1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Dienstleister Leistungsabrechnungen
Beschreibung: Beauftragung nach § 88 SGB X mit den nachfolgenden Leistungen: • Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 105 SGB XI sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V und • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V.
Kennung des Verfahrens: 612b8370-6f5a-4922-b74a-57ab80ed3367
Interne Kennung: BO-5688
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es ist beabsichtigt, den Auftrag nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zu vergeben an das Abrechnungszentrum Emmendingen, Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd (Körperschaft des öffentlichen Rechts), An der B3 Haus Nr. 6, 79312 Emmendingen. Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen. § 160 GWB lautet wie folgt: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2)Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit: 1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3)Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. §134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv - § 14 Abs.4 Nr. 2b) VgV; § 88 SGB X
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Dienstleister Leistungsabrechnungen
Beschreibung: Beauftragung nach § 88 SGB X mit den nachfolgenden Leistungen: • Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 105 SGB XI sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V und • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V.
Interne Kennung: [xxx ergänzen]
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 79210000 Rechnungslegung und -prüfung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 75000000 Dienstleistungen der öffentlichen Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Markgrafenstraße 22
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Organisation, die die Zahlung ausführt: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1,00 EUR
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die BIG direkt gesund beabsichtigt, das Abrechnungszentrum Emmendingen, Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd (Körperschaft des öffentlichen Rechts), An der B3 Haus Nr. 6, 79312 Emmendingen im Rahmen einer Beauftragung nach § 88 SGB X mit den nachfolgenden Leistungen zu beauftragen: • Annahme, Aufbereitung, Prüfung und Zahlungsvorbereitung aller Rechnungen und rechnungsbegründenden Unterlagen einschließlich der maschinellen Abrechnungsdaten der Sonstigen Leistungserbringer nach § 301 und § 302 Sozialgesetzbuch V (SGB V) und § 105 SGB XI sowie die Datenannahme von besonderen Versorgungsformen nach § 295 Abs. 1b SGB V in Verbindung mit § 140a SGB V und Institutsambulanzen nach § 120 Abs. 3 Satz 4 SGB V, • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragsärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V und • Annahme, Aufbereitung und Archivierung der Einzelfallnachweise der vertragszahnärztlichen Versorgung nach § 295 SGB V. Hierzu ist sie aus den nachfolgenden Gründen ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union berechtigt. Die Beauftragung ist rein öffentlich-rechtlicher Natur, da sowohl sein Vertragsgegenstand dem öffentlichen Recht angehört als auch die Befugnis zu seiner Wahrnehmung sich aus öffentlich-rechtlichen Vorschriften ergibt. Durch die Beauftragung des Abrechnungszentrums Emmendingen als Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd, bei dem es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts handelt, verlässt der Auftrag die staatliche Sphäre der Sozialversicherungsträger nicht. Die Zusammenarbeit von Leistungsträgern und ihren Verbänden untereinander zur Erfüllung ihrer Aufgaben ist im SGB V (§ 4 Abs. 3) sowie im SGB X (§ 86) ausdrücklich vorgesehen. Darüber hinaus ist das Abrechnungszentrum Emmendingen für die BIG direkt gesund bereits derzeitiger Dienstleister für die Abrechnungsprüfung im Bereich des SGB XI (Pflegeversicherung). Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 30.08.2023 – B 3 A 1/22 R) dürfen die Pflegekassen als Sozialversicherungsträger Leistungen aus dem Bereich der Abrechnungsprüfung nach dem SGB XI mangels gesetzlicher Grundlage nicht an privatrechtliche externe Dritte auslagern. Die Beauftragung eines privatrechtlichen Dritten, der nicht - wie das Abrechnungszentrum Emmendingen - aus der Sphäre der Sozialversicherungsträger stammt, ist daher rechtlich ausgeschlossen und nicht zulässig. Die BIG direkt beabsichtigt aber, die Abrechnungsleistungen sowohl im Bereich des SGB V als auch des SGB XI von einem Dienstleister erbringen zu lassen und darf hierbei nach § 97 Abs. 4 Satz 3 GWB von einer entsprechenden Losbildung / Aufteilung des Gesamtauftrags auch absehen. Denn bei prognostischer und auf den Vertragszeitraum bezogener Sicht und Abwägung der für und gegen eine Aufteilung des Auftrags sprechenden Gesichtspunkte überwiegen die auftraggeberseitigen Vorteile gegenüber dem Aspekt des Mittelstandschutzes deutlich und erfordern eine Gesamtvergabe. Der doppelte oder sogar mehrfache Aufwand, der mit der Beauftragung mehrerer Dienstleister im Bereich der Abrechnungsprüfung einhergeht, geht über den Aufwand und die Erschwernisse, die mit der Aufteilung eines Gesamtauftrags typischerweise einhergehen, weit hinaus. Da im Bereich der Abrechnungsprüfung nach dem SGB XI aus den dargestellten Gründen allerdings nur das Abrechnungszentrum Emmendingen beauftragt werden darf, scheidet eine Beauftragung eines anderen Dienstleisters auch für die Abrechnungsprüfung nach dem SGB V aus. Darüber hinaus besteht für das Abrechnungszentrum Emmendingen ein Alleinstellungsmerkmal i.S.d. § 14 Abs. 4 Nr. 2b) VgV. Das Abrechnungszentrum Emmendingen erbringt für die BIG direkt gesund wie dargestellt bereits derzeit Leistungen der Abrechnungsprüfung aus dem Bereich der Pflegeversicherung nach dem SGB XI. Es bestehen aber wesentliche Überschneidungen bei der Abrechnungsprüfung im Bereich des SGB V (Gegenstand der beabsichtigten Auftragsvergabe) und im Bereich des SGB XI, die es notwendig machen, dass beide Abrechnungsprüfungen von demselben Dienstleister durchgeführt werden. Insbesondere gibt es Schnittstellen in der Abrechnungsprüfung der Abrechnungen der Pflegeversicherung nach dem SGB XI und der Häuslichen Krankenpflege nach dem SGB V. Hier ist vorgesehen, dass beispielsweise „konkurrierende“ Leistungen, nicht vollumfänglich sowohl in der Pflegeversicherung als auch in der Häuslichen Krankenpflege, abgerechnet werden dürfen. Damit soll beispielsweise ausgeschlossen werden, dass bei gleichzeitiger Erbringung von Leistungen nach SGB V und SGB XI durch den gleichen Leistungserbringer der vertraglich vereinbarte Preis für die volle Wegepauschale abgerechnet wird, falls der Vertrag einen Preis für die hälftige Wegepauschale vorsieht. Diese Auffälligkeiten können innerhalb der Abrechnungsprüfung nur identifiziert werden, wenn ein Dienstleister mit der Abrechnungsprüfung beider Bereiche beauftragt ist, weil er nur dann auf den vollumfänglichen Datenbestand zugreifen kann. Diese Abrechnungsprüfung kann daher nur das Abrechnungszentrum Emmendingen für die BIG direkt gesund erbringen und es gibt keine vernünftige Alternative oder Ersatzlösung i.S.v. Art. 32 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 lit b) Satz 2 RL 2014/24/EU (§ 14 Abs. 6 VGV). Der Vertrag wird nicht vor Ablauf von 10 Tagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung abgeschlossen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: BundesInnungskrankenkasse Gesundheit, kurz: BIG direkt gesund (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Registrierungsnummer: Leitweg-ID 992-80035-45
Abteilung: Vergabestelle
Postanschrift: Markgrafenstr. 22
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabestelle
Telefon: 023155570
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die den Auftrag unterzeichnet
Organisation, aus deren Mitteln der Auftrag bezahlt wird
Organisation, die die Zahlung ausführt
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: DE45128745
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228 94990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Abrechnungszentrum Emmendingen, Eigenbetrieb des BKK Landesverbandes Süd (Körperschaft des öffentlichen Rechts)
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: 107436557 IK
Postanschrift: An der B3 Haus Nr. 6
Stadt: Emmendingen
Postleitzahl: 79312
Land, Gliederung (NUTS): Emmendingen (DE133)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: fb1c49ee-47f6-40f4-82f4-ae96dfd8cc8a - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 04/03/2025 11:01:25 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 143948-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 45/2025
Datum der Veröffentlichung: 05/03/2025