Deutschland – Briefpostdienste – Briefdienstleistung (Abholung, Frankierung und Zustellung)

289935-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Briefpostdienste – Briefdienstleistung (Abholung, Frankierung und Zustellung)
OJ S 87/2025 06/05/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung - Änderungsbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes Bremen
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Briefdienstleistung (Abholung, Frankierung und Zustellung)
Beschreibung: Mit dem am 19.07.2024 in Kraft getretenen novellierten Postgesetz können unter bestimmten Voraussetzungen Teilleistungen als Universaldienstleistungen umsatzsteuerfrei erbracht werden. Die Vergabestelle weist ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei dem hiesigen Vergabeverfahren um das in den Stand vor Angebotsabgabe zurückversetzte Verfahren mit der Vergabenummer V0001/2024 mit nahezu gleichlautendem Beschaffungsinhalt handelt. In dem Ausgangsverfahren konnte die etwaig umsatzsteuerfreie Erbringung von Teilleistungen so nicht berücksichtigt werden. Gegen die Zurückversetzung und erneute Durchführung dieses Verfahrens hat ein Bieter unter dem Aktenzeichen 110-VK 2/24 am 11.10.2024 einen Vergabenachprüfungsantrag vor der Vergabekammer in Bremen mit dem Ziel gestellt, die Zurückversetzung aufzuheben und die Durchführung dieses Verfahrens untersagen zu lassen. Mit Beschluss vom 28.02.2025 hat die Vergabekammer Bremen den Antrag des Bieters zurückgewiesen und das Vorhaben des Auftraggebers bestätigt, das Vergabeverfahren zurückzuversetzen und sämtliche Bieter nach Überarbeitung der Vergabeunterlagen erneut um die Abgabe eines Angebotes aufzufordern. Ziel dieser Ausschreibung ist es, geeignete Auftragnehmer (AN) zu finden, die eine sichere, rechtskonforme und effektive Briefdienstleistung (Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung), der im Vertrag sowie in der Leistungsbeschreibung definierten Briefsendungen für den Auftraggeber (AG) durchführen. Grundlage für die Ausübung von Briefdienstleistungen ist das Postgesetz (PostG) und alle für diese Tätigkeit geltenden Gesetze und Verordnungen in der jeweils gültigen Fassung. Los 1: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Leitregionen 27xxx und 28xxx Los 2: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bundes- und weltweit Los 4: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen Los 5: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steu-erverwaltung des Senators für Finanzen und der Finanzämter
Kennung des Verfahrens: 8c0a821a-292f-408f-8bcf-6fa534d858e1
Interne Kennung: V0001-2024
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1. Rügen sind ausschließlich an den unter Beschaffer genannten Auftraggeber zu senden. 2. Werden im Vergabeverfahren Bescheinigungen von Auftraggebern oder amtlichen Stellen gefordert, sind sie - soweit sie nicht in Deutsch verfasst wurden - inklusive einer beglaubigten deutschsprachigen Übersetzung einzureichen. 3. Fragen zum Vergabeverfahren und zu den Vergabeunterlagen: Bewerber/Bieter können Auskünfte zum Vergabeverfahren einholen. Entsprechende Fragen und Anforderung weiterer Informationen (Bieterfragen) sind ausschließlich in Textform über das Vergabeportal https://vergabe.bremen.de zu richten, spätestens bis zum 15.04.2025. Bis zu diesem Zeitpunkt eingereichte Fragen und Antworten werden in anonymisierter Form allen Bewerbern/Bietern über die Internetseite, über die auch die Ausschreibungsunterlagen zum Download zur Verfügung gestellt werden, bereitgestellt. Die Bewerber/Bieter sind verpflichtet, diese Antworten bei der Erstellung, Kalkulation und Einreichung ihres Angebotes zu berücksichtigen. Danach eingehende Fragen sind nicht mehr rechtzeitig gem. § 20 Abs. 3 VgV gestellt. Die Vergabestelle wird die rechtzeitig gestellten Fragen spätestens sechs Tage vor Ablauf der Angebotsfrist beantworten. Telefonische sowie per Telefax eingereichte Fragen sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 4
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 4
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schweres berufliches Fehlverhalten:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Es gelten die gesetzlichen Ausschlussvoraussetzungen nach §§ 123 bis 126 GWB. Der Bieter hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bieter Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 Euro belegt worden ist.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leitregionen 27xxx und 28xxx
Beschreibung: Los 1: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen innerhalb der Leitregionen 27xxx und 28xxx Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und die werktägliche (hier: Montag bis Samstag) Zustellung der nach den Leitregionen 27xxx und 28xxx vorsortierten Briefsendungen der Freien Hansestadt Bremen und des Mgistrats Bremerhaven. Es handelt sich insgesamt um ca. 4 Mio. Sendungen pro Jahr, die je nach Format und Gewicht unterschiedlich bepreist werden müssen. Die einzelnen Formate der Sendungen finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 1) zu diesem Los.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 356991-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezoge-ne Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An-gebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Region bundes- und weltweit
Beschreibung: Los 2: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen bundes- und weltweit. Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), die bundesweite Beförderung und die werktägliche (hier: Montag bis Samstag) Zustellung der frankierten Briefsendungen der Freien Hansestadt Bremen und des Magistrats Bremerhaven. Es handelt sich insgesamt um ca. 1,2 Mio. Sendungen pro Jahr. Die einzelnen Formate der Sendungsarten finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 2) zu diesem Los.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 356991-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezoge-ne Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An-gebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: entfällt
Beschreibung: entfällt
Interne Kennung: LOT-0003
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 356991-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezoge-ne Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An-gebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: StaLa HB, Bürger- u. Ordnungsamt HBV
Beschreibung: Los 4: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen. Die Leistung umfasst die Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung, der nach Leitregionen 27xxx und 28xxx vorsortierten Wahlbenachrichtigungen und Wahlunterlagen. Die Zustellung erfolgt werktäglich (hier: Montag bis Samstag) für alle vom Statistischen Landesamt Bremen und dem Bürger- und Ordnungsamt Bremerhaven in der Freien Hansestadt Bremen durchzuführenden Wahlen und Abstimmungen. Als solche gekennzeichneten amtlichen Wahl- und Ab-stimmungsunterlagen, die zur Durchführung staatlicher und kommunaler Wahlen und Abstimmungen versandt werden, sollen bis zum zweiten auf den Einlieferungstag folgenden Werktag zugestellt werden (§ 18 Abs. 4 PostG). Darüber hinaus sind je Wahl ca. 80.000 klein- und großformatige Briefwahlunterlagen bundesweit zuzustellen. Weltweit sind ca. 500 Briefwahlunterlagen je Wahl zuzustellen. Die einzelnen Formate der Sendungsarten finden Sie im Preisblatt (Anlage 2 Los 4) zu diesem Los.
Interne Kennung: LOT-0004
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 356991-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezoge-ne Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An-gebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Senator für Finanzen und Finanzämer
Beschreibung: Los 5: Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steuerverwaltung des Senators für Finanzen und der Finanzämter. Die Leistung umfasst die werktägliche (hier: Montag bis Freitag) Abholung, Freimachung (Frankierung), Beförderung und Zustellung von Briefsendungen der Steuerverwaltung des Senators für Fi-nanzen und der Finanzämter. Hierbei handelt es sich überwiegend um Briefsendungen der Leitregionen 27xxx und 28xxx. Ein geringer Anteil der Briefsendungen bedarf einer bundes- bzw. weltweiten Zustellung. Die Sendungen werden bei Dataport AöR in 24161 Altenholz, Altenholzer Str. 10-14 gedruckt, kuver-tiert. Der Dienstleister Dataport übergibt einen, aus den IT-Systemen generierten vorgefertigten Übergabezettel, mit den, an den AN, übergebenen Briefen. Das Format dieser Übergabezettel ist IT-seitig vorgegeben und kann nicht geändert werden. Anhand dieser Übergabezettel erfolgt der Abgleich zwischen den eingelieferten und in Rechnung gestellten Mengen. Es handelt sich insgesamt um ca. 1 Mio. Sendungen pro Jahr, die je nach Format und Gewicht unter-schiedlich bepreist werden müssen. Bei Sonderproduktionen muss der AN nach Vorankündigung in der Lage sein, bis zu 150.000 Kuver-tierungen täglich abzuholen und weiterzuverarbeiten. Die einzelnen Formate der Sendungen finden sich im Preisblatt (Anlage 2 Los 5) zu diesem Los.
Interne Kennung: LOT-0005
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 64112000 Briefpostdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/06/2029
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Es handelt sich um die Vergabe wiederkehrender Aufträge
Beschreibung: 2029
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 356991-2024
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Auftragsunterlagen
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://vergabe.bremen.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 84 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der öffentliche Auftraggeber kann den Bewerber oder Bieter unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende oder unvollständige unternehmensbezoge-ne Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen oder zu vervollständigen oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterla-gen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 Satz 1 VgV). Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der An-gebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Preisangaben, wenn es sich um unwesentliche Einzelpositionen handelt, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungsreihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 56 Abs. 3 VgV).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 09/05/2025 09:30:00 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung (Ziffer 3.5 Leistungsbeschreibung) Das Risiko der tatsächlichen Umsatzsteuerbefreiung trägt der Bieter für die von ihm als umsatzsteuer-frei angebotenen Teilleistungen. Für das tatsächliche oder rechtliche Vorliegen der Voraussetzungen der im jeweiligen Angebot ggfs. dargestellten Umsatzsteuerfreiheit ist die Vergabestelle nicht verantwortlich. Bei etwaig später gerichtlich festgestellter Umsatzsteuerpflichtigkeit einzelner Teilleistungen hat der beauftragte Bieter der Vergabestelle die hierauf entfallende Umsatzsteuer zu erstatten.
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Informationen über die Überprüfungsfristen: a)Ein Unternehmen, das ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht, kann einen Nachprüfungsverfahren gem. der §§ 160 ff GWB bei der unten genannten Stelle einleiten. b)der Antrag ist unzulässig, soweit -der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren vor Einreichung des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Vergabebekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, -mehr als 15 Tage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. c) Die Ausführung zur Unzulässigkeit (vorstehend unter lit. b) gelten nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit. Solange ein wirksamer Zuschlag (Vertragsschluss) noch nicht erteilt ist, kann als Rechtsbehelf ein Nachprüfungsantrag gemäß § 160 GWB bei der unten genannten Stelle gestellt werden. Bieter müssen Vergabeverstöße unverzüglich bei oben genanntem Beschaffer unter Angabe der oben genannten internen Kennung rügen, bevor sie einen Nachprüfungsantrag stellen. Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 Abs. 1 GWB informiert.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Performa Nord, Eigenbetrieb des Landes Bremen
Registrierungsnummer: entfällt
Postanschrift: Schillerstraße 1
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: https://vergabe.bremen.de
Telefon: +49 4213610000
Profil des Erwerbers: https://vergabe.bremen.de
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-7002
Offizielle Bezeichnung: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Registrierungsnummer: keine Angabe
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: https://vergabe.bremen.de
Telefon: +49 4213610000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7003
Offizielle Bezeichnung: Immobilien Bremen Eigenbetrieb der Stadtgemeinde Bremen
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28215
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Kontaktperson: https//vergabe.bremen.de
Telefon: +49 4213610000
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +4942136159796
Fax: +4942149632311
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer der Freien Hansestadt Bremen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtent-wicklung
Registrierungsnummer: keine Angaben
Postanschrift: Contrescarpe 72
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +4942136159796
Fax: +4942149632311
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
10. Änderung
Fassung der zu ändernden vorigen Bekanntmachung: 1cf7be7f-2dc2-48c7-977e-8948e7200f79-01
Hauptgrund für die Änderung: Aktualisierte Informationen
Beschreibung: Beantwortung von Bieterfragen
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: PROCEDURE
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0001
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0002
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0003
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0004
10.1.
Änderung
Abschnittskennung: LOT-0005
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 9270285a-261d-4182-89be-00bcb19d7ac8 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/05/2025 08:25:29 (UTC+2) Eastern European Time, Central European Summer Time
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 289935-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 87/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/05/2025