Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V

364942-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen – Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
OJ S 107/2025 05/06/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Rechtsform des Erwerbers: Gruppe öffentlicher Stellen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
Beschreibung: Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
Kennung des Verfahrens: 50bf8f94-cfb8-40dc-a924-41493a358eb4
Interne Kennung: 2025-06-03-SYS-CSC
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1 209 740,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5S1C (I.) Das Vergabeverfahren wird im Auftrag der Auftraggeberin/-innen vom AOK-Bundesverband durchgeführt. (II.) Zur Durchführung des Vergabeverfahrens verwendet/-n die Auftraggeberin/-innen die E-Vergabelösung DTVP. Die für die Angebotserstellung zwingend zu verwendenden Auftragsunterlagen sind dort abzurufen. Für Angaben und Erklärungen sind die Formulare der Auftragsunterlagen zu verwenden, soweit diese entsprechende Vordrucke enthalten. Bitte beachten Sie, dass die Angebotsabgabe elektronisch über dieses Vergabeportal zu erfolgen hat. Weitere Hinweise zur elektronischen Angebotsabgabe finden Sie in den Auftragsunterlagen (Bewerbungsbedingungen). (III.) a) Hinweis Bietergemeinschaften: Im Fall der Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist eine entsprechende Erklärung zur Bildung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen und es sind die Eigenerklärungen zu den Ausschlussgründen und zum Nichtvorliegen von Russlandsanktionen von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft einzureichen. Der Nachweis der Versicherungsbescheinigung ist von jedem Mitglied der Bewerber-/Bietergemeinschaft der/den Auftraggeberin/-innen vorzulegen. (III.) b) Hinweis Eignungsleihe oder Unterauftragnehmer: Im Fall des Einsatzes von Unterauftragnehmern und/oder der Eignungsleihe ist dies im Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Unterauftragnehmer anzugeben. Zusätzlich sind folgende Unterlagen von jedem Unterauftragnehmer und/oder Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bewerber/Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Teilnahmeantrag/Angebot einzureichen: Eigenerklärung zu den Ausschlussgründe und Verpflichtungserklärung zur Erbringung der Leistungen/Kapazitäten gegenüber dem Bewerber/Bieter. (III.) c) Im Weiteren, insbesondere zur Eignungsleihe, wird auf die Konkretisierung in den Auftragsunterlagen verwiesen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Bundesrepublik Deutschland.
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Kombinationsabschläge nach § 130e SGB V
Beschreibung: Mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz (GKV-FinStG), das im Oktober 2022 vom Deutschen Bundestag verabschiedet wurde, wird im deutschen Gesundheitssystem ein neuartiges und in dieser Form einmaliges Instrument eingeführt: der Kombinationsabschlag. Ab dem 02.05.2023 erhalten alle gesetzlichen Krankenkassen gemäß § 130e Abs. 1 SGB V für alle Arzneimittel (AM) mit neuen Wirkstoffen, die in einer vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) zuvor nach § 35a Abs. 3 Satz 4 SGB V benannten Kombination eingesetzt und zulasten der GKV abgegeben werden, vom jeweiligen pharmazeutischen Unternehmer (pU) einen Abschlag in Höhe von 20 Prozent des Abgabepreises ohne Mehrwertsteuer. Die Auftraggeberinnen beauftragen die Auftragnehmerin mit der fristgerechten und vollständigen Abwicklung von Kombinationsabschlägen gemäß § 130e SGB V, dem Forderungseinzug und dem Forderungsmanagement. Inkassodienstleistungen nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz sind ausgenommen. Die Leistung beinhaltet folgende Aufgaben: 1. Ermittlung abschlagsfähiger Arzneimittel und Datenübermittlung an die Auftraggeberinnen, 2. Annahme der Abrechnungsdaten, 3. Berechnung der Kombinationsabschläge, 4. Lieferung der Abrechnungsdaten an die Auftraggeberin, 5. Abrechnung mit pharmazeutischen Unternehmen, 6. Vorgehen bei Klärfällen und Korrekturen, 7. Zahlungsverkehr und Mahnwesen, 8. Datenschutz und Geheimhaltungspflicht, 9. Aufbewahrung und Löschung von Daten. Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.
Interne Kennung: 2025-06-03-SYS-CSC
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79200000 Dienstleistungen im Bereich Rechnungslegung und -prüfung sowie Steuerwesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/01/2026
Enddatum der Laufzeit: 31/03/2030
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Vertrag mit Beitrittsoption für weitere AOKs: Als Vertragskonstruktion wurde ein Rahmenvertrag mit Beitrittsoption gewählt, dem die AOK Baden-Württemberg, die AOK Bremen/Bremerhaven, die AOK PLUS und die AOK Sachsen-Anhalt beitreten können.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Anzugeben sind mindestens zwei geeignete Referenzen aus den letzten drei Jahren (Stichtag: Angebotsfrist), die nach Art und Umfang mit dem beschriebenen Auftrag vergleichbar sind. Vergleichbar sind dabei Referenzaufträge über die erfolgreiche Umsetzung von Be- und Abrechnung von Arzneimittelrabatten für Krankenversicherungen oder die Rückabwicklung arzneimittelbezogener Abschläge für eine Krankenversicherung. Das umfasst auch die Erstellung der dazu gehörigen Abrechnung für den pharmazeutischen Unternehmer sowie das Zahlungswesen. Ein Auftrag gilt als Referenzauftrag, wenn die Abrechnungsbeträge in einem Quartal mindestens 500.000 EURO betrugen oder mehr als 500 Pharmazentralnummern/Arzneimittelpackungen in die Abrechnung eines Quartals einflossen. Die durchgeführten Referenzaufträge müssen detailliert beschrieben werden, das bedeutet, dass durch den Bieter die Art des Auftrages, welche Art an Abrechnungsdienstleistung durchgeführt wurde, welches Volumen die Abrechnungsdienstleistung umfasst und ein Kontakt in den Referenzen genannt bzw. beschrieben werden muss. Informationen zur Art, zum Umfang und zur Komplexität der Abrechnung müssen in den Referenzen aufgeführt werden. Anonymisierte Referenzen erfüllen die Anforderungen nicht. Die Auftraggeberinnen behalten sich vor, die Referenzen zu überprüfen. Es ist daher ein/e Ansprechpartner/-in oder eine auskunftsfähige Organisationseinheit des Referenzauftraggebers anzugeben. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auf gesondertes Verlangen der Auftraggeberin/-innen ist nach Abgabe des Angebotes/Teilnahmeantrags ein aktueller Handelsregisterauszug des Niederlassungsstaats des Bieters/Bewerbers/der Mitglieder der Bietergemeinschaft/Bewerbergemeinschaft vorzulegen. Unternehmen mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bieter erklärt, dass er innerhalb von acht Wochen nach Zuschlagserteilung eine Betriebshaftpflichtversicherung mit folgenden Mindestdeckungssummen durch Vorlage einer aktuell bestehenden und gültigen Bescheinigung durch Bestätigung des Versicherers den Auftraggeberinnen vorlegen wird: - 200.000 EUR pauschal für Personenschäden - 200.000 EUR pauschal für Sachschäden - 100.000 EUR je Versicherungsfall für Vermögensschäden für ein Jahr. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung und der Nachweis durch jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis einen internen Qualitätsmanagementsystems in Form einer aktuell gültigen DIN EN ISO 9001-Zertifizierung. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.

Kriterium: Informationssicherheit
Beschreibung: Nachweis von Sicherheitseinrichtungen (bspw. Backup-System) für die IT-Systeme (bspw. technische Komponenten wie Server) in Form einer aktuell gültigen ISO 27001-Zertifizierung. Werden teilweise oder vollständig IT-System (bspw. technischen Komponenten) durch einen Unterauftragnehmer bereitgestellt, ist das ISO 27001-Zertifikat durch diesen vorzulegen. Weitere Konkretisierungen sind den Auftragsunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird auf das Angebot mit dem günstigsten Preis, hochgerechnet auf vier Jahre, erteilt. Näheres dazu findet sich in den Auftragsunterlagen (Bewertungsmatrix im Preisblatt).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Preis ist alleiniges Zuschlagskriterium
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5S1C/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YDK5S1C
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 08/07/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 14 Wochen
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Nachforderungen können gem. § 56 VgV erfolgen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: (1) Der Bieter erklärt mit Einreichung seines Teilnahmeantrags/Angebotes, dass er den in der Bekanntmachung und den Auftragsunterlagen genannten Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags aufrechterhalten wird und auf Nachfrage der/den Auftraggeberin/-innen durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen wird. (2) Der Bieter erkennt die den Vergabeunterlagen beigefügten Bestimmungen zum Datenschutz und zur Datensicherheit für die Auftragsdatenverarbeitung einschließlich der Anhänge A bis G ohne Einschränkung an. (3) Es gilt die Pflicht zur Umsetzung von Artikel 5k Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der derzeit geltenden Fassung (Nichtvorliegen von Russland-Sanktionen), siehe hierzu die Eigenerklärung in den Auftragsunterlagen.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die AOK-Bundesverband eGbR führt im Namen der in der Bekanntmachung genannten Auftraggeberinnen das Vergabeverfahren durch
Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle
Telefon: +49 30346460
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: AOK Bayern - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE811695320
Postanschrift: Carl-Wery-Str. 28
Stadt: München
Postleitzahl: 81739
Land, Gliederung (NUTS): München, Kreisfreie Stadt (DE212)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8962730-0
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse in Hessen
Registrierungsnummer: DE114110216
Postanschrift: Basler Str. 2
Stadt: Bad Homburg
Postleitzahl: 61352
Land, Gliederung (NUTS): Hochtaunuskreis (DE718)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8000000255
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: AOK - Die Gesundheitskasse für Niedersachsen
Registrierungsnummer: DE192651227
Postanschrift: Hildesheimer Str. 273
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30519
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 05118701-0
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: AOK Nordost - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE275390265
Postanschrift: Brandenburger Straße 72
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14467
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002650800
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: AOK NordWest - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE124159739
Postanschrift: Kopenhagener Str. 1
Stadt: Dortmund
Postleitzahl: 44269
Land, Gliederung (NUTS): Dortmund, Kreisfreie Stadt (DEA52)
Land: Deutschland
Telefon: +49 8002655000
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland/Hamburg - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE207055164
Postanschrift: Wanheimer Str. 72
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40468
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: +49 2118791-0
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse
Registrierungsnummer: DE271900642
Postanschrift: Virchowstraße 30
Stadt: Eisenberg
Postleitzahl: 67304
Land, Gliederung (NUTS): Donnersbergkreis (DEB3D)
Land: Deutschland
Telefon: +49 06351403-0
Internetadresse: https://www.aok.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0010
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 533948cf-41d4-4127-8d57-84372c253d71 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/06/2025 16:11:20 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 364942-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 107/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/06/2025