1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Vergabe einer Rahmenvereinbarung für Dienstleistungen zur Entsorgung von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest), die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen für die Bundespolizeiabteilung in Hünfeld „Gefährliche Abfälle (flüssig/fest) RV regional 2025 ff.“
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. - Bei den Abfällen handelt es sich um gefährliche gewerbliche Siedlungsabfälle, die an verschiedenen Herkunftsstellen/Anfallstellen (bspw. Verwaltungsgebäuden, Unterkünften, Werkstätten, Schießanlagen, Küchen/Kantinen, Übungs-/Sportplätze, Abfall-/Gefahrgutlager etc.) innerhalb der Liegenschaft der dienstlichen Nutzer anfallen. Die Abfälle werden von der Auftraggeberin, soweit technisch möglich und /oder wirtschaftlich zumutbar, nach den unten aufgeführten Abfallfraktionen gem. GewAbfV getrennt gesammelt und für die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung bereitgestellt. Bei den gefährlichen Abfällen handelt es sich hierbei um Abfallstoffe mit gefährlichen Eigenschaften, welche a) als „Betriebsmittel“ im Einsatz waren, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - Altöle - Lösemittel - Brems- und Kühlflüssigkeiten - Säuren und Laugen, PCB-haltige Stoffe - Chemikalien (in Gebinden) - gebrauchte Verpackungen mit schädlichen Restanhaftungen - Druckfarben, Altfarben und Lacke, Spraydosen, Dichtmassen, Klebstoffe - Akkus und Batterien - Elektroaltgeräte der Sammelgruppen 1-5 (z.B. Kühlgeräte, Klimaanlagen, Bildschirme, Monitore, Leuchtstoffröhren, Mikrowelle, Elektrokleingeräte wie Tastaturen, PC-Mäuse, Geräte mit Lithium-Ionen Batterien) b) als Restbestände der unter a genannten Stoffe anfallen und daher nicht weiterverwendet werden können (z.B. Haltbarkeitsdauer abgelaufen, Produkteigenschaft ist nicht mehr gegeben etc.). c) Instandhaltungs- und/oder Reinigungsprozessen entstammen, wie nachstehend beispielhaft und nicht abschließend aufgeführt: - ölverschmutzte Betriebsmittel (verunreinigtes Bindemittel, Ölschläuche, Ölfilter, genutzte und verbrauchte Filter u.a. Vliese aus Abluftanlagen, Wischtücher, Waffenputztücher, verbrauchte Einmalkleidung, Handschuhe etc.) - Altholz der Kategorie A IV - einzelne Abfälle aus Sondernutzungen (z.B. Raumschießanlagen) wie z.B. -- Splitterschutzvorhänge, Rückprallschutz / Gummigeschossfänge -- Schießscheiben, Beschusspapier / Projektionspapier --- Konkrete Angaben sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen. --- Dieses Verfahren beinhaltet die Neuausschreibung des fünften Loses aus dem Verfahren VOEK 149-24. Daher ist in den Vertragsunterlagen C-02, C-03.01 und C-04 noch ein Bezug auf die Lose.
Kennung des Verfahrens: e8917c96-8c0e-46c0-a3a4-6197f4b53bce
Interne Kennung: VOEK 149a-24
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bundespolizeiabteilung Molzbacher Straße 35
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Auf Grund des Zeichenmangels unter Punkt "zusätzliche Informationen" wird hier auf die Ausführungsbedingungen eingegangen. --- Ausführungsbedingungen: Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen (Ausführungsbedingungen i. S. d. § 128 Abs. 2 GWB) wie folgt: Zutritt: Den Beschäftigten der Auftragnehmerin ist der Zutritt zu der Liegenschaft bei allen Losen nur gegen Vorlage eines gültigen Personalausweises/Reisepasses gestattet. Bei Vorliegen der Voraussetzungen der §§ 1 Abs. 3, 23 Abs. 5 und 34 Abs. 1 Bundespolizeigesetz können Beschäftigte von Fremdfirmen polizeilich überprüft werden. Um eine rechtzeitige polizeiliche Überprüfung zu ermöglichen, haben Auf-tragnehmerinnen ihre Beschäftigten spätestens 2 Tage vor Auftragsausführung bei der die Liegenschaft nutzenden Bundespolizeidienststelle mit Vornamen, Namen und Geburtsdatum anzumelden. Die Bundespolizei kann Beschäftigte von Fremdfirmen, die sie nach Überprüfung als sicherheitsgefährdend für die Liegenschaft und die dort tätigen Bediensteten einstuft, vom Betreten der Liegenschaft ausschließen. Klimafreundliche Leistungen: In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das durch die Behandlung gewonnene Abfallgut, analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft, vorrangig stofflich (Recycling) verwertet wird. Angaben zum Nutzfahrzeug der AN: Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. Verschwiegenheit: Die Auftragnehmerin und die Auftraggeberin haben alle Informationen im Zusammenhang mit diesem Vertrag sowie Geschäftsgeheimnisse uneingeschränkt vertraulich zu behandeln und sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Geschäftsgeheimnisse sind insbesondere Kenntnisse über Verfahren und Geschäftsmethoden der Vertragsparteien, ihrer Unternehmen und Geschäftspartner in technischer, kaufmännischer und sonstiger Hinsicht, Kenntnisse über Daten und sonstige Informationen, die den Finanzstatus und die Mitarbeiterführung der Vertragsparteien und deren Unternehmen berühren, Informationen über die Einzelhei-ten aus Verkaufs-, Sanierungs- und sonstigen Geschäftshandlungen, soweit diese nicht allgemein bekannt sind. Die geltenden geheimhaltungsrelevanten Vorschriften und die Vorgaben im Informationsblatt - Meldung und Erkennung von IT-sicherheitsrelevanten Vorfällen und Datenschutzvorfällen (Anlage C-05) sind einzuhalten. Äußerungen jeder Art, insbesondere Berichte, Empfehlungen und Pressemitteilungen oder Teile davon, die sich auf den Vertrag und die Auftraggeberin beziehen, darf die Auftragnehmerin nur nach ausdrücklicher vorheriger schriftlich erteilter Einwilligung der Auftraggeberin Dritten zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtungen gelten nach der Beendigung des Vertrages fort. Die Auftragnehmerin hat ihr Personal zur Verschwiegenheit zu verpflichten und die Einhaltung dieser Pflicht sicherzustellen. Datenschutz: Soweit die Auftragnehmerin in Ausführung der vertraglichen Leistungspflichten personenbezogene Daten erlangt, ist sie verpflichtet, die Bestimmungen der europäischen Datenschutz-Grundverordnung, des Bundesdatenschutzgesetzes und der anwendbaren Datenschutzgesetze der Länder zu beachten. Die Auftragnehmerin ist mit der Speicherung ihrer persönlichen Daten zum Zweck der Vertragserfüllung einverstanden. Zum Umgang mit den von der Auftraggeberin während des Vertragsverhältnisses erhobenen Daten der Auftragnehmerin wird auf die Datenschutzerklärung der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben, abrufbar unter: www.bundesimmobilien.de/datenschutz verwiesen. Bei Weitergabe der Daten an dritte Personen ist die vorherige schriftliche Einwilligung der Auftraggeberin einzuholen. Ferner hat die Auftragnehmerin sicherzustellen, dass alle von ihr mit der Erfüllung des Vertrages betrauten Personen vor Aufnahme der Tätigkeit zur Beachtung der Datenschutzbestimmungen im Sinne dieser Regelung verpflichtet werden. Auf Verlangen ist der Auftraggeberin diese Verpflichtung auf den Datenschutz nachzuweisen.
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Entsorgungsdienstleistungen von gefährlichen Abfällen (flüssig/fest) in Hünfeld (Bundespolizeibteilung)
Beschreibung: Auftragsgegenstand ist die regelmäßige, fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung von gefährlichen Abfällen, die teilweise dem Gefahrgutrecht unterliegen, in zugelassenen Sammelbehältnissen und / oder z.T. auch mittels Straßentankwagen mit Absaugeinrichtung (sog Saugfahrzeuge) für die dienstlichen Nutzer in den Liegenschaften der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben. --- Die Leistung umfasst: - die Einrichtung und Bereitstellung von zugelassenen (sofern erforderlich gem. GefStoffV und / oder Teil 6 ADR), leeren Sammelbehältnissen zur aktiven Lagerung / Sammlung von gefährlichen Abfällen, wassergefährdenden Stoffen, Gefahrstoffen etc., - den regelmäßigen Austausch der Sammelbehältnisse und deren Wartung / Überprüfung, - die Sammlung aus Erdtanks / z. T. auch aus anderen Sammelbehältern mittels Saugfahrzeug, - die Be- / Entladung sowie die umfassende Beförderung im Sinne des § 2 (2) GGBefG in die zulässige Entsorgungsanlage, folglich - die Übernahme und die Erfüllung der gefahrgutrechtlichen Pflichten gem. GGVSEB (siehe Pflichtenaufstellung Anlage C-06), - die ordnungsgemäße Behandlung / Aufbereitung, insbesondere die stoffliche Aufbereitung der Altöle der Sammelkategorie I gem. AltölV nach dem Stand der Technik, - die fach- und umweltgerechte Entsorgung, insbesondere die vorrangige Verwertung gegenüber der Beseitigung, - die Nachweisdokumentation und Darlegung der vorgesehenen Entsorgungswege durch Vorlage der Entsorgungsnachweise (SEN / EN) und den Nachweis über die fachgerechte und ordnungsgemäße Entsorgung durch Vorlage der Begleit- und Übernahmescheine bzw. anderer bestätigter Verbleibsnachweise entsprechend der NachweisV sowie für die gefahrgutrechtliche Dokumentation von Transporten, - die Bereitstellung einer jährlichen Positiv- / Negativliste sowie einer Abfallbilanz (Mengenstatistik) und Führung des Betriebstagebuchs gem. § 5 EfbV --- Die Auftraggeberin legt größten Wert auf eine transparente und zuverlässige Auftragsausführung sowie auf die Einhaltung aller Gesetze und Vorschriften (Compliance) insbesondere der für diesen Auftrag relevanten Gesetzgebung in der jeweils gültigen Fassung, u.a. - das Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG), - die Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV), - die Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV), - die Altölverordnung (AltölV), - das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG), - die Entsorgungsfachbetriebeverordnung (EfbV), - die Nachweisverordnung (NachwV), - die Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB), - das Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR), - die Straßenverkehrsordnung (StVO), - das Mess- und Eichgesetz (MessEG), - das Umsatzsteuergesetz (UstG) sowie - die länderspezifischen Vorgaben der jeweiligen Bundesländer inklusive der Regelungen auf Ebene der zuständigen Kreisverwaltungen. Gemäß § 13 Bundes-Klimaschutzgesetz (KSG) haben die Träger öffentlicher Aufgaben bei Ihren Entscheidungen den Klimaschutz angemessen zu berücksichtigen. In Verbindung mit der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Beschaffung klimafreundlicher Leistungen (AVV Klima) fordert die Auftraggeberin, dass das Abfallgut - analog dem Grundgedanken einer Kreislaufwirtschaft - vorrangig stofflich (Recycling) oder thermisch verwertet wird. Die Beseitigung einzelner Abfallgüter muss ein Sonderfall sein. Darüber hinaus müssen die auf dem Gelände der Auftraggeberin eingesetzten Nutzfahrzeuge der Auftragnehmerin die Abgasnorm Euro VI erfüllen. --- Weitere Angaben sind dem Vertrag, den dazu beiliegenden Anlagen und dem Preisblatt zu entnehmen.
Interne Kennung: VOEK 149a-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 90500000 Dienstleistungen im Zusammenhang mit Siedlungs- und anderen Abfällen
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Die Laufzeit dieses Vertrages verlängert sich zweimalig um jeweils ein weiteres Jahr, sofern die Auftraggeberin der Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht mit einer Frist von sechs Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit in Textform widerspricht. Die Widerspruchsfrist für die Auftragnehmerin beträgt neun Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit. Der Widerspruch muss in Textform erfolgen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang des Widerspruchs bei der anderen Seite. Der Vertrag endet spätestens zum 31.12.2028, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Bundespolizeiabteilung Molzbacher Straße 35
Stadt: Hünfeld
Postleitzahl: 36088
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/03/2025
Enddatum der Laufzeit: 31/12/2026
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: ", "", "" oder " --- Mit Angebot sind folgende vollständig ausgefüllte Unterlagen einzureichen: 1. Angebotsschreiben (Anlage B-01) 2. Preisblatt (Anlage B-02) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen (Anlage B-03) 4. Grundlagen der Angebotskalkulation (Anlage B-04) -ABGABE ENTFÄLLT (gem. Antwort auf die erste Teilnehmerfrage) 5. Vordruck „Bietergemeinschaftserklärung“ (Anlage B-05) (falls einschlägig) 6. Compliance- und Verschwiegenheitserklärung (Anlage B-08) 7. Nachweis: Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb nach § 52 KrWG Zertifikat oder Permalink (Hinweis: Bei Angabe eines Permalinks z. B. über das Entsorgungsfachbetrieberegister der ZKS-Abfall entfällt die Zusendung) - Auf Anforderung der Vergabestelle sind einzureichen: 1. Vordruck „Erklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 1), und „Verpflichtungserklärung zu Unterauftragnehmern“ (Anlage B-06, Seite 2) 2. Vordruck „Erklärung zur Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 3), und „Verpflichtungserklärung Eignungsleihe“ (Anlage B-06, Seite 4) 3. Bieterauskunft mit Eigenerklärungen und Nachweise für alle weiteren Unternehmen bei Bietergemeinschaften, Unterauftragnehmern und bei Eignungsleihe 4. Nachweis der beruflichen Registrierung (Gewerbeanmeldung, Mitgliedsnachweis Handwerkskammer oder vergleichbar) 5. Nachweis der Betriebs-Haftpflichtversicherung 6. Nachweis der Qualifizierung für - Gefahrgutbeauftragter/-e gemäß den Vorgaben der GbV in der jeweils geltenden Fassung für die einzelnen Verkehrsträger (Nachweis: Gb-Schulungsbescheinigung der zuständigen IHK), - geschulte Fahrzeugführer gemäß Kap. 8.2 ADR - die am Gefahrguttransport beteiligten Personen (Schulungen und Unterweisungen gemäß Kap. 1.3 ADR) Aufbewahrung der Aufzeichnungen über die Unterweisung der Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen nach Abschnitt 1.3.3 ADR fünf Jahre ab ihrer Fertigung und Nachweis (§ 27 Abs. 5 GGVSEB), - beim Einsatz von Schadstoffmobilen zuständige Fachkraft (Nachweis zur Erfüllung der Voraussetzungen gem. Abs. 3.2 Ausnahme 20 Anlage zu § 1 Abs. 2 GGAV) --- Das am 08.04.2022 veröffentlichte 5. EU-Sanktionspaket im Zusammenhang mit dem Angriffskrieg Russlands auf die Ukraine hat unmittelbare Auswirkungen auf die Vergabe öffentlicher Aufträge und Konzessionen - z. T. auch außerhalb der EU-Vergaberichtlinien. Verboten sind demnach seit dem 09.04.2022 sowohl Auftragsvergaben an Unternehmen mit Bezug zu Russland im Sinne der EURichtlinie 833/2014 (Russland-Embargoverordnung) als auch eine Beteiligung solcher Unternehmen am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises, soweit auf diese zugezogenen Unternehmen mehr als 10% des Auftragswertes entfallen. Um die Einhaltung dieser Vorgaben prüfen zu können, sind vom Bieter bei Ziffer II.4 der Anlage B-03 „Bieterauskunft Eignungskriterien“ Erklärungen abzugeben und diese zusammen mit den Angebotsunterlagen vor Ablauf der Angebotsfrist über die e Vergabe Plattform einzureichen. --- Kann ein Bieter aus berechtigtem Grund geforderte Urkunden oder Bescheinigungen nicht beibringen, genügt die Vorlage anderer Dokumente, sofern sie ebenso geeignet sind, die Eignung des Bieters und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen zu belegen. Bei ausländischen Bietern genügen gleichwertige Bescheinigungen des Herkunftslandes. Werden solche Bescheinigungen in dem betreffenden Land nicht ausgestellt, können sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides statt gibt, kann diese durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden. Nicht in deutscher Sprache verfassten Dokumenten ist eine beglaubigte Übersetzung ins Deutsche beizufügen. Der Nachweis der Eignung/des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen kann ganz oder teilweise durch Präqualifikation erbracht werden. --- Im Preisblatt müssen alle Preise und sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten sein. Fehlende oder unzutreffende Preisangaben oder Änderungen und Ergänzungen führen grundsätzlich zum Ausschluss des Angebots. --- Vorgaben aus dem Mindestlohn- bzw. Arbeitnehmerentsendegesetz und Vorgaben aus für allgemeinverbindlich erklärten Tarifverträgen sind zwingend bei der Angebotskalkulation zu berücksichtigen. Ist das nicht der Fall, wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen. --- Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, deren Klärung für die Angebotsabgabe wesentlich sind, z. B., weil sie die Preisermittlung beeinflussen oder die Vergabeunterlagen unvollständig bzw. nicht für alle Bieter gleichermaßen verständlich sind, so hat der Bieter die Auftraggeberin unverzüglich und vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. --- Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt. --- Bei Inanspruchnahme von Kapazitäten anderer Unternehmen (Unterauftragnehmer, Eignungsleihe) sind diesen Unternehmen die Informationsquelle zur Datenschutzerklärung der Auftraggeberin „www.bundesimmobilien.de/datenschutz“ vor Angebotsabgabe durch den Bieter zu übermitteln. In gleicher Weise sind die Ansprechpersonen der Referenzgeber vom Bieter vorab zu informieren. --- Es gelangen nur vollständige und fristgerecht eingegangene Angebote in die Wertung. Die Nachforderung, Vervollständigung oder Korrektur von Unterlagen, Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen und Nachweisen richtet sich nach dem § 56 VgV. Hierbei setzt die Auftraggeberin eine angemessene Frist von mindestens drei Werktagen und übt ihr Ermessen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes aus. Einen Anspruch auf Nachforderung haben die Bieter nicht. ---- Angebote, die eines der Ausschlusskriterien des § 57 Abs. 1 VgV erfüllen, werden nicht gewertet. ---- Die Auftraggeberin prüft die Auskömmlichkeit der Angebote gem. § 60 VgV und verlangt vom Bieter Aufklärung, wenn der Preis oder die Kosten eines Angebots im Verhältnis zur Leistung ungewöhnlich niedrig sind. Bei weiterem Aufklärungsbedarf fordert die Auftraggeberin den Bieter unter Setzung einer angemessenen Frist von mindestens drei Werktagen auf, die Auskömmlichkeit des Angebots eingehend zu erläutern. Wenn der Bieter die Zweifel an der Auskömmlichkeit nicht oder nicht fristgerecht ausräumt, darf sein Angebot ausgeschlossen werden. --- Der Höchstwert für den Gesamtvertrag beträgt für alle Maßnahmen bei Erreichung der maximalen Laufzeit von vier Jahren 67.500 € netto. --- Anfragen zu den Vergabeunterlagen sind unter Verwendung des beigefügten Formblatts „FB Frage-Antwort“ ausschließlich über die e-Vergabe-Plattform (www.evergabe-online.de) einzureichen. Anfragen, die auf anderem Weg übermittelt werden, können nicht berücksichtigt werden. Anfragen sind bis spätestens am 05.12.2024 zu stellen, damit zusätzliche Informationen rechtzeitig vor Ablauf der Angebotsfrist erteilt werden können. Auskünfte werden den Teilnehmern in anonymisierter Form mitgeteilt. Telefonische Auskünfte werden nicht erteilt. Die Teilnehmer haben sich zudem selbstständig und regelmäßig bis zum Ablauf der Angebotsfrist über Änderungen der Vergabeunterlagen sowie die Beantwortung von Fragen durch die Vergabestelle zu informieren und diese im Rahmen ihrer Angebotserstellung zu berücksichtigen. Auf der e-Vergabe-Plattform registrierte Teilnehmer werden automatisch informiert. Eine Nichtberücksichtigung von Änderungen kann zum Ausschluss des Angebotes führen. --- Bei technischen Fragen zur e-Vergabe-Plattform wenden Sie sich bitte an e-Vergabe HelpDesk: Telefon: +49 (0) 22899 - 610 - 1234 E-Mail: ticket@bescha.bund.de Geschäftszeiten: Montag bis Donnerstag: 08:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 14:00 Uhr
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Als Wertungspreis pro Los wird die Summe der jährlichen Gesamtnettopreise einschließlich aller Preise für die Eventualpositionen laut Preisblatt gewertet.
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (dezimal, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: Es gelten die Regelungen der §§ 155 ff. GWB. Insbesondere ist § 160 Abs. 3 GWB zu beachten. Verstöße gegen das Vergaberecht, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen hervorgehen, müssen bis zum Ablauf der Angebotsfrist gerügt werden. Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens muss innerhalb einer Frist von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, eingereicht werden (vgl. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Keine geeigneten Angebote, Teilnahmeanträge oder Anträge im Anschluss an eine vorherige Bekanntmachung
Sonstige Begründung: -
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0000
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
Rahmenvereinbarung:
Neu geschätzter Wert der Rahmenvereinbarung: 103 217,82 EUR
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0000
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Auftrag
Datum des Vertragsabschlusses: 07/02/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote auf elektronischem Wege eingereicht
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 3181-0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die einen Offline-Zugang zu den Vergabeunterlagen bereitstellt
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Bundeskartellamt - Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: 022894990
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: PreZero Service Mitte-West GmbH & Co. KG
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: DE126183285
Stadt: Fulda
Postleitzahl: 36041
Land, Gliederung (NUTS): Fulda (DE732)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0000
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: dc538004-4214-4c4f-9223-53cf7f18a009 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/03/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 151688-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 47/2025
Datum der Veröffentlichung: 07/03/2025