Deutschland – Elektronische Datenverwaltung – FCD

399075-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektronische Datenverwaltung – FCD
OJ S 117/2025 20/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: FCD
Beschreibung: Beschaffung von Verkehrsdaten
Kennung des Verfahrens: 1a2f9460-09b3-40eb-8443-9ec07b7d6044
Interne Kennung: 2025-10070
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48613000 Elektronische Datenverwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr, 72319000 Datenbereitstellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 600 000,00 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 200 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Hinweis zur Geltung der Verordnung (EU) 2022/2560 über den Binnenmarkt verzerrende drittstaatliche Subventionen (nachfolgend: FSR): Sind die Bedingungen für die Meldung finanzieller Zuwendungen gemäß Artikel 28 Absätze 1 und 2 FSR erfüllt, so ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet, alle drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR zu melden. In allen anderen Fällen ist ein Bewerber/Bieter verpflichtet eine Erklärung abzugeben, in der er alle erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen aufführt und zu bestätigen, dass die erhaltenen drittstaatlichen finanziellen Zuwendungen keiner Meldepflicht nach Artikel 28 Absatz 1 Buchstabe b FSR unterliegen. Für die Meldung bzw. Erklärung ist das den Vergabeunterlagen beigefügte Formular nach Anhang II der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1441 zur Festlegung detaillierter Vorschriften für die Durchführung von Verfahren nach der Verordnung (EU) 2022/2560 (nachfolgend: Durchführungsverordnung) unter Beachtung der Vorgaben der FSR sowie der Durchführungsverordnung zu verwenden. Sofern ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt wird, ist die Meldung oder Erklärung sowohl mit dem Teilnahmeantrag als auch (nochmals) mit dem Angebot einzureichen. Im Übrigen mit dem Angebot. Auf die Gründe für die Ablehnung / den Ausschluss eines Teilnahmeantrags oder Angebots gemäß Art. 29 Abs. 3, Art. 29 Abs. 4 und Art. 31 Abs. 2 FSR wird hingewiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Korruption: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123 oder 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Betrug: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Zahlungsunfähigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Schwerwiegendes berufliches Fehlverhalten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse, soweit Ihr Unternehmen beitragspflichtig ist.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB vorliegen.
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Entrichtung von Steuern: Angaben, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben ordnungsgemäß erfüllt wurde und insofern nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Auf gesondertes Verlangen: Vorlage einer Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes, soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen. Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
Verstoß gegen die in den rein innerstaatlichen Ausschlussgründen verankerten Verpflichtungen: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 21 Arbeitnehmer-Entsendegesetz, § 98c Aufenthaltsgesetz, § 19 Mindestlohngesetz, § 21 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz und § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz vorliegen (§ 124 (2) GWB). Ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: FCD
Beschreibung: FCD
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48613000 Elektronische Datenverwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72318000 Datenübertragung, 72500000 Datenverarbeitungsdienste, 63712000 Hilfstätigkeiten für den Straßenverkehr, 72319000 Datenbereitstellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Im Falle der Verzögerung der Folgebeschaffung verlängert sich die Rahmenvereinbarung um max. 12 Monate.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 15/12/2025
Enddatum der Laufzeit: 15/12/2029
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 2 605 042,02 EUR
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 200 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: 1. Das wirtschaftlichste Angebot wird nach der so genannten erweiterten Richtwertmethode gemäß der Unterlage für die Ausschreibung und Bewertung von IT-Leistungen 2018, Stand: 25.04.2018, des Beauftragten der Bundesregierung für Informationstechnik (UfAB 2018) gebildet. Dabei wird die Kennzahl für das Leistungs-Preis-Verhältnis (Z) nach folgender Formel aus der Preiskennzahl (P, Gesamtwertungspreis) und den Leistungspunkten (L) ermittelt: Z=L/P Die Qualität wird in Form von Leistungspunkten (L) über die Bewertungsmatrix des Zuschlagskriterienkatalogs ermittelt. Die Preiskennzahl P wird über das C02_FCD_Preisblatt ermittelt und entspricht der Summe der vom Bieter angebotenen Preise auf Grundlage der im Preisblatt angegebenen Wertungsmengen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer (= Gesamtwertungspreis). 2. Der geschätzte Auftragswert (BT 27), d.h. "das in Aussicht genommene Volumen" gem. § 21 Abs. 1 Satz 2 VgV beträgt 50% des unter BT-271 bezifferten "Höchstwertes der Rahmenvereinbarung". 3. Der in dieser Bekanntmachung unter BT-271 bezifferte "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="Hypothetischer Maximalauftragswert") enthält keine Preisanpassung. Zur Ermittlung des "Wertes des ursprünglichen Auftrags" (§ 132 Abs. 2 GBW) bzw. "ursprünglichen Auftragswertes" (§ 132 Abs. 3 GWB) sind Preianpassungseffekte zusätzlich zu berücksichtigen. 4. Für den Fall, dass der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt, erhöht sich der "Höchstwert der Rahmenvereinbarung" (="hypothetischer Maximalauftragswert") anteilig in dem Umfang, den der bezuschlagte Angebotspreis den geschätzten Auftragswert übersteigt. 5. Nach Erreichen des ergänzten "Hypothetischen Maximalauftragswertes" können Leistungen aus der Rahmenvereinbarung nur unter den Voraussetzungen des § 132 Abs. 2 GWB oder § 132 Abs. 3 GWB abgerufen werden; danach verliert die Rahmenvereinbarung ihre Wirkung (EuGH vom 17.06.2021 - C-23/20 - Simonsen&Weel).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Gilt für Lieferungen und Dienstleistungen gleichermaßen: Nachweis von drei oder mehr berücksichtigungsfähigen Referenzen im Dokument T02_FCD_Referenzbogen. Berücksichtigungsfähig sind ausschließlich Projekte, die mindestens folgende Anforderungen erfüllen: a.) Das Referenzprojekt endete nach 2020 oder dauert noch an. b.) Gegenstand des Referenzprojektes war/ist die Bereitstellung von Live-Verkehrsdaten, die reale Reisezeiten auf Autobahnen in der EU abbilden. c.) Die Datenlieferung muss mindestens über einen Zeitraum von sechs Monaten erfolgt sein. d.) Das Referenzprojekt hat/hatte einen Auftragswert von min. 50.000 € (netto). Referenzprojekte, die nicht kumulativ die vorstehend unter a) bis d) genannten Anforderungen erfüllen, gehen nicht in die nachfolgend dargestellte Wertung ein. Die Referenzen werden wie folgt bewertet: 1. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden die bereitgestellten Live-Verkehrsdaten auf Streckensegmenten abgebildet. Die einzelnen Streckensegmente sind dabei maximal 1.000 m lang. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 2. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden neben der Datenbereitstellung auch statistische Auswertungen auf Basis der gelieferten Daten durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) 3. Im Rahmen des Referenzprojektes wurden/werden Live-Verkehrsdaten für das deutsche Autobahnnetz bereitgestellt. (Ja = 6 Punkte; Nein = 0 Punkte) 4. Im Rahmen des Referenzprojekts wurden Stauauswertungen4 durchgeführt. (Ja = 3 Punkte; Nein = 0 Punkte) Die Vergabestelle wählt die geeigneten Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach dem arithmetischen Mittelwert der vorgenannten Bewertungspunkte über alle Anforderungen in allen nachgewiesenen Referenzprojekten aus. Es steht den Bewerbern frei, mehr als drei Referenzprojekte nachzuweisen. Dazu ist die im Dokument T02_FCD_Referenzbogen vorgegebene Systematik mit entsprechender Nummerierung fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Bewertung der Referenzprojekte der arithmetische Mittelwert der Bewertungspunkte über alle Anforderungen und über alle eingereichten Referenzprojekte eines Bewerbers gebildet wird. Nach dieser Methode ist es daher manchmal sinnvoll, dass ein Bewerber nur seine drei besten Referenzprojekte einreicht. Die Anzahl und Auswahl der Referenzprojekte liegt in der Verantwortung der Bewerber. Maximal können somit insgesamt 4,5 Punkte erreicht werden. Weist ein Bewerber weniger als drei berücksichtigungsfähige Referenzprojekte nach, geht das fehlende Referenzprojekt mit 0 Punkten in die Ermittlung des arithmetischen Mittelwertes ein. Wird nicht mindestens ein berücksichtigungsfähiges Referenzprojekt nachgewiesen, wird der Bewerber als ungeeignet vom Verfahren ausgeschlossen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Erklärung dass der Durchschnittsjahresumsatz des Unternehmens in den Jahren 2022, 2023 und 2024, das mit der Leistungserbringung betraut sein wird, muss mindestens 500.000 € netto/Jahr betrug (Mindestanforderung).

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Mit dem Teilnahmeantrag einzureichen: Angaben im Teilnahmeantrag (T01_FCD_Teilnahmeantrag; Ziff. 2) über die Eintragung in ein Handelsregister
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungspunktzahl
Beschreibung: gem. C03_FCD_Zuschlagskriterienkatalog
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
Kriterium:
Art: Kosten
Bezeichnung: Gesamtwertungspreis
Beschreibung: gem. C02_FCD_Preisblatt
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 07/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.autobahn.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung von Unterlagen richtet sich nach § 56 VgV. Bei ausländischen Bietern werden gleichwertige Nachweise verlangt: Vorzulegende Erklärungen / Nachweise bei der Angebotsabgabe: Angabe der Unternehmen bei Eignungsleihe im Verzeichnis der Leistungen von Unterauftragnehmern bzw. anderen Unternehmen, auf gesondertes Verlangen: Verpflichtungserklärung im Rahmen der finanziellen oder wirtschaftlichen Eignungsleihe, Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer, Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Die Autobahn GmbH des Bundes
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Die Autobahn GmbH des Bundes
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die Autobahn GmbH des Bundes
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: +49 30 4036 80-800
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Profil des Erwerbers: https://vergabe.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: N.N.
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt.-ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Fax: +49 30403680811
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Die Autobahn GmbH des Bundes
Registrierungsnummer: USt. ID DE329214156
Postanschrift: Heidestraße 15
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10557
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30640964911
Internetadresse: https://www.autobahn.de
Rollen dieser Organisation:
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-7007
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 50685ae3-a556-4657-b274-9807e1515377 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/06/2025 13:26:28 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 399075-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 117/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/06/2025