1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: TK - Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: KKH - Kaufmännische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: hkk - Handelskrankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Generika-Ersatzkassen 24
Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.01.2026 - 31.12.2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 209 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Kennung des Verfahrens: 3d30a62c-19b4-466d-b2a0-de5354eb98cd
Interne Kennung: BV: 1004511
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
2.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 200 000 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YM55463
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Deutsches Recht (GWB, VgV)
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften:
Korruption:
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung:
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs:
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen:
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung:
Betrugsbekämpfung:
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels:
Zahlungsunfähigkeit:
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen:
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter:
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.:
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren:
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens:
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit:
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen:
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen:
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge:
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit:
Entrichtung von Steuern:
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten:
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: 101 - DAK / KKH - Acarbose - A10BF01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 101
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: 102 - DAK / KKH - Alfacalcidol - A11CC03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 102
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: 103 - DAK / KKH - Xipamid - C03BA10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 103
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: 104 - DAK / KKH - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 104
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: 105 - DAK / KKH - Nitrendipin - C08CA08
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 105
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: 106 - DAK / KKH - Aciclovir - D06BB03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 106
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: 107 - DAK / KKH - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 107
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: 108 - DAK / KKH - Mometason - D07AC13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 108
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: 109 - DAK / KKH - Tacrolimus - D11AH01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 109
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: 110 - DAK / KKH - Tibolon - G03CX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 110
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: 111 - DAK / KKH - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 111
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: 112 - DAK / KKH - Ritonavir - J05AE03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 112
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0013
Titel: 113 - DAK / KKH - Acemetacin - M01AB11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 113
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0014
Titel: 114 - DAK / KKH - Piroxicam - M01AC01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 114
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0015
Titel: 115 - DAK / KKH - Meloxicam - M01AC06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 115
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0016
Titel: 116 - DAK / KKH - Codein und Paracetamol - N02AJ06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 116
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0017
Titel: 117 - DAK / KKH - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 117
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0018
Titel: 118 - DAK / KKH - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 118
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0019
Titel: 119 - DAK / KKH - Tolcapon - N04BX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 119
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0020
Titel: 120 - DAK / KKH - Diazepam - N05BA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 120
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0021
Titel: 121 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (DOS)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 121
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0022
Titel: 122 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (IHP)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 122
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0023
Titel: 123 - DAK / KKH - Theophyllin - R03DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 123
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0024
Titel: 124 - DAK / KKH - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 124
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0025
Titel: 125 - DAK / KKH - Ketorolac - S01BC05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 125
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0026
Titel: 126 - DAK / KKH - Loperamid - A07DA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 126
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0027
Titel: 127 - DAK / KKH - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 127
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0028
Titel: 128 - DAK / KKH - Indapamid - C03BA11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 128
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0029
Titel: 129 - DAK / KKH - Propranolol - C07AA05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 129
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0030
Titel: 130 - DAK / KKH - Betamethason - D07AC01 (CRE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 130
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0031
Titel: 131 - DAK / KKH - Diclofenac - D11AX18
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 131
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0032
Titel: 132 - DAK / KKH - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 132
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0033
Titel: 133 - DAK / KKH - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 133
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0034
Titel: 134 - DAK / KKH - Propiverin - G04BD06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 134
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0035
Titel: 135 - DAK / KKH - Bosutinib - L01EA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 135
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0036
Titel: 136 - DAK / KKH - Hydroxycarbamid - L01XX05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 136
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0037
Titel: 137 - DAK / KKH - Pomalidomid - L04AX06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 137
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0038
Titel: 138 - DAK / KKH - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 138
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0039
Titel: 139 - DAK / KKH - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 139
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0040
Titel: 140 - DAK / KKH - Alprazolam - N05BA12
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 140
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0041
Titel: 141 - DAK / KKH - Hydroxychloroquin - P01BA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 141
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0042
Titel: 142 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (SUV)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 142
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0043
Titel: 143 - DAK / KKH - Tiotropiumbromid - R03BB04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 143
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0044
Titel: 144 - DAK / KKH - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 144
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0045
Titel: 145 - DAK / KKH - Travoprost - S01EE04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 145
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0046
Titel: 146 - DAK / KKH - Flecainid - C01BC04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 146
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0047
Titel: 147 - DAK / KKH - Ambrisentan - C02KX02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 147
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0048
Titel: 148 - DAK / KKH - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 148
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0049
Titel: 149 - DAK / KKH - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 149
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0050
Titel: 150 - DAK / KKH - Valsartan - C09CA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 150
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0051
Titel: 151 - DAK / KKH - Candesartan - C09CA06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 151
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0052
Titel: 152 - DAK / KKH - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 152
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0053
Titel: 153 - DAK / KKH - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 153
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0054
Titel: 154 - DAK / KKH - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 154
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0055
Titel: 155 - DAK / KKH - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 155
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0056
Titel: 156 - DAK / KKH - Darunavir - J05AE10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 156
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0057
Titel: 157 - DAK / KKH - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 157
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0058
Titel: 158 - DAK / KKH - Anagrelid - L01XX35
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 158
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0059
Titel: 159 - DAK / KKH - Fulvestrant - L02BA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 159
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0060
Titel: 160 - DAK / KKH - Abirateron - L02BX03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 160
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0061
Titel: 161 - DAK / KKH - Teriflunomid - L04AK02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 161
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0062
Titel: 162 - DAK / KKH - Oxcarbazepin - N03AF02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 162
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0063
Titel: 163 - DAK / KKH - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 163
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0064
Titel: 164 - DAK / KKH - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 164
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0065
Titel: 165 - DAK / KKH - Ropinirol - N04BC04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 165
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0066
Titel: 166 - DAK / KKH - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 166
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0067
Titel: 167 - DAK / KKH - Quetiapin - N05AH04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 167
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0068
Titel: 168 - DAK / KKH - Agomelatin - N06AX22
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 168
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0069
Titel: 169 - DAK / KKH - Galantamin - N06DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 169
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0070
Titel: 170 - DAK / KKH - Cetirizin - R06AE07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 170
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0071
Titel: 201 - TK / hkk / HEK - Acarbose - A10BF01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 201
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0072
Titel: 202 - TK / hkk / HEK - Alfacalcidol - A11CC03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 202
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0073
Titel: 203 - TK / hkk / HEK - Xipamid - C03BA10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 203
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0074
Titel: 204 - TK / hkk / HEK - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 204
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0075
Titel: 205 - TK / hkk / HEK - Nitrendipin - C08CA08
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 205
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0076
Titel: 206 - TK / hkk / HEK - Aciclovir - D06BB03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 206
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0077
Titel: 207 - TK / hkk / HEK - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 207
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0078
Titel: 208 - TK / hkk / HEK - Mometason - D07AC13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 208
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0079
Titel: 209 - TK / hkk / HEK - Tacrolimus - D11AH01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 209
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0080
Titel: 210 - TK / hkk / HEK - Tibolon - G03CX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 210
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0081
Titel: 211 - TK / hkk / HEK - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 211
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0082
Titel: 212 - TK / hkk / HEK - Ritonavir - J05AE03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 212
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0083
Titel: 213 - TK / hkk / HEK - Acemetacin - M01AB11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 213
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0084
Titel: 214 - TK / hkk / HEK - Piroxicam - M01AC01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 214
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0085
Titel: 215 - TK / hkk / HEK - Meloxicam - M01AC06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 215
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0086
Titel: 216 - TK / hkk / HEK - Codein und Paracetamol - N02AJ06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 216
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0087
Titel: 217 - TK / hkk / HEK - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 217
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0088
Titel: 218 - TK / hkk / HEK - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 218
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0089
Titel: 219 - TK / hkk / HEK - Tolcapon - N04BX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 219
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0090
Titel: 220 - TK / hkk / HEK - Diazepam - N05BA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 220
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0091
Titel: 221 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (DOS)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 221
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0092
Titel: 222 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (IHP)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 222
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0093
Titel: 223 - TK / hkk / HEK - Theophyllin - R03DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 223
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0094
Titel: 224 - TK / hkk / HEK - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 224
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0095
Titel: 225 - TK / hkk / HEK - Ketorolac - S01BC05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 225
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0096
Titel: 226 - TK / hkk / HEK - Loperamid - A07DA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 226
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0097
Titel: 227 - TK / hkk / HEK - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 227
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0098
Titel: 228 - TK / hkk / HEK - Indapamid - C03BA11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 228
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0099
Titel: 229 - TK / hkk / HEK - Propranolol - C07AA05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 229
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0100
Titel: 230 - TK / hkk / HEK - Betamethason - D07AC01 (CRE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 230
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0101
Titel: 231 - TK / hkk / HEK - Diclofenac - D11AX18
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 231
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0102
Titel: 232 - TK / hkk / HEK - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 232
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0103
Titel: 233 - TK / hkk / HEK - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 233
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0104
Titel: 234 - TK / hkk / HEK - Propiverin - G04BD06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 234
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0105
Titel: 235 - TK / hkk / HEK - Bosutinib - L01EA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 235
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0106
Titel: 236 - TK / hkk / HEK - Hydroxycarbamid - L01XX05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 236
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0107
Titel: 237 - TK / hkk / HEK - Pomalidomid - L04AX06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 237
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0108
Titel: 238 - TK / hkk / HEK - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 238
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0109
Titel: 239 - TK / hkk / HEK - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 239
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0110
Titel: 240 - TK / hkk / HEK - Alprazolam - N05BA12
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 240
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0111
Titel: 241 - TK / hkk / HEK - Hydroxychloroquin - P01BA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 241
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0112
Titel: 242 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (SUV)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 242
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0113
Titel: 243 - TK / hkk / HEK - Tiotropiumbromid - R03BB04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 243
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0114
Titel: 244 - TK / hkk / HEK - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 244
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0115
Titel: 245 - TK / hkk / HEK - Travoprost - S01EE04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 245
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0116
Titel: 246 - TK / hkk / HEK - Flecainid - C01BC04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 246
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0117
Titel: 247 - TK / hkk / HEK - Ambrisentan - C02KX02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 247
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0118
Titel: 248 - TK / hkk / HEK - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 248
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0119
Titel: 249 - TK / hkk / HEK - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 249
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0120
Titel: 250 - TK / hkk / HEK - Valsartan - C09CA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 250
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0121
Titel: 251 - TK / hkk / HEK - Candesartan - C09CA06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 251
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0122
Titel: 252 - TK / hkk / HEK - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 252
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0123
Titel: 253 - TK / hkk / HEK - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 253
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0124
Titel: 254 - TK / hkk / HEK - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 254
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0125
Titel: 255 - TK / hkk / HEK - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 255
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0126
Titel: 256 - TK / hkk / HEK - Darunavir - J05AE10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 256
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0127
Titel: 257 - TK / hkk / HEK - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 257
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0128
Titel: 258 - TK / hkk / HEK - Anagrelid - L01XX35
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 258
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0129
Titel: 259 - TK / hkk / HEK - Fulvestrant - L02BA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 259
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0130
Titel: 260 - TK / hkk / HEK - Abirateron - L02BX03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 260
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0131
Titel: 261 - TK / hkk / HEK - Teriflunomid - L04AK02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 261
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0132
Titel: 262 - TK / hkk / HEK - Oxcarbazepin - N03AF02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 262
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0133
Titel: 263 - TK / hkk / HEK - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 263
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0134
Titel: 264 - TK / hkk / HEK - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 264
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0135
Titel: 265 - TK / hkk / HEK - Ropinirol - N04BC04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 265
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0136
Titel: 266 - TK / hkk / HEK - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 266
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0137
Titel: 267 - TK / hkk / HEK - Quetiapin - N05AH04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 267
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0138
Titel: 268 - TK / hkk / HEK - Agomelatin - N06AX22
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 268
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0139
Titel: 269 - TK / hkk / HEK - Galantamin - N06DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 269
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0140
Titel: 270 - TK / hkk / HEK - Cetirizin - R06AE07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 270
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0141
Titel: 301 - BARMER - Acarbose - A10BF01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 301
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0142
Titel: 302 - BARMER - Alfacalcidol - A11CC03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 302
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0143
Titel: 303 - BARMER - Xipamid - C03BA10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 303
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0144
Titel: 304 - BARMER - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 304
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0145
Titel: 305 - BARMER - Nitrendipin - C08CA08
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 305
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0146
Titel: 306 - BARMER - Aciclovir - D06BB03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 306
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0147
Titel: 307 - BARMER - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 307
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0148
Titel: 308 - BARMER - Mometason - D07AC13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 308
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0149
Titel: 309 - BARMER - Tacrolimus - D11AH01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 309
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0150
Titel: 310 - BARMER - Tibolon - G03CX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 310
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0151
Titel: 311 - BARMER - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 311
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0152
Titel: 312 - BARMER - Ritonavir - J05AE03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 312
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0153
Titel: 313 - BARMER - Acemetacin - M01AB11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 313
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0154
Titel: 314 - BARMER - Piroxicam - M01AC01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 314
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0155
Titel: 315 - BARMER - Meloxicam - M01AC06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 315
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0156
Titel: 316 - BARMER - Codein und Paracetamol - N02AJ06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 316
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0157
Titel: 317 - BARMER - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 317
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0158
Titel: 318 - BARMER - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 318
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0159
Titel: 319 - BARMER - Tolcapon - N04BX01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 319
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0160
Titel: 320 - BARMER - Diazepam - N05BA01
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 320
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0161
Titel: 321 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (DOS)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 321
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0162
Titel: 322 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (IHP)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 322
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0163
Titel: 323 - BARMER - Theophyllin - R03DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 323
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0164
Titel: 324 - BARMER - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 324
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0165
Titel: 325 - BARMER - Ketorolac - S01BC05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 325
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 1 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0166
Titel: 326 - BARMER - Loperamid - A07DA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 326
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0167
Titel: 327 - BARMER - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 327
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0168
Titel: 328 - BARMER - Indapamid - C03BA11
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 328
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0169
Titel: 329 - BARMER - Propranolol - C07AA05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 329
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0170
Titel: 330 - BARMER - Betamethason - D07AC01 (CRE)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 330
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0171
Titel: 331 - BARMER - Diclofenac - D11AX18
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 331
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0172
Titel: 332 - BARMER - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 332
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0173
Titel: 333 - BARMER - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 333
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0174
Titel: 334 - BARMER - Propiverin - G04BD06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 334
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0175
Titel: 335 - BARMER - Bosutinib - L01EA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 335
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0176
Titel: 336 - BARMER - Hydroxycarbamid - L01XX05
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 336
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0177
Titel: 337 - BARMER - Pomalidomid - L04AX06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 337
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0178
Titel: 338 - BARMER - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 338
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0179
Titel: 339 - BARMER - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 339
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0180
Titel: 340 - BARMER - Alprazolam - N05BA12
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 340
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0181
Titel: 341 - BARMER - Hydroxychloroquin - P01BA02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 341
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0182
Titel: 342 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (SUV)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 342
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0183
Titel: 343 - BARMER - Tiotropiumbromid - R03BB04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 343
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0184
Titel: 344 - BARMER - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 344
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0185
Titel: 345 - BARMER - Travoprost - S01EE04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 345
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 2 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0186
Titel: 346 - BARMER - Flecainid - C01BC04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 346
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0187
Titel: 347 - BARMER - Ambrisentan - C02KX02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 347
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0188
Titel: 348 - BARMER - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 348
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0189
Titel: 349 - BARMER - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 349
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0190
Titel: 350 - BARMER - Valsartan - C09CA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 350
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0191
Titel: 351 - BARMER - Candesartan - C09CA06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 351
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0192
Titel: 352 - BARMER - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 352
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0193
Titel: 353 - BARMER - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 353
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0194
Titel: 354 - BARMER - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 354
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0195
Titel: 355 - BARMER - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 355
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0196
Titel: 356 - BARMER - Darunavir - J05AE10
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 356
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0197
Titel: 357 - BARMER - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 357
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0198
Titel: 358 - BARMER - Anagrelid - L01XX35
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 358
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0199
Titel: 359 - BARMER - Fulvestrant - L02BA03
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 359
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0200
Titel: 360 - entfällt
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 360
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0201
Titel: 361 - BARMER - Teriflunomid - L04AK02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 361
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0202
Titel: 362 - BARMER - Oxcarbazepin - N03AF02
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 362
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0203
Titel: 363 - BARMER - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 363
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0204
Titel: 364 - BARMER - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 364
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0205
Titel: 365 - BARMER - Ropinirol - N04BC04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 365
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0206
Titel: 366 - BARMER - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 366
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0207
Titel: 367 - BARMER - Quetiapin - N05AH04 (RET)
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 367
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0208
Titel: 368 - BARMER - Agomelatin - N06AX22
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 368
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0209
Titel: 369 - BARMER - Galantamin - N06DA04
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 369
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0210
Titel: 370 - BARMER - Cetirizin - R06AE07
Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
Interne Kennung: 370
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
5.1.2.
Erfüllungsort
Land: Deutschland
Ort im betreffenden Land
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 24 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
5.1.5.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Eigenerklärungen
Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: 3 Partnermodell
Beschreibung: 100% Preis
Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
Zuschlagskriterium — Zahl: 1
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
Registrierungsnummer: DE48698890
Postanschrift: Nagelsweg 27-31
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Einkauf und Vergabe - 0013 10
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: TK - Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: DE15027365
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: KKH - Kaufmännische Krankenkasse
Registrierungsnummer: DE29137937
Stadt: Hannover
Postleitzahl: 30625
Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
Land: Deutschland
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
Registrierungsnummer: DE15031806
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22041
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: hkk - Handelskrankenkasse
Registrierungsnummer: DE20013461
Stadt: Bremen
Postleitzahl: 28195
Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
Land: Deutschland
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: BARMER
Registrierungsnummer: DE42938966
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10837
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 402364855-1709
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0007
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92.
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Rollen dieser Organisation:
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0008
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: 991-02380-92
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894-990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0009
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f553afe5-313f-45f3-9257-952229dbf65d - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 07:39:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141954-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025