Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft

355615-2025 - Ergebnis
Deutschland – Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten – Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft
OJ S 105/2025 03/06/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Bauleistung
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Kultur und Medien
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Hamburgische Staatsoper GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Freizeit, Sport, Kultur und Religion
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Sondervermögen „Stadt und Hafen” der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch HafenCity Hamburg GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft
Beschreibung: Es liegt kein Beschaffungsvorgang vor. Es handelte sich um einen unentgeltlichen Vertrag, der die Planung und Errichtung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft zum Gegenstand hat. Das Vorhaben soll durch eine Beteiligung staatlicher Stellen an einer Projektgesellschaft umgesetzt werden.
Kennung des Verfahrens: a5886cf1-f88b-41ff-9919-98258c345b03
Interne Kennung: Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
Zentrale Elemente des Verfahrens: Die Kühne-Stiftung („KS“) ist mit dem Vorschlag an die Freie und Hansestadt Hamburg („FHH“) herangetreten, ein neues, auf den Betrieb der Hamburgischen Staatsoper zugeschnittenes Opernhaus zu errichten und der FHH mäzenatisch zu überlassen. Um das Vorhaben umzusetzen haben die KS, die FHH, die Hamburgische Staatsoper gGmbH („HSO“) und die HSO Projekt gGmbH („HSOP“) am 7. Februar 2025 ein Vertragswerk abgeschlossen, das unter anderem einen Anteilskaufvertrag („AKV“) und eine Kooperations- und Gesellschaftervereinbarung („KoopV“) umfasst ( „Vertragswerk“). AKV und KoopV stehen unter aufschiebenden Bedingungen, u.a. muss die Hamburgische Bürgerschaft zustimmen. Das Vertragswerk ist auf dem Transparenzportal der Freien und Hansestadt Hamburg frei zugänglich abrufbar: https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-437-j-dr-wolters-rahmenurkunde-tg-neubau-oper und https://suche.transparenz.hamburg.de/dataset/2025-436-dr-wolters-bezugsurkunde Das Vorhaben soll mittels einer als gemeinnützig anerkannten Projektgesellschaft, der HSOP, umgesetzt werden. Die HSOP soll das neue Opernhaus auf einem Grundstück der FHH planen und errichten. Gesellschafter der HSOP sollen als Mehrheitsgesellschafterin die KS (75% der Anteile) sowie als Minderheitsgesellschafterinnen die FHH (14,9% der Anteile) und die HSO (10,1% der Anteile) sein. Die KS soll die Planung und den Bau des neuen Opernhauses finanzieren, wobei die Finanzierungspflicht des KS summenmäßig nicht begrenzt sein wird. Die Finanzierung des Projekts durch die KS soll zudem durch die Kühne Holding AG gegenüber der KS abgesichert werden. Die FHH soll der HSOP das Baugrundstück frei von baulichen Anlagen, Kampfmitteln und Altlasten zur Verfügung stellen und insbesondere aufgrund der standortspezifischen Mehrkosten (herausfordernde Gründungsverhältnisse, Flutschutz durch Warftgeschoss) einen Finanzierungsbeitrag an die HSOP in Höhe von bis zu 147,5 Mio. Euro leisten. Dieser Betrag soll gedeckelt sein. Alle weitergehenden Risiken und Mehrkosten im Zusammenhang mit dem Vorhaben soll die KS tragen. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Freiflächen, die den Opernneubau umgeben werden, soll nur insoweit Gegenstand des Vertragswerks sein, als sich die FHH verpflichtet, diese auf eigene Verantwortung und Kosten zu übernehmen. Im Rahmen der Planung werden die FHH und die HSO festlegen, welche zwingenden Anforderungen an die Funktionalität, die Qualität (inkl. Städtebau und Architektur), die Akustik und die Wirtschaftlichkeit des Betriebs sie an das neue Opernhaus stellen. Diese „Mindestanforderungen“ sollen zwingend und unabhängig von den Kosten zu erfüllen sein. Wenn die FHH und die HSO die Mindestanforderungen festgelegt haben und eine Kostenschätzung vorliegt, soll die KS einmalig die Möglichkeit haben, sich gegen die Fortsetzung des Projekts zu entscheiden. In dem Fall müsste sie alle bisher angelaufenen Kosten übernehmen. Entscheiden sich FHH, HSO und KS für die Durchführung des Projekts, soll die KS die Planung und Errichtung des Opernhauses finanzieren müssen. In diesem Fall soll die HSOP verpflichtet sein, das Projekt unter zwingender Beachtung der Mindestanforderungen durchzuführen. Die HSOP soll Eigentümerin des neu errichteten Opernhauses werden. Nach Fertigstellung des Opernneubaus sollen die Anteile der KS an der HSOP im Wege einer Schenkung auf die FHH übergehen, sodass die FHH (mittelbar) alleinige Eigentümerin des Opernhauses sein wird. Die HSOP soll dann den Opernneubau an die HSO vermieten. Eine ausführliche Darstellung der wichtigsten Eckpunkte des Vertragswerks ist hier abrufbar: https://www.hamburg.de/politik-und-verwaltung/behoerden/behoerde-fuer-kultur-und-medien/worauf-haben-sich-stiftung-und-stadt-vertraglich-geeinigt--1018726“
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Der Aufruf zum Wettbewerb ist beendet
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Vertragswerk über die mäzenatische Schenkung eines neuen Opernhauses auf dem Baakenhöft
Beschreibung: Schenkung eines neuen Opernhauses
Interne Kennung: Schenkung eines neuen Opernhauses
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45200000 Komplett- oder Teilbauleistungen im Hochbau sowie Tiefbauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 0,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Schenkung
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Schenkung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt: Kühne-Stiftung
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt: Kühne-Stiftung
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: Kühne-Stiftung
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Unentgeltliche Verträge
Sonstige Begründung: Das Vertragswerk beinhaltet keinen öffentlichen Auftrag i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der RL 2014/24/EU; andere Beschaffungsvorgänge kommen ebenfalls nicht in Betracht. Das Vertragswerk stellt keinen entgeltlichen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung dar, sondern hat im Wesentlichen eine unentgeltliche Schenkung der KS zum Gegenstand, auf die zunächst auch noch kein (einklagbarer) Anspruch besteht. Ein öffentlicher Auftrag i.S.d. Art. 2 Abs. 1 Nr. 5 der RL 2014/24/EU setzt zunächst einen entgeltlichen Vertrag voraus. Daran fehlt es hier. Gegenstand des Vertragswerks ist eine mäzenatische Schenkung der KS an die FHH. Die FHH unterstützt das Vorhaben zwar substanziell mit Sach- und Finanzmitteln, indem sie der HSOP das geräumte Grundstück unentgeltlich zur Nutzung überlässt und die HSOP mit bis zu 147,5 Mio. Euro finanziert. Diese Beiträge der FHH stehen aber nicht in einem synallagmatischen Verhältnis zu der Leistung der KS. Denn die KS finanziert den Bau des Opernhauses nicht, damit die FHH der HSOP das Grundstück zur Nutzung überlässt sowie den Bau des Warftgeschosses finanziert, sondern aus einer intrinsischen mäzenatischen Motivation heraus. Da die KS nach Fertigstellung des Opernhauses ihre Geschäftsanteile an der HSOP im Wege einer Schenkung auf die FHH übertragen wird, wird die KS auch keine Kostenerstattung erhalten und erst recht keinen Gewinn erzielen. Zudem haben die Unterstützungsbeiträge der FHH im Verhältnis zu der mäzenatischen Schenkung der KS nur einen untergeordneten Umfang, was durch entsprechende vertragliche Vereinbarungen unabhängig vom Finanzierungsbeitrag der KS sichergestellt ist. Tatsächlich handelt es sich bei der von der KS zu leistenden Finanzierung – wenn sich die Parteien für eine Durchführung des Projekts entscheiden – um die größte mäzenatische Schenkung, die die FHH bisher entgegengenommen hat. Darüber hinaus fehlt es hier an einer einklagbaren Verpflichtung eines Auftragnehmers eine bestimmte Leistung zu erbringen. Die FHH und die HSO haben – das Wirksamwerden des Vertragswerks unterstellt – zunächst keinen rechtsverbindlichen Anspruch darauf, dass die KS die Planung und Errichtung des Opernhauses finanziert. Vereinbart ist vielmehr, dass die KS sich erst nach Konkretisierung der Planung und Kosten mit der Durchführungsentscheidung verpflichtet, das Projekt durchzuführen. Nur dann müssen KS und HSOP das Vorhaben umsetzen und muss insbesondere die KS der Höhe nach unbegrenzt die Planung und Errichtung des Opernneubaus finanzieren. Bis dahin steht es der KS frei, sich gegen die Durchführung des Vorhabens zu entscheiden. Auch wird es bis zu diesem Zeitpunkt an einer bestimmbaren Leistungspflicht der KS sowie der HSOP fehlen, da wesentliche Schritte der Konkretisierung und Planung des Opernhauses noch ausstehen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde kein Wettbewerbsgewinner ermittelt, und der Wettbewerb ist abgeschlossen.
Grund, warum kein Gewinner ausgewählt wurde: Es sind keine Angebote, Teilnahmeanträge oder Projekte eingegangen
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 0,00 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Kultur und Medien
Registrierungsnummer: 02000000-KBKM000001-38
Postanschrift: Hohe Bleichen 22
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 428 23-1386
Internetadresse: www.hamburg.de
Profil des Erwerbers: www.hamburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Hamburgische Staatsoper GmbH
Registrierungsnummer: keine Angabe
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Große Theaterstraße 25
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Pressestelle
Telefon: +49 40 35 68 308
Internetadresse: www.staatsoper-hamburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Sondervermögen „Stadt und Hafen” der Freien und Hansestadt Hamburg vertreten durch HafenCity Hamburg GmbH
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20457
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 374726 0
Internetadresse: www.hafencity.com
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Kühne-Stiftung
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Dorfstraße 50
Stadt: Schindellegi
Postleitzahl: CH-8834
Land, Gliederung (NUTS): Schwyz (CH063)
Land: Schweiz
Telefon: +41 44 786 95 40
Internetadresse: www.kuehne-stiftung.org
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden steuerrechtlichen Rahmen bereitstellt
Organisation, die Informationen über den allgemeinen, am Ort der Ausführung des Auftrags geltenden Rechtsrahmen für Arbeitsschutz und Arbeitsbedingungen bereitstellt
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen
Registrierungsnummer: 02000000-KBSW000001-97
Abteilung: Vergabekammer
Postanschrift: Neuenfelder Straße 19
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 21109
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 42840-3230
Internetadresse: www.hamburg.de
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Finanzbehörde
Registrierungsnummer: 02000000-KFB0000001-20
Abteilung: Beschaffungs- und Vergabecenter
Postanschrift: Adolphsplatz 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 428 23-1386
Internetadresse: www.hamburg.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 20d44753-d43f-4b62-9558-3bcc87b173d4 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 02/06/2025 12:43:21 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 355615-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 105/2025
Datum der Veröffentlichung: 03/06/2025