1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Generalplanung
Beschreibung: Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (AG) beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: 5b8b8a6d-febf-474f-9612-51584287a8df
Interne Kennung: VOEK 038-22
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte - Generalplanung
Beschreibung: Die AG beabsichtigt die Errichtung eines Neubaus für eine ministerielle Nutzung auf dem Postblockareal-Nord, Berlin-Mitte, entlang der Wilhelmstraße zwischen Zimmer- und Leipziger Straße. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens ist die Vergabe von Generalplanungsleistungen.
Interne Kennung: VOEK 038-22
5.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 71320000 Planungsleistungen im Bauwesen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Beauftragung erfolgt im Wege eines Stufenvertrages, d.h. stufenweise zum ausgeschriebenen AHO-Leistungsbild wie folgt: - Leistungsstufe 1: LPH 2 und 3 - Leistungsstufe 2: LPH 4 (optional) - Leistungsstufe 3: LPH 5 (optional) - Leistungsstufe 4: LPH 6 und 7 (optional) - Leistungsstufe 5: LPH 8 (optional) - Leistungsstufe 6: LPH 9 (optional)
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten: Ein Nachprüfungsantrag ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 34 597 224,40 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Staab Architekten GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: STA
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 34 597 224,40 EUR
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 2956682
Titel: Generalplanung, VOEK 038-22
Datum des Vertragsabschlusses: 24/05/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung: 624874-2022
Identifikator des geänderten Vertrags: CON-0001
Grund für die Änderung: Änderungen aufgrund von Umständen, die bei aller Umsicht vom Beschaffer nicht vorhergesehen werden konnten, erforderlich.
Beschreibung: Im Laufe der Projektdurchführung wurden zusätzliche Planungs- und Beratungsleistungen des AN notwendig. Bei den Nachträgen NT01, NT02, NT03, NT04, NT05, NT06 und NT07 handelt es sich um echte Zusatzleistungen im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 GWB. Der Nachtrag 01 betrifft notwendig gewordene Leistungen der Fassadenplanung in den Leistungsphasen 2 und 3. Bei der Fassadenplanung handelt sich um Planungsleistungen, die nicht im Bereich der Objektplanung beinhaltet sind. Die Nachtragsleistungen waren somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Der Nachtrag 02 betrifft notwendig gewordene Beratungsleistungen zur Abdichtungsplanung. Bei der Abdichtungsplanung handelt sich um Leistungen, die nicht im Bereich der Objektplanung beinhaltet sind. Die Abdichtungsplanung war somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Der Nachtrag 03 betrifft notwendig gewordene Leistungen der Bewässerungsplanung. Bei den Leistungen zur Bewässerungsplanung handelt es sich um zusätzliche, ergänzende, fachspezifische Planungsleistungen für Bewässerung, Vertikalbegrünung und Regenwassernutzung. Bei der Bewässerungsplanung handelt es sich um Planungsleistungen, die nicht im Bereich der Objektplanung beinhaltet sind. Die Nachtragsleistungen waren somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Der Nachtrag 04 betrifft notwendig gewordene Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen im Hinblick auf die Energieerzeugung, die Warmwasserbereitung und die Lüftungsversorgung. Die Überarbeitung und Optimierung des Energiekonzepts ergab sich aus den Entwicklungen auf dem Energiemarkt in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine und damit verbundene Energieengpässe. Bei den vertieften Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen zur Energieversorgung, Warmwasserbereitung und Lüftung handelt sich um Leistungen, die nicht mit den in den Grundleistungen der Leistungsphase 2 enthaltenen Wirtschaftlichkeitsvoruntersuchungen abgedeckt sind. Die Nachtragsleistungen waren somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Der Nachtrag 05 betrifft die notwendig gewordene Ermittlung der neuen Grundlagen sowie Wiederholungsleistungen in der Leistungsphase 2, die durch die Überarbeitung des nutzerspezifischen Raumprogramms und den sich anschließenden Nutzerabstimmungen und weiteren Änderungen ergaben. Die Nachtragsleistungen waren somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Der Nachtrag 06 betrifft notwendig gewordene Leistungen der Baugruben- und Abbruchplanung, insb. die Konzepterstellung, zeichnerische Darstellung, Abstimmung mit fachlich Beteiligten und Behörden sowie die Zusammenstellung der Genehmigungsunterlagen und Einreichung der Genehmigung. Bei den Leistungen der Baugruben- und Abbruchplanung handelt sich um Leistungen, die nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen waren. Der Nachtrag 07 betrifft die Honoraranpassung aufgrund geänderter Bezugswerte für die Honorarermittlung zum Leistungsbild Brandschutzplanung. Aufgrund der Projektweiterbearbeitung in der Leistungsphase 2 haben sich die Bezugswerte zur Honorarermittlung verändert. Insbesondere die Erhöhung der Brutto-Grundfläche, die Erhöhung der Geschossanzahl sowie weitere Modifikationen in der Planung führten zu geänderten Bezugswerten für die Honorarermittlung. Die Nachtragsleistungen waren somit nicht im ursprünglichem Leistungsbild des AN vorgesehen. Ein Wechsel des Bestandsauftragnehmers kann aus wirtschaftlichen (v.a. Vermeidung von Zusatzaufwand, Verzögerungskosten und verteuerten Angebotspreisen bei Neuausschreibung / Kosteneinsparung durch Preisvorteil Bestandsauftragnehmer) und technischen Gründen (v.a. Vermeidung planerischen Schnittstellenrisikos bei weiterem Auftragnehmer; Vermeidung verzögerungsbedingten Integrationsrisikos bei weiterem Auftragnehmer; Aufrechterhaltung des RPW-Realisierungsgedankens mit dem AN als erstem Preisträger) nicht erfolgen, weil ein solcher ansonsten mit erheblichen Schwierigkeiten sowie auch beträchtlichen Zusatzkosten für die AG verbunden wäre. Zudem sind die genannten Nachträge im Sinne von § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 GWB aufgrund von Umständen erforderlich geworden, die die AG im Rahmen ihrer Sorgfaltspflicht nicht vorhersehen konnte (v.a. modifizierte Planung infolge nachträglicher Abstimmungen mit Behörden), wobei sich infolge der Nachträge der Gesamtcharakter des Auftrages nicht verändert (gleichbleibende Planungsaufgabe).
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der Änderungen: Aufgrund des Bedarfs an weiteren Planungs- und Beratungsleistugen, die sich erst während der Leistungsausführung ergeben haben, bedarf es im Hinblick auf den ursprünglich vergebenen Auftrag zusätzliche Leistungen beim AN. Der AN bot alle diese Leistungen in seinen Nachtragsangeboten NT01, NT02, NT03, NT04, NT05, NT06 und NT07 an, die von der AG beauftragt wurden. Die Durchführung eines neuen Vergabeverfahrens ist nicht erforderlich, weil die zusätzlichen Planungs- und Beratungsleistungen als Nachbeauftragung gem. § 132 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 3 GWB ausschreibungsfrei vergeben werden dürfen. Der Wert jedes Nachtrags sowie der kumulierte Wert aller genannten Nachträge liegt unterhalb der Wertgrenze von 50 % des ursprünglichen Auftrags gem. § 132 Abs. 2 Satz 2 GWB.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: DE 240386446
Abteilung: Verdingungsstelle
Postanschrift: Fasanenstraße 87
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4922837787-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Staab Architekten GmbH
Registrierungsnummer: DE254246303
Postanschrift: Schlesische Str. 27
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10997
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: nicht bekannt
Postanschrift: Bundeskanzlerplatz 2–10
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +492289499-0
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f9e42d94-a9e7-4f50-8e2e-0912a6d18069 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung: 38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 15:32:29 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 209535-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 64/2025
Datum der Veröffentlichung: 01/04/2025