Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Neuentwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen

104626-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Neuentwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen
OJ S 33/2025 17/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: BKK Dachverband e. V.
Rechtsform des Erwerbers: Organisation, die einen durch einen öffentlichen Auftraggeber subventionierten Auftrag vergibt
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Gesundheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Neuentwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen
Beschreibung: Neuentwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen.
Kennung des Verfahrens: fe6d07a4-7022-43bd-826d-65b4106cd965
Interne Kennung: BKK MeinDV 2.0
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
Zentrale Elemente des Verfahrens: Siehe I.2_Informationsmemorandum
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mauerstraße 85
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9M5ENT
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Korruption: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Betrugsbekämpfung: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Zahlungsunfähigkeit: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Entrichtung von Steuern: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Vgl. Ziff. 10.5 des I.2_Informationsmemorandums.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Neuentwicklung, Betrieb und Weiterentwicklung von Webanwendungen
Beschreibung: (1) Der BKK Dachverband stellt für seine Mitglieder, Mitarbeiter, Projektpartner und Dienstleister mehrere Web-Anwendungen im Internet bereit, die eine organisationsübergreifende Zusammenarbeit und Bereitstellung von BKK-systemrelevanten Informationen unterstützen ("MEINDV"). (2) Die MEINDV-Anwendungen wurden hinsichtlich Ihrer Funktionalitäten und Inhalte in den letzten Jahren kontinuierlich weiterentwickelt. Unter anderem wurde die Mitgliederportal-Anwendung vor kurzem zum BKK-weiten Systemportal ausgebaut. Dieses wird zusammen mit den BKK Landesverbänden in einer Entwicklungsgemeinschaft weiterentwickelt. Die Zugriffs- und Be-nutzerzahlen der MEINDV-Anwendungen sind fortlaufend gestiegen, dabei steigen auch die Erwartungen der Benutzer an Funktionsumfang, Performance und Nutzungsfreundlichkeit dieser Web-Applikationen. (3) Im Rahmen des zu vergebenden Auftrages müssen die bestehenden Anwendungen fortgeführt und der zuverlässige technische Betrieb inklusive Softwarewartung und -pflege übernommen werden. Ebenso sollen Verbesserungs- und Umsetzungsvorschläge konzipiert und umgesetzt werden, die auf die bestehenden Anwendungen aufsetzen. (4) Näheres ergibt sich aus der II.3 Leistungsbeschreibung, die Teil der Vergabeunterlagen ist.
Interne Kennung: BKK MeinDV 2.0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 72260000 Dienstleistungen in Verbindung mit Software
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Optionen ergeben sich aus den Positionen 1.2 und 1.3 des Preisblattes.
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Mauerstraße 85
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 3 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Vertragslaufzeit verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn der Auftraggeber die Vereinbarung nicht spätestens drei Monate vor dem Ende der Laufzeit schriftlich kündigt. Die maximale Vertragsdauer ist auf fünf Jahre begrenzt.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Diese Auftragsvergabe ist auch für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geeignet
Zusätzliche Informationen: #Besonders auch geeignet für:other-sme# a) Eigenerklärungen über das (Nicht-)Vorliegen von Ausschlussgründen (1) Bewerber haben sich zum Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe zu erklären. Diese Erklärung umfasst auch das Nichtvorliegen der in § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 Mindestlohngesetz (MiLoG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG), § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 S. 1, 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz (SchwarzArbG) und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) genannten Ausschlussgründe. Für die Erklärung ist das Formblatt I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe zu verwenden. (2) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass er nach § 19 Abs. 4 MiLoG, § 21 Abs. 4 AentG, § 21 Abs. 1 S. 5 SchwarzArbG sowie § 98c Abs. 3 AufenthG i.V.m. § 21 Abs. 4 AentG verpflichtet ist, vor der Erteilung des Zuschlags für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister nach § 6 Abs. 1 WregG über das (Nicht-)Vorliegen der jeweiligen Ausschlussgründe anzufordern. (3) Liegt bei einem Bewerber ein Ausschlussgrund nach § 123 GWB oder § 124 GWB vor, wird er gemäß § 125 Abs. 1 GWB nicht ausgeschlossen, wenn er nachweist, dass er 1. für jeden durch eine Straftat oder ein Fehlverhalten verursachten Schaden einen Ausgleich gezahlt oder sich zur Zahlung eines Ausgleichs verpflichtet hat, 2. die Tatsachen und Umstände, die mit der Straftat oder dem Fehlverhalten und dem dadurch verursachten Schaden in Zusammenhang stehen, durch eine aktive Zusammenarbeit mit den Ermittlungsbehörden und dem öffentlichen Auftraggeber umfassend geklärt hat, und 3. konkrete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen ergriffen hat, die geeignet sind, weitere Straftaten oder weiteres Fehlverhalten zu vermeiden. (4) Der Auftraggeber bewertet die vom Bewerber ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen und berücksichtigt die Schwere und die besonderen Umstände der Straftat oder des Fehlverhaltens. Erachtet der Auftraggeber die Selbstreinigungsmaßnahmen als unzureichend, so begründet er diese Entscheidung gegenüber dem Bewerber. (5) Auch bei einem Verstoß gegen § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 19 Abs. 1 i.V.m. § 21 MiLoG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 21 Abs. 1 i.V.m. § 23 AentG, § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 98c Abs. 1 S. 1 AufenthG und § 124 Abs. 2 GWB i.V.m. § 22 Abs. 2 LkSG wird der Bewerber nicht ausgeschlossen, wenn er die Wiederherstellung der Zuverlässigkeit nachgewiesen hat. (6) Kommt der Bewerber seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nach und ist dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt (§ 123 Abs. 4 S. 1 Nr. 1 GWB), unterbleibt ein Ausschluss, wenn der Bewerber nachweist, dass er seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass er die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (7) Öffentliche Auftraggeber sind bei Aufträgen oberhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtet, die in der am 8. April 2022 im EU-Amtsblatt veröffentlichten Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 833/2014 (nachfolgend: Sanktions-VO) normierten Sanktionen umzusetzen. Nach Art. 5k der Sanktion-VO besteht insbesondere ein Zuschlagsverbot. Das Zuschlagsverbot besagt, dass Personen oder Unternehmen, die der Sanktions-VO unterliegen, keine öffentlichen Aufträge mehr erhalten dürfen. Von allen Bewerbern bzw. sämtlichen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft ist deshalb die entsprechende Erklärung im Rahmen der I.2.7_Eigenerklärung Ausschlussgründe abzugeben. Teilnahmeanträge von Unternehmen, die diese Erklärung nicht abgeben, sind vom Verfahren auszuschließen. b) Berufung auf die Leistungsfähigkeit und Fachkunde Dritter (1) Ein Unternehmen kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Unterauftragnehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. (2) Jeder Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber bezieht, muss die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe ausfüllen und unterzeichnet mit dem Teilnahmeantrag einreichen. Zudem muss dieser Dritte seine wirtschaftliche und finanzielle sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Anforderungen in der Auftragsbekanntmachung und dieses I.2_Informationsmemorandums unter Verwendung der gestellten Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. (3) Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Eignung sich der Bewerber beruft, seine Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung (Ziffer 10.2) sowie das Nichtvorliegen der in § 123 GWB und § 124 GWB genannten Ausschlussgründe (Ziffer 10.5) nach Maßgabe der Auftragsbekanntmachung und dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der gestellten Formblätter individuell und vollständig nachweisen. (4) Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Bewerber nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. (5) Im Rahmen der Eignungsprüfung wird überprüft, ob das Drittunternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber in Anspruch nehmen möchte, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllt und ob Ausschlussgründe vorliegen. (6) Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschlussgrund vorliegt. Hierfür wird dem Bewerber eine angemessene Frist gesetzt. (7) Hinsichtlich der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit wird verlangt, dass der Bewerber und das Drittunternehmen gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften, § 47 Abs. 3 VgV. c) Bewerber-/Bietergemeinschaften (1) Die Verfahrensteilnahme in gemeinschaftlicher Form (Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft) ist zulässig. Eine Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft wird wie ein Einzelbewerber bzw. -bieter behandelt (§ 42 Abs. 2 S. 1 VgV). Soweit in den Vergabeunterlagen von Bewerbern oder Bietern gesprochen wird, sind damit sowohl Einzelbewerber bzw. -bieter als auch Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften gemeint. (2) Im Teilnahmeantrag haben die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft in der I.2.2_Erklärung Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu benennen. Der bevollmächtigte Vertreter steht in diesem Vergabeverfahren als Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft zur Verfügung. (3) Die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung und das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe aus § 123 und § 124 GWB mit der I.2.7_Erklärung Ausschlussgründe individuell nachgewiesen werden. Für die übrigen Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die I.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit und die I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit nur soweit aus, wie es für dieses Mitglied zutrifft. Soweit im Wege der Eignungsleihe auf die Eignung eines Dritten zurückgegriffen wird (vgl. hierzu auch Ziffer 10.2), ist zusätzlich die I.2.3_Erklärung Eignungsleihe auszufüllen und einzureichen. (4) Die Prüfung der Eignung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher von der Bewerbergemeinschaft eingereichten Unterlagen
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Bezeichnung: Handelsregisterauszug
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung hat der Bewerber folgende Angaben und Erklärungen abzugeben beziehungsweise Unterlagen als Nachweis vorzulegen: - Handelsregisterauszug: Nachweis der Eintragung im Handelsregister des Staates, in dem der Bewerber niedergelassen ist, der nicht älter als drei Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein darf. Ist ein Bewerber nach dem Recht des Staates, in dem er niedergelassen ist, nicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister verpflichtet, hat er darüber und über die Gründe (z. B. die Rechtsform) eine entsprechende Eigenerklärung abzugeben - Alternativer Nachweis: Sofern der Bewerber nicht im Handelsregister verzeichnet ist, genügt der Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise (z. B. Eintragung in ein Partnerschafts- oder Vereinsregister, Mitgliedschaft in einer wirtschaftsständischen Vereinigung). (2) Für die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sind die jeweiligen Berufs- oder Handelsregister und die Bescheinigungen oder Erklärungen über die Berufsausübung in Anhang XI der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26 Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2014/18/EG, Abl. L 94 v. 28 März 2014, S. 65, aufgeführt. (3) Zur Nachweisführung ist die I.2.4_Erklärung Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung zu verwenden.

Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Umsatz und Betriebshaftpflichtversichrung
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber folgende Erklärungen abzugeben: - Gesamtumsatz: Jahresumsatz in EUR (netto), bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023), - Spezifischer Umsatz: Jahresumsatz bezogen auf den Tätigkeitsbereich des Auftrags in EUR (netto) bezogen auf die letzten drei Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist (2021, 2022 und 2023). Mindestanforderungen: Der Gesamtumsatz muss im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist jährlich mindestens EUR 800.000,00 betragen haben. - Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Der Nachweis darf nicht älter als sechs Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist sein und muss die mit dem Versicherungsunternehmen vereinbarten Deckungssummen ausweisen. Mindestanforderung: Die Betriebshaftpflichtversicherung muss je Schadensfall die folgenden Mindestdeckungssummen ausweisen: - Personenschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Sachschäden: mind. EUR 2.000.000,00 - Vermögensschäden: mind. EUR 500.000,00 Sofern ein Bewerber über einen Versicherungsschutz verfügt, der die Mindestanforderungen nicht vollständig erfüllt, ist neben dem Nachweis über den bestehenden Versicherungsschutz eine Erklärung eines Versicherungsunternehmens einzureichen, nach der der Versicherer sich dazu bereit erklärt, den bestehenden Deckungsschutz so zu erweitern, dass die genannten Voraussetzungen vollständig erfüllt sind. (2) Zur Nachweisführung ist die 1.2.5_Erklärung wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit zu verwenden.

Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Bezeichnung: Referenzen, Mitarbeiterzahlen und Unterauftragnehmer
Beschreibung: (1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber die nachfolgenden Erklärungen abzugeben: - Geeignete Referenzen über früher ausgeführte Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist erbrachten wesentlichen Leistungen, mit folgenden Angaben: - Beschreibung der erbrachten Leistungen nach Art, Umfang und Schwierigkeit, ein-schließlich einer Angabe zur Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter - Auftragswert in EUR (netto) - Leistungszeitraum - Erklärung über die Ausführung der Leistungen als Auftragnehmer, Unterauftragnehmer oder als Mitglied einer Arbeitsgemeinschaft - Kompetenter Ansprechpartner beim Auftraggeber (Referenzgeber) mit Kontaktdaten Bewerber werden gebeten, eine Vorauswahl zu treffen und vier Referenzen nachzuweisen, die anhand der nachstehenden Kriterien zur Teilnehmerauswahl Aussicht auf eine mögliche positive Bewertung haben. Im Rahmen der Entscheidung über die Teilnehmerauswahl anhand der unter Ziffer 11 genannten Kriterien werden die Referenzen in der vom Bewerber angegebenen Reihenfolge gewertet. Dabei wird die Bewertung derjenigen Referenz, die der Bewerber als "Referenz 1" bezeichnet, mit 40 % gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 2" angegebenen Referenz wird mit 30 % gewichtet. Die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 3" angegebenen Referenz wird mit 20 % gewichtet. Und die Bewertung der vom Bewerber als "Referenz 4" angegebenen Referenz wird mit 10% gewichtet. Werden weniger als vier Referenzen eingereicht, werden nur diese bewertet, die fehlende Referenz wird mit 0 Punkten bewertet. Kriterien zur Teilnehmerauswahl: Die Zahl der geeigneten Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, wird begrenzt, sofern genügend geeignete Bewerber zur Verfügung stehen. Es ist geplant, drei Bewerber zur Angebotsabgabe aufzufordern. Der Auftraggeber wählt die Bewerber, die er zur Angebotsabgabe auffordert, aufgrund der nachfolgenden objektiven und nichtdiskriminierenden Eignungskriterien aus: Referenz 1 40 % Referenz 2 30 % Referenz 3 20 % Referenz 4 10 % Jede Referenz wird gesamthaft anhand der hierzu eingereichten Erklärungen und Nachweise auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten bewertet. Dabei werden für den Nachweis folgender Aspekte, die jeweils angegeben Punkte vergeben: - Erfahrung im Betrieb mehrerer hochverfügbarer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack: 3 Punkte - Erfahrungen in (Weiter-)Entwicklung mehrerer hochverfügbarer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack: 3 Punkte - Leistung wurde im Branchenumfeld des Gesundheitswesens erbracht: 2 Punkte - Leistung wurde eigenverantwortlich (als Hauptauftragnehmer) konzipiert und umgesetzt: 2 Punkte Die Referenzen werden entsprechend der vom Bewerber angegebenen Zuordnung gewichtet (Referenz 1 = 40 %). Anschließend wird die Gesamtsumme aller gewichteten Referenzpunkte gebildet (Gesamtpunkte). Mindestanforderung: Es sind mindestens zwei Referenzen über Leistungen nachzuweisen, die mit den Leistungen des hier zu vergebenden Auftrags nach Art, Umfang und Schwierigkeit vergleichbar sind. Eine Referenz kann beide oder nur einen der nachstehenden Leistungsbereiche umfassen. Entscheidend für die Erfüllung der Mindestanforderung ist es, dass zwei Referenzen vorgelegt werden und jeder Leistungsbereich von mindestens einer Referenz abgedeckt wird. Die Vergleichbarkeit einer Referenz bezieht sich auf Art, Umfang und Schwierigkeit der er-brachten mit den hier zu erbringenden Leistungen. Hinsichtlich der Art der Leistung liegt die Vergleichbarkeit vor, wenn die jeweilige Referenz mindestens einen der folgenden zwei Leistungsbereiche umfasst hat: - Leistungsbereich 1: Betrieb mehrerer hochverfügbarer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack und/oder (Weiter-)entwicklung mehrerer hochverfügbarer Web-Anwendungen auf MVC-Basis / LAMP-Stack - Leistungsbereich 2: Umgang mit erhöhten Datenschutz-Anforderungen und IT-Security Es muss anhand der Angaben des Bewerbers in der Referenzdarstellung überprüfbar sein, ob die vorstehend genannten Merkmale erfüllt sind. Die Bewerber sind daher aufgefordert, in der Beschreibung des jeweiligen Referenzprojektes auf die genannten Merkmale einzugehen, sofern diese vom Bewerber als erfüllt angesehen werden. - Erklärung, aus der jeweils die durchschnittliche jährliche Zahl in den Jahren 2022, 2023 und 2024 - der fest angestellten Mitarbeiter, - der Führungskräfte, - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Projektmanagement ", - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "Software-Entwicklung, Software testen" und - der Beschäftigten im Tätigkeitsbereich "UX/UI-Design, Web-Design" des Bewerbers in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist ersichtlich ist. Mindestanforderung: Im Durchschnitt der letzten drei Jahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist müssen die nachstehenden Mindestbeschäftigtenzahlen je Tätigkeitsbereich erfüllt sein: - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich " Projektmanagement ": Mindestens 3 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "Software-Entwicklung, Software testen": Mindestens 5 - Beschäftigte im Tätigkeitsbereich "UX/UI-Design, Web-Design": Mindestens 3 - Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist (2) Unterauftragsvergabe: Angabe, welche Teile des Auftrags der Bewerber als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt, sofern eine derartige Aussage bereits möglich ist. (3) Zur Abgabe der gemäß Absatz 1 geforderten Erklärung ist der entsprechende Abschnitt in I.2.6_Erklärung technische und berufliche Leistungsfähigkeit auszufüllen und gegebenenfalls um eigene Anlagen zu ergänzen. Ergänzende Beschreibungen von referenzierten Aufträgen sollten einen Umfang von zwei DIN A4 Seiten je Referenz nicht überschreiten.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau): 10
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 06/03/2025 23:59:59 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5ENT/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4Y9M5ENT
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Siehe Ziffer 4.3 (5) des I.2_Informationsmemorandums.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Siehe Vergabeunterlagen
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Rügen wegen erkannter Verstöße gegen Vergabevorschriften sind innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen zu erheben, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 GWB. (2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung gerügt werden, § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 GWB. (3) Ergänzend wird auf § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB hingewiesen. Hiernach ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung vergangen sind, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Bundes
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: BKK Dachverband e. V.
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: BKK Dachverband e. V.
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: BKK Dachverband e. V.
Registrierungsnummer: DE309026164
Postanschrift: Mauerstraße 85
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10117
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 030 27 00 406 0
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Bundes
Registrierungsnummer: 49 228 9499-0
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: 022894990
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: be2a6542-fb90-4404-b6b9-8a20bc966ab6 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2025 11:31:30 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 104626-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/02/2025