1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Kennung des Verfahrens: dd042f0a-bccc-4aae-be38-5d93117882e1
Interne Kennung: 15TEI18925
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Interne Kennung: 15TEI18925
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 15TEI18925
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 15TEI18925 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 11/04/2017
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 26671-2016
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 3 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. MKA2 - Bei einem Wechsel des AN würden beträchtliche Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte durch eine einheitliche Leistungsdurchführung wegfallen. Bei unterschiedlichen ANs wird die Zuordnung der Verantwortlichkeiten erschwert, eine einheitliche Leistungserbingung ist unabdingbar. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen notwendig, welche vergütet werden müssten. Ein neuer AN würden zudem auch erhebliche zeitliche Auswirkungen auf den Terminplan haben, da dies umfangreiche Abstimmungen zwischen unserem bisherigen zuständigen AN und dem neuen AN mit sich ziehen würde. MKA1-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA1-73 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA1-72 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA4-74 Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 3 - Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Verschattung, NBS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin sind die Schutzgütert Menschen,Tiere, Pflanzen, Flächen etc. entsprechend zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der NBS kommt es zu Verschattungen von landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie von potentiellen Habitatflächen für Eidechsen. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Verschattung im UVP-Bericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln Zur Bewertung der Auswirkungen der Schallschutzwände - die über allgemeine Aussagen hinausgehen - ist die Erstellung eines Fachgutachtens zum Schattenwurf notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. Die Anmeldung der Nachtragsleistung (MKA) wurde am 02.04.2025 über die NTP eingereicht. Dem Nachtragssachverhalt wird dem Grunde nach zugestimmt, da es sich um im Hauptvertrag nicht vorgesehene, zusätzliche Leistungen handelt. MKA2: Erstellung und Bewertung des Fachgutachtens Klein-/Lokalklima, ABS Der AN wurde mit dem Hauptvertrag mit der Erstellung des UVP-Berichts (Bestandteil der Planfeststellungsunterlagen) beauftragt. Darin ist das Schutzgut Luft/Klima zu betrachten und zu bewerten. Aufgrund der Erkenntnisse aus der Vorplanung und der damit erforderlichen Errichtung von bis zu 6,50 m hohen Schallschutzwänden (SSW) entlang der ABS kommt es zu Veränderungen des Klein-/Lokaklimas. Da zum Zeitpunkt der Ausschreibung der Hauptleistung die Auswirkungen der SSW nicht absehbar waren, ist der Aspekt Klein-/Lokalklima im UVPBericht nun deutlich umfangreicher zu behandeln. Um Aussagen zu den Auswirkungen der Schallschutzwände auf das Klein-/Lokalklima (Veränderungen des Kaltluftabflusses, Kaltluftansammlungen oder Bildung von Kaltluftseen) treffen zu können, die über allgemeine Aussagen hinausgehen, ist die Erstellung eines Fachgutachtens Klein-/Lokalklima notwendig. Das Fachgutachten ist für die Erbringung des ursprünglichen Leistungssolls erforderlich. MKA1-74 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA1-73 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA1-72 Auswirkungen RLS-19 auf Kriterium Es darf nicht lauter werden Die Ergebnisse dieser Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes für die Planfeststellungsabschnitte (PfA) 7.2 – 7.4 sind in Vorbereitung auf weitere Besprechungen und für das Planfeststellungsverfahren zwingend notwendig. Dabei ist eine Gegenüberstellung der Schallergebnisse von 2024 mit RLS-90 und von 2024 mit RLS-19 für das Kriterium „Es darf nicht lauter werden“ erforderlich. Des Weiteren sind Pläne zur Übersicht für die drei PfAs mit Lage von Immissionsorten und die erforderlichen Lärmschutzwände (LSW) für die aktuelle RLS-19 und die veraltete RLS-90 zu erstellen. Die Berechnungen des übergesetzlichen Schallschutzes sind planfeststellungsrelevante Unterlagen im Abschnitt PFA 7.2-7.4 MKA4-74 Ermittlung Baulärm für die NBS PfA 7.4 Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse der vorgenannten Gutachten, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Im Vergleich zu den Schalluntersuchungen zur VP 2020 gibt es folgende Änderungen/Ergänzungen. die eingearbeitet und bei der Erstellung des Baulärmgutachtens zu berücksichtigen sind: -Neue Trassierung für die NBS, die Trassierung liegt zum Teil höher als 2020 -Aktualisierung des Berechnungsmodell mit den aktuellsten digitalen Daten wie z.B. 3D-Gebäudedaten, DGM, etc. -Einarbeitung des Erdwalls bei Meißenheim-Kürzell Aufgrund der vorgenannten Änderungen bedarf es einer Überarbeitung und Neuerstellung der Baulärmgutachten der NBS, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219386265
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Registrierungsnummer: DE114213030
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 61 02 01
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 3329af22-d115-412b-8b1f-01b54f919b94 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2025 15:00:27 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 353101-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 104/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/06/2025