Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Mieterausbau Bonn Brandschutz

338544-2025 - Ergebnis
Deutschland – Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen – Planungsleistungen Mieterausbau Bonn Brandschutz
OJ S 100/2025 26/05/2025
Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Planungsleistungen Mieterausbau Bonn Brandschutz
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen des Brandschutzes als freiberufliche Leistungen (Ingenieur- und Architektenleistungen) im Rahmen des Projektes „Mieterausbau LGW“. Dazu im Einzelnen: Zu den Grundleistungen (Leistungen in Anlehnung an Heft 17, 2017 der AHO-Schriftenreihe „Leistungen für Brandschutz“, Stand Juni 2015, einschließlich Ergänzungen und Präzisierungen) gehören u.a. Aufnahme des vorhandenen Brandschutzkonzeptes (Vermieter) und Aufbau darauf, Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätserklärungen, Mitwirkung bei der techn. Abnahme sowie Inbetriebnahme, Erstellung von Feuerwehr-/Flucht, Brandfallmatrix und Rettungswegplänen gem. der derzeit gültigen DIN 14095, DIN ISO 23601 und DGUV, Erstellung der Brandschutzordnung nach der derzeit gültigen DIN 14096 inkl. der erforderlichen Abstimmungen mit der AG, den Konzepten des Geheim- und Objektschutzes, dem Konzept Barrierefreiheit, Lösch- und Rettungswegpläne während den Bauarbeiten sowie Einholung und Berücksichtigung der Stellungnahme des Arbeitsschutzes sowie der der zuständigen Versicherungsträger.
Kennung des Verfahrens: 95ddd1f1-de0c-4cab-b0e8-7c87df1efc74
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2009/81/EG
vsvgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planungsleistungen Mieterausbau Bonn Brandschutz
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die Vergabe von Leistungen des Brandschutzes als freiberufliche Leistungen (Ingenieur- und Architektenleistungen) im Rahmen des Projektes „Mieterausbau LGW“. Dazu im Einzelnen: Zu den Grundleistungen (Leistungen in Anlehnung an Heft 17, 2017 der AHO-Schriftenreihe „Leistungen für Brandschutz“, Stand Juni 2015, einschließlich Ergänzungen und Präzisierungen) gehören u.a. Aufnahme des vorhandenen Brandschutzkonzeptes (Vermieter) und Aufbau darauf, Fachbauleitung Brandschutz inkl. Konformitätserklärungen, Mitwirkung bei der techn. Abnahme sowie Inbetriebnahme, Erstellung von Feuerwehr-/Flucht, Brandfallmatrix und Rettungswegplänen gem. der derzeit gültigen DIN 14095, DIN ISO 23601 und DGUV, Erstellung der Brandschutzordnung nach der derzeit gültigen DIN 14096 inkl. der erforderlichen Abstimmungen mit der AG, den Konzepten des Geheim- und Objektschutzes, dem Konzept Barrierefreiheit, Lösch- und Rettungswegpläne während den Bauarbeiten sowie Einholung und Berücksichtigung der Stellungnahme des Arbeitsschutzes sowie der der zuständigen Versicherungsträger.
Interne Kennung: VOEK 230-25
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71240000 Dienstleistungen von Architektur- und Ingenieurbüros sowie planungsbezogene Leistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund technischer Besonderheiten
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb aufgrund technischer Besonderheiten
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 600 000,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Bei dem gegenständlichen Auftrag handelt es sich um einen Mieterausbau in einem Mietobjekt, bei dem die Anforderungen des künftigen Nutzers in besonders hohem Maße berücksichtigt werden müssen. Aktuell beauftragt die Auftraggeberin unterschiedliche Fachplaner mit der Durchführung von Planungsleistungen für diesen Ausbau. Das Projekt weist dabei die Besonderheit auf, dass der Vermieter ebenfalls Maßnahmen im Objekt vornimmt und zu diesem Zweck mit Planern zusammenarbeitet, denen das Objekt bereits seit Jahrzehnten bekannt ist. Der vorliegende Auftrag ist aufgrund seiner technischen Besonderheiten nur durch die Auftragnehmerin durchzuführen. Diese sind im Einzelnen: Die Auftragnehmerin verfügt über spezielles Wissen, das keinem anderen Teilnehmer am Markt zur Verfügung steht. Sie ist mit dem Auftragsobjekt seit Jahrzehnten vertraut und wurde vermieterseits bereits mit Leistungen im Projekt beauftragt. Sie ist mit dessen Details insbesondere bezüglich Leistungen, die im Zusammenhang mit dem Auftragsgegenstand stehen, vertraut. Die Leistungen der Auftragnehmerin dienen der Erstellung einer einheitlichen Datenbasis. Hierauf müssen alle übrigen Planer aufbauen. Es ist von herausragender Bedeutung, dass diese Grundlage von Beginn an ordnungsgemäß ermittelt wird. Das Erfassen der Datenbasis ist für einen außenstehenden Planer mit einem enormen Mehraufwand verbunden und im konkreten zeitlichen Rahmen für eine planmäßige Projektabwicklung nahezu unmöglich. Dies ist der überdurchschnittlichen Komplexität des Projektes, den besonderen Sicherheitsanforderungen des Nutzers und den sich daraus ergebenden Schnittstellen geschuldet. Aufgrund der Schnittstellen könnten sich bereits aus kleinsten Ungenauigkeiten Auswirkungen für andere Planungsbeteiligte ergeben und somit eine Reihe von Folgeproblemen sowie zeitliche Verzögerungen zur Folge haben. Die Vorkenntnisse der Auftragnehmerin hin-sichtlich des Objektes befähigen sie wie kein zweites Unternehmen dazu, die Grundlagen für eine störungsfreie Erbringung der Leistung zu erfassen bzw. diese auch während des Projektablaufs zu überwachen. Die Vergabe der gegenständlichen Leistungen an einen bisher unbeteiligten Planer ist auch aus Gründen der Interoperabilität keine Alternative. Nur ein Rückgriff der Auftragnehmerin ermöglicht die Erstellung einer einheitlichen Datenbasis. Diese ist unerlässlich, um eine nahtlose Zusammenarbeit der übrigen Planungsbeteiligten im Gesamtprojekt zu ermöglichen. Nur der vermieterseits beauftragte Planer kann sicherstellen, dass alle Daten korrekt erfasst, verarbeitet und interpretiert werden. Hierdurch wird nicht nur die Qualität der Arbeit erhöht, sondern auch die Effizienz des gesamten Prozesses verbessert. Der Einsatz eines externen Planers gefährdet die Erstellung einer einheitlichen Datenbasis. Dies hätte zur Folge, dass für das Bestandsgebäude unterschiedliche, im schlimmsten Falle gegenläufige oder abweichende, Planungsunterlagen vorliegen. Schließlich würde auch das Vorliegen sich doppelnder Planungsunterlagen in etwaigen Genehmigungsverfahren zu Problemen führen. Die Beauftragung der Auftragnehmerin führt zu einer wesentlichen Verringerung von Risikopotenzialen. Der Zugriff auf die Bestandsunterlagen, die nur de Auftragnehmerin zur Verfügung stehen, sowie deren Fortschreibung verringert die Fehleranfälligkeit im fortlaufenden Planungsprozess. So werden Inkonsistenzen in den Daten, Missverständnisse in der Kommunikation und Verzögerungen im Projektablauf vermieden. Durch die Zweiteilung in die Leistung des Vermieters und der Auftraggeberin sind bereits etliche Planer mit dem gegenständlichen Objekt befasst. Unter Berücksichtigung der hohen Sicherheitsanforderungen des Nutzers ist es daher geboten, den Kreis der beteiligten Planer so gering wie möglich zu halten. Eine Beauftragung der Auftragnehmerin führt zu einer Verringerung der Risikopotenziale, da nicht noch ein weiterer Planer Zugang zu den Projektunterlagen erhält. Schließlich ist es wegen der erhöhten Sicherheitsanforderungen in dem vorliegenden Projekt wichtig, dass die Planung eine möglichst geringe Fehlerquote aufweist. Diese kann einzig die Auftragnehmerin sicherstellen, da kein anderes Unternehmen bereits derart mit dem Gebäude befasst ist. Technische Gründe bestehen auch in Form von besonderen Befähigungen, die zur Durchführung des vorliegenden Auftrages zwingend erforderlich sind. Der Auftrag liegt im sicherheitsrelevanten Bereich. Für die Leistungserbringung ist es aufgrund der Sicherheitsanforderungen des Projektes von außerordentlicher Bedeutung, dass bei den Planern eine abgeschlossen Sicherheitsprüfung gemäß den Vorgaben des § 8 SÜG nachgewiesen ist. Die Auftraggeberin ist darauf angewiesen, dass die Auftragnehmerin sofort nach Zuschlagserteilung mit der Leistungserbringung beginnen kann. Diese erfordert wiederum die abgeschlossene Sicherheitsüberprüfung nach dem SÜG. Die Auftragnehmerin hat das für die ordnungsgemäße Leistungserbringung erforderliche und auch sicherheitsüberprüfte Personal und ist somit bereits jetzt einsatzfähig und ebenso rasch verfügbar. Eine Eignungsabfrage bzgl. der bloßen Bereitschaft zur Sicherheitsüberprüfung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb stellt ein nicht hinzunehmendes Risiko für die Auftraggeberin dar. Eine noch durchzuführende Sicherheitsüberprüfung des Personals eines anderen Auftragnehmers bedeutet eine Verzögerung des Gesamtprojekts, da die übrigen Planungsbeteiligten aufgrund der vielfältigen Schnittstellen auf die gegenständlichen Leistungen angewiesen sind. Schließlich ist auch das Ergebnis und der Abschluss einer noch vorzunehmenden Sicherheitsüberprüfung nicht gewiss. Auf das Verfahren der Sicherheitsüberprüfung hätte die Auftraggeberin keinen Einfluss und wäre externen Gegebenheiten ausgesetzt. Die Auftraggeberin muss deshalb hinsichtlich des sicherheitsüberprüften Personals alle Risikopotenziale ausschließen und den zur ordnungsgemäßen Leistungserbringung sichersten Weg wählen.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Brandschutz PartG mbB
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 600 000,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: VOEK 230-25
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 49 30 3181 - 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Henneker Zillinger Beratende Ingenieure Brandschutz PartG mbB
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: Essen PR 4552
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53227
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8c535005-496e-4f58-a338-6b7dc82818da - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 31
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 22/05/2025 18:54:14 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 338544-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025