5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72413000 Website-Gestaltung
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Erfüllung sozialer Zielsetzungen
Beschreibung: Auftragnehmer verpflichten sich bezüglich ILO Kernarbeitsnormen
Gefördertes soziales Ziel: Sonstiges
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1a
Beschreibung: Kompaktes Umsetzungskonzept einer Neugestaltung der Jugend forscht Website auf Basis der folgenden Vorgaben: - Designentwurf am Beispiel einer Seite - Strukturkonzept - Entwurf für die beispielhafte Umsetzung des Veranstaltungskalenders - Auswahl des CMS und Vereinbarkeit der genannten Anforderungen mit einem neuen System - Konzept zu Hosting und Betreuung des Webauftritts. Das Umsetzungskonzept muss Folgendes enthalten: - Zeit- und Meilensteinplan - einen groben Kostenplan
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 3
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1b
Beschreibung: Erfahrungen bei der Programmierung von Websites und Betreuung, insbesondere bei vergleichbaren Auftraggebern
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 1c
Beschreibung: Umgang mit besonderen Anforderungen - Erläuterungen dazu, welche auftragsspezifischen Schwierigkeiten bestehen könnten (Nennung kritischer Erfolgsfaktoren und Beschreibung typischer Fallstricke bei der Umsetzung)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: 3
Beschreibung: Qualitativer Gesamteindruck der Präsentation - Inhalt, Struktur, Herangehensweise
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2a
Beschreibung: Konzeption, Design und Inhalt der Website
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2b
Beschreibung: Blog "Jugend forscht unterwegs"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2c
Beschreibung: Newsletter "Jugend forscht Alumni-News"
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2d
Beschreibung: Projektdatenbanken und virtuelle Wettbewerbsausstellung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2e
Beschreibung: Hosting
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2f
Beschreibung: Technischer Support und Betreuung
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2g
Beschreibung: zusätzlich nicht kalkulierte Leistungen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Punkte, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 0
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer Hamburg bei der Finanzbehörde
Informationen über die Überprüfungsfristen: Ein Nachprüfungsantrag ist nur zulässig, wenn: - der Antragsteller von ihm erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB, - der Antragsteller Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB, - der Antragsteller Verstöße, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat, § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB, - nicht mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind, § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB - Die Unwirksamkeit nach § 135 Absatz 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stiftung Jugend forscht e.V.