5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12101
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Nachweis über aktuell gültige Eintragung in ein Berufsregister und/oder Handelsregister gemäß Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. Februar 2014 zum Nachweis vorgelegte Auszüge sollen zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang des Teilnahmeantrags nicht älter als sechs Monate sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Finanzkennzahlen
Beschreibung: Erklärung zur Bankauskunft, dass dem Auftraggeber auf besondere Anfrage eine schriftliche Bankauskunft mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Geschäftsverbindung / Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung (die Auskunft soll zum Zeitpunkt des Fristenendes der Angebotsaufforderung nicht älter als 6 Monate sein) vorlegen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Als Mindestanforderung muss ein mittlerer Jahresumsatz aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren (2024, 2023, 2022) für vergleichbare Leistungen in der Höhe von mindestens 400.000,00 € netto erzielt worden sein. Als vergleichbar sind insbesondere Planung- und Prüfleistungen im Bereich der Tragwerksplanung anzusehen. Für Bieter von Angeboten beider Lose (Los 1 und Los 2) gilt als Mindestumsatz der doppelte Wert, wie oben beschrieben, von mindestens 800.000,00 € netto.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 20
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Die Bieter sollen Referenzen benennen, die nach Leistungsart und Leistungsumfang mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sind, d.h. gutachterliche Leistungen sind, die die besonderen fachlichen Kriterien des Loses 1 erfüllen (siehe Leistungsbeschreibung) und innerhalb der letzten 10 Jahre erbracht wurden. Als Mindestanforderung müssen mindestens drei vergleichbare Referenzen mit einem Mindestauftragsvolumen 12.000,00 Euro netto (pro Referenz) über in den letzten 10 Jahren abgeschlossene Leistung (Stichtag – Eingangsfrist für Teilnahmeanträge) benannt werden. Eine Referenz ist in diesem Sinne vergleichbar, wenn es sich bei der erbrachten Leistung um gutachterliche Leistungen im Zusammenhang mit einem Bauschaden handelt.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 80
Kriterium: Techniker oder technische Stellen zur Durchführung der Arbeiten
Beschreibung: Folgende weitere Mindestanforderungen sind von den eingesetzten Sachverständigen und Vertretungen gefordert. - Kenntnisse der deutschen Sprache mindestens auf der Niveaustufe C1 des Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (ERS) - Nachweis Fachkompetenz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Projektleitung sowie dessen Stellvertretung: Zertifizierung über EIPOS, IHK, TÜV oder über andere nach DIN EN ISO/ IEC 17024 akkreditierte Zertifizierungsstellen oder vergleichbar, oder alternativ: der Nachweis einer mindestens dreijährigen hauptamtlichen Hochschullehrtätigkeit im Bereich des konstruktiven Ingenieurbaus sowie besonderer Kenntnisse auf dem Gebiet des "Bauens im Bestand" Nachweis Beschichtungsinspektor: Die/ der Sachverständige oder eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter verfügen über den Abschluss als DIN-Geprüfter Beschichtungsinspektor nach DIN EN ISO 12944 (Teil 1 -9) der Qualitätsstufe B oder C……. Der Eignungsnachweis ist über die Vorlage des gültigen Zertifikates zu erbringen. Als Zertifizierungsstellen werden anerkannt: DIN CERTO oder FROSIO
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Mindestanforderung ist die Benennung von Mitarbeitenden des Unternehmens mit folgender nachweislicher Fachkompetenz: Schweißfachingenieur: Die/ der Sachverständige oder eine Mitarbeiterin/ ein Mitarbeiter verfügen über den Abschluss als Schweißfachingenieur: Der Eignungsnachweis ist zu erbringen durch Vorlage eines Abschlusses: International Welding Engineer (IWE) nach IAB-252r5 oder vergleichbar
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Der Bewerber erklärt, rechtsverbindlich mit formgerechter Abgabe des Teilnahmeantrages, 1.) dass er über eine Berufs/Betriebshaftpflichtversicherung für Personen, Sach und Vermögensschäden einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU unter Berücksichtigung der folgenden Mindestdeckungssummen je Schadensereignis verfüge/n bzw. im Fall der Auftragserteilung eine entsprechende Versicherung abschließen werde/n: 2.000.000 € für Personenschäden (2 fach maximiert p.a.) 2.000.000 € für Sachschäden (2 fach maximiert p.a.) 1.000.000 € für Vermögensschäden (2 fach maximiert p.a.) 2.) dass diese Versicherung während der gesamten Vertragslaufzeit vorhalten wird und 3.) dass das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung spätestens 14 Tage nach Zuschlagserteilung unaufgefordert nachgewiesen wird (siehe Anlage Formular Eignungsnachweis).
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 5
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Stundensatz
Beschreibung: Stundensatz Sachverständige/-r Schadensgutachter/-in Stundensatz qualifizierte/-r Mitarbeiter/-Ingenieur/-in) Stundensatz technische Hilfskraft
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 40,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der konzeptionellen Lösung
Beschreibung: Bewertung hinsichtlich: - Inhaltsverzeichnis – Systematik der Gliederung - Anschaulichkeit und Logik der Herleitung von Schadensursachen - Verständlichkeit der Zusammenfassung von Ergebnissen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 36,00
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation
Beschreibung: Methodik der Leistungserbringung durch Präsentation der konzeptionellen Lösung eines Schadensgutachtens und eines Referenzgutachtens (der letzten 10 Jahre). Bewertet wird erwartete fachliche Leistung durch Präsentation aufgrund des Gesamteindrucks der Präsentation.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 24,00
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 13/06/2025 10:00:00 (UTC+2) Osteuropäische Zeit, Mitteleuropäische Sommerzeit
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Zulässigkeit von Nachforderungen richtet sich nach § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung:
Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Begründung der Laufzeit der Rahmenvereinbarung: Der Vertrag beginnt mit dem rechtskräftigen Zuschlag und wird für die Dauer von zwei Jahren geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr bis zur maximalen Laufzeit von vier Jahren, sofern der Auftraggeber nicht vor der automatischen Verlängerung in Textform der Verlängerung widerspricht.
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem:
Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 S. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Wege bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 GWB). Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnis bzw. – soweit die Vergabeverstöße aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind – bis zum Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis 3 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB). Des Weiteren wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen.
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin