1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Rechtsform des Erwerbers: Von einer lokalen Gebietskörperschaft kontrolliertes öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Rahmenverträge für Hewlett Packard Enterprise (HPE)-Produkte, BvA
Beschreibung: Rahmenvertrag für Hewlett Packard Enterprise (HPE) - Produkte
Kennung des Verfahrens: e21c3ffe-4bbc-4f1e-9dfb-d92c1a144fda
Interne Kennung: 2024-12-02-BV-REN
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 460 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YDK5LQN
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Rahmenverträge für Hewlett Packard Enterprise (HPE)-Produkte, BvA
Beschreibung: Der AOK-Bundesverband betreibt bereits eine Reihe von Server-Systemen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch speziell geschultes Personal mit dem dazu passendem Managementsystem und Mechanismen zur automatischen Installation inkl. Treiberintegration und Firmware-Updates. Bei den zukünftigen Vorhaben handelt es sich um eine geplante Modernisierung und Erweiterung der vorhandenen aktiven Server-Systeme und ggf. Anschaffung weiterer Server-Systeme des Herstellers Hewlett Packard Enterprise für den Betrieb der IT-Infrastruktur des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO). Vertragsgegenstand ist der Abschluss folgender EVB-IT Verträge als Rabattrahmenverträge für die nachfolgend beschriebenen HPE-Produkte: 1. EVB-IT Systemlieferungsvertrag (Anlage 01a der Vergabeunterlagen) über den Verkauf neuer HPE Hardware (Server) und Überlassung von Systemsoftware (Firmware) des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) inklusive Systemserviceleistungen sowie die Beauftragung weiterer Dienstleistungen des Herstellers Hewlett Packard Enterprise. Für den sicheren Betrieb der gesamten Infrastruktur sind die Überwachung der Hardware sowie die Verwaltung von Firmwarewareständen inkl. Treiber grundlegend wichtig. Eine nahtlose Einbindung in angrenzende Infrastruktur (z.B. SAN Systeme) ist für den reibungslosen Betrieb unabdingbar. 2. Überlassung von Software auf Dauer inkl. Pflege des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ A (Anlage 01c der Vergabeunterlagen). 3. Zeitlich befristete Überlassung von Software des Herstellers Hewlett Packard Enterprise (HPE) durch Abschluss eines (EVB-IT Überlassung Typ B (Anlage 01d der Vergabeunterlagen). 4. Für die sich bereits im Bestand der Auftraggeberin befindlichen HPE Server-Systeme und HPE-Systemsoftware ist zusätzlich der Abschluss eines EVB-IT Instandhaltungsvertrages (Anlage 01b der Vergabeunterlagen) notwendig. Die Laufzeit dieses Rahmenvertrags beträgt bezogen auf die Lieferungsleistungen (Bezug von rabattierter Hardware) 4 Jahre (48 Monate) ab Zuschlagserteilung. Bezogen auf die Leistungen nach der jeweiligen Lieferung (Instandhaltung) wird die Vertragslaufzeit im jeweiligen Einzelvertrag geregelt und kann bis zu 5 Jahre (60 Monate) betragen.
Interne Kennung: 2024-12-02-BV-REN
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30210000 Datenverarbeitungsgeräte (Hardware)
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48000000 Softwarepaket und Informationssysteme
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 4 Jahre
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Höchster Rabattsatz auf HPE Preisliste (HPE-PL) für Hardware und Software
Beschreibung: Der AN gewährt der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Rabattsatz auf die HPE Preisliste (HPE-PL) für Hardware und Software. Die Wertungssumme für Hard- und Software ergibt sich nach Abzug des Rabattes auf Basis der aufgeführten Volumenprognose (Listenpreis HPE-PL) in Euro. Der Bieter mit der so ermittelten geringsten Bewertungssumme hat den Zuschlag erhalten.
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Der AN gewährt der Auftraggeberin während der Vertragslaufzeit einen Rabattsatz auf die HPE Preisliste (HPE-PL) für Hardware und Software. Die Wertungssumme für Hard- und Software ergibt sich nach Abzug des Rabattes auf Basis der aufgeführten Volumenprognose (Listenpreis HPE-PL) in Euro. Der Bieter mit der so ermittelten geringsten Bewertungssumme hat den Zuschlag erhalten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht. "(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..." § 135 GWB Unwirksamkeit. "(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber: 1. gegen § 134 verstoßen hat..." § 160 GWB Einleitung, Antrag. (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt." § 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer. "(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken. (2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
6. Ergebnisse
Höchstwert der Rahmenvereinbarungen in diesem Verfahren: 5 460 000,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Höchstwert der Rahmenvereinbarung: 5 460 000,00 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: ACP IT Solutions GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 1
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: 1
Titel: Rahmenverträge für Hewlett Packard Enterprise (HPE)-Produkte
Datum des Vertragsabschlusses: 03/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 4
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: AOK-Bundesverband eGbR - Arbeitsgemeinschaft von Körperschaften des öffentlichen Rechts
Registrierungsnummer: GsR634B
Postanschrift: Rosenthaler Str. 31
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10178
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Zentrale Vergabestelle, Silke Renner
Telefon: +49 3034646-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: t:022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: ACP IT Solutions GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE362612619
Postanschrift: Wallstraße 9-13
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Nürnberg, Kreisfreie Stadt (DE254)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30 30015558
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Staatsangehörigkeit des Eigentümers: Deutschland
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 85ea79eb-5c43-4291-906f-7f044e893c4f - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 28/03/2025 12:22:35 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 206158-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025