1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Tätigkeit des Auftraggebers: Flughafenanlagen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Mobility Services
Beschreibung: Bei den zu vergebenden Leistungen handelt es sich um Hilfeleistungen, die Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität das An-Bord- und Von-Bord-Gehen von Luftfahrzeugen ermöglichen. Die dem Flughafenbetreiber gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 obliegenden Pflichten sollen auf einen qualifizierten Dienstleister (Los 1), der über entsprechendes Know-How und dafür ausgebildetes Personal verfügt, übertragen werden. Ein weiterer Dienstleister (Los 2) stellt Hubscherenfahrzeuge zur Verfügung. Diese Leistungen werden für einen Zeitraum von fünf Jahren vergeben.
Kennung des Verfahrens: a3be24b8-8b4c-4303-9ecb-08ce02d32821
Interne Kennung: EA-2025-0003 (EU)
Verfahrensart: Verhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85311200 Behindertenfürsorgeleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33193000 Behindertenfahrzeuge, Rollstühle und dazugehörige Ausrüstung, 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr, 34144000 Kraftfahrzeuge für besondere Zwecke
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Flughafen Berlin-Brandenburg GmbH
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: 1) Durch diese Bekanntmachung wird der Teilnahmewettbewerb (TNW) begonnen, in dem sich die interessierten Unternehmen mit den in dieser Bekanntmachung angeforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweisen um die Aufforderung zur Angebotsabgabe bewerben - *KEIN ANGEBOT*. Erst eine erfolgreiche Bewerbung mit positiver Eignungsprüfung u. -bewertung durch den AG führt zur Aufforderung zur Angebotsabgabe, mit der ggf. noch nicht bekannt gemachte Vergabeunterlagen versendet werden. 2) Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich unter Nutzung der Nachrichtenfunktion im Bietercockpit (https://vergabekooperation.berlin/NetServer ) der Vergabeplattform unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme u. des Aktenzeichens EA-2025-0003 zu erfolgen. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 14.03.2025, 10:00 Uhr eingegangen sind. Mündliche o. verspätete Anfragen werden nicht beantwortet. Der AG wird etwaige Informationen (auch die Formulare) u. Beantwortung von Fragen von Bewerbern zum TNW sowie sonstige Klarstellungen des AG, die das Vergabeverfahren betreffen, auf der Internetseite veröffentlichen: (https://vergabekooperation.berlin/NetServer/index.jsp). Der AG empfiehlt daher allen Bewerbern, täglich den vorbenannten Link zum Abruf von aktuellen Informationen u. Klarstellungen des AG sowie Antworten von Bewerberanfragen zum Vergabeverfahren zu nutzen. Die Bewerber sollen die vom AG zur Verfügung gestellten Formulare verwenden, ausfüllen u. durch die geforderten Angaben, Erklärungen u. Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. 3) Mit der Benennung der Referenzen stimmt der Bewerber/BewGe der Kontaktaufnahme durch den AG zu den jeweiligen Referenzgebern zu. 4) Der Auftraggeber weist darauf hin, dass allein der Inhalt der vorliegenden EU-weiten Bekanntmachung maßgeblich ist, wenn die Bekanntmachung zusätzlich in weiteren Bekanntmachungsmedien veröffentlicht, wird u. der Bekanntmachungstext in diesen zusätzlichen Bekanntmachungen nicht vollständig, unrichtig oder verändert wiedergegeben wird. 5) Der AG behält sich eine Vergabe nach Einzellosen oder die Gesamtvergabe vor, es gibt weder eine Angebots- noch eine Zuschlagslimitierung. Für die Wertung entscheidend ist die Gesamtwirtschaftlichkeit aller Lose. Im Rahmen einer vergleichenden Bewertung wird ermittelt, welcher Bieter die Zuschlagskriterien für jedes einzelne Los am besten erfüllt, um dann einen Vergleich mit den Angeboten eines einzelnen Bieters für ein Kombi-Losangebot anzustellen. Der Zuschlag wird auf die beiden wirtschaftlichsten Einzellos-Angebote oder auf das wirtschaftlichste Kombi-Losangebot erteilt, sofern dessen Beauftragung für den Auftraggeber wirtschaftlicher ist. 6) Der mit dieser Ausschreibung abzuschließende Vertrag wird zudem folgende Regelung enthalten: "13 Verkaufsverpflichtung 13.1 Nach Ende der Leistungszeit gem. § 7 wird der AG voraussichtlich weiterhin Ambu-Lifte zum Zweck der Nutzung am BER benötigen. Die Überlassung der Ambu-Lifte wird der AG daher voraussichtlich ausschreiben. Der Zuschlag auf das dabei ermittelte Angebot des neuen Auftragnehmers für diese Leistungen wird vor Ende der Leistungszeit erfolgen. Der AG wird dem AN den neuen Auftragnehmer nach Zuschlag benennen. 13.2 Der AN ist verpflichtet unverzüglich nach Erhalt dieser Mitteilung nach 13.1 Satz 4, den Mietgegenstand dem neuen Auftragnehmer zum Restbuchwert zum Kauf schriftlich anzubieten und den AG unverzüglich über die Abgabe dieses Angebotes durch Übersendung einer Kopie des Angebotes zu informieren. Das Angebot des AN umfasst dabei den Verkauf jedes einzelnen Ambu-Lifts und auch des Mietgegenstandes in Gänze. Das Angebot des AN muss eine Übergabe durch den AN an den neuen Auftragnehmer unmittelbar nach Ende der Leistungszeit gem. § 6 vorsehen, damit eine ununterbrochene Nutzung der Ambu-Lifts ermöglicht wird. Mit dem Angebot des AN erhält der neue Auftragnehmer das Recht, nach seiner Wahl den gesamten Mietgegenstand oder nur einzelne Ambu-Lifte daraus zu kaufen. Dem neuen Auftragnehmer ist vor seiner Entscheidung über die Annahme des Angebotes Gelegenheit zu geben, dieses eingehend sachkundig zu prüfen. Der AN wird sich daher gegenüber dem neuen Auftragnehmer für vier Monate an sein Angebot binden. Der neue Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Der Restbuchwert der einzelnen Ambu-Lifts ist der FBB 18 Monate vor Vertragsende bekannt zu geben mit dem Recht, diesen im Rahmen der vorgesehenen Ausschreibung zu publizieren. 13.3 Die FBB hat das Recht, zum Zweck der Nachprüfung des vom AN angegebenen Restbuchwertes durch die eigene konzerninterne Revision oder durch einen Wirtschaftsprüfer ihrer Wahl die betreffenden Bücher des AN einsehen zu lassen, soweit es für die Ermittlung der Richtigkeit und Vollständigkeit der Darlegung zum Restbuchwert erforderlich ist. Die Kosten der Nachprüfung trägt die FBB, es sei denn, die Nachprüfung ergibt eine Abweichung zulasten der FBB. Die FBB verpflichtet sich die im Rahmen der Nachprüfung erhaltenen Kenntnisse vertraulich zu behandeln und auch Wirtschaftsprüfer gesondert zur Vertraulichkeit zu verpflichten und dies auf Verlangen den AN durch geeignete Unterlagen nachzuweisen." 7) Der Vertrag wird folgende Regelung vorsehen: "3 Mietgegenstand Der AN vermietet an den AG als Mietgegenstand 7 Stück Ambulifte (Hubscherenfahrzeuge für die Vertikalverbringung von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität (Passengers with Reduced Mobility (PRM)). Hiervon umfasst ist auch der in der Anlage 4 benannte Ambu-Lift. Der für die Erbringung der PRM - Dienstleistung bislang gebundene Auftragnehmer (Vor-Auftragnehmer) hat einen Leasingvertrag über diesen Ambu-Lift Bulmor Sidebull XLe - Batterieelektrische Version mit einer Laufzeit von 86 Monaten beginnend ab 1. Dezember 2023 abgeschlossen. Der Vor-Auftragnehmer und der Leasinggeber sind danach verpflichtet, daran mitzuwirken, dass der AN anstelle des Vor - Auftragnehmers die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag als Leasingnehmer übernimmt. Der AN verpflichtet sich seinerseits daran mitzuwirken, die Rechte und Pflichten aus dem Leasingvertrag als Leasing-nehmer mit Wirkung zum Leistungsbeginn gem. § 6 anstelle des Vor-Auftragnehmers zu übernehmen. Er ist daher verpflichtet, gegenüber dem Vor-Auftragnehmer und dem Leasinggeber rechtzeitig und formgerecht alle dazu erforderlichen Erklärungen abzugeben. 8) Für Los 1 gilt: Neben dem gewichteten "Gesamtangebotspreis" wird auch die Konzeptdarstellung ((1) Konzept zur Leistungserbringung, (2) Konzept Personalmanagement und Dienstplanung und (3) Konzept Aus- und Fortbildung und Qualitätssicherung) gewertet. Details hierzu sind der späteren Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes zu entnehmen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/25/EU
sektvo -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 2
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 2
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Personaldienstleistungen
Beschreibung: Los 1 - Personaldienstleistungen Laut Anhang 1 der EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 sind folgende Hilfeleistungen zu erbringen, um behinderte Menschen und Personen mit eingeschränkter Mobilität in die Lage zu versetzen, 1.) an einem ausgewiesenen Ort ihre Ankunft auf dem Flughafen bekannt zu geben und um Hilfe zu bitten, 2.) von dem ausgewiesenen Ort zum Abfertigungsschalter zu gelangen, 3.) die Abfertigung zu erledigen und ihr Gepäck aufzugeben, 4.) vom Abfertigungsschalter zum Luftfahrzeug zu gelangen und dabei gegebenenfalls die nötigen Auswanderungs-, Zoll- und Sicherheitsverfahren zu durchlaufen, 5.) gegebenenfalls mithilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen an Bord des Luftfahrzeugs zu gelangen, 6.) von der Luftfahrzeugtür zu ihrem Sitz zu gelangen, 7.) ihr Gepäck im Luftfahrzeug zu verstauen und wieder in Besitz zu nehmen, 8.) von ihrem Sitz zur Luftfahrzeugtür zu gelangen, 9.) gegebenenfalls mit Hilfe von Lifts, Rollstühlen oder sonstigen benötigten Hilfen das Luftfahrzeug zu verlassen, 10.) von Luftfahrzeugen zur Gepäckhalle zu gelangen und ihr Gepäck wieder in Besitz zu nehmen und dabei gegebenenfalls die nötigen Einwanderungs- und Zollverfahren zu durchlaufen, 11.) von der Gepäckhalle zu einem ausgewiesenen Ort zu gelangen, 12.) im Transit mit der in der Luft und am Boden benötigten Hilfe innerhalb eines Abfertigungsgebäudes und zwischen zwei Abfertigungsgebäuden Anschlussflüge zu erreichen, 13.) erforderlichenfalls zu den Toiletten zu gelangen. Der Auftragnehmer hat für nachfolgend aufgeführte PRMs (IATA-Codes) die Dienstleistung zu erbringen: • WCHR: Der PRM kann Treppen steigen und kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe. • WCHS: Der PRM kann keine Treppen steigen, aber kurze Strecken zu Fuß zurücklegen. Für längere Strecken benötigt er eine Mobilitätshilfe. • WCHC: Der PRM benötigt immer eine Mobilitätshilfe, auch in der Kabine kann er sich nicht ohne fremde Hilfe bewegen. Insbesondere beim An-Bord- und Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ist eine Unterstützung erforderlich. • BLND: Der PRM ist sehbehindert oder blind. • DEAF: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub. • DEAF/ BLND: Der PRM ist hörgeschädigt oder taub und gleichzeitig sehbehindert oder blind. • DPNA: Der PRM hat eine geistige Behinderung oder Entwicklungseinschränkung (z.B. Lernschwäche, Down-Syndrom, etc.). Der Dienstleister übernimmt hierbei unter anderem folgende Leistungen: • Koordination, Disposition und Dokumentation der von den Luftverkehrsgesellschaften und ihren Erfüllungsgehilfen sowie von Reiseunternehmen eingehenden Betreuungsaufträge, • Zeitgerechte Disposition der benötigten Hilfsmittel und Mitarbeiter, • Abholung des PRMs am vereinbarten Pick-Up Punkt (abfliegender PRM) oder am Luftfahrzeug (ankommender PRM), • Gewährleistung der mit den Luftverkehrsgesellschaften abgestimmten maximalen Reaktionszeiten, • Unterstützung beim Handling des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.), • Unterstützung beim Check-In, • Begleitung zu und von den Lounges mit Abholzeitvereinbarung, • Begleitung zu gastronomischen Einrichtungen oder Shops mit Abholzeitvereinbarung, • Begleitung zu den Toiletten, • Begleitung zur Sicherheitskontrolle und bedarfsweise zur Ausreise-/ Passkontrolle oder Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen, • Abstimmung der Betreuungsfälle mit den Luftverkehrsgesellschaften, Abfertigungsagenten, Bodenverkehrsdiensten und Behörden zur Erbringung einer zeitgerechten und qualitätsvollen Dienstleistung, • Abstimmung der Einstiegszeit mit den Luftverkehrsgesellschaften oder den Abfertigungsagenten, • Abstimmung des Boardingprozesses mit dem Abfertigungsagenten, • Ggf. Umsetzen des PRMs vom eigenen Rollstuhl in den Rollstuhl des Dienstleisters, • Ggf. Beförderung vom Terminalgebäude zum Luftfahrzeug mittels geeigneten Equipments, • Hilfeleistung beim An-Bord-Gehen des Luftfahrzeuges ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln, • Unterstützung beim Tragen, Verstauen und Entgegennehmen des Handgepäcks, • Abstimmung des Deboarding-Prozesses mit den Abfertigungsagenten, • Ggf. Umsetzen des PRMs vom Rollstuhl des Dienstleisters in den PRM-eigenen Rollstuhl, • Hilfeleistung beim Von-Bord-Gehen des Luftfahrzeugs ggf. mit den erforderlichen Hilfsmitteln, • Ggf. Beförderung vom Luftfahrzeug zum Terminalgebäude mittels geeigneten Equipments, • Begleitung zur Einreise-/ Passkontrolle und Zoll sowie Unterstützung beim Durchlaufen dieser flughafenspezifischen Einrichtungen, • Unterstützung beim Entgegennehmen des Gepäcks und der Hilfsmittel des PRMs (Gepäck, Handgepäck, Großgepäck etc.), • Absetzen des PRMs am vereinbarten Drop-Off Punkt, • Transferbetreuung beim Umstieg auf einen Anschlussflug, • Professioneller Umgang mit Unregelmäßigkeiten im Flugbetrieb, • Betreuung auch nicht angemeldeter Betreuungsfälle, • Statistische Aufbereitung der geforderten Daten und deren Bereitstellung für den Auftraggeber. Der Dienstleister hat das zur Abfertigung notwendige Equipment auf eigene Kosten zu beschaffen. Hierzu zählen beispielsweise Behindertentransportwägen und Rollstühle. Auch für die regelmäßige Reinigung, Wartung und Reparatur hat er zu sorgen und aufzukommen. Die zur Leistungserbringung notwendigen Hubscherenfahrzeuge werden dem Dienstleister per Überlassungsvereinbarung aus dem Los 2 zur Nutzung übergeben.
Interne Kennung: LOT-0001
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 63730000 Diverse Hilfstätigkeiten für den Luftverkehr
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33193000 Behindertenfahrzeuge, Rollstühle und dazugehörige Ausrüstung, 85311200 Behindertenfürsorgeleistungen
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Für die Leistungserbringung kann ein zusätzlicher BTW (Behindertentransportwagen) benötigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Konzept zur Leistungserbringung
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 30
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 70
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Bereitstellung von Hubscherenfahrzeugen
Beschreibung: Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber eine, für die gemäß EU-Verordnung Nr. 1107/ 2006 beschriebene Hilfeleistung für PRMs, ausreichende Anzahl von Hubscherenfahrzeugen (Hubscherenfahrzeuge für die Vertikalverbringung von PRMs) zur Miete, inkl. Wartung und Instandhaltung, zur Verfügung. Die Geräte werden dem Auftragnehmer (Los 1 - Personaldienstleistungen) per Überlassungsvereinbarung zur Nutzung übergeben. Die Leistungserbringung erfolgt täglich an allen Wochen-, Sonn- und Feiertagen entsprechend der Betriebszeiten des Flughafens. Zur Finanzierung aller anfallenden Kosten wird gemäß Artikel 8 der EU-Verordnung Nr. 1007/ 2006 eine besondere Umlage erhoben (PRM-Entgelt), die von den Fluggesellschaften zu 100% getragen und von diesen an ihre Passagiere weitergegeben wird.
Interne Kennung: LOT-0002
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 85311200 Behindertenfürsorgeleistungen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 33193110 Behindertenfahrzeuge
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 60 Monate
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 0
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Für die Leistungserbringung kann ein zusätzliches Hubscherenfahrzeug benötigt werden.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Nicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: nein
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium:
Art: Eignung zur Berufsausübung
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (der Begriff Bewerber/Bieter wird als Synonym auch für Bewerbergemeinschaften (BewGe)/Bietergemeinschaften (BieGe) verwendet) bzw. von jedem Mitglied der BewGe/BieGe sowie von allen für die Leistungserbringung vorgesehenen Nachunternehmern (NU) vorzulegen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, hat der Bewerber/Bieter auf Verlangen weitere Nachweise vorzulegen. 1) Bezeichnung des Bewerberunternehmens/Bieterunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit Email und Telefonnummer 2) Eigenerklärungen gem. §§ 123, 124 GWB sowie - soweit anwendbar - § 21 SchwarzArbG, § 21 AEntG, § 98 c AufenthG und §§ 22 LkSG. Eigenerklärungen gemäß § 19 Abs. 1 und Abs. 3 i.V.m., § 21 des Gesetzes zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (MiLoG) sowie Erklärung zum vertraulichen Umgang mit sämtlichen Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen sowie sämtlichen zugänglich werdenden Betriebsdaten, Unterlagen und sonstigen Informationen ('Vertrauliche Informationen'). Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Eigenerklärung zu §§ 123, 124 GWB, Vertraulichkeit und Datenschutz" zur Verfügung. 3) Eigenerklärung zu Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren. Der AG stellt hierzu das Formblatt 'Eigenerklärung zum Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014' zur Verfügung. 4) Sofern eine Bewerbung als BewGe/BieGe erfolgt, ist mit dem Teilnahmeantrag/Angebot eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe ausgefüllte Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter ergibt. BewGe/BieGe dürfen nur einen Teilnahmeantrag/Angebot einreichen. BewGe/BieGe haben eine Erklärung folgenden Inhalts abzugeben: Sämtliche Mitglieder der BewGe/BieGe bzw. der Vertreter der BewGe/BieGe haben/hat darzulegen, dass die Bildung keinen Verstoß gegen § 1 GWB darstellt. Darüber hinaus ist von den Mitgliedern der BewGe/BieGe bzw. dem Vertreter dieser zu erklären, inwiefern für das jeweilige beteiligte Unternehmen wirtschaftlich zweckmäßige und kaufmännische Gründe vorliegen, sich nicht allein um die Auftragsvergabe zu bewerben. Der AG stellt hierzu ein Formblatt "Bewerber-/ Bietergemeinschaftserklärung"zur Verfügung. Es kann auf Anlagen verwiesen werden. 5) Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter / Nachunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen (Eignungsleihe). Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag/Angebot zu benennen und die unter Eignung zur Berufsausübung dieser Bekanntmachung genannten Angaben / Erklärungen / Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, indem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft. Mit dem Teilnahmeantrag/Angebot ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen zur Verfügung steht. Der AG stellt hierzu ein Formblatt Erklärung zum Einsatz Nachunternehmers "Verpflichtungserklärung des Dritten/Nachunternehmers" zur Verfügung. 6) Der AG behält sich vor, weitere Unterlagen beizuziehen bzw. zu verlangen. Werden die o.g. Erklärungen nicht eingereicht, kann ein Ausschluss des Teilnahmeantrages/Angebotes wegen fehlender Eignung erfolgen.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen.) Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/ BieGe im Hinblick auf die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen /Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Beschreibung: Die nachstehenden Angaben/Erklärungen/Nachweise sind von den Bewerbern/Bietern (bzw. jedem Mitglied der BewGe/BieGe vorzulegen. Bedient sich der Bewerber/Bieter, die BewGe/BieGe im Hinblick auf die technische und berufliche Leistungsfähigkeit eines anderen Unternehmens (Eignungsleihe), so sind die Erklärungen - soweit sie von einem Eignungsverleiher abgedeckt werden sollen - von diesem beizubringen/zu erklären und dem Teilnahmeantrag/Angebot beizufügen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend. Mindestanforderungen sind dem Direktlink auf Dokument mit Eignungskriterien zu entnehmen. Der Fragebogen zur Eignungsprüfung ist ausschließlich systemisch im Bietercockpit auszufüllen. Ein händisches Ausfüllen ist nicht gestattet. Die Nichterfüllung der Mindestanforderung führt zum Ausschluss vom Vergabeverfahren.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Kriterium:
Art: Sonstiges
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens:
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber: 3
Das Verfahren wird in mehreren aufeinanderfolgenden Phasen durchgeführt. In jeder Phase können einige Teilnehmer ausgeschlossen werden
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Zulässig
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Zulässig
Beschreibung der finanziellen Sicherheit: gemäß Vergabeunterlagen
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 21/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Der AG wird die fristgerecht eingehenden Teilnahmeanträge/Angebote anhand der geforderten Nachweise und Erklärungen prüfen. Teilnahmeanträge/Angebote, die verspätet sind oder nicht wie gefordert elektronisch verschlossen oder signiert sind, werden ausgeschlossen. Das Recht zur vorzeitigen Einstellung analog § 57 SektVO bleibt unberührt. Der AG behält sich vor, einen Zuschlag auf ein wertbares Erstangebot zu erteilen, ohne in Verhandlungen zu treten. Der Auftraggeber behält sich zudem vor, bei einer Unterschreitung der Mindestzahl von drei wertungsfähigen Angeboten das Vergabeverfahren einzustellen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: a) Das durch den AN einzusetzende Personal muss vor Leistungsbeginn die Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen (gemäß § 7 LuftSiG) erfolgreich bestanden haben. b) Alle eingesetzten AN-Mitarbeiter müssen die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrschen.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine künftige Bietergemeinschaft bestehend aus mehreren Bewerbern muss im Auftragsfall eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigten Vertretern sein.
Finanzielle Vereinbarung: gemäß Vergabeunterlagen
Informationen über die Überprüfungsfristen: Auf die Rügeobliegenheiten nach § 160 Abs. 3 GWB wird verwiesen. Insbesondere gilt: 1. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem AG gerügt werden. 2. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, innerhalb der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 3. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden. 4. Hilft der AG der Rüge nicht ab, kann ein Antrag auf Nachprüfung bei der Vergabekammer des Landes Brandenburg unter der o.g. Anschrift nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden. Der Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit die Voraussetzungen des § 160 Abs. 3 GWB nicht vorliegen. 5. Der AG weist zugleich auf die Vorschriften der §§ 134, 135 GWB hin. Insbesondere sind die Fristenregelungen in § 135 Abs. 2 GWB zur Geltendmachung der in § 134 Abs. 1 GWB genannten Verstöße zu beachten.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-7001
Offizielle Bezeichnung: Flughafen Berlin Brandenburg GmbH
Registrierungsnummer: DE223892319
Postanschrift: Willy-Brandt-Straße 1b
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 12529
Land, Gliederung (NUTS): Dahme-Spreewald (DE406)
Land: Deutschland
Telefon: +49 306091-70642
Fax: +49 306091-70641
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Federführendes Mitglied
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
Organisation, die Teilnahmeanträge entgegennimmt
8.1.
ORG-7004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Brandenburg beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie
Registrierungsnummer: t:03318661719
Postanschrift: Heinrich-Mann-Allee 107
Stadt: Potsdam
Postleitzahl: 14473
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam, Kreisfreie Stadt (DE404)
Land: Deutschland
Telefon: +49 331866-1719
Fax: +49 331866-1652
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-7005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32212fee-eb61-46fc-93c2-11e652ecaedb - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 17
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 14/02/2025 06:22:52 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 105606-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 33/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/02/2025