1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: SECURVITA Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
Beschreibung: Lieferung (Nutzungsüberlassung), Einrichtung und Wartung von 26 Multifunktionsgeräten (Drucker mit Verwaltungssoftware) für die SECURVITA BKK, davon 25 Geräte Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg und 1 Geräte Würzburg, mit der Option eines Umzugs der Geräte in ein neues Gebäude im Raum Hamburg
Kennung des Verfahrens: b21102a4-ea28-4227-9476-bfffcda85504
Interne Kennung: X-SEC-2024-0006
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: SECURVITA BKK, Dominikanergasse 10
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 320 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es erfolgte keine Aufteilung in Lose. Bei den Zuschlagskriterien war Miete ohne Seitenpreise anzugeben, Seitenpreise waren gesondert anzugeben. Die unverbindliche Schätzung des Auftraggebers ist ein Verbrauch von 211.750 Seiten pro Monat ingesamt über die Geräte aller Leistungsklassen. Die Geräte sind in 4 Leistungsklassen aufgeteilt (1 Leistungsklasse Arbeitsplatzdrucker, 3 Leistungsklassen Multifunktionsgeräte). 25 Geräte sind für den Standort Lübeckertordamm 1-3, 20099 Hamburg, 1 Multifunktionsgerät für einen Standort in Würzburg. Zu Beginn steht das Einführungsprojekt. Betriebsbereitschaft aller Geräte mit der zugehörigen Software ab 01.06.2025. Ein Full-Service-Vertrag gehört zu den Vertragsbedingungen. Option des Umzugs der 25 Hamburger Geräte in ein neues Gebäude. Ein Wechsel des Unterauftragnehmers bedarf der Zustimmung der SECURVITA BKK. - In unseren Antworten auf Bieterfragen wurde für die 12 Monate der Verlängerungsoption nach 48 Monaten eine Preisanpassungsklausel (für diese 12 Monate) eingeführt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Miete und Instandhaltung von Multifunktionsgeräten
Beschreibung: Gegenstand des Vertrages ist der Austausch der bestehenden Drucksysteme und deren Verwaltungssoftware der SECURVITA BKK in Hamburg, sowie 1 Gerät in Würzburg, insgesamt 26 Geräte, sowie neben der Lieferung (Nutzungsüberlassung) auch die Wartung, Instandhaltung und Instandsetzung der neuen Systeme sowie die Versorgung mit und Entsorgung von Verbrauchsmaterialien.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 30232110 Laserdrucker
Zusätzliche Einstufung (cpv): 30100000 Büromaschinen, Büromaterial und Zubehör, außer Computern, Druckern und Möbeln
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Nachmiete einzelner Geräte zu entsprechend erhöhtem Mietpreis nach § 5 des Dienstleistungsvertrags
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: SECURVITA BKK, Dominikanergasse 10
Stadt: Würzburg
Postleitzahl: 97070
Land, Gliederung (NUTS): Würzburg, Kreisfreie Stadt (DE263)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/06/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/05/2029
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Verlängerungsoption um 12 Monate. Die Vertragslaufzeit (zunächst 48 Monate) berechnet sich ab dem 01.06.2025. Die Zeit zwischen Zuschlag und dem 01.06.2025 ist das Einführungsprojekt.
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 320 000,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Informationen über frühere Bekanntmachungen:
Kennung der vorherigen Bekanntmachung: 790477-2024
Zusätzliche Informationen: Die natürlichen Personen, für die die Leistung vorgesehen ist, sind ausschließlich Mitarbeiter des Auftraggebers. Für diese stellt der Auftraggeber die Zugänglichkeit im Rahmen der üblichen Bestimmungen (z.B. SGB IX, Rücksprache im Einzelfall mit Personalabteilung) leistungsübergreifend sicher. - Die Gewichtung der Zuschlagskriterien ist so zu verstehen, dass die angegebenen Zahlen die Gewichtung in Prozent in der Gesamtwertung sind (2 bedeutet somit 2 von 100).
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Verringerung der Auswirkungen auf die Umwelt
Beschreibung: Zuschlagskriterium (2% der Gesamtwertung) für zu erwartende Stromkosten auf Basis Leistungsklasse, Modell, Anzahl Geräte, kWh/Woche (TEC-Wert) pro Gerät, Vertragslaufzeit in Wochen, zu erwartende Kosten des Auftraggebers in € brutto/kWh Energieeffizienz: Blauer Engel oder vergleichbar (siehe Eignungskriterium)
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Klimaschutz
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: zu erwartende Stromkosten
Beschreibung: Stromkosten aller System in 260 Wochen
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 2
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Bewertungskriterien des Leistungsverzeichnisses
Beschreibung: Zu allg. Anf., Dienstleistung/Service, Umwelt- und Benutzerfreundlichkeit, Geräten, Administration/Systemverwaltung, Umwandlung unixseitiger Drucke in PDF
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzepte, z.B. Rollout, Desaster Recovery
Beschreibung: sowie Muster Install.-Doku., ob Scansoftware erford., Servicekonzept, Verf. bei Austausch, Rückgabe, Datenblätter,Löschkonzept u.a.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Zu erwartende Gesamtkosten über 5 Jahre (d.h. einschließlich 1 Jahr Verlängerungsoption)
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 83
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Nachprüfungsverfahren bei den Vergabekammern des Bundes. Darlegung Antragsbefugnis nach § 160 Abs. 2 GWB (Darlegung Verletzung in Rechten nach § 97 Abs. 6 GWB). Fristen des § 160 Abs. 3 Nrn. 1-3 GWB für Rügen (nicht bei Antrag nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Frist § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB für Antrag auf Nachprüfungsverfahren, dass nicht "mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind." Die Auftraggeberin ist zur Absendung einer Bieterinformation spätestens 10 Tage vor Zuschlagserteilung verpflichtet (§ 134 GWB). Nach Zuschlag sind nur noch Anträge nach § 135 GWB zulässig. Dort Frist § 135 Abs. 2 GWB. Weitere Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen: Auftragsberatungsstellen der Länder. Einzelzeiten: Gesetzestexte §§ 160, 134, 135 GWB: GWB § 160 Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt. GWB § 134 Informations- und Wartepflicht (1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist. (2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. ... (3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist. Im Fall verteidigungs- oder sicherheitsspezifischer Aufträge können öffentliche Auftraggeber beschließen, bestimmte Informationen über die Zuschlagserteilung oder den Abschluss einer Rahmenvereinbarung nicht mitzuteilen, soweit die Offenlegung den Gesetzesvollzug behindert, dem öffentlichen Interesse, insbesondere Verteidigungs- oder Sicherheitsinteressen, zuwiderläuft, berechtigte geschäftliche Interessen von Unternehmen schädigt oder den lauteren Wettbewerb zwischen ihnen beeinträchtigen könnte. GWB § 135 Unwirksamkeit (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeabgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: SECURVITA Krankenkasse
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 296 316,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: TEN-0001
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Wert der Ausschreibung: 296 316,00 EUR
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001
Datum des Vertragsabschlusses: 18/03/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Kleinst-, kleinen oder mittleren Unternehmen
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 1
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bietern, die in anderen Ländern des Europäischen Wirtschaftsraums registriert sind als dem Land des Beschaffers
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote von Bieter aus Ländern außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 0
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: SECURVITA Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80141-18
Postanschrift: Lübeckertordamm 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20099
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SECURVITA BKK, Vergabestelle
Telefon: +49 4033478419
Fax: +49 40334798120
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Friedrich Karl Schroeder GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE118471324
Postanschrift: Schwarzer Weg 8
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22309
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40 63705209
Fax: +49 40 63705204
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 08ac469e-e7b7-49cf-84ea-ebfd0c051c20 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 19/03/2025 12:59:33 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 182446-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 56/2025
Datum der Veröffentlichung: 20/03/2025