5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 50232100 Wartung von Straßenbeleuchtungen
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/07/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/09/2028
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Unternehmensdarstellung: Die Darstellung des Bieterunternehmens beziehungsweise des Mitglieds der Bietergemeinschaft muss Ausführungen zu dessen Standorten, Leistungsportfolios, sowie zur Größe beinhalten und es müssen – sofern zutreffend – Angaben zur Konzernstruktur eingereicht werden. Die Unternehmensdarstellung ist dem Formblatt 1 als Anlage beizulegen.
Kriterium: Eintragung in das Handelsregister
Beschreibung: Berufs- und Handelsregisterauszug, Erklärungen und Bescheinigungen (Formblatt 4): Der Bieter hat den Nachweis der Eintragung im Handelsregister und/oder Berufsregister des Staates, in dem der Bieter niedergelassen ist, einzureichen. Ein Registerauszug muss zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist inhaltlich aktuell und darf zeitlich nicht älter als sechs Monate sein. Für Deutschland maßgebliche Register sind: das „Handelsregister“, die „Handwerksrolle“ und bei Dienstleistungsaufträgen das „Vereinsregister“, das „Partnerschaftsregister“ und die „Mitgliederverzeichnisse der Berufskammern der Länder“; für die übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union können die in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28. März 2014 aufgelisteten Dokumente des jeweiligen Sitzstaates entsprechend als Nachweis eingereicht werden. Sofern der Bieter keinen Registerauszug vorlegen kann, ist die in Formblatt 5 geforderte alternative Erklärung abzugeben.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Bankerklärung: Es ist eine Erklärung der Hausbank des Bewerbers vorzulegen, die bestätigt, dass die finanziellen Verhältnisse des Bewerbers geordnet sind und er über die erforderlichen finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag auszuführen. Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist jeweils nicht älter als sechs Monate sein.
Kriterium: Berufliche Risikohaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es ist der Nachweis einer Haftpflichtversicherung für die aus der gewerblichen Tätigkeit des Bewerbers resultierenden Haftpflichtgefahren für Sach-, Personen- und Vermögensschäden durch eine gültige Versicherungsbestätigung zu erbringen. Die Versicherung muss die Deckung der vorgenannten Gefahren in angemessener Höhe umfassen.
Kriterium: Spezifischer Jahresumsatz
Beschreibung: Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte/wirtschaftliche Kennzahlen: Es sind Jahresabschlüsse einschließlich Anhänge, Wirtschaftsprüferfreigaben, Lageberichte und Kommentare, falls deren Veröffentlichung in dem Land, in dem der Bieter zugelassen ist, gesetzlich vorgeschrieben ist, für die Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 oder – sofern für das letzte geforderte Geschäftsjahr noch nicht vorliegend – die letzten drei vorliegenden Jahresabschlüsse, vorzulegen. Falls die Veröffentlichung von Jahresabschlüssen nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, haben die Bieter ihre Geschäftsberichte für die genannten drei letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre vorzulegen. Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die Vorlage eines oder mehrerer Jahresabschlüsse/Geschäftsberichte nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. In jedem Fall müssen die Bieter Angaben zum Umsatz, zum spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des hier zu vergebenden Auftrags, zum Jahresüberschuss, zur Verwendung des Jahresüberschusses, zum Eigenkapital und zur Bilanzsumme für die drei Geschäftsjahre 2021, 2022, 2023 machen. Falls ein Bieter erst seit einem Zeitpunkt besteht, der die vollständige Angabe nicht zulässt, sind die entsprechenden Angaben für die Geschäftsjahre seit der Gründung zu tätigen. Es ist in diesem Fall unter Angabe des Gründungszeitpunkts zu erklären, dass der Bieter erst nach dem betreffenden Zeitpunkt eines geforderten Nachweises gegründet worden ist. Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz des Bieters muss pro Jahr mindestens 500.000 Euro betragen. Hinweise: Die einzureichenden Unterlagen und Angaben müssen eine Prognose ermöglichen, ob der Bieter wirtschaftlich und finanziell hinreichend geeignet ist, den Auftrag über die gesamte Vertragslaufzeit zu erbringen.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Maßnahmen zur Selbstreinigung und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit, Vergabesperre: Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat der Bieter die in Formblatt 7 geforderten Nachweise und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen. Eigenerklärungen: Die Bieter haben die in Formblatt 7 enthaltenen Erklärungen wahrheitsgemäß abzugeben. Selbstreinigung gemäß § 125 GWB und Wiederherstellung der Zuverlässigkeit Liegt ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird ein Bieter nicht ausgeschlossen, wenn nachweislich Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB durchgeführt wurden. Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 19 Abs. 1 i. V. m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 21 Abs. 1 i. V. m. § 23 AEntG und § 124 Abs. 2 GWB i. V. m. § 98c Abs. 1 Satz 1 AufenthG wird das Unternehmen nicht ausgeschlossen, wenn es die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachweist. Die Darstellung und der Nachweis der Selbstreinigungsmaßnahme ist mittels gesonderter Anlage des jeweiligen Unterzeichners zu Formblatt 7 vorzunehmen und ggf. weitere Nachweis beizufügen. Der Auftraggeber kann in komplexen Fällen verlangen, dass die Darstellung der Selbstreinigungsmaßnahmen durch ein Rechtsgutachten eines Rechtsanwalts zu ergänzen ist, welches die Selbstreinigungsmaßnahmen als hinreichend im Sinne der gesetzlichen Anforderungen bestätigt. Das Gutachten entbindet den Auftraggeber nicht von einer eigenen Prüfung und Bewertung der Selbstreinigungsmaßnahmen. Der Auftraggeber kann im eigenen Ermessen und unter Setzung von Ausschlussfristen weitere Unterlagen, Informationen und Nachweise anfordern, die er zur Beurteilung der Sach- und Rechtslage für erforderlich hält. Ungeachtet dessen müssen die Darstellung und der Nachweis vollständig sein.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Eigenerklärung Verordnung (EU) 2022/576: Aufgrund der Vorgaben der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 08.04.2022 zur Änderung der Verordnung (EU) 833/2014 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren ist es verboten einen öffentlichen Auftrag an ein Unternehmen zu vergeben, was von den Sanktionen der Verordnung erfasst ist. Verboten ist ebenfalls die Einbeziehung von Unterauftragnehmern, Eignungsverleihern und Lieferanten in die Leistungserbringung, wenn diese unter die Sanktionen fallen. Vor dem Hintergrund der geltenden Sanktionen haben alle Bieter die Erklärungen des Formblattes 16 wahrheitsgemäß abzugeben und entsprechend zu unterzeichnen. Anträge, die das Formblatt 16 nicht oder nicht vollständig unterzeichnet beinhalten, werden vom Verfahren ausgeschlossen. Hinweise: Der Auftraggeber weist darauf hin, dass der Bieter ebenfalls sämtliche künftigen Lieferanten und Unterauftragnehmer einschließlich Eignungsverleiher dahingehend zu überprüfen hat, ob jeweils ein Verstoß gegen die Sanktionen vorliegt. Eine entsprechende Erklärung, dass dies nicht der Fall ist und somit eingehalten wird, ist mit der Abgabe des Formblattes 16 abzugeben. Zu beachten ist zudem, dass die vom Bieter für die Auftragserbringung geplanten Unterauftragnehmer das Formblatt 16 mit der Angebotsabgabe ebenfalls zu unterzeichnen haben. Der Auftraggeber weist ferner darauf, dass er sich die Abforderung weitergehender Nachweise vorbehält, sofern – unabhängig vom unterzeichneten Formblatt – der Verdacht besteht, dass ein Verstoß gegen die Sanktion aufseiten des Bieters und/oder etwaiger Unterauftragnehmer, Eignungsverleiher oder Lieferanten besteht.
Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter: Ein Bieter kann sich, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit der Fähigkeiten Dritter bedienen (Eignungsleihe), ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Allgemeine Bedingungen zur Eignungsleihe: Jeder Eignungsverleiher muss das Formblatt 3 ausfüllen und unterzeichnen; es ist mit dem Angebot des Bieters einzureichen. Jeder Eignungsverleiher hat zudem das Formblatt 1, das Formblatt 7 das Formblatt 8 und das Formblatt 16 auszufüllen und zu unterzeichnen. Zudem ist das Formblatt 4 zu unterzeichnen. Die Formblätter sind als Anlage zu Formblatt 3 einzureichen. Leihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit: Im Falle der Leihe der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit ist diese nach Maßgabe der Anforderungen in der EU-Auftragsbekanntmachung bzw. der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in jenem Umfang vom Eignungsverleiher nachzuweisen, wie sich der Bieter darauf beruft. Hierzu ist entsprechend das Formblatt 6 zu verwenden. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. In Formblatt 3 ist daher eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers enthalten. Leihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit: Im Falle der Leihe der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist diese nach Maßgabe der Anforderungen in der EU-Auftragsbekanntmachung bzw. in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes in jenem Umfang vom Eignungsverleiher nachzuweisen, wie sich der Bieter darauf beruft. Hierzu ist entsprechend das Formblatt 5 zu verwenden und als Anlage zu Formblatt 3 einzureichen. Ein Bieter kann im Hinblick auf Nachweise für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese sich verpflichten, gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung entsprechend des Umfangs der Eignungsleihe zu haften. In Formblatt 3 ist daher eine entsprechende Verpflichtungserklärung des Eignungsverleihers enthalten. Überprüfung durch den Auftraggeber: Der Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob der Eignungsverleiher, dessen Kapazitäten der Bieter für die Erfüllung von Eignungskriterien in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/03/2025 23:59:00 (UTC+1)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 11:00:00 (UTC+2)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 46 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Prüfung Prüfung der Angebote; Nachforderung von Unterlagen erfolgt gemäß § 56 VgV
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Rahmenvereinbarung ohne erneuten Aufruf zum Wettbewerb
Höchstzahl der teilnehmenden Personen: 1
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Stromnetz Berlin GmbH