Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beratung Cloud Migration

156561-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Beratung Cloud Migration
OJ S 49/2025 11/03/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Beratung Cloud Migration
Beschreibung: Beratungsleistung für die Cloud Migration von IT Services
Kennung des Verfahrens: 66c47d67-67a9-45ca-a214-826fd165ff83
Interne Kennung: 25021112837
Verfahrensart: Nichtoffenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Zum Datenaustausch sowie zur Kommunikation mit den Bewerbern/Bietern wird ausschließlich die AI Vergabeplattform in Verbindung mit dem AI Bietercockpit verwendet. Hierzu ist eine Registrierung erforderlich. Teilnahmeanträge und Angebote sind zwingend digital über das Bietercockpit zu bearbeiten und einzureichen. Es ist nicht erforderlich, Unterlagen händisch zu unterschreiben. Das Herunterladen, Ausfüllen und Importieren von Dateien, z.B. Ausfüllen eines Preisblatts, kann möglich sein. a) Der Auftraggeber (AG) ist ausschließlich Sektorenauftraggeber nach § 100 Abs. 1 Nr. 2 GWB. b) Zu Kooperationsformen im vorliegenden Vergabeverfahren: Die Unterlagen zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen, zur wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignungsunterlagen) sind bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Gemeinschaft vorzulegen. Bewerber od. Bewerbergemeinschaften, welche sich zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen oder technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit auf andere Unternehmen berufen, müssen die Eignungsunterlagen für die anderen Unternehmen insoweit vorlegen, als die Bezugnahme auf die Leistungsfähigkeit Dritter erfolgt. Zusätzlich hat der Bewerber mit dem Teilnahmeantrag die Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, nach deren Inhalt die rechtlich und tatsächlich abgesicherte Verfügbarkeit über die entsprechenden Ressourcen der Dritten nachgewiesen wird. Bei Bezugnahme auf Kapazitäten anderer Unternehmen im Hinblick auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit ist durch diese ausdrücklich zu bestätigen, dass es mit dem Bewerber im Auftragsfall gemeinsam für die Auftragsdurchführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haftet. Beabsichtigt der Bewerber, im Hinblick auf vorzulegende Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit wie Ausbildungs- oder Befähigungsnachweise oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch zu nehmen, so ist durch dieses ausdrücklich zu bestätigen, dass es die Leistungen als Subunternehmer im Auftragsfall erbringen wird, für die diese Kapazitäten benötigt werden. c) Die Teilnahmeanträge sind in allen Bestandteilen in deutscher Sprache einzureichen; bei fremdsprachigen Dokumenten in deutscher Übersetzung. d) Der AG behält sich nach § 15 Abs. 4 SektVO vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote zu vergeben. Dieses gilt auch für einzelne Lose dieser Vergabe. e) Die Zeitangaben zur Laufzeit des Vertrages in dieser Bekanntmachung stehen unter dem Vorbehalt der Anpassung und Aktualisierung. f) Der AG behält sich vor, bei weniger als drei zulassungsfähigen Teilnahmeanträgen das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Der AG behält sich zudem vor, bei weniger als drei wertungsfähigen Angeboten das vorliegende Vergabeverfahren einzustellen. Bei einer losweisen Vergabe gelten die voranstehenden Vorbehalte für jedes Los. In beiden Fällen behält sich der AG vor, jeweils ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb durchzuführen. g) Datenschutz: Der Bewerber hat die Bestimmungen der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes sowie anderer geltender Gesetze zum Schutz personenbezogenen Daten einzuhalten. Für die Übermittlung personenbezogener Daten an den AG trägt der Bewerber die datenschutzrechtliche Verantwortung und hat entsprechend die Rechtmäßigkeit sicherzustellen (z.B. durch Einholung von Einwilligungen bei Angaben natürlicher Personen). h) Objektive Teilnahmeregeln und -kriterien Der AG behält sich nach § 51 Abs. 2 SektVO unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung vor, die Bewerber aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen oder sonstige Nachweise nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren. Der AG wird anschließend die vollständigen Teilnahmeanträge inhaltlich prüfen. Die Prüfung bezieht sich auf die Einhaltung etwaiger für die Eignungsunterlagen genannter Mindestanforderungen. Unbeschadet etwaiger Mindestanforderungen wird der Auftraggeber inhaltlich prüfen, ob die grundsätzliche Eignung des Bewerbers nach den geforderten Eignungsunterlagen vorliegt. Kann im Ergebnis die grundsätzliche Eignung nicht bejaht werden, wird der Teilnahmeatrag nicht berücksichtigt. Eine ggf. erforderliche Bewertung der Teilnahmeanträge erfolgt gemäß nachfolgender Vorgaben. Der AG behält sich vor, beteiligte Unternehmen nach § 124 GWB auszuschließen, wenn einer der dort genannten fakultativen Ausschlussgründe vorliegt. Die Nennung der Ausschlussgründe in der Bekanntmachung ist daher nicht abschließend. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen wird der AG Angaben der Bewerber zur Selbstreinigung nach § 125 GWB sowie den zulässigen Zeitraum für Ausschlüsse nach § 126 GWB berücksichtigen. Zusätzlich zu den geforderten Eignungsunterlagen sind keine Bescheinigungen oder Erklärungen von Behörden oder sonstigen Einrichtungen vorzulegen. Der AG behält sich vor, bei Zweifeln an der Erfüllung der vorgenannten Vorgaben Bescheinigungen oder Erklärungen im vorgenannten Sinn zu fordern. Ein Hinweis auf eine Präqualifizierung des Bewerbers kann die geforderten Eignungsunterlagen nicht ersetzen, da die für die Präqualifizierung geforderten Angaben und Eigenerklärungen nicht mit den vorliegend vorgegebenen Erklärungen und Nachweisen inhaltlich übereinstimmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Der Bewerber erklärt, dass keiner der in § 123 GWB genannten zwingenden Ausschlussgründe vorliegt.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Der Bewerber erklärt, dass er nicht zahlungsunfähig ist, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, dass die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse nicht abgelehnt worden ist, sich der Bewerber nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Der Bewerber erklärt, dass er im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nicht nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Bewerbers in Frage gestellt wird, § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB; das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung, § 123 Abs. 3 GWB entsprechend.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Der Bewerber erklärt, dass er in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften (z. B. § 23 AEntG, § 21 MiLoG oder Vorschriften wegen illegaler Beschäftigung von Arbeitskräften), die zu einer Eintragung im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 EUR belegt worden ist.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Der Bewerber erklärt, dass er nach bestem Wissen und aufgrund sorgfältiger Prüfung keine Kenntnis davon hat, dass weder er noch eine seiner Tochtergesellschaften oder ein verbundenes Unternehmen, an dem er die Mehrheit der Anteile hält, als sanktionierte Person geführt wird, gegen die wirtschaftliche oder rechtliche Beschränkungen aufgrund einer Sanktionsverordnung (z.B. Antiterrorverordnung VO (EG) Nr. 2580/2001 (Anti-Terrorismus), VO (EG) Nr. 881/2002 (Al-Qaida), VO (EU) Nr. 753/2011 (Taliban) oder VO (EU) 2019/796 (Cyberangriffe)) verhängt wurden; "Sanktionen" meint die ökonomischen Sanktionsgesetze, Regeln, Embargos oder beschränkenden Maßnahmen, die überwacht, erlassen oder durchgesetzt werden durch: (a) die Europäische Union einschließlich ihrer Mitgliedstaaten; (b) das Vereinigte Königreich; (c) die Schweiz; (d) die Vereinigten Staaten von Amerika; (e) die Vereinten Nationen; sowie (f) die jeweils zuständigen Regierungsstellen und Behörden der vorstehenden Staaten/Staatenbünde, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, das "United States Department of Treasury's Office of Foreign Assets Control" (OFAC), das "United States Department of State", das "United States Department of Commerce" sowie "Her Majesty's Treasury". "Sanktionsbehörde" meint jede der in der Definition "Sanktionen" unter Absatz (f) genannten Regierungsstellen und Behörden. "Sanktioniertes Land" meint jeden Staat oder jedes Gebiet, der/das Gegenstand von Sanktionen ist. "Sanktionsliste" meint jede von einer Sanktionsbehörde in Bezug auf Sanktionen geführte Liste oder öffentliche Verkündung einer Sanktionsdesignation durch eine Sanktionsbehörde, jeweils in ihrer gültigen Fassung. "Sanktionierte Person" meint eine Person, (a) die auf einer Sanktionsliste geführt wird oder, im Fall einer juristischen Person, die im Mehrheitsbesitz einer auf einer Sanktionsliste genannten Person steht oder (b) im Fall einer juristischen Person, deren Sitz sich in einem Sanktionierten Land befindet.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Der Bewerber erklärt, dass für ihn kein im Sinne des § 22 Abs. 1 und Abs. 2 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes (LkSG) relevanter rechtskräftig festgestellter Verstoß gegen das LkSG vorliegt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Beratung Cloud Migration
Beschreibung: Im Rahmen dieses Projektes sollen bestehende IT-Services, die aktuell in einer klassischen RZ-Infrastruktur betrieben werden, systematisch und gem. des hanseatischen Anspruchsniveaus in die Microsoft Azure-Cloud migriert werden. Vorrangiges Ziel ist es, die Betriebsstabilität zu steigern, die Betriebskosten zu senken, die Skalierungsmöglichkeiten und die Sicherheit zu erhöhen.
Interne Kennung: LOT-0000
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/10/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2027
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Benennung der Handelsregisternummer oder eine gleichwertige eindeutige Unternehmensbezeichnung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Eigenerklärung zum Umsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), der auf Leistungen entfällt, die mit den vorliegend ausgeschriebenen Leistungen vergleichbar sind, aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre; b) Eigenerklärung zum Gesamtumsatz des Bewerbers (€/ohne Umsatzsteuer), aufgeteilt für die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre;
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: a) Benennung der Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beim Bewerber beschäftigten Arbeitskräfte (für jedes Geschäftsjahr getrennt), gegliedert nach Berufsgruppen sowie nach Anzahl; b) Darstellung der Geschäftsbereiche des Unternehmens des Bewerbers, z. B. durch Vorlage eines Organigramms (Gliederungsplans) des Unternehmens. c) Angaben zu realisierten Referenzprojekten des Bewerbers aus den vor der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung vergangenen 60 Monaten, bei denen in Art und Umfang mit der vorliegend ausgeschriebenen Leistung (vgl. Vergabeunterlagen) vergleichbare Leistungen durchgeführt wurden. Erwartet werden folgende Angaben für jedes Referenzprojekt: - Name des AG - Adresse des AG - Ansprechpartner Die Benennung eines Ansprechpartners beim AG mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse bleibt zur Überprüfung der Referenz vorbehalten - Standort der Referenz - Kurzbeschreibung der Art der erbrachten Leistungen mit Angaben zu den besonderen Umständen der Leistungserbringung wie etwa Leistungserbringung unter laufendem Betrieb, Leistungserbringung im Sicherheitsbereich oder unter vergleichbaren Beschränkungen des Zutritts sowie [weitere Angaben] - Kurzbeschreibung des Umfangs der erbrachten Leistungen mit Angaben zur Auftragssumme (€/ohne Umsatzsteuer) sowie [weitere Angaben] - Zeitangaben zur Referenz mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung - Angaben zu Eigenleistung bzw. Kooperation mit Angaben zu: Vollständige Eigenleistung mit Nachunternehmern oder in Kooperation mit anderen Unternehmen Benennung der Eigenleistungen des Bewerbers bei Beteiligung Dritter (Nachunternehmer/Kooperation) Eigenleistungsanteil in Prozent Mindeststandard: Es müssen mindestens drei Migrationen bei unterschiedlichen Auftraggebern umgesetzt worden sein.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Migrationskonzept
Beschreibung: Bitte erstellen Sie ein Konzept, wie die Migration aus Ihrer Sicht optimalerweise konkret erfolgen sollte. Skizzieren Sie den Ablauf anhand der in der Leistungsbeschreibung dargestellten Services so granular wie möglich und skalieren dieses auf die avisierte Projektlaufzeit. Berücksichtigen Sie dabei bitte, dass wir unseren Rechenzentrumsbetreiber die Arvato Systems Digital GmbH mit einbinden. Die Arvato Systems stellt aktuell auch die IaaC in unserem Azure Tenant bereit und betreibt diese dort. Im Rahmen des Konzeptes soll auch deutlich dargestellt werden, wie das Microsoft Funding integrieren wird und welche Auswirkungen dies auf den Auftraggebern haben wird. Arbeiten Sie in den Migrationskonzept klar heraus, - wie Sie die Anwendung des Cloud Addoption Frameworks von Microsoft sicherstellen. - welche Methode Sie anwenden werden und das "perfekte" R aus den 7Rs für einen Service zu ermitteln. - wie Sie bereits im Vorwege einer Servicemigration den ROI & die zukünftigen Betriebskosten festlegen.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 20
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projektplan
Beschreibung: Dieses Konzept umfasst die folgenden Punkte: - Hohe Detaillierung für die Projektlaufzeit - Kritischer Pfad resp. Projektrisiken - Rollen und Umfang - Methodischer Ausblick für die optionalen Folgejahre
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 15
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Projekt Governance
Beschreibung: Das Konzept umfasst bieterseitige Angaben zur Projektstruktur, der Rollenverteilung und Zusammenarbeit zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer sowie Informationen, wie das Projekt Auftragnehmerseitig gesteuert werden wird. Darüber hinaus ist der Bieter angehalten, darzustellen, wie das Projekt Auftragnehmerseitig besetzt sein wird (Rollen/Kompetenzen und Anzahl der Projektmitarbeiter).
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 5
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 60
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Adresse für die Einreichung: https://fham-vp-prod.ai-hosting.de/NetServer/
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 10/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 6 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Es bleibt bei der gesetzlichen Ausgangslage.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Nach §128 Abs. 1 GWB
Elektronische Rechnungsstellung: Zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter. Künftige Bietergemeinschaften müssen den Teilnahmeantrag als Bewerbergemeinschaft einreichen. Zum Nachweis des Vorliegens einer Bewerbergemeinschaft muss eine ausdrückliche Erklärung der Bewerbergemeinschaft mit dem Teilnahmeantrag eingereicht werden, in welchem die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft benannt werden sowie dasjenige Mitglied der Bewerbergemeinschaft, welches die Bewerbergemeinschaft im vorliegenden Vergabeverfahren gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt. Die vorbeschriebene Bewerbergemeinschaftserklärung muss von sämtlichen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft unterzeichnet sein.
Finanzielle Vereinbarung: sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 S 1 Nr. 4 GWB insbesondere unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: AIRSYS Airport Business Information Systems GmbH
Registrierungsnummer: USt. ID-Nr.: DE 219812212
Postanschrift: Flughafenstraße 1-3
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22335
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Flughafen Hamburg GmbH - Zentraleinkauf
Telefon: +49 40 5075 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Finanzbehörde, Interner Service und Steuerung, Vergabekammer (Abt. 14)
Registrierungsnummer: t:040428231690
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: b78dc264-11e3-4921-b063-5088453f3f8d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/03/2025 14:18:41 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 156561-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 49/2025
Datum der Veröffentlichung: 11/03/2025