2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79995000 Bibliotheksverwaltung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 22113000 Bücher für Bibliotheken, 32353000 Tonaufzeichnungen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Breite Str. 30-36
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Bereitstellung der technisch bearbeiteten und regalfertigen Medien erfolgt am Leistungsort: Berliner Stadtbibliothek, Poststelle, Breite Str. 30 - 36 (Einfahrt: Schlossplatz 7), 10178 Berlin.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y2P5FKH Es wird zunächst ein Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Die Bewerber haben hierzu einen Teilnahmeantrag (noch kein Angebot) einzureichen, um ihre Eignung nachzuweisen. // Bewerbergemeinschaften haben mit dem Teilnahmeantrag eine Erklärung abzugeben, in der u.a. alle Mitglieder und ihre jeweils vorgesehenen Leistungsanteile aufgeführt sind, ein bevollmächtigter Vertreter benannt ist und erklärt wird, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung sind für jedes Mitglied gesondert mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsanforderungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung sind von jedem Mitglied zu erfüllen. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit wird nach den jeweils vorgesehenen Leistungsanteilen der Mitglieder beurteilt, soweit keine gesonderte Regelung für bestimmte Eignungsanforderungen (z.B. Haftpflichtversicherung) getroffen ist. Im Übrigen gilt § 43 VgV. // Beabsichtigt ein Bewerber, im Hinblick auf die erforderliche Eignung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen ("Eignungsleihe"), sind mit dem Teilnahmeantrag die betroffenen Kapazitäten sowie die Namen, die gesetzlichen Vertreter und die Kontaktdaten der anderen Unternehmen anzugeben. Zugleich ist vom Bewerber nachzuweisen, dass ihm die betroffenen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Erfüllung des Auftrages zur Verfügung stehen (z.B. durch Verpflichtungserklärung). Darüber hinaus sind die erforderlichen Erklärungen und Nachweise zur Eignung der anderen Unternehmen mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Die Eignungsanforderungen hinsichtlich des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen und der Befähigung bzw. Erlaubnis zur Berufsausübung sind von jedem anderen Unternehmen zu erfüllen. Die Erfüllung der Eignungsanforderungen hinsichtlich der Leistungsfähigkeit wird nach den jeweils in Anspruch genommenen Kapazitäten beurteilt, soweit keine gesonderte Regelung für bestimmte Eignungsanforderungen (z.B. Haftpflichtversicherung) getroffen ist. Im Übrigen gilt § 47 VgV. // Der Teilnahmeantrag und alle Anlagen sowie nachträglich angeforderte Angaben und Unterlagen sind in deutscher Sprache abzufassen bzw. vorzulegen. Anderssprachigen Unterlagen ist stets zugleich eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Vergabestelle behält sich vor, eine amtlich beglaubigte Übersetzung bzw. eine Übersetzung durch einen staatlich beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer zu verlangen. // Weitere Teilnahmebedingungen und Einzelheiten sind den Vergabeunterlagen (siehe Ziffer 5.1.11) zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 Abs. 2 bis 126 GWB, § 21 AEntG, § 98c AufenthG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG, § 22 LkSG, §§ 15, 17 Abs. 3 BerlAVG
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Betrugsbekämpfung: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Korruption: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Zahlungsunfähigkeit: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Schweres berufliches Fehlverhalten: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Zwingende und fakultative Ausschlussgründe nach §§ 97 Abs. 2, 124 bis 126 GWB
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Fakultative Ausschlussgründe nach §§ 124 bis 126 GWB