2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 75121000 Administrative Dienste im Bildungswesen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 73200000 Beratung im Bereich Forschung und Entwicklung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
Zusätzliche Informationen: Die Leistungen finden an 420 allgemeinen Schulen sowie 25 Förderschulen statt: An 265 der insgesamt 420 allgemeinen Schulen wird jeweils eine Klasse der Jahrgangsstufe 4 einbezogen. An den übrigen 155 allgemeinen Schulen wird jeweils eine Klasse der Jahrgangsstufe 3 einbezogen. An den ausgewählten Förderschulen werden alle Schüler:innen der 4. Jahrgangsstufe getestet
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5FTP 1) Die Leistungserbringung soll unmittelbar nach Zuschlagserteilung beginnen. 2) Unternehmen haben das Nichtvorliegen der in §§ 123, 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Dafür ist das Formblatt Anlage 7 zu verwenden. 3) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bietern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bietergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen des Formblatts Anlage 7 abzugeben. Angebote von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Betrugsbekämpfung: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Korruption: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: zwingender Ausschlussgrund gem. § 123 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Zahlungsunfähigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB