1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Rechtsform des Erwerbers: Zentrale Regierungsbehörde
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen
Beschreibung: In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 1e5f9b23-3698-4ecd-935d-a8a86742f55c
Interne Kennung: 2522/G10
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Erfüllungsort für die Leistungen des AN ist der Sitz des Bundesministeriums für Verkehr in Berlin, soweit die Leistungen nicht diesem Vertrag nach oder ihrer Natur nach an einem anderen Ort zu erbringen sind.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Das Vergabeverfahren wird elektronisch über die e-Vergabe-Plattform des BMI (s. unter www.evergabe-online.de) durchgeführt. Die Bereitstellung von Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation zwischen Bewerbern/Bietern und der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die e-Vergabe-Plattform. Informationen über die e-Vergabe und die technischen Voraussetzungen für deren Nutzung erhalten Sie unter: www.evergabe-online.info . Enthalten die Bekanntmachung/Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so ist unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. Fragen zu den Vergabeunterlagen bzw. zur Bekanntmachung sind bis zu der unter Ziffer 5.1.11 genannten Frist mittels der entsprechenden Kommunikationsfunktion über die e-Vergabe-Plattform an den AG zu richten. Die Antworten werden zeitnah erarbeitet und über die e-Vergabe-Plattform allen Bewerbern/Bietern frei zur Verfügung gestellt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Eignung-Ausschlusskriterium Nr.1: Eigenerklärung des Bieters, etwaiger Unterauftragnehmer oder einzelner Mitglieder einer Bewerber-/Bietergemeinschaft über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123 und 124 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen; Eigenerklärung des Bieters über das Nichtvorliegen des Sanktionstatbestandes des Artikel 5k der Sanktionsverordnung (EU) 833/2014 ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 2522/G10 - Evaluierung von Planungsbeschleunigungsgesetzen
Beschreibung: In den vergangenen sieben Jahren hat das Bundesministerium für Verkehr (BMV) eine Reihe von Gesetzen zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich auf den Weg gebracht. Diese sind im Rahmen einer Evaluierung auf ihre Wirkung hin zu überprüfen. Die Verpflichtung zur Evaluierung der Gesetze ergibt sich aus den Gesetzesmaterialien in Verbindung mit dem Beschluss des Staatssekretärsausschuss Bessere Rechtsetzung und Bürokratieabbau vom 23. Januar 2013. Darüber hinaus ergeben sich Pflichten aus dem Deutschen Aufbau- und Resilienzplan (DARP) mit Blick auf die Evaluierung eines Großteils dieser Gesetze, deren Erfüllung u.a. durch Einleitung des Vergabeverfahrens und Vorlage entsprechender Evaluierungskonzepte, bis zum 2. Quartal 2026, nachzuweisen sind. Bei der Evaluierung der Planungsbeschleunigungsgesetze geht es im Wesentlichen darum, zu überprüfen, ob die einzelnen gesetzlichen Regelungen die intendierten Auswirkungen haben. Bei den vorliegenden Gesetzen wird insbesondere zu untersuchen sein, inwieweit die beabsichtigten Beschleunigungseffekte erreicht werden. Dies soll sowohl anhand von quantitativen Kriterien (beispielsweise durch Erfassung und Auswertung von Daten von Vorhabenverantwortlichen) als auch qualitativen Kriterien (beispielsweise Auswertung von Erfahrungsberichten) ermittelt werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen sollen in einem Evaluierungsbericht, der öffentlich zugänglich gemacht werden soll, dargestellt werden. Gegenstand des Auftrags ist die umfassende Evaluierung der Gesetze Nr. 1 bis 3 sowie die Erstellung eines Evaluierungskonzeptes, auf dessen Grundlage eine spätere Evaluierung des Gesetzes Nr. 4 erfolgen kann. 1. Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 29.11.2018 (BGBl. I, S. 2237) 2. Gesetz zur weiteren Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich vom 03.03.2020 (BGBl. I, S. 640) 3. Gesetz zur Beschleunigung von Investitionen vom 03.12.2020 (BGBl. I, S. 2694) 4. Gesetz zur Beschleunigung von Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich und zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021/1187 über die Straffung von Maßnahmen zur rascheren Verwirklichung des transeuropäischen Verkehrsnetzes vom 22.12.2023 (BGBl.I 2023 Nr. 409) Die Leistung beinhaltet im Einzelnen die folgenden Arbeitspakete (AP): AP 1: Sachstands- und Datenanalyse, Erstellung von Evaluierungskonzepten AP 2: Interviews, Fragebogen und Datenerhebung AP 3: Datenanalyse und -bewertung, Berichtskonzept AP 4: Evaluierungsberichte ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Interne Kennung: 2522/G10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der AG ist berechtigt, ohne Durchführung eines Vergabeverfahrens eine neue Vergütungsober-grenze nach den folgenden Bestimmungen festzusetzen. a) Der Auftrag kann aus sachlichen, technischen, rechtlichen oder personellen Gründen nicht ohne Mehrbedarf ordnungsgemäß und vollständig erbracht werden und erfordert eine Änderung der Vergütungsobergrenze gem. § 8 Abs. 4 dieses Vertrages. b) Die Gründe sind nachvollziehbar durch den AN zu dokumentieren und durch den AG gegenzuzeichnen. Sie können insbesondere vorliegen, wenn nach Vertragsschluss Umstände eingetreten sind, die einen höheren als den ursprünglich erwarteten Auf-wand verursacht haben oder verursachen werden und diese Umstände keinem Ver-tragspartner zuzurechnen sind. Solche Gründe können insbesondere vorliegen, wenn sich die Datenerhebung schwieriger gestaltet als erwartet. c) Die Ermittlung des Mehrbedarfes erfolgt unter angemessener Berücksichtigung der seit Vertragsbeginn für eine ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderlich geworde-nen Aufwände (Reise-, Personalkosten) und einer zwischen den Vertragspartnern ab-gestimmten realistischen Prognose des für eine mangelfreie Erfüllung voraussichtlich noch erforderlichen Mehrbedarfes. Die Höhe der neuen (angepassten) Vergütungs-obergrenze wird aufgrund des so ermittelten Mehrbedarfs und der im Preisblatt ange-botenen Pauschalfestpreise und Stundensätze festgesetzt. d) Im Übrigen gilt für die Anpassung der Vergütungsobergrenze das Formerfordernis des § 14 Abs. 4 dieses Vertrages. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 11 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen (Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen, Nachweise) vorzulegen: a) Der Bieter bzw. Bewerber hat mittels des Formblattes F1 „Erklärung zum Unternehmen“ (Eigenerklärung) zu versichern, dass keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (siehe z.B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html) vorliegen. b) Ist beabsichtigt, die Leistung gemeinschaftlich in Form einer Bieter-/Arbeitsgemeinschaft zu erbringen, so hat jedes Mitglied die vorgenannten Unterlagen vorzulegen; darüber hinaus sind im Formblatt F-BS Angaben zur Bewerber-/Bieterstruktur zu machen. c) Verpflichtet der Bieter für die Leistungserbringung Unterauftragnehmer, so hat auch jeder benannte Unterauftragnehmer - spätestens nach Anforderung durch den Auftraggeber - die unter a) genannten Unterlagen sowie eine entsprechende Verpflichtungserklärung (Eigenerklärung) vorzulegen. Die Unterauftragnehmer sind namentlich mit ihren zu leistenden Aufgaben im Formblatt F-UA „Verzeichnis der benannten Unternehmen/Unterauftragnehmer" anzuführen. ***** Weitere, mit dem Angebot einzureichenden Erklärungen, Unterlagen oder Nachweise sind der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zu entnehmen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: EK 2: Abgabe einer Eigenerklärung des Bieters (im Falle der Eignungsleihe des hierfür benannten anderen Unternehmens), dass eine entsprechende Versicherung vorhanden ist/ im Auftragsfall abgeschlossen/ wird und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrecht erhalten wird (Formblatt F2). Sofern der Bieter dem haushaltsrechtlichen Grundsatz der Selbstversicherung unterliegt, ist der Abschluss einer entsprechenden Versicherung nicht erforderlich. Es ist eine entsprechende Erklärung abzugeben und ein Nachweis dem Angebot beizufügen. *** Mindestanforderungen: Die Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung hat mindestens die nachstehenden Schäden mit folgenden Mindestversicherungssummen abzudecken: - Für Personen- und Sachschäden mindestens 3.000.000 € pauschal je Schadensfall, - Für Vermögensschäden mindestens 100.000 € je Schadensfall *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: EK 3: Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge der in den letzten fünf Jahren (ab 2020) erbrachten wesentlichen Leistungen, die mit Bezug auf die ausgeschriebenen Leistungen, Aufschluss über die technische und berufliche Leistungsfähigkeit des Bieters geben. Bereiche: - Durchführung einer Evaluation mit Wirkungsmessung von Gesetzen oder Vorhaben oder Förderrichtlinien - Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz) - Erhebung, Verarbeitung und Analyse quantitativer und qualitativer Daten (Methodenkompetenz) *** Mindestanforderungen: Gefordert werden Referenzen, aus denen Erfahrungen und Kenntnisse ersichtlich werden, die für die Bearbeitung der ausgeschriebenen Leistung wesentlich/relevant sind und in Komplexität und Schwierigkeitsgrad dem Leistungsgegenstand entsprechen. Dabei gelten zusätzlich folgende Mindestanforderungen an die anzugebenden Referenzen: Es sind vom Bieter mindestens drei Referenzprojekte vorzulegen, die Erfahrungen in den Bereichen - Durchführung einer Evaluierung mit Wirkungsmessung von Gesetzen oder Vorhaben oder Förderrichtlinien und - Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich (nach dem Bundesfernstraßengesetz, dem Allgemeinen Eisenbahngesetz, dem Bundeswasserstraßengesetz oder dem Personenbeförderungsgesetz) und - Erhebung, Verarbeitung und Analyse quantitativer und qualitativer Daten (Methodenkompetenz) nachweisen. Alle Bereiche müssen durch Referenzen nachgewiesen werden. Mindestens zwei Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist abgeschlossen sein. Noch nicht abgeschlossene Referenzen müssen zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist mindestens 12 Monate erbracht worden sein bzw. ungekündigt bestehen. *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.1 Leistungskonzept Vorgehensweise zum Evaluierungskonzept
Beschreibung: Stellen Sie Ihre Vorgehensweise zur Umsetzung der Leistungen gemäß Leistungsbeschreibung dar und begründen Sie diese bitte mit Blick auf a) die inhaltliche Anforderungen der Arbeitspakete und b) die Effizienz des geplanten Erhebungsdesigns. Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Untersuchungstiefe/eigene konzeptionelle Ausführungen - Problem- und Aufgabenverständnis ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 35,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1.2 Leistungskonzept Vorgehensweise zu Datenerhebung und Wirkungsmessung
Beschreibung: Bitte beschreiben Sie Ihre geplante Vorgehensweise mit Blick auf die Erhebung und Auswertung der relevanten Daten sowie die Wirkungsmessung. *** Bewertungsaspekte: - Zweckmäßigkeit/Praktikabilität/Umsetzbarkeit der Herangehensweise - Schlüssigkeit/Nachvollziehbarkeit der Inhalte - Problem- und Aufgabenverständnis *** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 2. Projektmanagement
Beschreibung: Erstellen Sie einen Zeit- und Arbeitsplan zum strukturierten Ablauf des Projektes. Gehen Sie hierbei auf die Einbindung des Auftraggebers sowie der weiteren relevanten Projektpartner/Akteure ein. Stellen Sie kurz den Personaleinsatz dar (Formblatt F-ZK-2-Team), aus dem die Aufgabenverteilung, Vertreterregelung sowie Ihre interne und externe Koordination hervorgeht. Es sollten außerdem Maßnahmen der Qualitätssicherung beschrieben werden. *** Bewertungsaspekte: - Strukturierung/Darstellungsweise - Effektivität und Effizienz der Arbeitsplanung - Sicherstellung einer kontinuierlichen Leistungserbringung ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20,00
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3. Angebotspreis (inkl. Ust.)
Beschreibung: Gewertet wird der Gesamtpreis inkl. USt. (Gesamt/Brutto) gemäß Angebotsschreiben. Bei ausländischen Unternehmen: Wertungssumme = Angebotsnettopreis zuzüglich der Einfuhr-/Umsatzsteuer ohne Rücksicht auf die Steuerschuldnerschaft. Bewertung: Für die Angebotswertung wird der Preis (in €) wie folgt in eine Punkteskala von 0 bis 4 Punkten normiert: 4 Punkte erhält das Angebot mit dem niedrigsten (auskömmlichen) Preis. 0 Punkte erhält ein fiktives Angebot mit dem 3-fachen des niedrigsten Preises. Alle Angebote mit darüber liegenden Preisen erhalten ebenfalls 0 Punkte. Die Punkteermittlung für die dazwischen liegenden Preise erfolgt über eine lineare Interpolation mit bis zu zwei Stellen nach dem Komma. ***** Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 16/06/2025 23:59:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 27/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Unterlagen werden gem. § 56 VgV nachgefordert.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 GWB lautet: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des §134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesministerium für Verkehr, H14/Servicestelle-Vergabe
Registrierungsnummer: USt-ID: DE235213079
Postanschrift: Invalidenstr.44
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Fax: +4930183008071490
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: +49 228 9499 0
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228-94990
Fax: +49 49228-9499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 05899e41-9604-47e8-80b6-17821a2214ba - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/05/2025 00:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 350212-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 103/2025
Datum der Veröffentlichung: 30/05/2025