2.1.1. 
     
     
      Zweck
     
     
      Art des Auftrags: Dienstleistungen
     
     
      Haupteinstufung (cpv): 71300000 Dienstleistungen von Ingenieurbüros
     
     
      Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 71313000 Umwelttechnische Beratung
     
     
    
     
      2.1.2. 
     
     
      Erfüllungsort
     
     
      Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
     
     
      Land: Deutschland
     
     
    
     
      2.1.4. 
     
     
      Allgemeine Informationen
     
     
      Zusätzliche Informationen: Für die geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen sind die vom Auftraggeber vorgefertigten Angebotsunterlagen zu verwenden. Die Angebotsunterlagen fassen die gewünschten Informationen und Nachweise der Bekanntmachung zusammen.
     
     
      Rechtsgrundlage: 
     
     
      Richtlinie 2014/24/EU
     
     
      vgv - 
     
     
    
     
      2.1.6. 
     
     
      Ausschlussgründe
     
     
      Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Konkurs: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Korruption: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Vergleichsverfahren: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Betrugsbekämpfung: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Zahlungsunfähigkeit: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: ---Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: --Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Entrichtung von Steuern: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Die Nichteinhaltung führt zum Ausschluss aus dem Verfahren
     
     
      Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Angaben, dass nachweislich keine Ausschlussgründe gem. § 123 § 124 GWB vorliegen; ggf. Nachweise hinsichtlich einer durchgeführten Selbstreinigung gem. § 125 GWB.