5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 48800000 Informationssysteme und Server, 30200000 Computeranlagen und Zubehör, 31610000 Elektrische Ausrüstung für Motoren und Fahrzeuge, 31700000 Elektronischer, elektromechanischer und elektrotechnischer Bedarf, 48140000 Softwarepaket für Eisenbahnleitsysteme, 48213000 Softwarepakte für die Betriebssystemerweiterung, 48219000 Diverses Netzsoftwarepaket, 48460000 Softwarepaket für Analyse-, Wissenschafts-, Mathematik- oder Prognosezwecke, 48482000 Business-Intelligence-Softwarepaket, 48514000 Fernzugriffssoftwarepaket, 48517000 IT-Softwarepaket, 48519000 Speicherverwaltungssoftwarepaket, 48627000 Echtzeit-Betriebssystemsoftwarepaket, 48813000 Passagierinformationssystem, 50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt, 50300000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Personalcomputern, Büromaschinen, Fernmeldeanlagen und audiovisuellen Anlagen, 51100000 Installation von elektrischen und mechanischen Einrichtungen, 51300000 Installation von Kommunikationsgeräten, 51612000 Installation von Datenverarbeitungsanlagen, 72210000 Programmierung von Softwarepaketen, 72220000 Systemberatung und technische Beratung, 72230000 Entwicklung von kundenspezifischer Software, 72240000 Systemanalyse und Programmierung, 72250000 Systemdienstleistungen und Unterstützungsdienste, 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software, 72310000 Datenverarbeitung, 72510000 Mit der Datenverarbeitung verbundene Verwaltungsdienste, 72500000 Datenverarbeitungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Technische Optionen: O1: Monitoring Dashboard O2: Ad-Hoc-Gruppenrufe vom mobilen AP O3 Erweiterter Überfallruf dritte Rufart ausgelöst am KBR O4: Sonderfall Telefonruf O5: Übersetzung Freitext-Kommunikation - Polnisch, Ukrainisch, Arabisch O6: Einrichtung VDV 462 O7: Einrichtung VDV 453 DFI-Dienst ab Version 2.3 O8: Einrichtung VDV REF-DFI-Dienst ab Version 2.3 O9: Einrichtung VDV 453 VIS-Dienst ab Version 2.3 O10: Einrichtung ANS-DEF-Dienst der VDV-Mitteilung 4528 O11: Reichweitenüberwachung für die Planung von dispositiven Maßnahmen mit entsprechender Warnung O12: Reichweitenüberwachung für die Planung von dispositiven Maßnahmen mit Vorschlägen für alternatives Routing) O13: Notizfunktion für Objekte O14: Fahrzeug-Router O15: BT-Strab à 10 Zoll O16: Zusätzlicher Einbaurahmen für BT-Strab (10 Zoll) O17: Adapter/Umsetzer-Kit für Peripheriegeräte zur Anbindung BR im mobilen Einsatz O18: Kalibrierstrecken O19: Automatische Netzvermessung O20: Zusätzliche Sprachen am Bedienteil für Fahrpersonal O21: Weiterführende Navigationsanforderungen BO O22: Weiterführende Navigationsanforderungen BS O23: RBL-PC-SimulationBS für Bordrechner (BO/BS) O24: Lastsimulatoren O25: Scripting-Engine O26: Sleep- und "Wake-Up-Funktion" (BS) Zeitliche Optionen: Die BVG ist berechtigt, die Laufzeit zweimalig um jeweils 5 Jahre zu verlängern ("Verlängerungsoption"). Die BVG informiert den Auftragnehmer schriftlich über die Ausübung der Verlängerungsoption spätestens drei (3) Monate vor Ende der Initialen Laufzeit oder der jeweiligen Verlängerungsoption. Weitere Informationen zu den Optionen entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen insbesondere der Leistungsbeschreibung & Vertrag.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/08/2035
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
Weitere Informationen zur Verlängerung: Die BVG behält sich gemäß § 13 Abs. 5 SektVO das Recht vor, im Rahmen des vorliegenden Vergabeverfahrens weitere gleichartige Leistungen - insbesondere zusätzliche Hardware- und/oder Softwarekomponenten - zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen nachzubestellen, sofern sich während der Vertragslaufzeit Anforderungen infolge technischer Entwicklungen oder betrieblicher Notwendigkeiten ändern. Diese Option stellt sicher, dass die Versorgungssicherheit, Systemkompatibilität und Betriebskontinuität jederzeit gewährleistet bleiben. Darüber hinaus wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die BVG vorbehält, die Laufzeit des Vertrags zu verlängern. Dies begründet sich insbesondere durch den sehr langen Lebenszyklus der eingesetzten Systeme, deren wirtschaftliche und technische Nutzungsdauer regelmäßig über die ursprüngliche Vertragslaufzeit hinausreicht. Die Option zur Laufzeitverlängerung trägt dem Umstand Rechnung, dass bei sektoralen Auftraggebern eine flexible und nachhaltige Ressourcenplanung erforderlich ist. Auch dieser Vorbehalt erfolgt im Rahmen von § 13 Abs. 5 SektVO, der es Auftraggebern erlaubt, entsprechende Bedarfsanpassungen bereits im Vergabeverfahren transparent und rechtskonform vorzusehen. Diese Regelung dient dem berechtigten Interesse der BVG, wirtschaftlich sinnvolle Folgeinvestitionen tätigen sowie Anpassungen im laufenden Betrieb ohne erneute Ausschreibung vornehmen zu können, sofern dies im ursprünglichen Auftragsumfang sachlich und funktional enthalten war.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber prüft die fristgerecht eingegangenen Teilnahmeanträge und lädt die fünf geeignetsten Bewerber gemäß Teilnahmewettbewerbsunterlagen zur zweiten Stufe des Verfahrens ein. Alle zugelassenen Bieter werden anschließend aufgefordert, ein indikatives Erstangebot in deutscher Sprache einzureichen, das fachlich-technisch jedoch bereits verbindlich ist. Das Angebot bleibt unter Berücksichtigung des Preises insgesamt unverbindlich und es besteht kein Anspruch auf Zuschlagserteilung. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, Bieterfragen über das AI Cockpit einzureichen. Bieterfragen, die nicht Unklarheiten, Widersprüche oder sonstige Fehler betreffen, müssen spätestens 5 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist gestellt werden. Auf Basis der Bewertungsmatrix (siehe Anlage 10 Bewertungsmatrix) werden die gemäß Vergabeunterlagen erstellten indikativen, fachlich-technisch jedoch bereits verbindlichen Erstangebote bewertet. Nach Prüfung und Auswertung der Angebote werden die drei besten Bieter ausgewählt und zur Teilnahme an einem Proof of Concept (PoC) aufgefordert. Hierzu erhalten die ausgewählten Bieter mit Einladung die für den PoC zugrunde zu legenden Testdaten. Die nichtausgewählten Bieter scheiden allerdings nicht endgültig aus dem Verfahren aus. Die BVG behält sich vor, den jeweils nächstplatzierten Bieter zur weiteren Teilnahme am Verfahren zuzulassen, wenn einer der zunächst ausgewählten Bieter aus dem Verfahren ausscheidet. Ein Anspruch der Bieter auf eine solche spätere Zulassung besteht jedoch nicht. Rückt ein Bieter nach, wird das Verfahren mit dem betroffenen Bieter fortgesetzt; dieser hat grundsätzlich jedoch keinen Anspruch auf Wiederholung etwaig versäumter Verfahrensschritte, d.h. er steigt in den aktuellen Verfahrensstand ein. Ausnahme ist der PoC, der in diesem Fall mit dem nachrückenden Bieter durchgeführt wird. Der Proof of Concept (siehe Anlage 13 PoC Verfahrensbeschreibungen und Szenarien) wird anhand der Bewertungsmatrix bewertet und geht in die Bewertung der endgültigen Angebote mit ein. Mit dem PoC soll die funktionale Adäquanz der wesentlichen Grundfunktionen (Szenarien der Betriebssteuerung) in den angebotenen Betriebsleitsystemen nachgewiesen werden. Der Bieter soll demonstrieren, in welchem Umfang seine bestehende Lösung die betrieblichen Szenarien erfüllt. Nach Durchführung des PoC werden die Bieter zu Verhandlungen eingeladen. In den Verhandlungen werden u.a. fachliche, kaufmännische und juristische Sachverhalte besprochen. Seinen Verhandlungsbedarf muss der Bieter bereits mit der Abgabe seines Angebots über das Formular "RF4_Verhandlungsbedarf" einreichen. Die im Verfahren verbliebenen Bieter werden dannnach den Verhandlungen aufgefordert, ein verbindliches, zuschlagsfähiges, auf den fortgeschriebenen Vergabeunterlagen gründendes Angebot einzureichen, das gemäß Bewertungsmatrix bewertet wird. In die Bewertung gemäß Bewertungsmatrix fließt die Bewertung des PoC mit ein. Der Auftraggeber wird, basierend auf der Angebotsbewertung unter Berücksichtigung der Bewertung des PoC, ein Ranking der Angebote mit dem Ziel erstellen, das bis dahin wirtschaftlichste Angebot zu identifizieren. Das Vergabeverfahren wird abgeschlossen mit einem Last and Final Call, in dem die Bieter aufgefordert werden, unter Beibehaltung aller anderen Aussagen ihres Angebotes eine Aussage zu ihrem finalen Angebotspreis abzugeben. Die bestehende Bewertung der Angebote wird unter Berücksichtigung des finalen Angebotspreises fortgeschrieben. Das Ranking der Angebote entsprechend angepasst und das wirtschaftlichste Angebot endgültig identifiziert. Nähere Erläuterung zum Ablauf des Verhandlungsverfahrens: siehe Allgemeine Verfahrenshinweise
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: "Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre (arithmetisches Mittel aus den drei Geschäftsjahren). Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 50.000.000 EUR in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde. " Bewertung: 1. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 50.000.000 EUR und weniger als 75.000.000 EUR, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 75.000.000 EUR und weniger als 100.000.000 EUR, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 100.000.000 EUR und weniger als 125.000.000 EUR, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 125.000.000 EUR und weniger als 150.000.000 EUR, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Betrug der Umsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 150.000.000 EUR, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: "Bennen Sie Ihren durchschnittlichen Jahresumsatz (netto, ohne Umsatzsteuer) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mit vergleichbaren Leistungen. Als vergleichbar gelten Leistungen, eines marktüblichen Rechnergestützten Betriebsleitsystems, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und in diesem System betriebene Bordrechner in Fahrzeugen. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein durchschnittlicher Jahresumsatz von mind. 10.000.000 EUR, mit vergleichbaren Leistungen, in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren erzielt wurde. " Bewertung: 1. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 10.000.000 EUR und weniger als 15.000.000 EUR, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 15.000.000 EUR und weniger als 20.000.000 EUR, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 20.000.000 EUR und weniger als 25.000.000 EUR, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre zwischen 25.000.000 EUR und weniger als 30.000.000 EUR, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Betrug der Jahresumsatz des Unternehmens im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre mindestens 30.000.000 EUR wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: "Erklärung, dass zum Vergabezeitpunkt eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung oder Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden über eine Höhe von 15.000.000 EUR für die Zeit von Leistungserbringung und Gewährleistung vorhanden sein wird (bei Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von jedem Mitglied zu erbringen). Genannte Versicherungen müssen zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorliegen. Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn eine Zusicherung, oder die Vorlage der genannten Versicherungen mit den benannten Deckungshöhen, vorliegt. "
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: "Benennen Sie eine Referenz (Referenz Nr. 1), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 und weniger als 750 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 750 und weniger als 1.000 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.000 und weniger als 1.250 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.250 und weniger als 1.500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.500 Fahrzeuge überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Referenzen. Die für diese drei Referenzen gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: "Benennen Sie eine zweite Referenz (Referenz Nr. 2), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 und weniger als 400 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 400 und weniger als 600 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 600 und weniger als 800 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 800 und weniger als 1000 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 1.000 Omnibusse und Straßenbahnen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Referenzen. Die für diese drei Referenzen gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: "Benennen Sie eine dritte Referenz (Referenz Nr. 3), die einen Auftrag betrifft, der die Errichtung und Inbetriebnahme eines aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen bestehenden Rechnergestützten Betriebsleitsystems für Omnibus und Straßenbahn beinhaltet, bei dem bei der Straßenbahn im Linienbetrieb unter Überwachung und Steuerung durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen dauerhaft oder zeitweise im Zugverband, bestehend aus 2 oder mehr eigenständigen Fahrzeugen, eingesetzt werden, und bei dem im Linienbetrieb eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen sowohl einzeln als auch im Zugverband unter Überwachung und Steuerung durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dauerhaft oder zeitweise auf Strecken verkehren, die einseitig oder beidseitig eine Stumpfendstelle aufweisen. Die Mindestbedingung ist, dass durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 100 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert werden. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der die zuvor genannten Vorgaben erfüllt, - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, der in den letzten sieben abgeschlossenen Geschäftsjahren für öffentliche beziehungsweise private Auftraggeber bearbeitet wurde, und - wenn die benannte Referenz sich auf einen Auftrag bezieht, für den der Auftraggeber die erfolgreiche vertragsrechtliche Abnahme für den Beschaffungsgegenstand erklärt hat." Bewertung: (a) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 100 und weniger als 200 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 0 Basispunkten bewertet. (b) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 200 und weniger als 300 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 5 Basispunkten bewertet. (c) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 300 und weniger als 400 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 10 Basispunkten bewertet. (d) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 400 und weniger als 500 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 15 Basispunkten bewertet. (e) Werden durch das Rechnergestützte Betriebsleitsystem dieser Referenz mindestens 500 Straßenbahn-Triebwagen und davon mindestens 20 sowohl einzeln als auch im Zugverband dauerhaft oder zeitweise im Linienbetrieb auf Strecken mit einer oder beidseitiger Stumpfendstelle eingesetzte Zweirichtungs-Straßenbahn-Triebwagen überwacht und gesteuert, wird die Referenz mit 20 Basispunkten bewertet. (Die erreichte Basispunktzahl einer jeden der drei Referenzen wird mit einem Gewichtungsfaktor 3 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für jede dieser drei Referenzen. Die für diese drei Referenzen gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.)
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: "Benennen Sie die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Gesamtanzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mind. 250 Mitarbeiter beträgt." Bewertung: 1. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 250 und weniger als 375 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 375 und weniger als 500 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 500 und weniger als 625 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 625 und weniger als 750 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 750 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 1 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: "Benennen SIe die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]), welche zum zu vergebenden Leistungsgegenstand (marktübliches Rechnergestütztes Betriebsleitsystem, bestehend aus Hintergrundsystem mit Leitstelle und Bordrechnern in Fahrzeugen) vergleichbare Leistungen erbringen, hatte/n bzw. habe/n in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die durchschnittliche Anzahl an Mitarbeitern (gemessen in Vollzeitkräften / Full Time Equivalent [FTE]) in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit vergleichbaren Leistungen mind. 50 Mitarbeiter beträgt. " 1. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 50 und weniger als 75 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 0 Basispunkten bewertet. 2. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 75 und weniger als 100 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 5 Basispunkten bewertet. 3. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 100 und weniger als 125 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 10 Basispunkten bewertet. 4. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 125 und weniger als 150 Mitarbeitende gemessen in FTE, wird dies mit 15 Basispunkten bewertet. 5. Verfügte das Unternehmen im Durchschnitt der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre über mindestens 150 Mitarbeitende, gemessen in FTE, wird dies mit 20 Basispunkten bewertet. 6. Die erreichte Basispunktzahl wird mit einem Gewichtungsfaktor 2 multipliziert; das Produkt bildet die Bewertungspunktzahl für diese Eignungsanforderung. 7. Die für diese Eignungsanforderung gebildete Bewertungspunktzahl geht in die Summe der Bewertungspunktzahlen ein, die über alle Eignungsanforderungen und Referenzen gebildet wird.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: "Legen Sie den Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Organigramm (oder vergleichbar) dar. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn ein Organigramm des Unternehmens (oder vergleichbar) vorliegt. " Aufbau und Struktur des Unternehmens sind in einem Organigramm (oder vergleichbar) dargelegt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: "Legen Sie Beteiligungen und hieraus resultierend Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Schaubild (oder vergleichbar) dar. Mindestbedingung: Das Eignungskriterium ist erfüllt, wenn die Beteiligungen und hieraus resultierend Aufbau und Struktur des Unternehmens in einem Schaubild(oder vergleichbar) vorliegen. "
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 1
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: A-Kriterien
Beschreibung: Erfüllung der A-Kriterien
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: B-Kriterien
Beschreibung: Mindesterfüllung: 75 % der Kriterien mit mind. 6 Punkten unabhängig von der Gewichtung (20 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 10 % der Kennzahl)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte
Beschreibung: Einreichung und Bewertung der Konzepte (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Proof of Concept
Beschreibung: Anlage 13 PoC Verfahrensbeschreibung und Szenarien (40 % der Gesamtbewertung Qualität entspricht 20 % der Kennzahl)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Angebotspreis (Wert gemäß Preisblatt)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 50,00
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 19/08/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: Vorauszahlungsbürgschaft: Die Übergabe einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.1 EVB-IT System-AGB wird vereinbart. "Die Vorauszahlungsbürgschaftsurkunde ist unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftragnehmer Leistungen im Wert der Vorauszahlung erbracht hat." Höhe: 100% der Anzahlung gemäß AGB Vertragserfüllungsbürgschaft: Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Vertragserfüllung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Vertragserfüllungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.2 EVB-IT Sys-tem-AGB vereinbart. Höhe der Sicherheit: Abweichend von Ziffer 20.1.2 EVB-IT System-AGB beträgt die Höhe der Sicherheit 20% des Erstellungspreises. Vereinbarungsgemäß erhält der AG vom AN eine Vertragserfüllungsbürgschaft in EUR (einschließlich MwSt.) in Höhe des o.g. Bürgschaftsbetrages als Sicherheitsleistung bis zur Vertragserfüllung. Die Vertragserfüllungsbürgschaft muss insbesondere die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich der Abrechnung, Schadensersatz, Vertragsstrafen und Rückforderungsansprüchen wegen Überzahlung einschließlich Zinsen absichern. Der AN haftet maximal in Höhe dieses Betrages mit der Maßgabe, dass der AN aus dieser Bürgschaft nur auf Zahlung von Geld in Anspruch genommen werden können. Der AN übernimmt zur Sicherung dieser Vertragserfüllung die selbstschuldnerische Bürgschaft in Höhe des o. a. Bürgschaftsbetrages. Auf die Einreden der Aufrechenbarkeit und Anfechtbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. Die Bürgschaft ist unbefristet. Sie erlischt mit Rückgabe der Bürgschaftsurkunde. Gerichtsstand für Streitigkeiten aus der Bürgschaftsurkunde ist Berlin. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Mängelhaftung (Gewährleistung): Es wird die Leistung einer Sicherheit für die Mängelhaftung durch Hinterlegung von Geld auf einem Sperrkonto oder Übergabe einer Mängelhaftungsbürgschaft gemäß Ziffer 20.1.3 EVB-IT System-AGB vereinbart. "Die bei Gesamtabnahme zu stellende Sicherheit ist unverzüglich nach Ablauf der Verjährungsfristen für Mängelansprüche des Gesamtsystems und nach Erfüllung der bis dahin erhobenen Mängelansprüche an den Auftragnehmer zurückzugeben." Höhe: 5% gemäß EVB-IT AGB.
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 29/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: • Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe) erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bietergemeinschaft und im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. BewGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag einreichen. Die geforderten Angaben /Erklärungen sind bei der Bewerbung einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in einem gesonderten Formular zu machen bzw. abzugeben. Die Angaben zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit werden jedoch von allen Mitgliedern der BewG kumuliert bewertet. BewGe haben darüber hinaus eine Erklärung abzugeben, dass die Bildung der BewGe keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von jedem Mitglied der BewGe zu erläutern, inwiefern für das jeweilige Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt für diese Erklärung ein Formblatt zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. • Beabsichtigt der Bewerber, sich hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf die Kapazitäten andere Unternehmen (Dritter /Nachunternehmer /konzernverbundener Unternehmen) zu berufen (Eignungsleihe), so können die betreffenden Angaben unter Einbeziehung der Ressourcen dieser anderen Unternehmen (Eignungsleihgeber) im Umfang der Eignungsleihe gemacht machen. Dabei ist auszuweisen, welche Ressourcen sich auf den bzw. die Eignungsleihgeber beziehen. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der betroffenen Eignungsleihgeber vorzulegen, dass dem Bewerber/der BewGe die erforderlichen Mittel vom Eignungsleihgeber tatsächlich zur Verfügung gestellt werden im Auftragsfall. Von jedem Eignungsleihgeber sind darüber hinaus die geforderten Angaben bzw. Erklärungen gefordert. • Macht ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft von der Möglichkeit der Eignungsleihe Gebrauch, verlangt der AG schließlich für den Auftragsfall eine gemeinsame Haftung des Bewerbers/Bieters und des jeweiligen Eignungsleihgebers entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise/Angaben/ Erklärungen für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung (Referenzen) die Kapazitäten anderer Unternehmen In Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. • Der Auftraggeber stellt für die Erstellung der Teilnahmeanträge Formulare zur Verfügung. Diese können über die Vergabeplattform heruntergeladen werden und sind für die Teilnahmeanträge zu verwenden. Eine vorherige Registrierung auf v. g. Vergabeplattform ist für die Abgabe eines Teilnahmeantrages erforderlich.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: • Der Auftragnehmer muss über die Laufzeit des Auftrags eine deutschsprachige Projektleitung zur Verfügung stellen. • Jegliche Kommunikation sowie alle Dokumentationen sind in deutscher Sprache zu erstellen. • Für den Einbau von Hardware in die (Bestands-) Fahrzeuge setzt die BVG eine entsprechende Zertifizierung voraus. Der Auftragnehmer hat die Einbauleistung ausschließlich durch ein vorab durch die BVG zertifiziertes Unternehmen durchführen zu lassen. Das Zertifizierungsverfahren ist veröffentlicht (siehe Link: https://vergabekooperation.berlin/NetServer/TenderingProcedureDetails?function=_Details&TenderOID=54321-Tender-1977d4a82ae-1bc2fbb439b7d0cb) Jeder (potenzielle) Bewerber/Bieter einer Ausschreibung der BVG kann sich entweder selbst zertifizieren lassen oder alternativ mit einem oder auch mehreren zertifizierten Unternehmen aus dem Pool kooperieren. Darüber hinaus gehende Bedingungen sind den Vertragsunterlagen sowie dem Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: siehe Vergabeunterlagen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der Teilnehmer: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Die vorgesehene Laufzeit der Rahmenvereinbarung von über acht Jahren ist gemäß § 19 Abs. 3 SektVO aus sachlichen Gründen gerechtfertigt. Nach dieser Vorschrift darf die Laufzeit einer Rahmenvereinbarung acht Jahre nur überschreiten, wenn dies aufgrund des Vertragsgegenstands durch besondere Umstände sachlich gerechtfertigt ist. Im vorliegenden Fall liegen solche besonderen Umstände vor: Umfang und Komplexität der Systemeinführung: Die Inbetriebnahme eines rechnergestützten Betriebsleitsystems (RBL) für die Betriebsbereiche Straßenbahn und Omnibus erfordert die vollständige Ausrüstung von ca. 2.200 Fahrzeugen mit spezifischer Fahrzeugtechnik (Bordrechner, Baugruppenträger, Bedieneinheiten). Der Einbau stellt eine erhebliche logistische Herausforderung dar und ist mit signifikanten Aufwendungen für die zeitweise Außerbetriebnahme und Bereitstellung der Fahrzeuge verbunden. Personalqualifizierung im großen Maßstab: Mehr als 5.000 Mitarbeitende müssen in der Anwendung und Bedienung des neuen Systems geschult und unterwiesen werden. Dies verursacht einen erheblichen betrieblichen Aufwand über einen längeren Zeitraum. IT-seitige Integration und Schnittstellenanpassung: Das RBL-System ist in die bestehende IT-Landschaft der BVG zu integrieren. Dies betrifft insbesondere die Anbindung und technische Anpassung mehrerer zentraler Systeme (u. a. DFI, QKZ, ELMEL, IVU-Suite, DDS) sowie zahlreicher weiterer Subsysteme, die Daten mit dem RBL austauschen. Diese integrationsbedingten Leistungen sind technisch komplex, koordinationsintensiv und zeitaufwendig. Wirtschaftliche Amortisation der Gesamtaufwendungen: Die innerbetrieblichen Implementierungs-, Schulungs- und Integrationskosten entsprechen in ihrer Größenordnung in etwa den reinen Beschaffungskosten. Um diese Gesamtinvestition wirtschaftlich tragfähig gestalten und über einen angemessenen Zeitraum amortisieren zu können, ist eine Laufzeit von über acht Jahren erforderlich. Eine kürzere Laufzeit stünde im Widerspruch zu den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit gemäß § 97 Abs. 1 GWB. Vor diesem Hintergrund stellt die geplante Laufzeitverlängerung eine sachlich gerechtfertigte Ausnahme im Sinne von § 19 Abs. 3 SektVO dar. Sie ist erforderlich, um dem besonderen Charakter des Vertragsgegenstands, den langfristigen betrieblichen Erfordernissen und dem erheblichen Umsetzungsaufwand angemessen Rechnung zu tragen.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/ Materialwirtschaft