1. Beschaffer
   
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: TK - Techniker Krankenkasse
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: KKH - Kaufmännische Krankenkasse
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: hkk - Handelskrankenkasse
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    
     1.1. 
    
    
     Beschaffer
    
    
     Offizielle Bezeichnung: BARMER
    
    
    
     Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
    
    
     Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
    
    
   
    2. Verfahren
   
   
    
     2.1. 
    
    
     Verfahren
    
    
     Titel: Generika-Ersatzkassen 24
    
    
     Beschreibung: Ausschreibungsgegenstand ist der Abschluss von wirkstoffbezogenen Rabattverträgen gem. § 130a Abs. 8 SGB V über Arzneimittel für 24 Monate vom 01.01.2026 - 31.12.2027. Die Verträge beziehen sich jeweils auf alle vertragsgegenständlichen Arzneimittel, die während der Vertragslaufzeit zu Lasten der Krankenkassen abgegeben werden. Nachgefragt werden je Los grundsätzlich ausschließlich verschreibungspflichtige Arzneimittel. Die Ausschreibung erfolgt grundsätzlich wirkstoffbezogen i.S.v. § 24b Abs. 2 AMG, nicht i.S.v. § 4 Abs. 19 AMG. Es wurden 209 Lose gebildet. Diese sind jeweils in sog. Austauschgruppen unterteilt. Die DAK-G ist von den anderen Ersatzkassen bevollmächtigt, im Namen und mit Wirkung für diese die Ausschreibung durchzuführen. Näheres ist den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
    
    
     Kennung des Verfahrens: 3d30a62c-19b4-466d-b2a0-de5354eb98cd
    
    
     Interne Kennung: BV: 1004511
    
    
     Verfahrensart: Offenes Verfahren
    
    
     Das Verfahren wird beschleunigt: nein
    
    
     
      2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      2.1.3. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 200 000 000,00 EUR
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4YM55463
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
      Anzuwendende grenzübergreifende Rechtsvorschrift: Deutsches Recht (GWB, VgV)
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: 
     
     
      Korruption: 
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: 
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: 
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: 
     
     
      Betrugsbekämpfung: 
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: 
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: 
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: 
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: 
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: 
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: 
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: 
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: 
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: 
     
     
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: 
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: 
     
     
      Entrichtung von Steuern: 
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: 
     
     
    
   
    5. Los
   
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0001
    
    
     Titel: 101 - DAK / KKH - Acarbose - A10BF01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 101
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0002
    
    
     Titel: 102 - DAK / KKH - Alfacalcidol - A11CC03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 102
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0003
    
    
     Titel: 103 - DAK / KKH - Xipamid - C03BA10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 103
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0004
    
    
     Titel: 104 - DAK / KKH - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 104
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0005
    
    
     Titel: 105 - DAK / KKH - Nitrendipin - C08CA08
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 105
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0006
    
    
     Titel: 106 - DAK / KKH - Aciclovir - D06BB03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 106
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0007
    
    
     Titel: 107 - DAK / KKH - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 107
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0008
    
    
     Titel: 108 - DAK / KKH - Mometason - D07AC13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 108
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0009
    
    
     Titel: 109 - DAK / KKH - Tacrolimus - D11AH01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 109
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0010
    
    
     Titel: 110 - DAK / KKH - Tibolon - G03CX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 110
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0011
    
    
     Titel: 111 - DAK / KKH - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 111
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0012
    
    
     Titel: 112 - DAK / KKH - Ritonavir - J05AE03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 112
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0013
    
    
     Titel: 113 - DAK / KKH - Acemetacin - M01AB11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 113
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0014
    
    
     Titel: 114 - DAK / KKH - Piroxicam - M01AC01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 114
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0015
    
    
     Titel: 115 - DAK / KKH - Meloxicam - M01AC06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 115
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0016
    
    
     Titel: 116 - DAK / KKH - Codein und Paracetamol - N02AJ06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 116
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0017
    
    
     Titel: 117 - DAK / KKH - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 117
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0018
    
    
     Titel: 118 - DAK / KKH - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 118
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0019
    
    
     Titel: 119 - DAK / KKH - Tolcapon - N04BX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 119
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0020
    
    
     Titel: 120 - DAK / KKH - Diazepam - N05BA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 120
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0021
    
    
     Titel: 121 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (DOS)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 121
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0022
    
    
     Titel: 122 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (IHP)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 122
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0023
    
    
     Titel: 123 - DAK / KKH - Theophyllin - R03DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 123
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0024
    
    
     Titel: 124 - DAK / KKH - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 124
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0025
    
    
     Titel: 125 - DAK / KKH - Ketorolac - S01BC05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 125
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0026
    
    
     Titel: 126 - DAK / KKH - Loperamid - A07DA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 126
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0027
    
    
     Titel: 127 - DAK / KKH - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 127
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0028
    
    
     Titel: 128 - DAK / KKH - Indapamid - C03BA11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 128
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0029
    
    
     Titel: 129 - DAK / KKH - Propranolol - C07AA05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 129
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0030
    
    
     Titel: 130 - DAK / KKH - Betamethason - D07AC01 (CRE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 130
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0031
    
    
     Titel: 131 - DAK / KKH - Diclofenac - D11AX18
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 131
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0032
    
    
     Titel: 132 - DAK / KKH - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 132
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0033
    
    
     Titel: 133 - DAK / KKH - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 133
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0034
    
    
     Titel: 134 - DAK / KKH - Propiverin - G04BD06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 134
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0035
    
    
     Titel: 135 - DAK / KKH - Bosutinib - L01EA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 135
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0036
    
    
     Titel: 136 - DAK / KKH - Hydroxycarbamid - L01XX05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 136
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0037
    
    
     Titel: 137 - DAK / KKH - Pomalidomid - L04AX06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 137
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0038
    
    
     Titel: 138 - DAK / KKH - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 138
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0039
    
    
     Titel: 139 - DAK / KKH - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 139
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0040
    
    
     Titel: 140 - DAK / KKH - Alprazolam - N05BA12
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 140
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0041
    
    
     Titel: 141 - DAK / KKH - Hydroxychloroquin - P01BA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 141
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0042
    
    
     Titel: 142 - DAK / KKH - Budesonid - R03BA02 (SUV)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 142
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0043
    
    
     Titel: 143 - DAK / KKH - Tiotropiumbromid - R03BB04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 143
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0044
    
    
     Titel: 144 - DAK / KKH - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 144
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0045
    
    
     Titel: 145 - DAK / KKH - Travoprost - S01EE04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 145
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0046
    
    
     Titel: 146 - DAK / KKH - Flecainid - C01BC04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 146
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0047
    
    
     Titel: 147 - DAK / KKH - Ambrisentan - C02KX02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 147
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0048
    
    
     Titel: 148 - DAK / KKH - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 148
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0049
    
    
     Titel: 149 - DAK / KKH - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 149
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0050
    
    
     Titel: 150 - DAK / KKH - Valsartan - C09CA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 150
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0051
    
    
     Titel: 151 - DAK / KKH - Candesartan - C09CA06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 151
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0052
    
    
     Titel: 152 - DAK / KKH - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 152
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0053
    
    
     Titel: 153 - DAK / KKH - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 153
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0054
    
    
     Titel: 154 - DAK / KKH - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 154
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0055
    
    
     Titel: 155 - DAK / KKH - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 155
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0056
    
    
     Titel: 156 - DAK / KKH - Darunavir - J05AE10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 156
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0057
    
    
     Titel: 157 - DAK / KKH - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 157
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0058
    
    
     Titel: 158 - DAK / KKH - Anagrelid - L01XX35
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 158
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0059
    
    
     Titel: 159 - DAK / KKH - Fulvestrant - L02BA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 159
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0060
    
    
     Titel: 160 - DAK / KKH - Abirateron - L02BX03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 160
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0061
    
    
     Titel: 161 - DAK / KKH - Teriflunomid - L04AK02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 161
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0062
    
    
     Titel: 162 - DAK / KKH - Oxcarbazepin - N03AF02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 162
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0063
    
    
     Titel: 163 - DAK / KKH - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 163
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0064
    
    
     Titel: 164 - DAK / KKH - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 164
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0065
    
    
     Titel: 165 - DAK / KKH - Ropinirol - N04BC04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 165
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0066
    
    
     Titel: 166 - DAK / KKH - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 166
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0067
    
    
     Titel: 167 - DAK / KKH - Quetiapin - N05AH04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 167
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0068
    
    
     Titel: 168 - DAK / KKH - Agomelatin - N06AX22
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 168
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0069
    
    
     Titel: 169 - DAK / KKH - Galantamin - N06DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 169
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0070
    
    
     Titel: 170 - DAK / KKH - Cetirizin - R06AE07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 170
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0071
    
    
     Titel: 201 - TK / hkk / HEK - Acarbose - A10BF01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 201
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0072
    
    
     Titel: 202 - TK / hkk / HEK - Alfacalcidol - A11CC03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 202
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0073
    
    
     Titel: 203 - TK / hkk / HEK - Xipamid - C03BA10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 203
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0074
    
    
     Titel: 204 - TK / hkk / HEK - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 204
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0075
    
    
     Titel: 205 - TK / hkk / HEK - Nitrendipin - C08CA08
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 205
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0076
    
    
     Titel: 206 - TK / hkk / HEK - Aciclovir - D06BB03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 206
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0077
    
    
     Titel: 207 - TK / hkk / HEK - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 207
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0078
    
    
     Titel: 208 - TK / hkk / HEK - Mometason - D07AC13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 208
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0079
    
    
     Titel: 209 - TK / hkk / HEK - Tacrolimus - D11AH01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 209
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0080
    
    
     Titel: 210 - TK / hkk / HEK - Tibolon - G03CX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 210
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0081
    
    
     Titel: 211 - TK / hkk / HEK - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 211
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0082
    
    
     Titel: 212 - TK / hkk / HEK - Ritonavir - J05AE03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 212
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0083
    
    
     Titel: 213 - TK / hkk / HEK - Acemetacin - M01AB11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 213
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0084
    
    
     Titel: 214 - TK / hkk / HEK - Piroxicam - M01AC01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 214
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0085
    
    
     Titel: 215 - TK / hkk / HEK - Meloxicam - M01AC06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 215
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0086
    
    
     Titel: 216 - TK / hkk / HEK - Codein und Paracetamol - N02AJ06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 216
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0087
    
    
     Titel: 217 - TK / hkk / HEK - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 217
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0088
    
    
     Titel: 218 - TK / hkk / HEK - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 218
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0089
    
    
     Titel: 219 - TK / hkk / HEK - Tolcapon - N04BX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 219
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0090
    
    
     Titel: 220 - TK / hkk / HEK - Diazepam - N05BA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 220
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0091
    
    
     Titel: 221 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (DOS)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 221
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0092
    
    
     Titel: 222 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (IHP)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 222
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0093
    
    
     Titel: 223 - TK / hkk / HEK - Theophyllin - R03DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 223
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0094
    
    
     Titel: 224 - TK / hkk / HEK - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 224
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0095
    
    
     Titel: 225 - TK / hkk / HEK - Ketorolac - S01BC05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 225
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0096
    
    
     Titel: 226 - TK / hkk / HEK - Loperamid - A07DA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 226
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0097
    
    
     Titel: 227 - TK / hkk / HEK - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 227
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0098
    
    
     Titel: 228 - TK / hkk / HEK - Indapamid - C03BA11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 228
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0099
    
    
     Titel: 229 - TK / hkk / HEK - Propranolol - C07AA05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 229
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0100
    
    
     Titel: 230 - TK / hkk / HEK - Betamethason - D07AC01 (CRE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 230
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0101
    
    
     Titel: 231 - TK / hkk / HEK - Diclofenac - D11AX18
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 231
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0102
    
    
     Titel: 232 - TK / hkk / HEK - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 232
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0103
    
    
     Titel: 233 - TK / hkk / HEK - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 233
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0104
    
    
     Titel: 234 - TK / hkk / HEK - Propiverin - G04BD06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 234
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0105
    
    
     Titel: 235 - TK / hkk / HEK - Bosutinib - L01EA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 235
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0106
    
    
     Titel: 236 - TK / hkk / HEK - Hydroxycarbamid - L01XX05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 236
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0107
    
    
     Titel: 237 - TK / hkk / HEK - Pomalidomid - L04AX06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 237
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0108
    
    
     Titel: 238 - TK / hkk / HEK - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 238
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0109
    
    
     Titel: 239 - TK / hkk / HEK - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 239
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0110
    
    
     Titel: 240 - TK / hkk / HEK - Alprazolam - N05BA12
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 240
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0111
    
    
     Titel: 241 - TK / hkk / HEK - Hydroxychloroquin - P01BA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 241
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0112
    
    
     Titel: 242 - TK / hkk / HEK - Budesonid - R03BA02 (SUV)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 242
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0113
    
    
     Titel: 243 - TK / hkk / HEK - Tiotropiumbromid - R03BB04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 243
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0114
    
    
     Titel: 244 - TK / hkk / HEK - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 244
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0115
    
    
     Titel: 245 - TK / hkk / HEK - Travoprost - S01EE04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 245
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0116
    
    
     Titel: 246 - TK / hkk / HEK - Flecainid - C01BC04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 246
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0117
    
    
     Titel: 247 - TK / hkk / HEK - Ambrisentan - C02KX02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 247
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0118
    
    
     Titel: 248 - TK / hkk / HEK - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 248
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0119
    
    
     Titel: 249 - TK / hkk / HEK - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 249
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0120
    
    
     Titel: 250 - TK / hkk / HEK - Valsartan - C09CA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 250
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0121
    
    
     Titel: 251 - TK / hkk / HEK - Candesartan - C09CA06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 251
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0122
    
    
     Titel: 252 - TK / hkk / HEK - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 252
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0123
    
    
     Titel: 253 - TK / hkk / HEK - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 253
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0124
    
    
     Titel: 254 - TK / hkk / HEK - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 254
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0125
    
    
     Titel: 255 - TK / hkk / HEK - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 255
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0126
    
    
     Titel: 256 - TK / hkk / HEK - Darunavir - J05AE10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 256
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0127
    
    
     Titel: 257 - TK / hkk / HEK - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 257
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0128
    
    
     Titel: 258 - TK / hkk / HEK - Anagrelid - L01XX35
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 258
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0129
    
    
     Titel: 259 - TK / hkk / HEK - Fulvestrant - L02BA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 259
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0130
    
    
     Titel: 260 - TK / hkk / HEK - Abirateron - L02BX03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 260
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0131
    
    
     Titel: 261 - TK / hkk / HEK - Teriflunomid - L04AK02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 261
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0132
    
    
     Titel: 262 - TK / hkk / HEK - Oxcarbazepin - N03AF02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 262
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0133
    
    
     Titel: 263 - TK / hkk / HEK - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 263
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0134
    
    
     Titel: 264 - TK / hkk / HEK - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 264
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0135
    
    
     Titel: 265 - TK / hkk / HEK - Ropinirol - N04BC04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 265
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0136
    
    
     Titel: 266 - TK / hkk / HEK - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 266
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0137
    
    
     Titel: 267 - TK / hkk / HEK - Quetiapin - N05AH04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 267
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0138
    
    
     Titel: 268 - TK / hkk / HEK - Agomelatin - N06AX22
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 268
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0139
    
    
     Titel: 269 - TK / hkk / HEK - Galantamin - N06DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 269
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0140
    
    
     Titel: 270 - TK / hkk / HEK - Cetirizin - R06AE07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 270
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0141
    
    
     Titel: 301 - BARMER - Acarbose - A10BF01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 301
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0142
    
    
     Titel: 302 - BARMER - Alfacalcidol - A11CC03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 302
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0143
    
    
     Titel: 303 - BARMER - Xipamid - C03BA10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 303
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0144
    
    
     Titel: 304 - BARMER - Hydrochlorothiazid und Triamteren - C03EA21
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 304
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0145
    
    
     Titel: 305 - BARMER - Nitrendipin - C08CA08
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 305
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0146
    
    
     Titel: 306 - BARMER - Aciclovir - D06BB03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 306
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0147
    
    
     Titel: 307 - BARMER - Betamethason - D07AC01 (EMU; LOE; SAL)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 307
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0148
    
    
     Titel: 308 - BARMER - Mometason - D07AC13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 308
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0149
    
    
     Titel: 309 - BARMER - Tacrolimus - D11AH01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 309
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0150
    
    
     Titel: 310 - BARMER - Tibolon - G03CX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 310
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0151
    
    
     Titel: 311 - BARMER - Norethisteron und Estrogen - G03FA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 311
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0152
    
    
     Titel: 312 - BARMER - Ritonavir - J05AE03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 312
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0153
    
    
     Titel: 313 - BARMER - Acemetacin - M01AB11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 313
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0154
    
    
     Titel: 314 - BARMER - Piroxicam - M01AC01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 314
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0155
    
    
     Titel: 315 - BARMER - Meloxicam - M01AC06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 315
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0156
    
    
     Titel: 316 - BARMER - Codein und Paracetamol - N02AJ06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 316
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0157
    
    
     Titel: 317 - BARMER - Valproinsäure - N03AG01 (FMR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 317
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0158
    
    
     Titel: 318 - BARMER - Valproinsäure - N03AG01 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 318
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0159
    
    
     Titel: 319 - BARMER - Tolcapon - N04BX01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 319
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0160
    
    
     Titel: 320 - BARMER - Diazepam - N05BA01
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 320
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0161
    
    
     Titel: 321 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (DOS)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 321
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0162
    
    
     Titel: 322 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (IHP)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 322
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0163
    
    
     Titel: 323 - BARMER - Theophyllin - R03DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 323
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0164
    
    
     Titel: 324 - BARMER - Desloratadin - R06AX27 (LSE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 324
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0165
    
    
     Titel: 325 - BARMER - Ketorolac - S01BC05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 325
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 1 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0166
    
    
     Titel: 326 - BARMER - Loperamid - A07DA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 326
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0167
    
    
     Titel: 327 - BARMER - Multienzyme (Lipase, Protease etc.) - A09AA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 327
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0168
    
    
     Titel: 328 - BARMER - Indapamid - C03BA11
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 328
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0169
    
    
     Titel: 329 - BARMER - Propranolol - C07AA05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 329
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0170
    
    
     Titel: 330 - BARMER - Betamethason - D07AC01 (CRE)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 330
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0171
    
    
     Titel: 331 - BARMER - Diclofenac - D11AX18
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 331
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0172
    
    
     Titel: 332 - BARMER - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (UTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 332
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0173
    
    
     Titel: 333 - BARMER - Chlormadinon und Ethinylestradiol - G03AA15
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 333
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0174
    
    
     Titel: 334 - BARMER - Propiverin - G04BD06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 334
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0175
    
    
     Titel: 335 - BARMER - Bosutinib - L01EA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 335
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0176
    
    
     Titel: 336 - BARMER - Hydroxycarbamid - L01XX05
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 336
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0177
    
    
     Titel: 337 - BARMER - Pomalidomid - L04AX06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 337
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0178
    
    
     Titel: 338 - BARMER - Tramadol und Paracetamol - N02AJ13
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 338
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0179
    
    
     Titel: 339 - BARMER - Lacosamid - N03AX18 (SIR)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 339
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0180
    
    
     Titel: 340 - BARMER - Alprazolam - N05BA12
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 340
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0181
    
    
     Titel: 341 - BARMER - Hydroxychloroquin - P01BA02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 341
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0182
    
    
     Titel: 342 - BARMER - Budesonid - R03BA02 (SUV)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 342
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0183
    
    
     Titel: 343 - BARMER - Tiotropiumbromid - R03BB04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 343
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0184
    
    
     Titel: 344 - BARMER - Desloratadin - R06AX27 (FTA / SMT / TAB)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 344
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0185
    
    
     Titel: 345 - BARMER - Travoprost - S01EE04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 345
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 2 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0186
    
    
     Titel: 346 - BARMER - Flecainid - C01BC04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 346
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0187
    
    
     Titel: 347 - BARMER - Ambrisentan - C02KX02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 347
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0188
    
    
     Titel: 348 - BARMER - Enalapril und Lercanidipin - C09BB02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 348
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0189
    
    
     Titel: 349 - BARMER - Ramipril und Amlodipin - C09BB07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 349
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0190
    
    
     Titel: 350 - BARMER - Valsartan - C09CA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 350
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0191
    
    
     Titel: 351 - BARMER - Candesartan - C09CA06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 351
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0192
    
    
     Titel: 352 - BARMER - Valsartan und Hydrochlorothiazid - C09DA23
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 352
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0193
    
    
     Titel: 353 - BARMER - Candesartan und Hydrochlorothiazid - C09DA26
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 353
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0194
    
    
     Titel: 354 - BARMER - Olmesartanmedoxomil, Amlodipin und Hydrochlorothiazid - C09DX03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 354
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0195
    
    
     Titel: 355 - BARMER - Levonorgestrel und Ethinylestradiol - G03AA07 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 355
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0196
    
    
     Titel: 356 - BARMER - Darunavir - J05AE10
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 356
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0197
    
    
     Titel: 357 - BARMER - Emtricitabin, Tenofovirdisoproxil und Efavirenz - J05AR06
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 357
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0198
    
    
     Titel: 358 - BARMER - Anagrelid - L01XX35
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 358
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0199
    
    
     Titel: 359 - BARMER - Fulvestrant - L02BA03
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 359
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0200
    
    
     Titel: 360 - entfällt
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 360
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0201
    
    
     Titel: 361 - BARMER - Teriflunomid - L04AK02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 361
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0202
    
    
     Titel: 362 - BARMER - Oxcarbazepin - N03AF02
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 362
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0203
    
    
     Titel: 363 - BARMER - Lacosamid - N03AX18 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 363
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0204
    
    
     Titel: 364 - BARMER - Ropinirol - N04BC04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 364
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0205
    
    
     Titel: 365 - BARMER - Ropinirol - N04BC04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 365
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0206
    
    
     Titel: 366 - BARMER - Quetiapin - N05AH04 (FTA)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 366
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0207
    
    
     Titel: 367 - BARMER - Quetiapin - N05AH04 (RET)
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 367
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0208
    
    
     Titel: 368 - BARMER - Agomelatin - N06AX22
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 368
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0209
    
    
     Titel: 369 - BARMER - Galantamin - N06DA04
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 369
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    
     5.1. 
    
    
     Los: LOT-0210
    
    
     Titel: 370 - BARMER - Cetirizin - R06AE07
    
    
     Beschreibung: Teilnahmebedingungen: Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister a) Unternehmen können sich zu Bietergemeinschaften zusammenschließen. In diesem Fall ist die Anlage A1 (Angebotsschreiben) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Darin werden alle Mitglieder der Bietergemeinschaft benannt und eines ihrer Mitglieder wird als bevollmächtigter Vertreter für das Vergabeverfahren und die Durchführung des Vertrages bezeichnet. b) Für den Fall, dass der Bieter Teile der Leistung nicht selbst erbringt, sind die Teilleistungen, für die der Nachunternehmereinsatz erfolgen soll, zu bezeichnen. Dazu ist die Anlage A3 (Eigenerklärung_Eignung_Nachunternehmer) der Vertragsunterlagen auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Es wird auf die Ziff. 6 der "Anlage A0 Bewerbungsbedingungen" verwiesen. c) Eigenerklärung des Unternehmens zur Eignung: Dazu ist die Anlage A2 (Eigenerklärung-Eignung) der Vertragsunterlagen mit dem Angebot einzureichen: -Zuverlässigkeit zur Befähigung und Erlaubnis der Berufsausübung (Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB, Mindestlohn und Tariftreue, Russlandsanktionen, Zulassung und Vertriebserlaubnis) -Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Betriebshaftpflichtversicherung) -Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Lagerhaltung) -Rechtsverbindliche Bestätigungen Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert die DAK-Gesundheit entsprechend des § 48 Abs. 3 VgV die Vorlage der Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV. Die DAK-Gesundheit kann jederzeit während des Verfahrens die zur Eignung geforderten Unterlagen fordern, wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist. Möglicherweise geforderte Mindeststandards Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen Der Auftrag ist geschützten Werkstätten und Wirtschaftsteilnehmern vorbehalten, deren Ziel die soziale und berufliche Integration von Menschen mit Behinderungen oder von benachteiligten Personen ist Die Auftragsausführung ist auf Programme für geschützte Beschäftigungsverhältnisse beschränkt. Bedingungen für den Auftrag: Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen. Verpflichtung zur Angabe der Namen und beruflichen Qualifikationen der Personen, die für die Ausführung des Auftrags verantwortlich sind.
    
    
     Interne Kennung: 370
    
    
     
      5.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Lieferungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 33600000 Arzneimittel
     
     
    
     
      5.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land: Deutschland
     
     
      Ort im betreffenden Land
     
     
    
     
      5.1.3. 
     
     
      Geschätzte Dauer
     
     
      Laufzeit: 24 Monate
     
     
    
     
      5.1.4. 
     
     
      Verlängerung
     
     
      Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die jeweilige Krankenkasse ist berechtigt, die Vertrags- und Rabattlaufzeit losbezogen zwei Mal um jeweils bis zu sechs Monate zu verlängern ("Optionsrechte"). Näheres ergibt sich aus den Vergabeunterlagen
     
     
    
     
      5.1.5. 
     
     
      Wert
     
     
      Geschätzter Wert ohne MwSt.: 1,00 EUR
     
     
    
     
      5.1.6. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
     
     
      Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
     
     
      Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet: nein
     
     
    
     
      5.1.7. 
     
     
      Strategische Auftragsvergabe
     
     
      Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
     
     
    
     
      5.1.9. 
     
     
      Eignungskriterien
     
     
      Kriterium: 
      
       Art: Eignung zur Berufsausübung
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen
      
      
       Beschreibung: -Eigenerklärung zur Zuverlässigkeit gemäß §§ 123, 124 GWB -Eigenerklärung zur Einhaltung der Gesetze zum Mindestlohn und der Tariftreue -Eigenerklärung zur Einhaltung der Russlandsanktionen gem. Art. 5k Abs. 1 VO (EU) 833/2014 -Zulassung und Vertriebserlaubnis: Eigenerklärung, dass für diejenigen Arzneimittel, für die ein Angebot abgegeben wird, zum Zeitpunkt der Vertragsumsetzung alle rechtlichen Anforderungen vorliegen, wie z.B. Vorliegen einer arzneimittelrechtlichen Zulassung und Vertriebserlaubnis.
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Betriebshaftpflichtversicherung
      
      
       Beschreibung: Es muss erklärt werden, dass vom Rahmen und Umfang eine marktübliche Industriehaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU besteht und diese während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Alternativ: Wenn eine entsprechende Versicherung noch nicht besteht, kann erklärt werden, dass im Falle einer Beauftragung diese in einem marktüblichen Rahmen und Umfang rechtzeitig zum Vertragsbeginn abgeschlossen, dem Auftraggeber unaufgefordert vorgelegt und während der gesamten Vertragslaufzeit aufrechterhalten wird. Versicherungsschutz besteht im Falle der Beauftragung für: (z.B. das erklärende Unternehmen, die Bietergemeinschaft, einen Nachunternehmer im Falle einer Eignungsleihe)
      
      
     
      Kriterium: 
      
       Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
      
      
       Bezeichnung: Eigenerklärungen zur Lagerhaltung / Bevorratungsplicht nach § 130a Abs. 8 SGB V
      
      
       Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt sicher, dass zur Versorgung der Versicherten ab dem jeweiligen Beginn der vertraglich definierten Gewährleistungspflicht für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel jeder Austauschgruppe eine kontinuierliche versorgungsnahe Bevorratung mindestens in der nachfolgend festgelegten Höhe zur Verfügung steht. Der Vorrat steht zur Verfügung, wenn alle Apotheken, die für die Versorgung der Versicherten in Betracht kommen, sowie die Großhändler, die die jeweiligen Rabattarzneimittel vertreiben, diese in dem zu bevorratenden Um-fang beim Auftragnehmer beziehen können. Was der Begriff versorgungsnah umfasst, ist der Definition aus dem Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, § 130a Abs. 8 SGB V, zu entnehmen. Der Vorrat ist bis zum Ende der Rabattlaufzeit vorzuhalten. Der Auftragnehmer kann diesen Vorrat im Verlauf der letzten sechs Monate der Rabattlaufzeit unter Sicherstellung der bedarfsgerechten, angemessenen und kontinuierlichen Belieferung schrittweise abbauen. Die Parteien sind sich einig, dass mit der Vereinbarung der Bevorratungspflicht keine Beschränkung der Gewährleistungspflicht des Auftragnehmers (z.B. auf die Höhe des Vorrats) verbunden ist. § 9 Abs. 2 Rahmenvertrag bleibt unberührt. Vorgenannter Vorrat muss für die Gesamtheit der Rabattarzneimittel einer Austauschgruppe mindestens 35 % der Menge betragen, welche für jede Austauschgruppe für die jeweilige Krankenkasse in der Anlage B1 (Angebotstabelle B1a-c) ausgewiesen ist bezogen auf den dort genannten Jahreszeitraum. In einem Zweipartner- bzw. Dreipartnermodell teilt sich der vorgenannte vorzuhaltende Vorrat zu gleichen Teilen auf die jeweiligen Zuschlagsempfänger auf. Der Vorrat muss zusätzlich zu den Mengen zur Verfügung stehen, die der Auftragnehmer auf-rund von anderen Verpflichtungen vorhalten muss, insbesondere aufgrund von Rabattverträgen mit anderen Krankenkassen. Die zur Erfüllung der gesetzlich definierten kontinuierlichen wohnortnahen Bevorratung eingesetzten Unternehmen werden als Nachunternehmer in A1_Angebotsschreiben Ziffer 4 benannt.
      
      
     
    
     
      5.1.10. 
     
     
      Zuschlagskriterien
     
     
      Kriterium:  
      
       Art: Preis
      
      
       Bezeichnung: 3 Partnermodell
      
      
       Beschreibung: 100% Preis
      
      
       Kategorie des Gewicht-Zuschlagskriteriums: Rangfolge
      
      
       Zuschlagskriterium — Zahl: 1
      
      
     
    
     
      5.1.11. 
     
     
      Auftragsunterlagen
     
     
      Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
     
     
      Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 31/03/2025 23:59:59 (UTC+2)
     
     
     
      Ad-hoc-Kommunikationskanal: 
      
       Name: Deutsches Vergabeportal (DTVP)
      
      
      
     
    
     
      5.1.12. 
     
     
      Bedingungen für die Auftragsvergabe
     
     
      Bedingungen für die Einreichung: 
      
       Elektronische Einreichung: Erforderlich
      
      
      
       Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
      
      
       Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
      
      
       Varianten: Nicht zulässig
      
      
       Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
      
      
       Frist für den Eingang der Angebote: 07/04/2025 12:00:00 (UTC+2)
      
      
     
      Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können: 
      
       Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
      
      
       Zusätzliche Informationen: Soweit im Abschnitt 5.1.11 dieser Bekanntmachung auf Anlagen zu den Vergabeunterlagen Bezug genommen wird, werden diese den Bietern zusammen mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt. Die Vergabeunterlagen sowie die Vordrucke zur Erstellung der Angebote sind unter dem Abschnitt 5.1.11 der Bekanntmachung bezeichneten Stelle erhältlich und können unter www.dtvp.de abgerufen werden. Für das Angebot sind die von der DAK-Gesundheit bereitgestellten Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist in Textform gem. § 53 Abs. 1 VgV als elektronisches Angebot über das Deutsche Vergabeportal einzureichen. Bitte achten Sie bei Einreichung des Angebots darauf, dass die Dokumente mit den vollständigen Unternehmensangaben und dem/n für das abgegebene Angebot verantwortlichen Mitarbeiter(n) gekennzeichnet sind. Eine Einreichung des Angebotes per Post oder per E-Mail ist in diesem Verfahren nicht vorgesehen. Hinweis: Angebote, die nicht in elektronischer Form über das Deutsche Vergabeportal eingehen, können gem. § 57 VgV von der Wertung ausgeschlossen werden. Unvollständige Angebote können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Die DAK-Gesundheit behält sich das Recht vor, fehlende Erklärungen und Nachweise unter Beachtung des Gleichbehandlungsgrundsatzes vom Bieter nachzufordern. Soweit Auskünfte erforderlich sind, bitten wir diese ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal an die Vergabestelle zu richten (s. unter "Organisationen", Ziff. 8.1 der Bekanntmachung).
       
      
     
      Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung: 
      
       Eröffnungsdatum: 07/04/2025 12:01:00 (UTC+2)
      
      
       Ort: DAK-Gesundheit, Nagelsweg 27-31, 20097 Hamburg
      
      
     
      Auftragsbedingungen: 
      
       Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
      
      
       Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Gem. § 130a Abs. 8 S. 1 SGB V ist die Ausschreibung nur an pharmazeutische Unternehmer (pU) i.S.d. § 4 Abs. 18 AMG bzw. Bietergemeinschaften (BG) von pU gerichtet, wobei sich die Eigenschaft der Bieter als pU auf die jeweils angebotenen Arzneimittel bezieht. Dabei gilt § 9 Abs. 2 Satz 1 AMG. Der Bieter/die BG muss, um sich an der vorliegenden Ausschreibung beteiligen zu können, im Hinblick auf das jeweils angebotene Arzneimittel entweder Inhaber der Zulassung sein oder die Arzneimittel selbst und in eigenem Namen in den Verkehr bringen. Örtliche Vertreter werden auf Ziff. 1.2 der Aufforderung zur Angebotsabgabe hingewiesen. Wird der Auftrag einer BG erteilt, so ist diese als gesamtschuldnerisch haftenden Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter (Einzelvertretungsbefugnis) durchzuführen.
      
      
       Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
      
      
       Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
      
      
       Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
      
      
     
    
     
      5.1.15. 
     
     
      Techniken
     
     
      Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
     
     
      Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
     
     
      Elektronische Auktion: nein
     
     
    
     
      5.1.16. 
     
     
      Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
     
     
      Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Die Vergabestelle weist auf die einzuhaltenden Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen wie folgt hin: Es gelten die Regelungen von §§ 134, 135, 160 und § 168 des Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Diese Vorschriften finden Sie im Internet unter folgender Adresse: www.gesetze-im-internet.de. Aus Platzgründen kann der Abdruck des einschlägigen Gesetzestextes an dieser Stelle leider nicht erfolgen.
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: DAK-Gesundheit
     
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: DAK-Gesundheit
     
     
      TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
     
     
    
   
    8. Organisationen
   
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0001
    
    
     Offizielle Bezeichnung: DAK-Gesundheit
    
    
     Registrierungsnummer: DE48698890
    
    
     Postanschrift: Nagelsweg 27-31
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 20097
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
     Kontaktperson: Einkauf und Vergabe - 0013 10
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
      
       Federführendes Mitglied
      
      
     
      Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
     
     
      Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0002
    
    
     Offizielle Bezeichnung: TK - Techniker Krankenkasse
    
    
     Registrierungsnummer: DE15027365
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 22305
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0003
    
    
     Offizielle Bezeichnung: KKH - Kaufmännische Krankenkasse
    
    
     Registrierungsnummer: DE29137937
    
    
     Stadt: Hannover
    
    
     Postleitzahl: 30625
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Region Hannover (DE929)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0004
    
    
     Offizielle Bezeichnung: HEK - Hanseatische Krankenkasse
    
    
     Registrierungsnummer: DE15031806
    
    
     Stadt: Hamburg
    
    
     Postleitzahl: 22041
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0005
    
    
     Offizielle Bezeichnung: hkk - Handelskrankenkasse
    
    
     Registrierungsnummer: DE20013461
    
    
     Stadt: Bremen
    
    
     Postleitzahl: 28195
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bremen, Kreisfreie Stadt (DE501)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0006
    
    
     Offizielle Bezeichnung: BARMER
    
    
     Registrierungsnummer: DE42938966
    
    
     Stadt: Berlin
    
    
     Postleitzahl: 10837
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]09
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Beschaffer
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0007
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: 991-02380-92.
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53123
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0008
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes beim Bundeskartellamt
    
    
     Registrierungsnummer: 991-02380-92
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53123
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: [gelöscht]
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      Überprüfungsstelle
     
     
    
   
    
     8.1. 
    
    
     ORG-0009
    
    
     Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
    
    
     Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
    
    
     Stadt: Bonn
    
    
     Postleitzahl: 53119
    
    
     Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
    
    
     Land: Deutschland
    
    
    
     Telefon: +49228996100
    
    
     Rollen dieser Organisation: 
     
      TED eSender
     
     
    
   
    Informationen zur Bekanntmachung
   
   
    
     Kennung/Fassung der Bekanntmachung: f553afe5-313f-45f3-9257-952229dbf65d  -  01
    
    
     Formulartyp: Wettbewerb
    
    
     Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
    
    
     Unterart der Bekanntmachung: 16
    
    
     Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 03/03/2025 07:39:28 (UTC+1)
    
    
     Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
    
    
     Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 141954-2025
    
    
     ABl. S – Nummer der Ausgabe: 44/2025
    
    
     Datum der Veröffentlichung: 04/03/2025