Deutschland – Seefrachtverkehr – Seefracht Banknoten, ECA-2025-010

209823-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Seefrachtverkehr – Seefracht Banknoten, ECA-2025-010
OJ S 65/2025 02/04/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Seefracht Banknoten, ECA-2025-010
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Abholung der nationale Straßentransport inkl. Transportbewachung von Seefrachtcontainern zum Hamburger Hafen und die anschließende internationale Verschiffung.
Kennung des Verfahrens: 1d102e85-b405-482a-82ea-69eac18e61a6
Interne Kennung: ECA-2025-010
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60640000 Seefrachtverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60600000 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 450 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YVW5LBE Die Angebote sind grundsätzlich ausschließlich elektronisch in Textform über das Online-Vergabeportal DTVP einzureichen. Die Vergabeunterlagen werden kostenfrei ausschließlich über den oben genannten Link zur Verfügung gestellt (dies gilt nicht für die Leistungsbeschreibung, welche nach Vorlage der Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) an die entsprechenden Unternehmen herausgegeben wird). Für den Abruf der Unterlagen ist keine Registrierung notwendig; eine solche wird aber insbesondere im Hinblick auf die Versendung zusätzlicher Bieterinformationen dringend empfohlen. Bitte beachten Sie, dass eine Registrierung jedoch keine vollumfängliche Gewähr für eine durchgängige Benachrichtigung bei neuen Informationen bieten kann. Die Bieter werden daher gebeten, den Posteingang des Online-Vergabeportals DTVP eigenständig in regelmäßigen Abständen auf etwaige Änderungen oder neue Informationen zum Vergabeverfahren zu prüfen. Für die Abgabe eines Angebotes ist eine Registrierung zwingend. Diese ist kostenfrei.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung, Auftragsunterlagen
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Der Auftraggeber prüft das Vorliegen von zwingenden bzw. fakultativen Ausschlussgründen im Sinne der §§ 123 bis 126 GWB. Hierzu legen die Bieter mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt "Eigenerklärung zu Ausschlussgründen" vor. Außerdem reichen die Bieter mit dem Angebot das vollständig ausgefüllte Formblatt "Bieterselbstauskunft" ein. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen zwingender Ausschlussgründe fest, wird der betroffene Bieter vom Vergabeverfahren ausgeschlossen. Stellt der Auftraggeber das Vorliegen fakultativer Ausschlussgründe fest, wird der Auftraggeber über den Angebotsausschluss unter Berücksichtigung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes über den Ausschluss des bietenden Unternehmens entscheiden. Liegen die beiden vorgenannten Erklärungen (Formblätter) nicht dem Angebot bei und werden auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht eingereicht, muss das betroffene Angebot vom Vergabeverfahren ausgeschlossen werden. Der Auftraggeber ist außerdem verpflichtet, vor der Erteilung des Zuschlags abzufragen, ob im Wettbewerbsregister Eintragungen zu demjenigen Bieter vorliegen, an den der Auftrag vergeben werden soll, um zu prüfen, inwiefern für diesen Bieter Gründe für den Ausschluss vom Vergabeverfahren bestehen. Der Auftraggeber wird deshalb hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister abfordern. Hierbei handelt es sich mithin nicht um einen durch die Bieter einzureichenden Nachweis. Ebenso behält sich der Auftraggeber vor, hinsichtlich desjenigen Bieters, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gemäß § 150a GewO abzufordern und zu prüfen, inwiefern Gründe zum Ausschluss des Bieters vorliegen. Auch dieser Nachweis ist somit ggf. nicht durch die Bieter vorzulegen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Seefracht Banknoten, ECA-2025-010
Beschreibung: Gegenstand der ausgeschriebenen Leistung ist die Abholung und der nationale Straßentransport inkl. Transportbewachung von Seefrachtcontainern zum Hamburger Hafen und die anschließende internationale Verschiffung. Die umfassende Leistungsbeschreibung (Anlage 1 zum Vertrag) wird interessierten Unternehmen nach Einreichung einer signierten Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) zur Verfügung gestellt.
Interne Kennung: ECA-2025-010
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 60640000 Seefrachtverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 60600000 Transport zu Wasser und zugehörige Dienste, 60000000 Transport- und Beförderungsdienstleistungen (außer Abfalltransport), 60100000 Straßentransport/-beförderung, 60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Nachfolgende Bestimmungen gelten, sofern die jeweiligen Tatbestandsvoraussetzungen bei Vertragsschluss vorliegen oder während der Laufzeit des Vertrages eintreten könnten. - Sofern der Auftragnehmer Zugriff auf interne Systeme des Auftraggebers erhalten soll, wird folgendes vereinbart: Im Rahmen der Leistungserbringung dürfen durch den Auftragnehmer grundsätzlich weder technisches Equipment des Auftraggebers ins Ausland mitgeführt noch von dort auf die Systeme des Auftraggebers zugegriffen werden. Im Ausnahmefall kann die Mitnahme in und der Zugriff aus einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union durch die Exportkontrollabteilung des Auftraggebers geprüft und in Textform freigegeben werden. - Sofern der Auftragnehmer SaaS-Leistungen anbietet, wird folgendes vereinbart: Die Serverstandorte der Cloud sind in der BR Deutschland. Dem Auftraggeber muss möglich sein, den Nutzerzugriff auf die vertragsgegenständliche Softwarelösung aus bestimmten Ländern und Regionen technisch zu erschweren bzw. zu unterbinden (bspw. anhand der IP-Adresse des Nutzers). - Sofern Software von einem nicht bestimmten Nutzerkreis von Personen außerhalb des Auftraggebers genutzt werden soll, wird folgende Vereinbarungen getroffen: Soweit der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein örtlich unbeschränktes Nutzungsrecht einräumen soll, gilt diese Anforderung nur, soweit anwendbares Exportkontroll- und Sanktionsrecht nicht entgegensteht. - Im Falle von Beistellungen des Auftraggebers gilt folgendes: Eine Verwendung der vom Auftraggeber beigestellten Materialien durch den Auftragnehmer oder ggf. deren Unterauftragnehmer im Ausland (EU und Nicht-EU) ist nur mit vorheriger Prüfung der Exportkontrollabteilung des Auftraggebers und deren Freigabe in Textform zulässig.
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 1
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Der Vertragszeitraum beginnt mit dem Tag der Zuschlagserteilung und hat eine Grundlaufzeit von 3 (drei) Jahren ("Grundlaufzeit"). Die Vertragslaufzeit verlängert sich nach der Grundlaufzeit automatisch um 1 (ein) weiteres Jahr ("Vertragsverlängerung"), sofern der Auftraggeber der Vertragsverlängerung nicht mit einer Frist von 3 (drei) Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit widerspricht. Eine Verlängerung der Vertragslaufzeit erfolgt höchstens 1 (ein) Mal, das heißt, eine Vertragsverlängerung über eine Gesamtlaufzeit von 4 (vier) Jahren hinaus erfolgt nicht.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Auszug aus dem Handelsregister, der den zum Zeitpunkt der Angebotsfrist aktuellen Stand wiedergibt und nicht älter als drei Monate (bezogen auf den Zeitpunkt der Angebotsfrist) ist.

Kriterium: Durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Netto-Gesamtumsatz (in EUR) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Kriterium: Spezifischer durchschnittlicher Jahresumsatz
Beschreibung: Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu Netto-Gesamtumsatz (in EUR) hinsichtlich mit zum Leistungsgegenstand vergleichbaren Leistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Transportdienstleistungen von Sicherheitsdruckerzeugnissen mittels Seefrachtcontainer inkl. anschließender Seefracht darstellen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Ausgefüllte "Bieterselbstauskunft", unter zwingenden Angaben insbesondere zu a) Gesamtanzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer; b) Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jeweils durchschnittlich im Unternehmen des Bewerbers / Bieters beschäftigten Arbeitnehmer, welche zum ausgeschriebenen Leistungsgegenstand vergleichbare Leistungen erbringen. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Transportdienstleistungen von Sicherheitsdruckerzeugnissen mittels Seefrachtcontainer inkl. anschließender Seefracht darstellen. Sollte das Unternehmen noch keine drei Jahre bestehen, sind die geforderten Angaben seit Unternehmensgründung zu tätigen.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis gemäß "Referenzerklärung" von mind. einem (1) Referenzprojekt aus den letzten fünf (5) Jahren ausgehend vom Zeitpunkt der Angebotsfrist , welche mit den zu vergebenden Leistungen vergleichbar sind, unter Angabe: der Bezeichnung und Beschreibung der erbrachten Leistung(en) (Aufgabenstellung, Leistungsinhalte und Tätigkeiten) inkl. der jährlichen Sendungsmengen; des Auftraggebers der Referenz (nebst den geforderten Angaben im Dokument "Formblatt Referenzerklärung"); des ungefähren Auftragsvolumens (Umsatz); des Leistungszeitraums und des Leistungserbringers. Als vergleichbar gelten erfolgreich erbrachte Leistungen, die in Umfang, Art und Schwierigkeitsgrad den in der Leistungsbeschreibung dargestellten Leistungen entsprechen und Transportdienstleistungen von Sicherheitsdruckerzeugnissen mittels Seefrachtcontainer inkl. anschließender Seefracht darstellen. Referenzerklärungen sind grundsätzlich unter Nutzung des Formblattes "Referenzerklärung" und unter Benennung der geforderten Angaben zum Auftraggeber (Name und Anschrift, Branche/Bereich des Auftraggebers und Ansprechpartner nebst Kontaktdaten) nebst den weiteren geforderten Angaben zur erbrachten Leistung einzureichen. Auf die konkrete Benennung des Auftraggebers sowie des Ansprechpartners kann ausnahmsweise verzichtet werden, wenn diesen Angaben eine Vertraulichkeitsverpflichtung des Bieters gegenüber dem Referenzauftraggeber entgegensteht. Erfüllt eine Referenz die vorbenannte Mindestvorgabe (Vergleichbarkeit) nicht, scheidet diese Referenz aus der Wertung aus. Unterschreitet die von einem Bieter vorgelegte Anzahl an Referenzen die Mindestvorgabe von einer (1) Referenz, wird das betroffene Angebot vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.

Kriterium: Zertifikate von unabhängigen Stellen über Qualitätssicherungsstandards
Beschreibung: Nachweis über das Vorhandensein einer Zertifizierung für ein Qualitätsmanagementsystem gem. DIN EN ISO 9001 oder Darstellung der Umsetzung gleichwertiger Maßnahmen im Unternehmen als Eigenerklärung.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preispunktzahl aus gewichteten Einzelpreispositionen
Beschreibung: Für die Wirtschaftlichkeit ist allein der Angebotswertungspreis maßgeblich, wobei der Zuschlag auf das Angebot mit den meisten Preispunkten gem. nachfolgend dargestellter Methode erteilt wird. Für die drei nachfolgenden Preispositionen werden die aufgeführten maximal erreichbaren Preispunkte erteilt: 1. "Summe Lieferungskosten" max. 100 Preispunkte, 2. Stundensatz "Transportbegleitung Straßentransport" max. 45 Preispunkte und 3. Stundensatz "Dokumentationskosten" max. 15 Preispunkte Die maximal erreichbare Preispunktzahl beträgt mithin insgesamt 160. Die Ermittlung der Preispunkte je Preisposition erfolgt nach der linearen Interpolationsmethode jeweils unter Heranziehung einer fiktiven Preisposition, welche das Zweifache der jeweils preisgünstigsten Preisposition umfasst. Für die Angebotswertung wird je Preisposition eine Punkteskala von 0 bis zu den o. g. jeweils maximal erreichbaren Preispunkten festgelegt. Die maximal erreichbare Preispunktzahl in einer Preisposition erhält hierbei das Angebot mit der niedrigsten betroffenen Preisposition. 0 Preispunkte in der betroffenen Preisposition erhält jedes Angebot, welches in der betroffenen Preisposition einen gleichen oder einen höheren Preis als die vorgenannte fiktive Preisposition umfasst (Zweifache der günstigsten betroffenen Preisposition). Innerhalb dieses Korridors gilt, dass eine Preisposition, deren Preis die günstigste Preisposition um x% übersteigt, weniger Preispunkte in der entsprechenden Höhe (x%) erhält. Die so ermittelten drei (Einzel-)Preispunktzahlen werden addiert. Die Preispunkte je Preisposition und die insgesamt erreichte Preispunktzahl werden auf 2 Stellen hinter dem Komma gerundet. Den Zuschlag erhält das Angebot mit den meisten erreichten Preispunkten insgesamt. Bei Punktgleichstand erhält dasjenige Angebot den Zuschlag, welches in der Preisposition "Summe Lieferungskosten" die meisten Preispunkte erhalten hat. Sollte auch insoweit Punktegleichstand bestehen, entscheidet das Los.
Kategorie des Festwert-Zuschlagskriteriums: Fester Wert (insgesamt)
Zuschlagskriterium — Zahl: 160
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 24/04/2025 23:59:59 (UTC+2)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5LBE/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4YVW5LBE
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/05/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der Auftraggeber behält sich vor, bis zum Ablauf einer von ihm gesetzten angemessenen Nachfrist Erklärungen und Nachweise nachzufordern.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/05/2025 10:01:00 (UTC+2)
Ort: 10969 Berlin
Zusätzliche Informationen: Bieter sind gemäß § 55 VgV Abs. 2 S. 2 VgV zur Öffnung der Angebote nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Der Auftraggeber ist verpflichtet, vor Zuschlagserteilung das Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs zu prüfen. Der Auftraggeber wird daher von demjenigen Bieter, dessen Angebot für die Zuschlagserteilung vorgesehen ist, die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen eines Russland-Bezugs (Formblatt) fordern. Die bietenden Unternehmen können diese Eigenerklärung bereits mit der Abgabe des Angebotes einreichen. Sollte die Erklärung nicht bereits dem Angebot beigefügt sein, wird der Auftraggeber sie vor Zuschlagserteilung vom Zuschlagsaspiranten innerhalb einer angemessenen Nachfrist in Textform abfordern. Wird die Erklärung dann nicht oder nicht fristgerecht vorgelegt, muss das Angebot ausgeschlossen werden. Wird das Vorliegen eines Russland-Bezugs i.S.d. Art. 5k) Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 festgestellt, wird der Zuschlag auf das betroffene Angebot nicht erteilt.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 Abs. 3 GWB: Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. § 135 Abs. 1 und 2 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesdruckerei GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Bundesdruckerei GmbH
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesdruckerei GmbH
Registrierungsnummer: 992-80152-82
Postanschrift: Kommandantenstraße 18
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10969
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: FP ECA - Office for EU-Contract awarding (Vergabestelle)
Telefon: +49 302598-0
Fax: +49 302598-6074
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Str. 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 42f8640d-db3b-422a-a7b2-724b7e73c153 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/03/2025 16:29:51 (UTC+2)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209823-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 65/2025
Datum der Veröffentlichung: 02/04/2025