Deutschland – Elektrizität – Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)

338494-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Elektrizität – Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)
OJ S 100/2025 26/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Lieferungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) und Rahmenvereinbarung über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2)
Beschreibung: Die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH führ die europaweite Ausschreibung von Rahmenvereinbarungen über den Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene (Los 1) sowie über den Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen (Los 2) durch.
Kennung des Verfahrens: a522b85f-7715-4dee-801a-dae48e0f1d02
Interne Kennung: 5-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4D445ZDE
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche),
Betrugsbekämpfung: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Korruption: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlungsunfähigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Schweres berufliches Fehlverhalten: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Strom auf Bilanzkreisebene
Beschreibung: Die Berliner Stadtwerke GmbH ist die Muttergesellschaft des Berliner-Stadtwerke-Konzerns und bedient weitgehend alle administrativen Aufgabenbereiche. Darunter gibt es u.a. zwei 100%ige Tochtergesellschaften, die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (nachfolgend auch EP genannt) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (nachfolgend auch KP genannt). Das Kerngeschäft der EP ist die wettbewerbliche Strombelieferung von privaten und geschäftlichen Endkunden in der Metropolregion. Die Beschaffung der Strommengen für die Belieferung dieser Kunden erfolgt über separate Handelsverträge und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Geschäftsfelder der KP sind neben technischer Projektierung und Umsetzung von Energieprojekten für das Land Berlin hauptsächlich die Stromlieferung an die kommunalen Einrichtungen des Landes Berlin. Die KP ist Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher und beabsichtigt, die benötigten Strommengen im Rahmen von OTC-Geschäften langfristig zu beschaffen. Bisher erfolgte die Beschaffung der Mengen über Rahmenhandelsverträge aus der vormaligen Ausschreibung. Mit dieser Ausschreibung strebt die KP den erneuten Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages für den Stromhandel sowie für den Handel mit Herkunftsnachweisen mit mehreren Handelspartnern an. Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Volumen von Stromhandelsmengen auf Bilanzkreisebene (Los 1) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Strommengen sie in den letzten drei Jahren auf Bilanzkreisebene gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500 GWh gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Volumen von gehandelten Herkunftsnachweisen (Los 2) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Herkunftsnachweisen sie in den letzten drei Jahren gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500.000 Herkunftsnachweise gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Anzahl vergleichbarer Handels-/Vertragspartner (Los 1) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Strom halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Strom hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Anzahl vergleichbarer Handels-/Vertragspartner (Los 2) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Herkunftsnachweise halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Herkunftsnachweise hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Kreditwürdigkeit des Handelspartners - die Bieter müssen einen Crefo-Index von mindestens 300 Punkten aufweisen (einen aktuellen Auszug wird die Vergabestelle/BSW bei der creditreform einholen). Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden sowie 1 Mio. EUR für reine Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Beschaffungsdienstleister: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Rahmenvertrag Kauf und Verkauf von Herkunftsnachweisen
Beschreibung: Die Berliner Stadtwerke GmbH ist die Muttergesellschaft des Berliner-Stadtwerke-Konzerns und bedient weitgehend alle administrativen Aufgabenbereiche. Darunter gibt es u.a. zwei 100%ige Tochtergesellschaften, die Berliner Stadtwerke EnergiePartner GmbH (nachfolgend auch EP genannt) und die Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH (nachfolgend auch KP genannt). Das Kerngeschäft der EP ist die wettbewerbliche Strombelieferung von privaten und geschäftlichen Endkunden in der Metropolregion. Die Beschaffung der Strommengen für die Belieferung dieser Kunden erfolgt über separate Handelsverträge und ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung. Die Geschäftsfelder der KP sind neben technischer Projektierung und Umsetzung von Energieprojekten für das Land Berlin hauptsächlich die Stromlieferung an die kommunalen Einrichtungen des Landes Berlin. Die KP ist Lieferant und Bilanzkreisverantwortlicher und beabsichtigt, die benötigten Strommengen im Rahmen von OTC-Geschäften langfristig zu beschaffen. Bisher erfolgte die Beschaffung der Mengen über Rahmenhandelsverträge aus der vormaligen Ausschreibung. Mit dieser Ausschreibung strebt die KP den erneuten Abschluss jeweils eines Rahmenvertrages für den Stromhandel sowie für den Handel mit Herkunftsnachweisen mit mehreren Handelspartnern an. Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 09310000 Elektrizität
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Zusätzliche Informationen: Entsprechend der Zielsetzung, Rahmenverträge mit mehreren Vertragspartnern abzuschließen, erhält jeder Bieter den Zuschlag, wenn er die folgenden Bedingungen erfüllt: - der Bieter hat ein form- und fristgerechtes Angebot eingereicht - der Bieter erfüllt die Eignungskriterien - der Bieter erfüllt die Muss-Anforderungen aus dem Leistungsverzeichnis - die Bieter reichen folgende Unterlagen vollständig ein o aktueller Geschäftsbericht o aktueller Auszug aus dem Handelsregister o vergaberelevante Eigenerklärungen gemäß Angebotsformular o Angaben zu den Eignungskriterien und Erfüllung der Mindestkriterien gemäß Angebotsformular Zur Vergabe der Einzelaufträge auf Grundlage der Rahmenverträge vergleiche die Vergabeunterlagen.
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Aktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Volumen von Stromhandelsmengen auf Bilanzkreisebene (Los 1) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Strommengen sie in den letzten drei Jahren auf Bilanzkreisebene gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500 GWh gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Volumen von gehandelten Herkunftsnachweisen (Los 2) - die Bieter müssen angeben, welche Volumina an Herkunftsnachweisen sie in den letzten drei Jahren gehandelt haben - der Bieter ist geeignet, wenn er im Durchschnitt der letzten drei Jahre mind. jährlich 500.000 Herkunftsnachweise gehandelt hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Anzahl vergleichbarer Handels-/Vertragspartner (Los 1) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Strom halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Strom hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Lieferungen
Beschreibung: Anzahl vergleichbarer Handels-/Vertragspartner (Los 2) - die Bieter müssen die Anzahl der Vertragspartner/Handelspartner angeben, mit denen sie vergleichbare Rahmenverträge für Herkunftsnachweise halten - der Bieter ist geeignet, wenn er mind. 5 Vertragspartner mit vergleichbaren Rahmenverträgen für Herkunftsnachweise hat. Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Kreditwürdigkeit des Handelspartners - die Bieter müssen einen Crefo-Index von mindestens 300 Punkten aufweisen (einen aktuellen Auszug wird die Vergabestelle/BSW bei der creditreform einholen). Dies ist eine zwingend zu erfüllende Mindestanforderung.

Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Eigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie daraus abgeleitete Vermögensschäden sowie 1 Mio. EUR für reine Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird.
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ZDE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 31/07/2025 12:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 62 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Nicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Beschaffungsdienstleister: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke KommunalPartner GmbH
Registrierungsnummer: k.A.
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 408081966-116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 64128
Postanschrift: Hohe Bleichen 12
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 408081966-116
Rollen dieser Organisation:
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90285300
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: liegt nicht vor
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 90138316
Fax: +49 30 90285300
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9106b8ac-7d12-4e09-af46-d896d640f01d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 13:34:23 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 338494-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025