2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71000000 Dienstleistungen von Architektur-, Konstruktions- und Ingenieurbüros und Prüfstellen
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Ruhrstraße 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10709
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Teltow
Postleitzahl: 14513
Land, Gliederung (NUTS): Potsdam-Mittelmark (DE40E)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Elektronische Kommunikation: 1. Die Kommunikation im gesamten Verfahren erfolgt elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund). Die Vergabeunterlagen sind von der Vergabeplattform rechtzeitig vor Ablauf der Abgabefrist herunterzuladen. Anfragen sind ausschließlich an die Vergabestelle über das Bietercockpit bis zum 25.03.2025 Uhr einzureichen. Die letzte Beantwortung von Anfragen erfolgt bis sechs Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist. HINWEIS: Die Vergabeunterlagen sind ohne Anmeldung zugänglich. Der Bieter muss sich selbst fortlaufend informieren, ob neue oder aktualisierte Dateien zum Download zur Verfügung stehen. Eine Anmeldung zur Teilnahme am Vergabeverfahren ist erforderlich für Anfragen zu diesem Verfahren, Bereitstellung der Vergabeunterlagen in der Bietersoftware und Abgabe von Angeboten (ggf. unter vorheriger Registrierung der Unternehmerdaten über die Vergabeplattform). 2. Die Kommunikation und die Abgabe von Angeboten inklusive aller Bestandteile und Nachweise sind in Deutsch abzugeben. Elektronische Angebote sind über die Vergabeplattform der DRV unter Nutzung der kostenlos bereitgestellten Bietersoftware "AI BIETERCOCKPIT" und gemäß den dortigen Bedingungen zu übermitteln. Dafür müssen sich die Bieter auf der Vergabeplattform der DRV-Bund - unter Beachtung der dort hinterlegten "Registrierungsanleitung" mit ihren Unternehmerdaten einmalig registrieren und - sich über die Bekanntmachung zur Teilnahme am Vergabeverfahren anmelden und - unter Beachtung des "Benutzerhandbuches Bietercockpit" und unter Nutzung dieser Software elektronische Angebote erstellen und absenden. Die Abgabe elektronischer Angebote kann erfolgen: - elektronisch in Textform (ohne Signatur). - elektronisch mit fortgeschrittener bzw. qualifizierter Signatur für eVergabe. 3. Form und Inhalt der Angebote: Es werden nur Angebote zugelassen, die elektronisch über die Vergabeplattform der Deutschen Rentenversicherung Bund unter Nutzung des dort abrufbaren Bietercockpits und den dort hinterlegten Nutzungsbedingungen übermittelt werden. Den vorstehenden Anforderungen nicht entsprechende Angebote sind nicht zugelassen. Sämtliche Informationen zu Form und Inhalt der Angebote sind den Vergabeunterlagen, insbesondere den Bedingungen zur Angebotsabgabe und Auftragsvergabe , den Hinweisen zur elektronischen Abgabe sowie dem Aufforderungsschreiben zu entnehmen. 4. Ortsbesichtigung Die Bieter erhalten vor Abgabe des Angebots die Gelegenheit, sich vor Ort einen Eindruck von den Gegebenheiten des Standorts zu machen. Nähere Informationen können den Vergabeunterlagen entnommen werden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler Rechtsvorschriften: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Korruption: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des Wettbewerbs: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen umweltrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Betrugsbekämpfung: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Kinderarbeit und andere Formen des Menschenhandels: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Zahlungsunfähigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen arbeitsrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen Insolvenzverwalter: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem Vergabeverfahren: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des Vergabeverfahrens: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare Sanktionen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Einstellung der gewerblichen Tätigkeit: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Entrichtung von Steuern: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen Aktivitäten: Es gelten die zwingenden bzw. fakultative Ausschlussgründe nach §§ 123 bis 126 GWB. Das Nichtvorliegen ist in der Regel durch Eigenerklärung zu belegen.
Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Unzulässige Interessenwahrnehmung nach § 108f des Strafgesetzbuches (§ 123 Abs. 1 Nr. 7 GWB)