1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: DRG Scoring Software
Beschreibung: Bereitstellung einer Fachsoftware zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung mittels Scoringverfahren (DRG Scoring Software) zur Erzeugung statistischer Prüfhinweise für die manuelle Rechnungsprüfung sowie entsprechender Dienstleistungen zur Integration und Betrieb der Software in der bestehende Systemlandschaft der TK in Form von Support-, Integrations-, Betriebs-, Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen.
Kennung des Verfahrens: b395608a-62ca-46ed-a11d-658c77aaeaa6
Interne Kennung: 25-08296
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren ohne Aufruf zum Wettbewerb
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Es handelt sich um eine freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung nach § 135 Abs. 3 GWB. Der Vertrag wird nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: DRG Scoring Software
Beschreibung: Bereitstellung einer Fachsoftware zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung mittels Scoringverfahren (DRG Scoring Software) zur Erzeugung statistischer Prüfhinweise für die manuelle Rechnungsprüfung sowie entsprechender Dienstleistungen zur Integration und Betrieb der Software in der bestehende Systemlandschaft der TK in Form von Support-, Integrations-, Betriebs-, Weiterentwicklungs- und Anpassungsleistungen.
Interne Kennung: 25-08296
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Lieferungen
Haupteinstufung (cpv): 48100000 Branchenspezifisches Softwarepaket
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Der Zuschlag wird nur auf ein wirtschaftliches Angebot erteilt.
$text_award-criterion-weight-dimension_deu: Gewichtung (Prozentanteil, genau)
Zuschlagskriterium — Zahl: 100
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Die Vergabekammern des Bundes
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 GWB verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union. (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Die Bekanntmachung nach Satz 1 Nummer 2 muss den Namen und die Kontaktdaten des öffentlichen Auftraggebers, die Beschreibung des Vertragsgegenstands, die Begründung der Entscheidung des Auftraggebers, den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zu vergeben, und den Namen und die Kontaktdaten des Unternehmens, das den Zuschlag erhalten soll, umfassen.
6. Ergebnisse
Direktvergabe:
Begründung der Direktvergabe: Der Auftrag kann nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist
Sonstige Begründung: Die Vergabe soll im Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb erfolgen, da der Auftrag nur von einem bestimmten Unternehmen erbracht werden kann (§ 14 Abs. 4 Nr. 2b VgV). Die Leistung kann nur durch das Unternehmen QuantCo Deutschland GmbH (im Folgenden „QuantCo“ genannt) erbracht werden, da nur dessen Software-Modul die fachlichen / technischen Anforderung der TK an eine DRG Scoring Software erfüllt. Die Abrechnungsdaten aus Krankenhausrechnungen werden bei der TK bereits heute anhand von verschiedenen Regelwerken überprüft. Diese Regelwerke (Prüfkomponenten) wurden zum Teil durch die TK selbst entwickelt und zum Teil durch Dienstleister zur Verfügung gestellt bzw. zugekauft und mit TK-eigenen Regeln individualisiert. Dieses TK-eigene Gesamtregelwerk zur Prüfung von Krankenhausrechnungen soll auch künftig weiter zum Einsatz kommen und lediglich um ein DRG Scoring Software-Modul erweitert werden. Nur die DRG Scoring Software des Unternehmens QuantCo bietet die von der TK zusätzlich benötigte Scoring-Funktion zur KI-basierten Unterstützung der Prüfung von Krankenhausrechnungen nach DRG-Abrechnung an, die kurzfristig und ohne die zusätzliche Beschaffung weiterer Prüfkomponenten einsetzbar ist. Sowohl die Software des Unternehmens QuantCo als auch die benötigen Dienstleistungen zu deren Integration und Betrieb können ausschließlich über das Unternehmen QuantCo als Hersteller direkt bezogen werden.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Techniker Krankenkasse
Registrierungsnummer: 992-80116-93
Abteilung: Dienstleistungszentrum Einkaufsmanagement
Postanschrift: Bramfelder Str. 140
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 22305
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Die oben genannte Stelle
Telefon: +49 4069094-040
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: Keine Angabe
Postanschrift: Kaiser-Friedrich-Straße 16
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 228949-90
Fax: +49 228949-9163
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: QuantCo Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE815672812
Postanschrift: Alter Schlachthof 57
Stadt: Karlsruhe
Postleitzahl: 76131
Land, Gliederung (NUTS): Karlsruhe, Stadtkreis (DE122)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 65f28e18-a8a4-4bf0-b69f-d2a84c9f019d - 01
Formulartyp: Vorankündigung – Direktvergabe
Art der Bekanntmachung: Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Unterart der Bekanntmachung: 25
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 25/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 132890-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 41/2025
Datum der Veröffentlichung: 27/02/2025