1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: 15TEI18925; Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Kennung des Verfahrens: dd042f0a-bccc-4aae-be38-5d93117882e1
Interne Kennung: 15TEI18925
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71311230 Dienstleistungen im Eisenbahnbau
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71322500 Technische Planungsleistungen für Verkehrsanlagen, 71327000 Dienstleistungen in der Tragwerksplanung
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Planung PfA 7.2 bis 7.4: Autobahnparallele Trasse mit Ausbau Rheintalbahn; 15TEI18925
Beschreibung: Die DB Netz AG plant im Bereich PfA 7.2, 7.3 und 7.4 des StA 7 den Aus- und Neubau über eine Länge von ca. 31 km zu vergeben. Die Autobahnparallele Trasse (NBS) soll planmäßig den gesamten Güterverkehr aufnehmen und sieht die Durchquerung von zwei Natura 2000-Gebieten vor. Um den Fernverkehr und den Nahverkehr abwickeln zu können ist vorgesehen, die bestehende Rheintalbahn auf 250 km/h zu ertüchtigen und an den dafür notwendigen Stellen Überholgleise zu bauen. Geplant werden soll der Ausbau der bestehenden Rheintalbahn zwischen Niederschopfheim und Kenzingen, sowie die Neubaustrecke an der A5.
Interne Kennung: 15TEI18925
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Stadt Karlsruhe
Postleitzahl: 73137
Land, Gliederung (NUTS): Ortenaukreis (DE134)
Land: Deutschland
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Auftragsvergabe in einem Nachprüfungsverfahren ist Fristgebunden. Es wird auf die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen verwiesen. Nach § 135 Abs. 2 S. 2 GWB endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach Ablauf der jeweiligen Frist kann eine Unwirksamkeit nicht mehr festgestellt werden.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
6. Ergebnisse
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Angebot:
Kennung des Angebots: 15TEI18925
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 15TEI18925 - Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Datum des Vertragsabschlusses: 11/04/2017
Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Kennung der EU-Mittel: Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: ja
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 26671-2016
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0000
Grund für die Änderung: Bedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
Beschreibung: MKA 03-74 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 03-73 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten. MKA 03-72 Das schalltechnische Geländemodell inkl. der Untersuchung zum gesetzlichen Schallschutzniveau für die Zugzahlen 2030 wurden durch den AN in der Lph 1+2 bereits erstellt. Davon ausgehend, dass beim Wechsel des AN das Modell sowie die Untersuchungen neu erstellt werden müssen, würden Zusatzkosten entstehen, da Synergieeffekte wegfallen. Zudem wären zusätzliche Abstimmungen erforderlich, welche vergütet werden müssten.
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: MKA 03-74 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.4 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst. MKA 03-73 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.3 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. MKA 03-72 MKA 03: Ermittlung gesetzlicher Schallschutz für die NBS PfA 7.2 Aufgrund der angekünditgten Änderung der Zugzahlen durch das BMDV, bedarf es einer Anpassung der schalltechnischen Berechnungen an der Neubaustrecke (NBS) für die Planfeststellungsaschnitte (PfA) 7.2-7.4, die auch für die Einreichung der Planfeststellungsunterlagen erforderlich sein werden.Die Basis der schall- und erschütterungstechnischen Untersuchungen für das gesetzliche Schallschutzniveau stellen immer das aktuelle Betriebskonzept, in diesem Fall die anstehenden Zugzahlen 2040 DT,unter Berücksichtigung der aktuellen Trassierung der NBS dar. Die NBS wurde aufgrund einer Anpassung des digitalen Geländemodells (DGM) in das neue DBRef-Koordinatensystem (Ril 883) sowie aufgrund der Ergebnisse des hydraulischen und des geologischen Gutachtens, die für die Festlegung der Höhenlage der NBS maßgebend sind, neutrassiert. Da die in Aussicht gestellten Zugzahlen 2040 DT zum aktuellen Zeitpunkt nicht vorliegen, wurde im Projekt Karlsruhe-Basel PfA 7.2-7.4 mit der Abteilung Fahrplan eine Aktualitätsprüfung der Zugzahlen 2030DT durchgeführt und die Zugzahlen 2030 DT fortgeschrieben. Die fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT sollen für die schalltechnische Betrachtung der gesetzlichen Grundlage dienen. Das Ziel dieses Vorgehens ist, dass die Unterlagen zum gesetzlichen Schallschutz zur Planfeststellung auf Basis der fortgeschriebenen Zugzahlen 2030 DT so vorzubereiten sind, dass ein Abgleich bzw. Update mit den zu erwartenden Zugzahlen 2040 umgehend möglich ist, um somit möglichst wenig Änderungen durch die neuen gesetzlichen Zugzahlen 2040 DT zu erhalten. Sobald die neuen verbindlichen Zugzahlen 2040 DT vorliegen, werden die Schallgutachten für das gesetzliche Maß angepasst.
Geschäftseinheitskennzeichnung in der vorherigen Bekanntmachung: TEN-0000
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: FE.EI - Beschaffung Infrastruktur
Registrierungsnummer: XXXX
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10115
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 7219386265
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Schüßler-Plan Ingenieurgesellschaft
Registrierungsnummer: DE114213030
Stadt: Frankfurt am Main
Postleitzahl: 60314
Land, Gliederung (NUTS): Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt (DE712)
Land: Deutschland
Telefon: +49 211 61 02 01
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: XX
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 8e73c0f5-6fdd-4853-ad9b-2963bb0ca054 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 39
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/05/2025 13:32:23 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 305469-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 91/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/05/2025