungen (technische Beratung) in den Leistungsphasen 1 und 2 für die Komplettsanierung der Container-Prüfanlage für die Generalzolldirektion in Hamburg-Waltershof, Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, Direktion Berlin, mit dem Ziel ab Leistungsphase 3 in Funktion eines Projektsteuerers einen Totalunternehmer für weitere Planung und nachfolgende Baumaßnahmen zu beauftragen
Beschreibung: Das Hauptzollamt Hamburg betreibt zur Kontrolle des Warenverkehrs im Hamburger Hafen im Stadtteil Waltershof seit dem Jahr 1996 eine Containerprüfanlage. In der Anlage werden eingehende Container mittels Zweistrahl-Durchleuchtungstechnik geröntgt. Nach einer ersten Modernisierung der Durchleuchtungstechnik im Jahr 2009 stellen sich zwischenzeitlich der bauliche Zustand von dem Gebäude sowie der technischen Anlagen einschließlich der Röntgentechnik stark überholungsbedürftig dar. Die gesamte Liegenschaft bedarf daher einer ganzheitlichen Sanierung und Modernisierung. Maßgebliche Zielstellung hierbei ist eine möglichst zügige Umsetzung der Maßnahmen in Verbindung mit einer verlässlichen Projektumsetzung zur Minimierung der Ausfallzeit der Anlage. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR mit dem zugrundeliegenden Verfahren Leistungen der Generalplanung (LPH 1 und 2 HOAI) sowie der Projektsteuerung (ab LPH 3 HOAI) für das Sanierungsprojekt zu vergeben. Kerninhalt der Generalplanungsleistungen der ersten Vertragsstufe ist eine umfassende Grundlagenermittlung in Verbindung mit der Erarbeitung von ersten planerischen Konzepten. Auf dieser Basis wird im Anschluss durch die Auftraggeberin der konkrete Sanierungsumfang einschließlich des Ablaufs der Sanierung (oder ggfs. Neubau) festgelegt. Mit der zweiten Vertragsstufe werden durch die Auftragnehmerin die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der LPH 2 fortgeführt. Zudem umfasst diese Vertragsstufe die Vorbereitung der Vergabe der Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen für die Sanierung und/oder Modernisierung der Anlage sowie die Mitwirkung an der Durchführung des betreffenden Vergabeverfahrens. Die dritte Vertragsstufe umfasst Leistungen der Projektsteuerung nach Einbindung des Totalunternehmers bzw. Totalübernehmers bis hin zur Wiederinbetriebnahme der Anlage. Gegenstand des Verfahrens sind folglich Leistungen eines Technischen Beraters, d.h. einerseits Planungsleistungen sowie andererseits Projektsteuerungsleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt konkret die Grundlagenermittlung und Vorplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI sowie Projektsteuerungsleistungen, welche sich vorliegend an dem Leistungsbild der AHO Heft Nr. 9 orientieren. Es handelt sich dabei um Planungsleistungen, deren Planungsanteil nicht überwiegend von einer geistig-schöpferischen Tätigkeit geprägt ist, sondern (noch) hinreichend beschreibbar ist. Die gegenständliche Planungsaufgabe umfasst vorwiegend Leistungen der Bestandsaufnahme, analytische Leistungen, Dokumentation und daneben Überwachungsleistungen (typischen Leistungsbilder der AHO und HOAI), die der Auftragnehmer lediglich in Anwendung seines Spezialwissens abarbeiten muss.
Kennung des Verfahrens: 975d7c6e-019a-449f-aa39-5780be015eb9
Interne Kennung: VOEK 615-24
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Hauptstraße 17 Werder, Ortsteil Plessow 14542
Stadt: Werder (Havel)
Postleitzahl: 14542
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Mensa vom Bildungszentrum der Bundesfinanzverwaltung (BWZ)
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 15. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 16. In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: §§ 123, 124 GWB, Bewerberauskunft (bspw. Eigenerklärung Russland-Bezug), Nichterfüllung der Mindestanforderungen in Anlage_A-02 "Eignungsnachweise" i.V.m. Anlage_B-03 "06_Anlage B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien“. - Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB - Zuschlagsverbot bei Bezug eines Bieters zu Russland: Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Auf-träge und Konzessionen – z.T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EU-Richtlinie 2022/576 als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unter-auftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10 % des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, ist vom Bewerber/Bieter der entsprechende Punkt in der Anlage B-02.0 „Bewerberauskunft mit Eigenerklärungen“ auszufüllen und zusammen mit den Teilnahmeunterlagen vor Ablauf der Teilnahmefrist über die e-Vergabe Plattform einzureichen - Eigenerklärung zu § 2 Abs. 1 Nr. 4 WRegG
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Offenes Verfahren (EU-weit) zur Vergabe von Generalplanungsleistungen (technische Beratung) in den Leistungsphasen 1 und 2 für die Komplettsanierung der Container-Prüfanlage für die Generalzolldirektion in Hamburg-Waltershof, mit dem Ziel ab Leistungsphase 3 in Funktion eines Projektsteuerers einen Totalunternehmer für weitere Planung und nachfolgende Baumaßnahmen zu beauftragen.
Beschreibung: Das Hauptzollamt Hamburg betreibt zur Kontrolle des Warenverkehrs im Hamburger Hafen im Stadtteil Waltershof seit dem Jahr 1996 eine Containerprüfanlage. In der Anlage werden eingehende Container mittels Zweistrahl-Durchleuchtungstechnik geröntgt. Nach einer ersten Modernisierung der Durchleuchtungstechnik im Jahr 2009 stellen sich zwischenzeitlich der bauliche Zustand von dem Gebäude sowie der technischen Anlagen einschließlich der Röntgentechnik stark überholungsbedürftig dar. Die gesamte Liegenschaft bedarf daher einer ganzheitlichen Sanierung und Modernisierung. Maßgebliche Zielstellung hierbei ist eine möglichst zügige Umsetzung der Maßnahmen in Verbindung mit einer verlässlichen Projektumsetzung zur Minimierung der Ausfallzeit der Anlage. Vor diesem Hintergrund beabsichtigt die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR mit dem zugrundeliegenden Verfahren Leistungen der Generalplanung (LPH 1 und 2 HOAI) sowie der Projektsteuerung (ab LPH 3 HOAI) für das Sanierungsprojekt zu vergeben. Kerninhalt der Generalplanungsleistungen der ersten Vertragsstufe ist eine umfassende Grundlagenermittlung in Verbindung mit der Erarbeitung von ersten planerischen Konzepten. Auf dieser Basis wird im Anschluss durch die Auftraggeberin der konkrete Sanierungsumfang einschließlich des Ablaufs der Sanierung (oder ggfs. Neubau) festgelegt. Mit der zweiten Vertragsstufe werden durch die Auftragnehmerin die Generalplanungsleistungen bis zum Abschluss der LPH 2 fortgeführt. Zudem umfasst diese Vertragsstufe die Vorbereitung der Vergabe der Totalunternehmer- bzw. Totalübernehmerleistungen für die Sanierung und/oder Modernisierung der Anlage sowie die Mitwirkung an der Durchführung des betreffenden Vergabeverfahrens. Die dritte Vertragsstufe umfasst Leistungen der Projektsteuerung nach Einbindung des Totalunternehmers bzw. Totalübernehmers bis hin zur Wiederinbetriebnahme der Anlage. Gegenstand des Verfahrens sind folglich Leistungen eines Technischen Beraters, d.h. einerseits Planungsleistungen sowie andererseits Projektsteuerungsleistungen. Der Auftragnehmer übernimmt konkret die Grundlagenermittlung und Vorplanung in Anlehnung an die Leistungsphasen 1 und 2 nach HOAI sowie Projektsteuerungsleistungen, welche sich vorliegend an dem Leistungsbild der AHO Heft Nr. 9 orientieren. Es handelt sich dabei um Planungsleistungen, deren Planungsanteil nicht überwiegend von einer geistig-schöpferischen Tätigkeit geprägt ist, sondern (noch) hinreichend beschreibbar ist. Die gegenständliche Planungsaufgabe umfasst vorwiegend Leistungen der Bestandsaufnahme, analytische Leistungen, Dokumentation und daneben Überwachungsleistungen (typischen Leistungsbilder der AHO und HOAI), die der Auftragnehmer lediglich in Anwendung seines Spezialwissens abarbeiten muss.
Interne Kennung: VOEK 615-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71500000 Dienstleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: stufenweise Beauftragung: siehe Vertrag § 3
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Finkenwerder Str. 4
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21129
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 28/02/2033
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#,#Besonders auch geeignet für:selbst# 1. Der Vordruck Angebotsschreiben ist in Textform mit dem Namen der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt oder elektronisch signiert einzureichen. Bei Bietergemeinschaften ist der das Angebotsschreiben entweder von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter sowie das Formblatt aus Anlage B-03 in gleicher Form einzureichen. --- 2. Die Einhaltung allgemeinverbindlicher tarifrechtlicher Regelungen ist zu beachten. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. --- 3. Für das Angebot sind die mit den Vergabeunterlagen bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Fehlende Preisangaben führen grundsätzlich zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 4. Vorgaben aus einem für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag, dem Mindestlohn-, Arbeitnehmerentsende- und Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz sind zwingend bei der Angebotsabgabe zu berücksichtigen. Ist dies nicht der Fall, wird das Angebot vom Verfahren ausgeschlossen. --- 5. Nimmt der Bieter Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe), ist er verpflichtet, diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin "www.bundesimmobilien.de/datenschutz" vor Angebotsabgabe zu übermitteln. In gleicher Weise sind Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. Die DSGVO entbindet nicht von der Pflicht, die Kontaktdaten der Referenzgeber bekannt zu geben, da diese Daten notwendig sind für die Referenzprüfung und gleichzeitig der Datenschutzerklärung der BImA, vergleiche Quelle wie vorbenannt, entsprechend der DSGVO behandelt werden. --- 6. Mit dem Angebot einzureichende Unterlagen: siehe Anlage „Abschließende Liste“. --- 7. Zu technischen Fragen bzgl. der e-Vergabe steht Ihnen der e-Vergabe Help Desk zur Verfügung: Wenden Sie sich bitte an e-Vergabe, HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234, E-Mail: ticket@bescha.bund.de. Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr, Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr. --- 8. Fragen zu den Vergabeunterlagen sind ausschließlich über die e-Vergabe- Plattform einzureichen (https://www.evergabe-online.de). Die Fragen müssen über die e-Vergabe-Plattform eingehen und werden auch nur über die e-Vergabe-Plattform beantwortet. Bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der e-Vergabe-Plattform können die Fragen ausnahmsweise über die E-Mailadresse: verdingung@bundesimmobilien.de eingereicht werden. Sie werden bei umfassenden technischen Problemen oder Ausfall der Plattform auch per E-Mail beantwortet. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. --- 9. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- 10. Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Ende der Frist für die Einreichung der Angebotsfrist in Textform darauf hinzuweisen. --- 11. Angebote sind ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform des Bundes bis zum Ende der Angebotsfrist in elektronischer Form abzugeben. Eine Registrierung zur Abgabe des Angebotsabgabe auf der e-Vergabe-Plattform des Bundes ist dazu erforderlich. Angebote, die über die Nachrichtenfunktion eingereicht werden, erfüllen nicht die Anforderung der Verschlüsselung. Alle außerhalb der e-Vergabeplattform des Bundes, wie per Telefax, Telex oder E-Mail, sowie schriftlich eingegangene Angebote werden nicht zum Verfahren zugelassen und führen zum Ausschluss aus dem Verfahren. --- 12. Hinweise gemäß § 11 Abs. 3 VgV: Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e- Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzugehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen. Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten undInteressensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe- Plattformund die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- undZeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der Elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit. --- 13. Änderungen oder Berichtigungen der Angebote sind bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Bei Abgabe eines Angebotes über die e-Vergabe-Plattform kann durch das Hochladen einer neuen Datei eine alte Datei ersetzt werden. Die jeweiligen Änderungen oder Berichtigungen sind kenntlich zu machen. --- 14. Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen u. Nachweisen richten sich nach § 56 VgV. Hierbei setzt die AG eine angemessene Frist und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs.1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. 15. Bieter aus anderen EU-Mitgliedstaaten haben die besonderen umsatzsteuerrechtlichen Regelungen für den inner-gemeinschaftlichen Erwerb zu beachten. 16. In dem Angebot sind Angaben zum Unternehmen (möglichst unter Angabe von Name, Sitz, Postanschrift, Rechts-form, Gegenstand des Unternehmens gem. öffentlichem Register oder Genehmigungsbehörde, Nummer der Eintragung in einem öffentlichen Register oder Geschäftsnummer der Genehmigungsbehörde, Registergericht oder Genehmigungsbehörde, gesetzlicher Vertreter, Ansprech-partner, Telefon, Telefax, E-Mail-Adresse, ggf. zuständige Niederlassung bzw. Standort, Leistungsspektrum und Kerngeschäft des Unternehmens). 17. Falls zutreffend: Erklärung Bewerber-/Bietergemeinschaft: Dem Teilnahmeantrag einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine Erklärung beizulegen, in der sämtliche Mitglieder der Bewerber-/Bietergemeinschaft einem bevollmächtigten Vertreter der Bewerber-/Bietergemeinschaft Vertretungsmacht im Rahmen dieses Vergabeverfahrens einräumen, insbesondere hinsichtlich der rechtsverbindlichen Abgabe und Entgegennahme von Erklärungen sowie der Vornahme von Verfahrenshandlungen. (Anlage B-05 Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung). 18. Falls zutreffend: Erklärungen zu Unterauftragnehmerleistungen /Eignungsleihe (Anlage B-06)
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Dem Unternehmen stehen spätestens bei Leistungsbeginn auch die notwendigen Maschinen, Werkzeuge und Materialien zur Verfügung, um die ausgeschriebene Leistung sachgerecht und unter Einhaltung notwendiger Sicherheitsbestimmungen auszuführen. Mindestanforderung: Ich/Wir erkläre/n, dass für das Projekt mind. ein/e Projektleiter/-in sowie mind. ein/e Projektleiter/-in als Stellvertretung zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen mit jeweils mind. 10 Jahren Berufserfahrung. Mindestanforderung: Ich/Wir erkläre/n, dass für das Projekt neben der Projektleitung und der stellv. Projektleitung mind. zwei weiterer/e Projektmitarbeiter/in zur Verfügung stehen, die jeweils über eine entsprechende Qualifikation für die Ausführung der ausgeschriebenen Leistungsart verfügen: Abschluss als Dipl.-Ing. (Uni, FH) oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen oder fachspezifische abgeschlossene Berufsausbildung mit jeweils mind. 5 Jahren Berufserfahrung. Mindestanforderung: Die Nachweise zu den Qualifikationen der für das Projekt vorgesehenen Beschäftigten liegen als Anlage vor (Kopie der Urkunde des Hochschul- bzw. Fachhochschulabschlusses als Dipl.-Ing. oder M.Sc. / M.Eng. oder B.Sc. / B.Eng. in Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbarer Fachrichtungen, Kopie des Abschlusses der fachspezifischen Berufsausbildung)
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 1. Erklärung zur Berufshaftpflicht-/Betriebshaftpflichtversicherung Vorlage einer Erklärung über das Vorliegen oder die rechtverbindliche Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mindestens 3 Millionen Euro pro Jahr für Personenschäden sowie mindestens 3 Millionen Euro für Vermögens- und Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmens. Der Nachweis zum Vorliegen oder zur rechtsverbindlichen Zusage zum Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung ist durch jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft abzugeben. 2. Erklärung über den Umsatz Erklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz der ausgeschriebenen Leistungsart des Unternehmens in Euro (netto) in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, d. h. für die Geschäftsjahre, welche in den Jahren 2022, 2023, 2024 abgeschlossen wurden, sofern das Unternehmen länger als 3 Jahre am Markt ist. Auf Verlangen sind geeignete Nachweise (z.B. Bilanzen und Jahresabschlüsse oder vergleichbare Dokumente) vorzulegen. Durchschnittlicher Gesamtjahresumsatz (netto) in den letzten drei abgeschlossenen Jahren in folgender Höhe: mind. 3 Mio EUR.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Beschäftigtenzahl des gesamten Unternehmens. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf den Teilbereich Planung. Anzahl der Beschäftigten, bezogen auf den Teilbereich Projektsteuerung. Mindestens 10 Beschäftigte des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern im Teilbereich Planung sowie mindestens 15 Beschäftigte des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft bzw. unter Einbeziehung von Unterauftragnehmern im Teilbereich Projektsteuerung.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Bei Bietergemeinschaften reicht es aus, wenn die Referenzangaben für die gesamte Bietergemeinschaft nur einmalig im Vordruck des bevollmächtigten Mitglieds gemacht werden. Der Bieter ist verpflichtet, die als Referenzgeber genannten Ansprechpersonen vor Angebotsabgabe auf die Datenschutzerklärung der Auftraggeberin unter http://www.bundesimmobilien.de/datenschutz hinzuweisen. Der Bieter legt Referenzen zu über von ihm erbrachte Leistungen vor, die mit der gegenständlichen Beschaffung vergleichbar sind. Für jede Referenz sind (unter Verwendung des vorgegebenen Referenzblatts auf den Seiten 10 und 11 – bei Bedarf bitte vervielfältigen) folgende Angaben zu machen: - Bezeichnung des Referenzprojektes, - Projekt-/ Nutzungsart inkl. Darlegung Vergleichbarkeit und Angabe, ob es sich um ein Neubauprojekt oder Sanierungsprojekt handelt, - Leistungszeitraum, - Bauvolumen: in m² BGF sowie als KG 300-400 nach DIN 276 in € netto, - Erbrachter Leistungsumfang (inkl. Angabe der Leistungsphasen nach HOAI und AHO), - Kurze Beschreibung des Referenzprojekts, - Auftraggeber (Name, Anschrift), - Angabe, ob der AG ein öffentlicher Auftraggeber war, - möglichst Ansprechpartner des Auftraggebers (Telefonnummer, E-Mail). Bei der Wahl der Referenzen sind die folgenden Mindestanforderungen zu beachten: a) Zwei der Referenzen müssen vergleichbare Beratungsleistungen im Hinblick auf die Vorbereitung und die Mitwirkung an einer gebündelten Vergabe von Planen (LPH 3–8 HOAI) und Bauen beinhalten. b) Zwei der Referenzen müssen vergleichbare Beratungsleistungen im Hinblick auf die Leistungen der Projektsteuerung sowie des Abnahmemanagements beinhalten. c) Eine der Referenzen muss vergleichbare Beratungsleistungen im Hinblick auf das Inbetriebnahme-management für ein Projekt mit mind. 10 Millionen Euro netto Projektvolumen (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe 200–700 nach DIN 276) beinhalten. d) Eine Referenz muss Planungs- und Beratungsleistungen für ein vergleichbares Bauvorhaben unter Einbindung von Röntgentechnik vorweisen (Sanierung oder Neubau) und ein Projektvolumen von mind. 20 Millionen Euro netto (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe (KG) 200–700 nach DIN 276) beinhalten. Projekte unter Einbindung folgender Technologie können einbezogen werden: Großröntgenanlagen, Röntgenanlagen von Flughäfen, Röntgenanlagen des Gesundheitswesens, industrielle Röntgenanlagen, Beschleuniger komplexer Forschungsanlagen. e) Eine Referenz muss vergleichbare Planungs- und Beratungsleistungen im Hinblick auf den Einsatz der BIM-Methode bei einem Projekt mit mind. 10 Millionen Euro netto Projektvolumen (anrechenbare Projektkosten Kostengruppe KG 200–700 nach DIN 276) beinhalten, wobei die Leistungsphasen 1-5 nach HOAI begleitet worden sein müssen. f) Alle vorgelegten Referenzen müssen zwischen dem 01.01.2015 und dem Ende der Angebotsfrist erfolgreich abgeschlossen worden sein. Können nicht alle der Mindestanforderungen durch die Vorlage von zwei Referenzen nachgewiesen werden, ist es möglich, jede Mindestanforderung durch separat vorzulegende Referenzen nachzuweisen. Die Anzahl der Referenzen ist nicht begrenzt. Sollten mehr als zwei Unternehmensreferenzen vorgelegt werden, ist die Tabelle entsprechend zu vervielfältigen (in der Anlage 06 „B-03_Bieterauskunft_Eignungskriterien“. Bitte achten Sie hierbei auf die Vergleichbarkeit der Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Wertungssumme gem. Anlage B-02 Preisblatt, Pos. C9 (Gesamtsumme netto) Die angebotene Wertungssumme wird mittels der folgenden Formel in Preispunkte umgerechnet: Wertungssumme = (2 x Angebot niedrigster Preis - Preis des Angebots): Angebot niedrigster Preis x max. Punktzahl. Der niedrigste Preis (Wertungssumme) erhält die volle Punktzahl. Für das 2fache dieser Wertungssumme und darüber hinaus werden 0 Punkte vergeben. Die Bewertung erfolgt nach der o.g. Formel mit bis zu zwei Stellen hinter dem Komma. Muss gerundet werden, findet das kaufmännische Runden auf zwei Nachkommastellen Anwendung. Fehlen die Bieterangaben zum Zuschlagskriterium „Preis“ im Angebot, wird das Angebot ausgeschlossen. ----------------------- Details: siehe Anlage "A-03 Wertung Zuschlagskriterien"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität
Beschreibung: Bewertung Zuschlagskriterium Qualität: Die Qualität des Angebotes wird anhand des Konzeptes bewertet. Bei der Wertung des Konzepts (Unterkriterien 1.1 – 1.2.4 siehe Anlage A-03 Wertung_Zuschlagskriterien) wird insbesondere auf die Detaillierungstiefe, die Nachvollziehbarkeit, Plausibilität und Umsetzbarkeit für die Auftraggeberin geachtet. Das Zuschlagskriterium Qualität setzt sich wie folgt zusammen (Unterkriterien): 1.1 Qualifikation und Erfahrung des für das Projekt 20 % Geplanten Teams 1.2 Konzept 80 % Das Unterkriterium Konzept setzt sich wie folgt zusammen: 1.2.1 Beschreibung der Vorgehensweise (LPH 1-3) 20 % 1.2.2 Qualität u. Effizienz der Abwicklung 20 % 1.2.3 Projekt Organisation und Personalmanagement 20 % 1.2.4 Zeitmanagement und Terminsteuerung 20 % Bewertungsmethode der Angaben des Bieters zu den Kriterien: Die Wertung erfolgt relativ im unmittelbaren Quervergleich der Konzepte. Die Zielerfüllung innerhalb der Wertungskriterien wird wie folgt beurteilt, wobei bei allen Unterkriterien maxi-mal 20 Leistungspunkte erreicht werden können: Bewertung: sehr gut 17 - 20 Punkte Ein höchster Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept die Anforderungen der Auf-traggeberin übertrifft, in besonderem Maße überzeugt und eine in jeder Hinsicht bestmögliche Leistungsquali-tät erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise ohne offene Fragen, sehr gute fachli-che Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, leicht verständlich). Bewertung: gut 14 - 16 Punkte Ein hoher Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auftrag-geberin sehr gut entspricht, überzeugt und eine sehr gute Leistungsqualität erwarten lässt (klar strukturierte, logisch aufgebaute Vorgehensweise mit einigen offenen Fragestellungen, gute fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, gut geordnet und übersichtlich). Bewertung: befriedigend 11 - 13 Punkte Ein mittlerer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auf-traggeberin gut entspricht, nachvollziehbar ist und eine gute Leistungsqualität erwarten lässt. Es bestehen mehrere offene Fragen. (brauchbar strukturierte Vorgehensweise mit einigen Mängeln und mehreren offenen Fragen, ausreichend fachliche Qualität und Schlüssigkeit des Konzepts, systematisch geordnet, durchschnittliche Darstellung aller gefor-derten Angaben) Anlage A-03 zum Angebotsaufforderungsschreiben Bewertung: ausreichend 6 - 10 Punkte Ein geringer Zielerreichungsgrad wird insbesondere erreicht, wenn das Konzept den Anforderungen der Auf-traggeberin noch entspricht, jedoch erhebliche Zweifel an der Leistungsqualität bestehen. (einigermaßen strukturierte Vorgehensweise mit vielen offenen Fragestellungen, mangelhafte fachliche Quali-tät und Schlüssigkeit des Konzepts). Bewertung: mangelhaft 1 - 5 Punkte Ein sehr geringer Zielerreichungsgrad, der die Leistung nicht umsetzt oder nur teilweise positive Ansätze zeigt, die Anforderungen insgesamt aber nicht umsetzt, mit sehr vielen offenen Fragestellungen, ungenügende bzw. mangelhafte fachliche Qualität und Schlüssigkeit der Darstellung, ungeordnet, unvollständig. Bewertung: ungenügend 0 Punkte Die Nichterfüllung wird mit 0 Punkten gewertet. Eine Nichterfüllung liegt insbesondere vor, wenn das Konzept fehlt, den Anforderungen der Auftraggeberin nicht entspricht oder in keiner Weise überzeugt und die notwendige Leistungsqualität nicht erwarten lässt (Ausschluss). Das Konzept des Angebotes wird zum Zeitpunkt des erteilten Zuschlags Bestandteil des Vertrages. Den Zuschlag erhält das Angebot, das die höchste Gesamtpunktzahl (gewichtete Wertungssumme) erreicht, die sich aus der gewichteten Summe der Punkte für den Preis und der gewichteten Summe der Punkte für die Qualität ergibt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Zugang zu bestimmten Auftragsunterlagen ist beschränkt
Begründung für die Beschränkung des Zugangs zu bestimmten Auftragsunterlagen: Schutz besonders sensibler Informationen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/08/2025
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Vergabeplattform
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 20/08/2025 09:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 61 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es werden bis auf die leistungsbezogenen Unterlagen alle Unterlagen unter Beachtung von § 56 Vergabeverordnung (VgV) nachgefordert .
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 20/08/2025 09:01:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Teilnehmer sind für die Öffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabeunterlagen, insbesondere diese Bewerbungsbedingungen, Leistungsbeschreibung und Vordrucke sowie die Bekanntmachung müssen nach Erhalt/Download durch die Bieter auf Vollständigkeit und Lesbarkeit geprüft werden. Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen erkennbare Unklarheiten oder verstoßen diese erkennbar gegen geltendes Recht, so weist der Bieter die Vergabestelle unverzüglich - spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe - schriftlich darauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tragende Risiken in sein Angebot einzukalkulieren. Etwaige Verfahrensrügen sind eindeutig als solche zu kennzeichnen. Auf die Rügepflichten des Bieters nach § 160 Abs. 3 GWB wird ausdrücklich hingewiesen. Außerdem weist die Vergabestelle ausdrücklich auf die Rechtsbehelfsfrist des § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB hin. Danach ist ein Antrag auf Nachprüfung unzulässig, soweit nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, mehr als 15 Kalendertage vergangen sind. § 160 GWB lautet: „(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die Angebote bearbeitet: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 0204:<991-80032-33>
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: t: 0228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 49c7bce0-dce6-4b5b-bf2a-1de29f1b8a1f - 05
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/07/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 435608-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 126/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/07/2025