Deutschland – Dienstleistungen im Eisenbahnbau – 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn

339128-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Dienstleistungen im Eisenbahnbau – 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
OJ S 100/2025 26/05/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Kennung des Verfahrens: dd042f0a-bccc-4aae-be38-5d93117882e1
Interne Kennung: 15TEI18925
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Interne Kennung: 15TEI18925
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 15TEI18925
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 15TEI18925 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 11/04/2017
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 26671-2016
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 21 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 22 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 23 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau der Kernforderung 2 mit den Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 27 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum Schallschutzniveau wurde durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das schalltechnische Geländemodell sowie die zusätzlichen Untersuchungen zu den Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 21 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5 zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw. die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich. MKA 22 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für ABS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der ABS für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor, dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der Neubaustrecke (NBS) eingehalten werden. Man spricht auch vom Kriterium "Es darf nicht lauter werden" an der NBS. Zudem gilt gemäß Kernforderung 2 ein Vollschutz an Viergleisigkeiten der ABS. Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 stellen das Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der ABS dar, die im Zuge der Festlegung des Bauablaufs unter Totalsperrung neutrassiert wurde. MKA 23 Ermittlung Schallschutz nach Kernforderung 2 für NBS PfA 7.2-7.4 aufgrund neuer Trassierung Aufgrund der Änderung der Trassierung bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der NBS für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden. Das Schallschutzniveau zur Kernforderung 2 entspricht den Empfehlungen des Projektbeirats aus dem Jahre 2008 und sieht vor, dass die nach der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) maßgebenden Immissionsgrenzwerte unter Verzicht auf ergänzende passive Lärmschutzmaßnahmen flächendeckend an der NBS eingehalten werden. Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen soll zukünftig für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS sichergestellt werden, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen- sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich dem Kriterium des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Für die Verkehrszahlen der Straßen werden die Verkehrszahlen aus 2015 herangezogen. Die Basis der schalltechnischen Untersuchungen für das Schallschutzniveau der Kernforderung 2 stellen das Betriebskonzept der Zugzahlen 2030 sowie die Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar, die neutrassiert wurde. MKA 27 Ergänzende Untersuchung Schallschutz - Es darf nicht lauter werden Durch ergänzende Schallschutzmaßnahmen wird für die Ortslagen westlich und östlich der Bundesautobahn 5 (BAB 5) und der NBS zusätzlich sichergestellt, dass ein Anstieg der derzeitigen Lärmbelastung durch Straßen sowie Schienenverkehr vermieden wird. Dieses Schallschutzniveau entspricht zugleich der Empfehlung des Projektbeirats „es darf nicht lauter werden“ zur Kernforderung 2. Als Referenzjahr wird das Jahr 2015 betrachtet. Um das Schallschutzniveau des Projektbeirats zur Kernforderung 2 zu gewährleisten, ist die Errichtung von Schallschutzwänden (SSW) innerhalb des PfA 7.3 über ca. 4 km westlich der BAB 5 erforderlich. Die SSW westlich der BAB 5 werden nach derzeitigen Planungsstand an den heutigen Fahrbahnrand der BAB 5 vorgesehen und stehen im Konflikt mit dem beabsichtigten Vorhaben der Autobahn GmbH des Bundes zum sechsstreifigen Ausbau der BAB 5. Die Auswirkungen wären, dass die zu planenden SSW der DB InfraGO westlich der BAB 5 zurückgebaut werden müssten, wenn der sechsstreifige Ausbau der BAB 5 folgen wird. Aufgrund dieses Konfliktes sind zusätzliche Untersuchungen seitens Schallschutzgutachter zu den Auswirkungen beim Entfall der SSW westlich der BAB 5 bzw. die Auswirkungen auf das Kriterium "es darf nicht lauter werden" unumgänglich.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219386265
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Registrierungsnummer: DE114213030
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 61 02 01
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 14a8ffeb-45dc-47b1-8ccb-c0292f850782 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 23/05/2025 13:05:02 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 339128-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 100/2025
Datum der Veröffentlichung: 26/05/2025