1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Annahme und Verwertung von Altholz (AVV-Nr. 20 01 38)
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung, einschl. Nachweisführung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR.
Kennung des Verfahrens: d85d3d28-38df-4908-8329-2dabac29b7c7
Interne Kennung: 1000003553
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 9
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 9
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: gemäß §§ 123, 124 GWB, Frauenförderverordnung (FFV Bln)
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Mengenlosgruppe 1 (MLG1) mit einem Mengenlos á 10.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90%, max. 90 Punkte)
Beschreibung: 90
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10%, max. 10 Punkte)
Beschreibung: 10
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Mengenlosgruppe 2 (MLG2) mit einem Mengenlos á 7.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Mengenlosgruppe 3 (MLG3) mit einem Mengenlos á 7.000 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Mengenlosgruppe 4 (MLG4) mit einem Mengenlos á 4.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: MLG4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Mengenlosgruppe 5 (MLG5a) mit einem Mengenlos á 3.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG5a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Mengenlosgruppe 5 (MLG5b) mit einem Mengenlos á 3.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG5b
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Mengenlosgruppe 5 (MLG5c) mit einem Mengenlos á 3.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG5c
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Mengenlosgruppe 5 (MLG5d) mit einem Mengenlos á 3.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG5d
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Mengenlosgruppe Samstag (MLG6) mit einem Mengenlos á 6.500 to/a
Beschreibung: Annahme, Vermarktung und hochwertige Verwertung sowie die fachgerechte Entsorgung von nicht verwertbaren Bestandteilen für die Abfallfraktion Altholz (AVV-Nr. 20 01 38) von 14 Recyclinghöfen der BSR, einschl. Nachweisführung
Interne Kennung: Verwertung von Altholz - MLG6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/08/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/07/2027
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Anteil der Unterauftragsvergabe
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 in Verbindung mit Anlage A1.1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A1 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Durchschnittliche jährliche Belegschaft
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 4. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Allgemeiner Jahresumsatz
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A2 unter 2. einzutragen und mit dem Angebot einzureichen.
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Arbeiten
Beschreibung: Die Angaben sind in Anlage A3 einzutragen und mit dem Angebot einzureichen
Kriterium: Zertifikate von Qualitätskontrollinstituten
Beschreibung: Nachweis über die gültige Zertifizierung als Entsorgungsfachbetrieb gemäß § 56 KrWG für alle entsprechenden (Teil-) Leistungen auf der hier ausgeschriebenen Abfallschlüssel-Nummer (AVV-Nrn. 20 01 38) bzw. die abfallwirtschaftliche Tätigkeit (ggf. auch Handeln, Makeln, soweit der Bieter nicht selbst Anlagenbetreiber ist), auch für Unterauftragnehmer. Im Fall eines Händlers/ Maklers: Nachweis über die Anzeige nach § 53 KrWG Vorlage des/r gültigen Genehmigungsbescheide(s) der Verwertungsanlage(n) für die hier ausgeschriebene Abfallschlüsselnummer, aus dem auch die genehmigte Anlagenkapazität hervorgeht Im Fall eines Umschlagplatzes: Kopie der Genehmigung des Umschlagplatzes aus der die genehmigte Abfallschlüsselnummer und Menge hervorgeht, die dort zwischen- bzw. umgeschlagen werden darf - Bei energetischer Verwertung: Nachweis(e) der Erfüllung der Anforderungen der 17. BImSchV für die Verwertungsanlage(n)
Kriterium: Werkzeuge, Anlagen oder technische Ausrüstung
Beschreibung: - Angabe und Nachweis, dass die vorgesehene Verwertungsanlage(n) über die verfügbare, d.h. freie Kapazität für die angebotene Jahresmenge verfügen (als Anlage A7 zu kennzeichnen) - Darstellung der alternativen Aufbereitungs- bzw. Verwertungsanlage(n) des AN im Falle einer Betriebsunterbrechung (z.B. geplante bzw. ungeplante Revision) (als Anlage A8 zu kennzeichnen) - Im Fall von geplanten Revisionen: Benennung der geplanten Revisionszeiten der vorgesehenen Anlage(n) für die Grundvertragslaufzeit (Beginndatum, Dauer und Enddatum)
Kriterium: Umweltmanagementmaßnahmen
Beschreibung: Darstellung des Stoffstroms (Teil A, Anlage A5)
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis/Vergütung (90 %, max. 90 Pkt.)
Beschreibung: 90
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Behandlungsverfahren (10 %, max. 10 Pkt.)
Beschreibung: 10
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 17/04/2025 10:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG behält sich vor, den Bieter nach Abgabe des Angebotes aufzufordern, soweit zulässig, seine Unterlagen zu vervollständigen, zu erläutern oder zu korrigieren. Für den Fall, dass Zweifel an der Eignung der Bieter bestehen, behält sich der AG insoweit vor, von dem Bieter amtliche/behördliche Bestätigungen durch die zuständigen Stellen zu fordern bzw. neben den unten aufgeführten Eigenerklärungen /Nachweisen, ggf. auch weitere, für die Eignungsprüfung und -bewertung erforderliche Nachweise und Erklärungen zu fordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Informationen über die Überprüfungsfristen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB)
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtreinigungsbetriebe AöR
Registrierungsnummer: USt-IdNr:DE136630343
Postanschrift: Ringbahnstraße 96
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12103
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: bd0278dc-b125-4f89-961c-5f85eb099c2f - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 18/03/2025 09:03:06 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 177501-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 55/2025
Datum der Veröffentlichung: 19/03/2025