Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betriebsunterstützung für das Broadcastsystem der Stromnetz Berlin - Strompager 2025 bis 2031

195989-2025 - Vorankündigung – Direktvergabe
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Betriebsunterstützung für das Broadcastsystem der Stromnetz Berlin - Strompager 2025 bis 2031
OJ S 61/2025 27/03/2025
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des Auftraggebers: Mit Strom zusammenhängende Tätigkeiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Betriebsunterstützung für das Broadcastsystem der Stromnetz Berlin - Strompager 2025 bis 2031
Beschreibung: Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit mehr 1.800 Beschäftigten über 35.km Kabel und Leitungen und versorgt darüber rund 2,43 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2023 betrug in Berlin ca. 12.201 GWh. Neben dem Betrieb des Verteilungsnetzes ist der Auftraggeber auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet. Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (Fichtner IT Consulting GmbH) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig. Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der Fichtner IT Consulting GmbH (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag mit einer Laufzeit bis 31.03.2025. Das zentrale Kopfsystem der PFR, also die Leitstellensoftware, basiert im Wesentlichen auf einer Plattform mit der Bezeichnung INUBIT-Suite. Entwickelt wurde diese Plattform von der Bosch Software Innovations GmbH. Später wurden sämtliche Rechte der INUBIT-Suite an die VIRTIMO AG verkauft. Die Fichtner IT steht für SNB seit dem Jahr 2023 als zentraler Ansprechpartner für Service- und Supportdienstleistungen in Bezug auf das PFR-System zur Verfügung. Insbesondere wird der First-Level-Support für das Gesamtsystem von Fichtner IT abgedeckt. Nach der Geschäftsaufgabe von BOSCH im Jahr 2022 hat sich Fichtner IT ausführlich in die individuelle PFR-Software eingearbeitet und von BOSCH alle Entwicklungsunterlagen für das PFR-Projekt erhalten. Mit der Übernahme der Rechte von BOSCH bzw. VIRTIMO AG entstand im Jahr 2023 die Vertragsbeziehung zwischen Fichtner IT und SNB. Zur Weiterführung des Betriebes und zur Wartung des PFR-Systems wurde für das Jahr 2023-2024 ein Interimsvertrag zwischen Fichtner IT und SNB geschlossen. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit haben, welche den Zeitraum bis zur vollständigen Ablöse der PFR-Lösung überstreicht. Für das Testsystem ist ein Systemhosting für den gleichen Zeitraum erforderlich. Die Fichtner IT ist Rechteinhaber wesentlicher Softwarekomponenten der proprietären PFR-Lösung. Es gibt am Markt keinen weiteren Anbieter, welcher für die Software den notwendigen Support und die notwendigen Servicedienstleistungen anbietet. Die PFR-Lösung wird von SNB nur noch übergangsweise eingesetzt. Der Gesetzgeber hat mit der verpflichtenden Vorgabe einer Steuerung über das Intelligente-Messystem nur noch für eine Übergangszeit proprietäre Lösungen gestattet. SNB nutzt den Übergangszeitraum zum strategischen Aufbau der neuen Steuerungslösung. Innerhalb dieser Phase ist SNB aber zwingend auf das Funktionieren der PFR angewiesen. Aus diesem Grund sollen auch fundierte Rahmenbedingungen einer vertraglichen Zusammenarbeit geschaffen werden. Nach der Einführung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Lösung wird der Betrieb der PFR sukzessive heruntergefahren und eingestellt. SNB wird strategisch auf die vom Gesetzgeber geforderte Steuerungslösung umstellen. Alle Vorbereitungen dazu sind bereits in der Planung und Ausgestaltung. Eine Umstellung der jetzigen PFR-Lösung auf eine alternative Softwareplattform würde derartig Ressourcen binden, welche die neue strategische Ausrichtung signifikant konterkariert und den notwendigen Weiterbetrieb der PFR gefährdet. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2029 (zzgl. Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr) verlängert werden. Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags. Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an mehrere Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung. Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert.
Kennung des Verfahrens: 300882aa-b4b8-4214-87b7-c44e43b1a62e
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Betriebsunterstützung für das Broadcastsystem der Stromnetz Berlin - Strompager 2025 bis 2031
Beschreibung: Der Auftraggeber ist Betreiber und Eigentümer des Berliner Stromverteilungsnetzes und der dazugehörigen Netzanlagen. Der Auftraggeber betreibt mit mehr 1.800 Beschäftigten über 35.km Kabel und Leitungen und versorgt darüber rund 2,43 Mio. Haushalts- und Gewerbekunden. Der Stromverbrauch im Jahr 2023 betrug in Berlin ca. 12.201 GWh. Neben dem Betrieb des Verteilungsnetzes ist der Auftraggeber auch grundzuständiger Messstellenbetreiber im Netzgebiet. Der Auftragnehmer ist seit über 30 Jahren in der IT-Beratung und der Entwicklung kundenorientierter IT-Lösungen tätig. Im Jahr 2022 hat der Auftragnehmer die Rechtsnachfolge bezüglich der bei dem AG eingesetzten PFR-Software von der vormaligen Bosch.IO übernommen. Seit dieser Vertragsübernahme erbringt der AN für den AG Unterstützungsleistungen in Form von Support, Wartung, Entstörung und Hosting bezüglich des Broadcastsystems der Stromnetz Berlin GmbH. Das Broadcastsystem des AGs existiert in 2 Ausprägungen: dem Produktivsystem sowie dem Test- und Entwicklungssystem. Über das Produktivsystem steuert der AG zahlreiche elektrisch regelbare Anlagen privater Haushalte in seinem Netzgebiet. Das Test- und Entwicklungssystem wird entsprechend für Test- und Entwicklungsvorhaben sowie für Forschungszwecke eingesetzt. Beide Systeme sind physikalisch voneinander entkoppelt. Das Produktivsystem befindet sich im Rechenzentrum des AGs. Das Test- und Entwicklungssystem hingegen im Rechenzentrum des ANs und wird als SaaS-Lösung dem AG zur Verfügung gestellt. Die Zuständigkeit und der Umfang der Betriebsunterstützung des ANs am Produktivsystem erstrecken sich ausschließlich auf die Applikationsebene des Broadcastsystems. Hierzu steht dem AN ein externer Wartungszugang in die IT-Infrastruktur des AGs zur Verfügung. Hardwarekomponenten und betriebssystemspeifische Softwarekomponenten liegen nicht im Rahmen des Zuständigkeitsbereiches des ANs.
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Der Auftraggeber ist berechtigt, durch einseitige Erklärung, die spätestens zum 30.09.2029 dem Auftragnehmer zugegangen sein muss, die Vertragslaufzeit für alle zu erbringenden Leistungen um zwei Jahre („Verlängerungszeitraum“), d.h. bis maximal 31.12.2031 zu verlängern.
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 2
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Informationen über die Überprüfungsfristen: Die vorliegende ex-ante-Bekanntmachung gem. § 135 Abs. 3 GWB dient der Sicherstellung größtmöglicher Rechts- und Verfahrenssicherheit, indem Wirtschaftsteilnehmern die geplante Vergabe im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb frühzeitig angezeigt wird. Ein rechtswirksamer Vertragsschluss wird nicht vor Ablauf von 10 Kalendertagen nach Erscheinen dieser Bekanntmachung erfolgen. Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Einlegung von Rechtsbehelfen richtet sich nach § 160 GWB. Nach § 160 Abs. 1 GWB leitet die Vergabekammer ein Nachprüfungsverfahren ausschließlich auf Antrag ein. Hierbei ist gemäß § 160 Abs. 2 GWB jedes Unternehmen antragsbefugt, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Die Regelung des § 160 Abs. 3 GWB zu den (Rüge-)Fristen gilt grundsätzlich nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. Nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. Nach § 135 Abs. 2 kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. Nach § 135 Abs. 3 GWB tritt die Unwirksamkeit nach Abs. 1 Nr. 2 nicht ein, wenn: 1) der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist; 2) der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3) der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen. Bei der hiermit veröffentlichten Ex-ante-Transparenzbekanntmachung handelt es sich um eine solche Bekanntmachung.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Beauftragung der für den Zuschlag vorgesehenen Wirtschaftsteilnehmerin (Fichtner IT Consulting GmbH) ist gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 3 b) und c) i.V.m. Abs. 3 SektVO zulässig. Zwischen der Stromnetz Berlin GmbH (Auftraggeberin - AG) und der Fichtner IT Consulting GmbH (Auftragnehmerin - AN) besteht gegenwärtig ein Vertrag mit einer Laufzeit bis 31.03.2025. Das zentrale Kopfsystem der PFR, also die Leitstellensoftware, basiert im Wesentlichen auf einer Plattform mit der Bezeichnung INUBIT-Suite. Entwickelt wurde diese Plattform von der Bosch Software Innovations GmbH. Später wurden sämtliche Rechte der INUBIT-Suite an die VIRTIMO AG verkauft. Die Fichtner IT steht für SNB seit dem Jahr 2023 als zentraler Ansprechpartner für Service- und Supportdienstleistungen in Bezug auf das PFR-System zur Verfügung. Insbesondere wird der First-Level-Support für das Gesamtsystem von Fichtner IT abgedeckt. Nach der Geschäftsaufgabe von BOSCH im Jahr 2022 hat sich Fichtner IT ausführlich in die individuelle PFR-Software eingearbeitet und von BOSCH alle Entwicklungsunterlagen für das PFR-Projekt erhalten. Mit der Übernahme der Rechte von BOSCH bzw. VIRTIMO AG entstand im Jahr 2023 die Vertragsbeziehung zwischen Fichtner IT und SNB. Zur Weiterführung des Betriebes und zur Wartung des PFR-Systems wurde für das Jahr 2023-2024 ein Interimsvertrag zwischen Fichtner IT und SNB geschlossen. Der neue Vertrag soll eine Laufzeit haben, welche den Zeitraum bis zur vollständigen Ablöse der PFR-Lösung überstreicht. Für das Testsystem ist ein Systemhosting für den gleichen Zeitraum erforderlich. Die Fichtner IT ist Rechteinhaber wesentlicher Softwarekomponenten der proprietären PFR-Lösung. Es gibt am Markt keinen weiteren Anbieter, welcher für die Software den notwendigen Support und die notwendigen Servicedienstleistungen anbietet. Die PFR-Lösung wird von SNB nur noch übergangsweise eingesetzt. Der Gesetzgeber hat mit der verpflichtenden Vorgabe einer Steuerung über das Intelligente-Messystem nur noch für eine Übergangszeit proprietäre Lösungen gestattet. SNB nutzt den Übergangszeitraum zum strategischen Aufbau der neuen Steuerungslösung. Innerhalb dieser Phase ist SNB aber zwingend auf das Funktionieren der PFR angewiesen. Aus diesem Grund sollen auch fundierte Rahmenbedingungen einer vertraglichen Zusammenarbeit geschaffen werden. Nach der Einführung der vom Gesetzgeber vorgegebenen Lösung wird der Betrieb der PFR sukzessive heruntergefahren und eingestellt. SNB wird strategisch auf die vom Gesetzgeber geforderte Steuerungslösung umstellen. Alle Vorbereitungen dazu sind bereits in der Planung und Ausgestaltung. Eine Umstellung der jetzigen PFR-Lösung auf eine alternative Softwareplattform würde derartig Ressourcen binden, welche die neue strategische Ausrichtung signifikant konterkariert und den notwendigen Weiterbetrieb der PFR gefährdet. Die Laufzeit des Vertrags soll unter Anpassung von Leistungen sowie der Entgelte bis zum 31.12.2029 (zzgl. Verlängerungsoption für zweimal ein Jahr) verlängert werden. Für die AG besteht keine vernünftige Alternative zum Abschluss des angestrebten Vertrags. Der Beschaffungsgegenstand ist auf die Anforderungen der AG speziell und somit kundenspezifisch angepasst. Eine 1:1 Alternative bzw. Ersatzlösung ist am Markt nicht erhältlich. Innerhalb der Software-Architektur der AG besteht zudem eine Anbindung der Software an mehrere Umsysteme. Darüber hinaus erfordern strategische Planungen einschl. Kapazitätsplanungen die Vertragsverlängerung. Die AG wurde zeitlich nach Abschluss des ursprünglichen Vertrags mit Wirkung zum 01.07.2021 an das Land Berlin veräußert und zugleich aus dem Vattenfall-Konzern herausgelöst. Dies war für die AG nicht vorhersehbar. Mit der Herauslösung entstand für die AG insbesondere die Notwendigkeit zum Aufbau einer eigenen IT-Abteilung, Systemlandschaft und Software-Architektur, was mehrere Jahre dauert und Kapazitäten bindet. Innerhalb der strategischen Planung sind daher andere Software-Projekte priorisiert. Ungeachtet der Tatsache, dass ein 1:1 Produkt am Markt nicht beschaffbar ist, erfordert ein Wechsel der Software einen komplett neuen Aufbau aller Prozesse, Schnittstellen, Anpassungen an den Umsystemen über eine Zeitdauer von mindestens 2 Jahre
8. Organisationen
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Stromnetz Berlin GmbH
Postanschrift: Eichenstraße 3a
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12435
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Martin Patzwaldt
Telefon: 01602261143
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Zentrale Beschaffungsstelle, die öffentliche Aufträge oder Rahmenvereinbarungen im Zusammenhang mit für andere Beschaffer bestimmten Bauleistungen, Lieferungen oder Dienstleistungen vergibt/abschließt
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Fichtner IT Consulting GmbH
Postanschrift: Franklinstraße 26a
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10587
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 1a205556-dcf2-4770-bed1-1ce8be766e05 - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 26
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/03/2025 21:20:17 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 195989-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 61/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/03/2025