1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2.1.
Verfahren
Titel: Unterstützungsleistungen Microsoft Exchange Server Infrastruktur 2025-50
Beschreibung: Die Auftraggeberin setzt übergreifend ein Modernisierungsprogramm auf, um die IT-Infrastruktur zu modernisieren und den zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere wird die Auftraggeberin ein Vorhaben aufsetzen, um den gestiegenen Ansprüchen hinsichtlich Performance, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit etc. an die E-Mail-Kommunikation gerecht zu werden. Hierzu wird/werden u. a. die … • strategische Ausrichtung des Einsatzes von Groupware-Software, hier: MS Exchange angepasst und optimiert, • Anforderungen an die Verschlüsselung/Signierung der E-Mail-Kommunikation geprüft und deren zeitgemäße Umsetzung sichergestellt, • Schnittstellen zu Umsystemen überwacht, angepasst und optimiert, • Anforderungen an die IT-Sicherheit hinsichtlich des Einsatzes des MS Exchange Server identifiziert und gemäß „best/good practices“ umgesetzt, • Systeme / MS Exchange Infrastruktur auf Sicherheitsaudits i. S. der Überprüfung der Systeme durch externe Auditoren sowie eines sog. Offline-Assessments der Microsoft Corporation vorbereitet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt schrittweise und im laufenden Betrieb, sodass der Betrieb der IT-Infrastruktur ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Im Zuge dieses Vorhabens fallen sowohl Planungs-, Konzeptions- als auch Umsetzungsaufgaben an, mit denen die Strukturen konzipiert, vorbereitet und implementiert werden. Die Auftraggeberin wird diese Vorhabensleistungen an eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister vergeben zu deren/dessen Aufgaben auch gehören wird, die im Rahmen der Umsetzung ggf. beauftragten Herstellerfirmen zu steuern und deren Maßnahmen zu begleiten (bspw. bei der Modernisierung von Schnittstellen zu den Umsystemen, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich der Auftraggeberin fallen).
Kennung des Verfahrens: 046571e0-b561-4e39-aaad-7e79909cf025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Unterstützungsleistungen im Bereich Microsoft Exchange Server Infrastruktur
Beschreibung: Die Auftraggeberin setzt übergreifend ein Modernisierungsprogramm auf, um die IT-Infrastruktur zu modernisieren und den zukünftigen Herausforderungen anzupassen. Insbesondere wird die Auftraggeberin ein Vorhaben aufsetzen, um den gestiegenen Ansprüchen hinsichtlich Performance, Gebrauchstauglichkeit, Sicherheit etc. an die E-Mail-Kommunikation gerecht zu werden. Hierzu wird/werden u. a. die … • strategische Ausrichtung des Einsatzes von Groupware-Software, hier: MS Exchange angepasst und optimiert, • Anforderungen an die Verschlüsselung/Signierung der E-Mail-Kommunikation geprüft und deren zeitgemäße Umsetzung sichergestellt, • Schnittstellen zu Umsystemen überwacht, angepasst und optimiert, • Anforderungen an die IT-Sicherheit hinsichtlich des Einsatzes des MS Exchange Server identifiziert und gemäß „best/good practices“ umgesetzt, • Systeme / MS Exchange Infrastruktur auf Sicherheitsaudits i. S. der Überprüfung der Systeme durch externe Auditoren sowie eines sog. Offline-Assessments der Microsoft Corporation vorbereitet. Die Umsetzung dieser Maßnahmen erfolgt schrittweise und im laufenden Betrieb, sodass der Betrieb der IT-Infrastruktur ohne Unterbrechung weitergeführt werden kann. Im Zuge dieses Vorhabens fallen sowohl Planungs-, Konzeptions- als auch Umsetzungsaufgaben an, mit denen die Strukturen konzipiert, vorbereitet und implementiert werden. Die Auftraggeberin wird diese Vorhabensleistungen an eine externe Dienstleisterin / einen externen Dienstleister vergeben zu deren/dessen Aufgaben auch gehören wird, die im Rahmen der Umsetzung ggf. beauftragten Herstellerfirmen zu steuern und deren Maßnahmen zu begleiten (bspw. bei der Modernisierung von Schnittstellen zu den Umsystemen, soweit diese nicht in den Aufgabenbereich der Auftraggeberin fallen).
Interne Kennung: 2025-50
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 63 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin behält sich vor, auf eine Nachforderung gemäß § 56 Abs. 2 VgV zu verzichten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 14/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 040202071537
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5d852f1e-2731-4204-b385-6e8ea4bd960d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 12/06/2025 08:10:26 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 387555-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 113/2025
Datum der Veröffentlichung: 16/06/2025