1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Roboterassistiertes Operationssystem
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung am Standort Berlin-Pankow, die bei der Patientenbehandlung das Ziel verfolgt, die Qualität und Präzision von medizinischen Eingriffen stets unter Einbeziehung des neuesten Standes der Medizintechnik zu erhöhen. Daher benötigt die Auftraggeberin für die Durchführung von Operationen an Knien ein chirurgisches Robotersystem, welches die Operateure bei der Platzierung von Implantaten unterstützt und einerseits die Festigkeit der Verankerung der Implantate verbessert sowie das Komplikationsrisiko der Patienten reduziert.
Kennung des Verfahrens: 52beaec3-4970-4037-aa44-477749e03a95
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33162200 OP-Instrumente, 33162100 OP-Ausrüstung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - §§14 Abs. 4 Nr. 2 b), Abs. 6 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Roboterassistiertes Operationssystem
Beschreibung: Unter der Trägerschaft der Caritas Gesundheit Berlin gGmbH (nachfolgend: "Auftraggeberin") steht die Caritas-Klinik Maria Heimsuchung am Standort Berlin-Pankow, die bei der Patientenbehandlung das Ziel verfolgt, die Qualität und Präzision von medizinischen Eingriffen stets unter Einbeziehung des neuesten Standes der Medizintechnik zu erhöhen. Daher benötigt die Auftraggeberin für die Durchführung von Operationen an Knien ein chirurgisches Robotersystem, welches die Operateure bei der Platzierung von Implantaten unterstützt und einerseits die Festigkeit der Verankerung der Implantate verbessert sowie das Komplikationsrisiko der Patienten reduziert.
Interne Kennung: 2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33160000 Operationstechnik
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die die Zahlung ausführt: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Eine Direktvergabe der Beschaffung an den vorgesehenen Auftragnehmer ist gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV gerechtfertigt, da aus technischen Gründen nur dieses Unternehmen die Leistung erbringen kann. Die technische Exklusivität ergibt sich im vorliegenden Fall daraus, dass die Auftraggeberin bereits herstellereigene Implantate des vorgesehenen Auftraggebers in Operationen verwendet und lediglich das zu beschaffende OP-Robotersystem desselben Herstellers aus Gründen technischer Kompatibilität in der Lage ist, diese Implantate mittels roboterassistierter Operationen beim Patienten einzusetzen. Im Rahmen eines medizinischen Auswahlprozesses entschied sich die Auftraggeberin für die in ihren Kliniken durchzuführenden Knie-Operationen für Implantate, die von dem vorgesehenen Auftragnehmer hergestellt werden. Die Implantate unterliegen insbesondere nicht der Ausschreibungspflicht, denn die Beschaffung dieser stellen keine durch jährliche pauschale Fördermittel finanzierten Investitionskosten i.S.d. § 10 Abs. 1 LKG Berlin i.V.m. § 2 Nr. 2 a) KHG dar. Dies folgt daraus, dass zum Verbrauch bestimmte Güter (Verbrauchsgüter) von den zu fördernden Investitionskosten ausgenommen sind. Bei Implantaten handelt es sich um Gegenstände, die durch ihre bestimmungsgemäße Verwendung aufgezerrt oder unverwendbar werden oder die ausschließlich von einem Patienten genutzt werden und üblicherweise bei ihm verbleiben. Da die verwendeten Implantate nach einer Operation am Patienten verbleiben, handelt es sich um Verbrauchsgüter, sodass diese der Ausschreibungspflicht nicht unterfallen. Vielmehr war die Auftraggeberin frei in ihrer Entscheidung im medizinischen Bereich, welches der auf dem Markt angebotenen Implantate eingesetzt werden soll, um eine optimale Patientenversorgung zu gewährleisten. Um die Qualität der operativen Eingriffe zu verbessern, will die Auftraggeberin nunmehr im Rahmen einer Investitionsmaßnahme für die Caritas Klinik Maria Heimsuchung ein chirurgisches Robotersystem beschaffen, mit dem Operateure einzusetzende Implantate am Patienten präziser platzieren und verankern können. Der Entscheidung für eine solche Investitionsmaßnahme liegen sowohl kaufmännische Gründe zugrunde als auch dass das Team der Operateure die vorzunehmenden Eingriffe bevorzugt mittels eines OP-Roboters vornimmt. Da die Patientensicherheit einen hohen Stellenwert für die Auftraggeberin einnimmt, ist sie bestrebt, die Eingriffe mittels Einsatzes der Implantate in Verbindung mit dem Robotersystem als Unterstützungsleistung möglichst komplikationsrisikoarm zu gestalten und die medizinische Infrastruktur in der Klinik zu sichern. Die Beschaffung des gegenständlichen OP-Robotersystems setzt zwar grundsätzlich die Durchführung eines offenen Verfahrens bzw. eines Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb voraus, § 119 GWB i.V.m. § 14 Abs. 1 VgV. Im vorliegenden Fall ist jedoch die Durchführung eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 14 Abs. 4 Nr. 2b), Abs. 6 VgV gerechtfertigt, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist. Da die bereits von der Auftraggeberin verwendeten Implantate ausschließlich mit dem Robotersystem desselben Herstellers kompatibel sind, hat die Beschaffungsentscheidung zwingend zugunsten des vorgesehenen Auftragnehmers zu erfolgen. Operationen mit den bereits in den Kliniken verwendeten Implantaten in Verbindung mit Robotersystemen eines anderen Herstellers sind demnach technisch unmöglich. Insbesondere sind nur OP-Roboter mit den Implantaten desselben Herstellers hinsichtlich der mechanischen, digitalen und softwarebasierten Schnittstellen aufeinander abgestimmt. Darüber hinaus ist vorliegend dem besonderen Umstand Rechnung zu tragen, dass die Auftraggeberin, die eine weitere Klinik unweit der hier gegenständlichen Caritas Klinik Maria Heimsuchung betreibt und in der ebenfalls sowohl die gleichen Implantate als auch ein OP-Roboter des vorgesehenen Auftragnehmers bereits in Operationen verwendet werden. Da Operateure ihre Eingriffe regelmäßig in beiden Kliniken der Auftraggeberin durchführen, ist es zur Gewährleistung der Patientensicherheit unerlässlich, dass diese mit einem einheitlichen Bedienkonzept arbeiten. Weiter ist eine einheitliche Handhabung der Robotersysteme in beiden Kliniken aus dem Grund notwendig, dass aufgrund des Personalmangels sichergestellt sein muss, dass Ärzte sich komplikationslos wechselseitig in Operationen vertreten lassen können. In Ansehung dieser technischen Gründe stehen der Auftraggeberin somit keine vernünftigen Alternativen oder Ersatzlösungen zur Verfügung, um den Beschaffungsbedarf zu realisieren und der mangelnde Wettbewerb ist nicht das Ergebnis einer künstlichen Einschränkung der Auftragsparameter, § 14 Abs. 6 VgV.
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot 01
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag 01
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Caritas Gesundheit Berlin gGmbH
Registrierungsnummer: DE181121092
Abteilung: Caritas-Klinik Maria Heimsuchung Berlin-Pankow, Breite Str. 46/47, 13187 Berlin
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13467
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 0049 030 40920
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE124983628
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22763
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Smith & Nephew GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: DE296830277
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 03090138316
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 0acaf16a-fffb-4ad1-b437-bbd9c9773e53 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 13:56:12 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 338759-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025