Deutschland – Rechtsberatung – Rechtliche und steuerliche Beratung IT-Kooperation

337688-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Rechtsberatung – Rechtliche und steuerliche Beratung IT-Kooperation
OJ S 100/2025 26/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rechtliche und steuerliche Beratung IT-Kooperation
Beschreibung: Gegenstand der Vergabe sind rechtliche und steuerliche Beratungsleistungen zur Vorbereitung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister - BG-Phoenics GmbH - IT.UV Software GmbH und dem - IT-Bereich der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege zu einer gemeinsamen Volldienstleistergesellschaft. BGW, BG BAU, BG RCI und BGN haben gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern BG-P und IT.UV-Strukturen geschaffen, mit denen die künftige Zusammenarbeit neugestaltet werden soll. Das ge-meinsame Zielbild der BGen besteht darin, eine gemeinsame und einheitliche Anwendungs- und Servicelandschaft für alle BGen bereitzustellen. Zur Umsetzung dieses Zielbilds haben die Gesell-schafter von IT.UV und BG-P beschlossen, beide Gesellschaften zu einer gemeinsamen Volldienst-leistergesellschaft zu verschmelzen und das für den Betrieb der gemeinsamen Gesellschaft erfor-derliche BGW IT-Personal und die zum Betrieb erforderlichen Vermögenswerte der BGW-IT in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Die gesellschaftsrechtliche Integration soll im Wege einer Verschmelzung der IT.UV durch Auf-nahme in die BG-P erfolgen. In diesem Zusammenhang ist von einem Betriebsübergang der IT.UV nach § 613a BGB auszugehen. Die Vermögenswerte der BGW-IT sollen im Wege einer Sacheinla-ge in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft eingebracht werden. Der Übergang des BGW IT-Personals in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist davon auszugehen, dass der Personalübergang des BGW IT-Personals sowohl über arbeitsver-tragliche Übergänge als auch durch Personalgestellung erfolgen wird. Die Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit auf den Leistungsaustausch zwischen dem gemeinsa-men Volldienstleister und seinen Gesellschaftern soll künftig über das steuerliche Modell der Kos-tenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG) umgesetzt werden. 3 Ziel der Leistung Ziel des abzuschließenden Vertrages ist die rechtssichere, steueroptimierte und fristgerechte Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister BG Phoenics GmbH, IT.UV Software GmbH und des IT-Bereichs der BGW zu einer gemeinsamen Volldienstleis-tergesellschaft. Der Vertrag umfasst insbesondere folgende Hauptziele: • Steuerliche Absicherung: Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit des Leistungsaustau-sches über die Einrichtung einer wirksamen Kostenteilungsgemeinschaft. • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung: Gestaltung und rechtliche Begleitung der Ver-schmelzung der bestehenden Gesellschaften sowie der Einbringung der Vermögenswerte und Personalstrukturen der BGW-IT unter Beachtung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und vergaberechtlicher Anforderungen. • Vertragliche Ausgestaltung: Erstellung und Abstimmung aller erforderlichen Verträge (insbesondere Verschmelzungsvertrag, Einbringungsvertrag, neuer Gesellschaftsvertrag, Dienstleistungsverträge, Kostenteilungsvereinbarung) sowie Begleitung der notwendigen be-hördlichen Verfahren (z. B. Registereintragungen, Finanzbehörden). • Risikoabsicherung: Entwicklung eines rechtlich belastbaren und steuerlich anerkannten Vertragswerks, das Nachforderungen, steuerliche Risiken und spätere Umstrukturierungen vermeidet. 3.1 Anforderungen an die Leistungserbringung Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin erbringt Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für gutachterliche Leistungen, Entschei-dungsvorlagen, Arbeiten im Nachgang und vergleichbare Tätigkeiten. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zählen insbesondere folgende Leistungen: a) Gesellschaftsrecht • Rechtliche Begleitung der Verschmelzung von BG Phoenics GmbH und IT.UV Software GmbH • Rechtliche Begleitung bei der Einbringung der IT der BGW in den IT- Volldienstleister • Gestaltung und Prüfung des Verschmelzungsvertrages und Einbringungsvertrages sowie aller weiteren erforderlichen Unterlagen sowie Abstimmung mit Notaren und Handelsregistern • Strukturierung und Gestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages • Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge zwischen der neuen Gesellschaft und den Gesellschaftern • Mitgestaltung der internen Kostenteilungsvereinbarung b) Steuerrecht • Beratung zur Ausgestaltung der neuen IT-Gesellschaft als umsatzsteuerliche Kosten-teilungsgemeinschaft gem. § 4 Nr. 29 UStG. • Prüfung und Umsetzung sämtlicher steuerlichen Fragestellungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer) im Zusammenhang mit der Verschmelzung von BG Phoenics und IT.UV Software sowie der Einbringung der IT der BGW in den Volldienstleister • Steuerliche Bewertung der Personalgestellung zwischen der BGW und dem IT-Volldienstleister • Beantragung von verbindlichen Auskünften bei den zuständigen Finanzbehörden c) Arbeitsrecht • Die arbeitsrechtliche Beratung ist mit Ausnahme steuerlicher Fragen nicht Gegen-stand der Ausschreibung. 3.2 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Projektteams Das Projektteam soll aus einer kleinen Anzahl von hochqualifizierten in Deutschland als Rechtsan-walt/Rechtsanwältin zugelassenen Beraterinnen und Beratern bestehen, die über die geforderte Expertise in den Bereichen Umsatzsteuerrecht, öffentlich-rechtliche Kooperationen und steuerliche Strukturierung verfügen. Ziel ist eine schlanke, effiziente und fachlich hochkompetente Bearbeitung des Mandats durch wenige, aber besonders erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, die die Auf-gaben eigenverantwortlich und konsistent über den gesamten Projektzeitraum betreuen. Für die Ausführung des Auftrags sind alle Mitglieder des Projektteams mit Namen, Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnissen anzugeben. Die Angaben haben in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Ein Wechsel eines Projektmitglieds ist nach der Auftragserteilung nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund verweigert werden.
Kennung des Verfahrens: 5aedc53e-34ed-4b1a-98f6-991246094043
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79221000 Steuerberatung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Dieses Vergabeverfahren wird als Offenes Verfahren gemäß § 15 Abs. 1 Vergabeverordnung (VgV) geführt. Bei dem Offenen Verfahren handelt es sich um ein einstufiges Verfahren. d. h. es finden keine Verhandlungen statt. Vielmehr wird der Zuschlag auf das nach den Zuschlagskriterien wirtschaftlichste Angebot erteilt, wobei insoweit nur die rechtzeitig eingegangenen, vollständigen Angebote geeigneter Bieter/innen bzw. Bietergemeinschaften, also derjenigen, die die bekannt gemachten Eignungskriterien erfüllen, in Frage kommen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Auftragsunterlagen
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rechtliche und steuerliche Beratung IT-Kooperation
Beschreibung: BGW, BG BAU, BG RCI und BGN haben gemeinsam mit ihren IT-Dienstleistern BG-P und IT.UV-Strukturen geschaffen, mit denen die künftige Zusammenarbeit neugestaltet werden soll. Das ge-meinsame Zielbild der BGen besteht darin, eine gemeinsame und einheitliche Anwendungs- und Servicelandschaft für alle BGen bereitzustellen. Zur Umsetzung dieses Zielbilds haben die Gesell-schafter von IT.UV und BG-P beschlossen, beide Gesellschaften zu einer gemeinsamen Volldienst-leistergesellschaft zu verschmelzen und das für den Betrieb der gemeinsamen Gesellschaft erfor-derliche BGW IT-Personal und die zum Betrieb erforderlichen Vermögenswerte der BGW-IT in die gemeinsame Gesellschaft einzubringen. Die gesellschaftsrechtliche Integration soll im Wege einer Verschmelzung der IT.UV durch Auf-nahme in die BG-P erfolgen. In diesem Zusammenhang ist von einem Betriebsübergang der IT.UV nach § 613a BGB auszugehen. Die Vermögenswerte der BGW-IT sollen im Wege einer Sacheinlage in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft eingebracht werden. Der Übergang des BGW IT-Personals in die gemeinsame Volldienstleistergesellschaft ist noch nicht abschließend geklärt. Es ist davon auszugehen, dass der Personalübergang des BGW IT-Personals sowohl über arbeitsvertragliche Übergänge als auch durch Personalgestellung erfolgen wird. Die Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit auf den Leistungsaustausch zwischen dem gemeinsamen Volldienstleister und seinen Gesellschaftern soll künftig über das steuerliche Modell der Kostenteilungsgemeinschaft (§ 4 Nr. 29 UStG) umgesetzt werden. 3 Ziel der Leistung Ziel des abzuschließenden Vertrages ist die rechtssichere, steueroptimierte und fristgerechte Gestaltung des gesellschaftsrechtlichen Zusammenschlusses der IT-Dienstleister BG Phoenics GmbH, IT.UV Software GmbH und des IT-Bereichs der BGW zu einer gemeinsamen Volldienstleis-tergesellschaft. Der Vertrag umfasst insbesondere folgende Hauptziele: • Steuerliche Absicherung: Sicherstellung der Umsatzsteuerfreiheit des Leistungsaustau-sches über die Einrichtung einer wirksamen Kostenteilungsgemeinschaft. • Gesellschaftsrechtliche Umsetzung: Gestaltung und rechtliche Begleitung der Ver-schmelzung der bestehenden Gesellschaften sowie der Einbringung der Vermögenswerte und Personalstrukturen der BGW-IT unter Beachtung sämtlicher gesellschaftsrechtlicher, steuerlicher und vergaberechtlicher Anforderungen. • Vertragliche Ausgestaltung: Erstellung und Abstimmung aller erforderlichen Verträge (insbesondere Verschmelzungsvertrag, Einbringungsvertrag, neuer Gesellschaftsvertrag, Dienstleistungsverträge, Kostenteilungsvereinbarung) sowie Begleitung der notwendigen be-hördlichen Verfahren (z. B. Registereintragungen, Finanzbehörden). • Risikoabsicherung: Entwicklung eines rechtlich belastbaren und steuerlich anerkannten Vertragswerks, das Nachforderungen, steuerliche Risiken und spätere Umstrukturierungen vermeidet. 3.1 Anforderungen an die Leistungserbringung Der Auftragnehmer/Die Auftragnehmerin erbringt Rechtsberatungsleistungen insbesondere auf den Gebieten Gesellschaftsrecht und Steuerrecht für gutachterliche Leistungen, Entschei-dungsvorlagen, Arbeiten im Nachgang und vergleichbare Tätigkeiten. Zu den Aufgaben des Auftragnehmers/der Auftragnehmerin zählen insbesondere folgende Leistungen: a) Gesellschaftsrecht • Rechtliche Begleitung der Verschmelzung von BG Phoenics GmbH und IT.UV Software GmbH • Rechtliche Begleitung bei der Einbringung der IT der BGW in den IT- Volldienstleister • Gestaltung und Prüfung des Verschmelzungsvertrages und Einbringungsvertrages sowie aller weiteren erforderlichen Unterlagen sowie Abstimmung mit Notaren und Handelsregistern • Strukturierung und Gestaltung des neuen Gesellschaftsvertrages • Ausgestaltung der Dienstleistungsverträge zwischen der neuen Gesellschaft und den Gesellschaftern • Mitgestaltung der internen Kostenteilungsvereinbarung b) Steuerrecht • Beratung zur Ausgestaltung der neuen IT-Gesellschaft als umsatzsteuerliche Kosten-teilungsgemeinschaft gem. § 4 Nr. 29 UStG. • Prüfung und Umsetzung sämtlicher steuerlichen Fragestellungen (Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Körperschaftssteuer, Kapitalertragssteuer) im Zusammenhang mit der Verschmelzung von BG Phoenics und IT.UV Software sowie der Einbringung der IT der BGW in den Volldienstleister • Steuerliche Bewertung der Personalgestellung zwischen der BGW und dem IT-Volldienstleister • Beantragung von verbindlichen Auskünften bei den zuständigen Finanzbehörden c) Arbeitsrecht • Die arbeitsrechtliche Beratung ist mit Ausnahme steuerlicher Fragen nicht Gegen-stand der Ausschreibung. 3.2 Qualifikation und Erfahrung des eingesetzten Projektteams Das Projektteam soll aus einer kleinen Anzahl von hochqualifizierten in Deutschland als Rechtsan-walt/Rechtsanwältin zugelassenen Beraterinnen und Beratern bestehen, die über die geforderte Expertise in den Bereichen Umsatzsteuerrecht, öffentlich-rechtliche Kooperationen und steuerliche Strukturierung verfügen. Ziel ist eine schlanke, effiziente und fachlich hochkompetente Bearbeitung des Mandats durch wenige, aber besonders erfahrene Spezialistinnen und Spezialisten, die die Auf-gaben eigenverantwortlich und konsistent über den gesamten Projektzeitraum betreuen. Für die Ausführung des Auftrags sind alle Mitglieder des Projektteams mit Namen, Qualifikation, Erfahrungen und Kenntnissen anzugeben. Die Angaben haben in Form von Mitarbeiterprofilen zu erfolgen. Ein Wechsel eines Projektmitglieds ist nach der Auftragserteilung nur mit Zustimmung der Auftraggeberin zulässig. Die Zustimmung darf aus wichtigem Grund verweigert werden. Ein Aus-tausch eines Projektmitgliedes durch eine Person, die nicht entsprechend geeignet ist und über entsprechende Erfahrungen verfügt, berechtigt die Auftraggeberin zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags.
Interne Kennung: LOT-0001 2025-52
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79111000 Rechtsberatung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 79221000 Steuerberatung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit beträgt 12 Monate ab Zuschlagserteilung. Verlängerungsoptionen sind nicht vorgesehen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere Laufzeit: Unbekannt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: ja
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:freelance#, #Besonders auch geeignet für:startup#, #Besonders auch geeignet für:other-sme#, #Besonders auch geeignet für:selbst#
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterien Die Auftraggeberin prüft und wertet die rechtzeitig eingegangenen Angebote. Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Gemäß § 15 Abs. 5 VgV werden Verhandlungen nicht geführt. Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Punktzahl. Die zu ermittelnde Kennzahl (Z) wird anhand der folgenden Formel ermittelt: Z = P (Preiskennzahl) + L (Leistungspunkte)
Beschreibung: Die Angebotspreise werden jeweils dem Preisblatt entnommen. Mit Abgabe Ihres Angebotes erklären Sie, dass alle Bestandteile der Angebotspreise auskömmlich und kostendeckend kalkuliert wurden. Zur Wertung: Die Ermittlung der Bewertungspunkte für die Angebotspreise (Endpreis in EUR netto) erfolgt jeweils über lineare Interpolation (Bewertungspunkte = 10 x niedrigster Angebotspreis/Preis des Angebots). Die ermittelten Bewertungspunkte werden im Anschluss mit den jeweiligen Gewichtungs-punkten (30) multipliziert.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 30,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bei der Bewertung legt die Auftraggeberin sachbezogene Kriterien zugrunde, die in dem Kriterienkatalog hinsichtlich ihrer einzelnen Punkteabstufung und dem jeweiligen Erwartungshorizont detailliert beschrieben werden. Die Bewertung erfolgt anhand des inversiven Ansatzes mit Gewichtung von Preis (30%) und Leistung (70%).
Beschreibung: Die Bewertung der Leistungsanforderungen erfolgt über den vom Bieter/von der Bieterin er-stellten und ausgefüllten Kriterienkatalog. Zur Gewichtung der einzelnen Kriterien und ihrer Bewertung wird auf den Kriterienkatalog (Datei: Preisblatt und Kriterienkatalog) verwiesen. Das Prinzip der Bewertung erfolgt überschlägig wie nachfolgend dargestellt. Für jedes einzelne Kriterium kann der Erwartungshorizont (Zielerfüllungsgrad) und die Gewichtung aus dem beiliegenden Kriterienkatalog entnommen werden. Die Auftraggeberin geht bei der Bewertung anhand der von Ihnen eingereichten Unterlagen vor und wird unter Berücksichtigung der Leistungsbeschreibung und der beschriebenen Er-wartungshorizonte ihre Bewertungspunkte vergeben. Die vergebenen Bewertungspunkte werden jeweils mit den festgelegten Gewichtungspunkten multipliziert. Die Ergebnisse werden addiert und ergeben je Angebot die entsprechenden Leistungspunkte.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 70,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.subreport.de/E98134171
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.subreport.de/E98134171
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 23/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 67 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Nachforderung erfolgt gem. VgV und GWB.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 23/06/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Zusätzliche Informationen: Bietende sind zur Angebotsöffnung nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Schlichtungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Für die Einlegung von Rechtsbehelfen besteht eine Antragsfrist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Nichtabhilfemitteilung (siehe § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Bitte beachten Sie ferner neben den Warte- und Informationspflichten insbesondere auch die Vorschriften über das Verfahren vor den Vergabekammern aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB): 1. Informations- und Wartepflichten (§ 134 GWB) (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. 2. Unwirksamkeitsfolgen (§ 135 GWB) (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: - gegen § 134 GWB verstoßen hat oder - den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach (1) kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. 3. Einleitung, Antragsfrist (§ 160 GWB) Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit: - der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden; - mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Organisation, die Angebote bearbeitet: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 993-8002510900-04
Postanschrift: Pappelallee 33/35/37
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22089
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +4940202070
Fax: +4940202071597
Internetadresse: http://www.bgw-online.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
Organisation, die Angebote bearbeitet
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Villemombler Straße 76
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +4922894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
Schlichtungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e82b1f4f-1975-4cc1-9ef0-729164fb54f2 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2025 17:32:34 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 337688-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025