Deutschland – Software-Unterstützung – Interimsvergabe: Applikation Management für SAP-System R/3

206173-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – Software-Unterstützung – Interimsvergabe: Applikation Management für SAP-System R/3
OJ S 63/2025 31/03/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Tätigkeit des Auftraggebers: Städtische Eisenbahn-, Straßenbahn-, Oberleitungsbus- oder Busdienste
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Interimsvergabe: Applikation Management für SAP-System R/3
Beschreibung: Interimsvergabe für Applikation Management und Betrieb des SAP-Systems R/3 zur Sicherstellung der Betriebsstabilität für 12 Monate
Kennung des Verfahrens: 67a0640b-64e4-4e06-935d-d38885bfb8c3
Interne Kennung: BEK-2025-0008
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Interimsvergabe: Applikation Management für SAP-System R/3
Beschreibung: Applikation Management für SAP-System R/3
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72261000 Software-Unterstützung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: keine.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 12 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein, nach § 160 GWB. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an den öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. 2 Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Venrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. Nach § 135 GWB: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch denöffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. 2Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 5 /5 Kalendertagenach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EuropäischenUnion. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den Beschaffer unvorhersehbaren Ereignissen
Sonstige Begründung: Die BVG kann den Auftrag des Applikation Managements für SAP im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb vergeben, denn es liegen äußerst dringliche, zwingende Gründe im Zusammenhang mit Ereignissen vor, die die BVG nicht voraussehen konnte, die es zudem nicht zulassen, die Mindestfristen einzuhalten, die für das offene und das nicht offene Verfahren sowie für das Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vorgeschriebenen sind. Des Weiteren sind die Umstände die zur Begründung der äußersten Dringlichkeit führen, der BVG auch nicht zuzurechnen, nach § 13 Abs.4 SektVO. Der Betrieb des SAP-Systems ist essenziell für die Geschäfts- und Unterstützungsprozesse der BVG, einschließlich Finanzen, Controlling, Anlagenbuchhaltung, Cash-Management, Einkauf, Materialwirtschaft, Wartung und Instandhaltung der Fahrzeuge und Infrastruktur, sowie die Abrechnung der Fahrgelderträge und Projekte und damit für die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge. Die externen Rahmenbedingungen, wie eingeschränkte Vergütungsfähigkeit, angespannter Arbeitsmarkt und Abwanderung qualifizierter Mitarbeiter, führen zu einer Betriebsgefährdung, die nicht durch Eigenverschulden des Unternehmens entstanden ist. Die Beauftragung eines externen Dienstleisters ist die einzige kurzfristige Möglichkeit, die Stabilität des SAP-Systems und damit die Aufrechterhaltung des ÖPNV im Rahmen der Daseinsvorsorge sicherzustellen. Aktuell besteht eine erhebliche Betriebsgefährdung durch den Verlust wichtiger Ressourcen und die Unfähigkeit, diese kurzfristig zu ersetzen. Die Produktstrategie der SAP zwingt alle Kunden, Ablöseprojekte von SAP R/3 auf S4/HANA durchzuführen, was die Beratungskompetenz bindet. Die Zusammenarbeit mit Rahmenvertragspartnern für Freelancer und Arbeitnehmerüberlassungskräfte hat einen Qualitätsabfall gezeigt. Das angespannte Marktumfeld führt zu einem "War for talents", was sich auch bei den Bewerbungseingängen widerspiegelt. Aufgrund der öffentlich-rechtlichen Struktur kann die BVG nicht die marktüblichen Gehälter zahlen, was zu einer Abwanderung gut ausgebildeter Mitarbeiter führt. Die Möglichkeit zum vollständigen Remote Arbeiten und flexible Arbeitszeitmodelle sind im SAP-Umfeld weit verbreitet, können aber von der BVG nicht im notwendigen Umfang angeboten werden. Die Ausbildung von Junior-Ressourcen erfordert erhebliche Investitionen in Zeit und Wissenstransfer, die aktuell fehlen. Viele gut ausgebildete Junior-Ressourcen verlassen das Unternehmen nach Erreichen eines höheren Qualifikationsniveaus. Die aktuellen Herausforderungen lassen sich nicht kurzfristig durch interne Maßnahmen lösen. Es besteht akuter Handlungsbedarf, um die drohenden Risiken und potenziellen Störungen im SAP-Betrieb abzuwenden. Ein erfahrener externer Dienstleister kann sofort qualifizierte Ressourcen bereitstellen, um den stabilen Betrieb des SAP-Systems zu gewährleisten und die Ausbildung interner Junior- Ressourcen zu entlasten. Das Unternehmen hat alle verfügbaren Maßnahmen ergriffen, um die derzeitige Situation zu verhindern, einschließlich intensiver Bemühungen zur Gewinnung von Fachkräften und der Förderung bestehender Mitarbeiter. Die Ursachen für die aktuelle Situation liegen außerhalb des Einflussbereichs des Unternehmens. Die Direktvergabe erfolgt im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, um den Betrieb des SAP-Systems kurzfristig zu sichern und den Fortbestand unternehmenskritischer Geschäftsprozesse zu gewährleisten. Aus diesen Gründen sind die Voraussetzungen für eine Direktvergabe gegeben. Parallel zu dieser Vergabe wird aktuell eine Ausschreibung angestrengt, um den Folgebedarf abzudecken.
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Verkehrsbetriebe, Bereich Einkauf/Materialwirtschaft
Registrierungsnummer: 0204:11-2000016000-38
Postanschrift: Holzmarktstraße 15-17
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +4930 256 28962
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 30-9013-8316
Fax: +49 30-9013-7613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: NTT DATA Business Solutions AG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE 813 209 371
Postanschrift: Königsbreede 1
Stadt: Bielefeld
Postleitzahl: 33605
Land, Gliederung (NUTS): Bielefeld, Kreisfreie Stadt (DEA41)
Land: Deutschland
Telefon: +49 521914480
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Federführendes Mitglied
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 6ef9fd69-88b1-480b-b5c9-9524f261d582 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 27/03/2025 16:14:22 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 206173-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 63/2025
Datum der Veröffentlichung: 31/03/2025