5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 38551000 Stromzähler
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie die Anlage 12 vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. 5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber die in Formblatt 2 und Formblatt 5 geforderten Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. (a) Unternehmensdarstellung Die Darstellung des Bewerberunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 2 als Anlage beizulegen. Zusätzlich ist das Dokument Anlage12_Lieferantenselbstauskunft_V2.1 auszufüllen und beizulegen. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: 5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.1 Bewerberangaben/Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Mindestkriterium) (b) Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 5) Der Bewerber hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als zwölf Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bewerber keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben. Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: 5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat sich der Bewerber zu verpflichten, unmittelbar nach Erhalt des Zuschlages eine entsprechende Haftpflichtversicherung mit den genannten Anforderungen abzuschließen, für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten sowie die entsprechende Bescheinigung dem Auftraggeber unaufgefordert vorzulegen. Mindestdeckungssummen Die Deckungssummen der Versicherung für die ausgeschriebene Leistung müssen je Schadensart und -fall mindestens folgenden Umfang abdecken: • Sachschäden 2. Mio. Euro • Personenschäden 2. Mio. Euro • Vermögensschäden 1. Mio. Euro (c) Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bewerber zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bewerber Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bewerber Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2022, 2023, 2024 machen. Falls ein Bewerber erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bewerber erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber kann zur Beurteilung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers ergänzend zu den geforderten Erklärungen und Nachweisen Auskünfte von Wirtschaftsauskunftsdateien sowie allgemein verfügbare Informationen heranziehen. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.2 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähig (Mindestkriterium) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 6 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: (a) Bankerklärung Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist jeweils nicht älter als drei Monate sein. (b) Haftpflichtversicherung Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden (inklusive Schäden aus datenschutzrechtlichen Verstößen) durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in Höhe der nachstehend aufgeführten Mindestdeckungssummen umfassen. Alternativ zur Vorlage des Nachweises einer Versicherung mit den nachfolgend genannten Mindestanforderungen kann eine Erklärung des Versicherers vorgelegt werden, nach der dieser im Auftragsfall bereit ist, eine entsprechende Versicherung abzuschließen. In diesem Fall hat
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: 5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 100 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.5.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Technische Anforderungen o Einhaltung der VDE FNN (Lastenheft Konstruktion Basiszähler und Smart-Meter-Gateway o Einhaltung Anforderungen an Hutschienen o Einhaltung Anforderungen an Magnetsockel-Antenne o Einhaltung Anforderungen an Adapter o Einhaltung Anforderungen an Verlängerungskabel Die geforderten Angaben sind in Formblatt 7 zu machen. Der Bewerber kann zum Nachweis eigene Anlagen beifügen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bewerber technisch, beruflich und personell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen. Der Auftraggeber ist berechtigt, im Rahmen der Gesamtbeurteilung der Eignung eigene Erfahrungen mit den Bewerbern aus vergleichbaren Projekten der vergangenen fünf Jahre zu berücksichtigen. Sofern ein Bewerber eine wesentliche Anforderung aus einem früheren Auftrag erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und für den Auftraggeber ein Anspruch auf Schadensersatz, Rücktritt oder Kündigung bestand, kann der Auftraggeber die Eignung verneinen, wenn der Bewerber nicht nachweisen kann, geeignete technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur effektiven Verhinderung gleichartiger Verstöße umgesetzt zu haben. Der betreffende Bewerber wird vor der Entscheidung des Auftraggebers angehört. Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl (100 %, Gewichtung 25 %) vergeben. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren. Für die Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens gelten folgende Bedingungen: Eignung: Zur Teilnahme an der zweiten Phase des Auswahlverfahrens ist es zwingend erforderlich, dass sämtliche geforderten Unterlagen/Formblätter sowie Anlagen vollständig und fristgerecht ausgefüllt und eingereicht werden. Nur bei vollständiger Einreichung aller geforderten Unterlagen wird die volle Punktzahl je Eignungskriterium / Mindestkriterium in Höhe von 25 % erreicht. In Summe ergeben die 4 Eignungskriterien / Mindestanforderungen eine Gesamtpunktzahl von 100 %. Die Erreichung der vollen Punktzahl ist Voraussetzung für die Zulassung zur zweiten Phase des Auswahlverfahrens. Unvollständige oder nicht fristgerecht eingereichte Unterlagen führen zum Ausschluss vom weiteren Verfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 25
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Leistungsbewertung gemäß Kriterienkatalog
Beschreibung: Das Zuschlagskriterium „Nachhaltigkeit“ wird mit insgesamt 10 % gewichtet und setzt sich aus folgenden Unterkriterien zusammen: Product Carbon Footprint (PCF) – Gewichtung: 5 % Der Bieter hat für das angebotene Produkt einen Product Carbon Footprint nach DIN EN ISO 14067 oder einer vergleichbaren Norm errechnet und diesen von einer unabhängigen Stelle verifizieren und validieren lassen. Validierung, Verifizierung und Ergebnis sind in geeigneter Form darzulegen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt. Verpackung – Gewichtung: 5 % Das Material der Umverpackung (ausschließlich der Komponenten der sicheren Lieferkette), in der das angebotene Produkt angeliefert wird, ist funktional auf den Schutz des Produktes während des Transports und der Lagerung ausgerichtet. Das Material ist recyclingfähig und besteht soweit möglich aus Rezyklaten1. Der Bieter erbringt darüber einen Nachweis in geeigneter Form auf maximal 2 DIN A4 Seiten und verpflichtet sich dabei, diese bei der Vertragsausübung einzusetzen. Für die Einreichung und Darlegung erhält der Bieter 1 Punkt.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 29/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Verfahrensbedingungen:
Voraussichtliches Datum der Absendung der Aufforderungen zur Angebotseinreichung: 29/07/2025
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/07/2025 15:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Gemäß § 56 Abs. 2 VgV, § 51 Abs. 2 SektVO, § 16a Abs. 1 VOB/A-EU. Mögliche Hinweise des Auftraggebers in den Vergabeunterlagen sind zu beachten.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Die Bedingungen für die Ausführung des Auftrages ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, insbesondere der Anlage01_Musterrahmenvertrag_Los2_Magnetfuß+Adapter, Anlage02_Technische_Spezifikation_Antennen_V.1.1, Anlage03_ALL_Metering_V2.2_05.2025 und den weiteren Vergabeunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin