Deutschland – Projektaufsicht und Dokumentation – Baubegleitende Qualitätsüberwachung der Generalunternehmerleistungen -ID25051Ge

102796-2025 - Wettbewerb
Deutschland – Projektaufsicht und Dokumentation – Baubegleitende Qualitätsüberwachung der Generalunternehmerleistungen -ID25051Ge
OJ S 32/2025 14/02/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Allgemeine öffentliche Verwaltung
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Baubegleitende Qualitätsüberwachung der Generalunternehmerleistungen -ID25051Ge
Beschreibung: Im Rahmen der Berliner Schulbauoffensive II baut die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen als Baudienststelle in Amtshilfe für die Bezirke an verschiedenen Standorten u.a. modulare vierzügige Grundschulen mit modularen Sporthallen. Am vorliegenden Standort Fredersdorfer Str. 28, in 10243 Berlin, im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg entsteht ein Neubau einer zweigeschossigen Sporthalle (Typ C) mit Freianlagen sowie Sportanlagen im Freien. Im Unterschied zu den bisherigen Standorten, entsteht hier eine Sporthalle ohne Grundschule. Der Nutzer besteht aus mehreren Schulgemeinschaften aus der näheren Umgebung.
Kennung des Verfahrens: 9cfe5864-b15a-49f5-9d6b-e38311b7c222
Interne Kennung: VM_25051_VgV_O_Ge
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FRE Fredersdorfer Straße 28
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Mit der Angebotsabgabe ist die Erklärung zur Eignung Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung und entsprechende Nachweise einzureichen. Sofern Bewerber-/Bietergemeinschaft und/oder Unterauftragnehmer/Nachunternehmer mit Eignungsleihe erforderlich sind, ist die IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mehrfach auszufüllen, ggf. sind Erklärungen ABau IV 125 F, IV 126 F, IV 128 F gemäß Wirt-211EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots einzureichen. Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer gemeinsam mit anderen am Vergabeverfahren teil, trägt dieser dafür Sorge, dass die sonstigen Beteiligten eine eigene zusätzliche IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung vorlegen. 1) Änderungen der Vorgaben im Formular IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung sind nicht zulässig. 2) Alle einzureichenden Unterlagen müssen in deutscher Sprache gestellt werden. Gleichwertige Nachweise/Erklärungen anderer Herkunftsländer sind in beglaubigter deutscher Übersetzung zwingend beizulegen. 3) Fragen sind über die Vergabeplattform bis zum in der eVergabe angegebenen Datum an die Vergabestelle zu richten. Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform. 4) Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Ausländische Bieter haben gleichwertige Bescheinigungen ihres Herkunftslandes vorzulegen. Der Auftraggeber wird für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine eventuelle Eintragung des Bieters im Wettbewerbsregister (Bundeskartellamt) durchführen. Der Bieter (einschließlich eventueller Nachunternehmer) darf keinen Eintrag im Wettbewerbsregister haben. Der Auftraggeber wird auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002, 753/2011 vom 01.08.2011 sowie 2580/2001 vom 27.12.2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 5) Bietergemeinschaften gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter sind zugelassen (s. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung). Mehrfachbeteiligungen, d. h. parallele Beteiligung einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind grundsätzlich unzulässig und können zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffenen Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren führen. Im Zweifelsfall haben die Bieter nachzuweisen, dass der Wettbewerb durch die Mehrfachbeteiligungen nicht beeinträchtigt wird. Dies gilt nicht in gleicher Weise für Mehrfachbewerbungen als Nachunternehmer. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern oder Bietergemeinschaften mit demselben Nachunternehmer vor, diese Nachunternehmer aus Wettbewerbsgründen von der Teilnahme an den Bietergesprächen auszuschließen. Die Nachunternehmerleistung kann in diesem Fall dennoch zum Gegenstand der Bietergespräche werden. 6) Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), insbesondere im Hinblick auf die Abgabe von Erklärungen, siehe Vergabeunterlagen. 7) Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich. 8) Angebote können ausschließlich von registrierten Bietern über die Vergabeplattform (iTWOtender) in Textform eingereicht werden. 9) Die Kommunikation (Fragen, Auskünfte) erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform. Dabei ist das Tool Frage stellen bzw. Fragen/Antworten zu verwenden.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung: Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen, 3. § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). (2) Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. (3) Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. (4) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn 1. das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder 2. die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können. Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat. (5) Von einem Ausschluss nach Absatz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. Von einem Ausschluss nach Absatz 4 Satz 1 kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 bleibt unberührt.
Verstoß gegen sozialrechtliche Verpflichtungen: Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe und gemäß Artikel 57 der Richtlinie 2014/24/EU (1) Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn 1. das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, 2. das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, 3. das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden, 4. der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, 5. ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann, 6. eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann, 7. das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, 8. das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder 9. das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. (2) § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes, § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes und § 22 des Lieferkettensorgfaltspflichtengesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I S. 2959) bleiben unberührt.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0000
Titel: Baubegleitende Qualitätsüberwachung der Generalunternehmerleistungen-ID25051Ge
Beschreibung: Baufeld Eine vorhandene Sporthalle und Außensportflächen werden seit Oktober 2024 im Rahmen der Maßnahme zurückgebaut. Die Arbeiten werden zu Beginn der hier ausgeschriebenen Leistung abgeschlossen sein. Städtebauliche Situation Die doppelgeschossige Sporthalle (Typ C) ist mit ihrer Stirnseite zur Fredersdorfer Straße orientiert und nimmt mit ihrer Hallenlängsseite einen möglichst großen Abstand zur benachbarten, denkmalgeschützten Wohnbebauung des östlich angrenzenden Grundstücks ein. Die Halle wird straßenseitig an der Grundstücksgrenze direkt am Gehweg verortet und in damit in Flucht der vorgenannten Bebauung. Die auf der östlichen Gebäudeseite angeordneten Eingängen orientieren sich in Richtung der Sportflächen in den Freianlagen. Die Sporthalle bildet im Grundriss ein Rechteck mit den Abmessungen 47,76 x 37,16 m; als doppelgeschossige Dreifeldhalle (insgesamt sechs Hallenteile) erreicht sie eine Höhe von circa 19,65 m über Gelände. Baurechtliche Vorgaben Im Rahmen der Bauplanung und -umsetzung ist die vogelfreundliche Gestaltung der Glasfenster und -fassaden zu berücksichtigen. Das Bauvorhaben wird im Zustimmungsverfahren nach § 77 Bauordnung Berlin (BauOBln) durchgeführt. Die zuständige Zustimmungsbehörde ist die Oberste Bauaufsicht Berlin. Grundsätzlich sind für die Schul- und Sporthallenneubauten neben den geltenden Gesetzen alle einschlägigen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten, die ein gesundes und sicheres Lernen und Arbeiten ermöglichen. Grundlage der Planung sind daher u. a.: - Standards für den Neubau von Schulen der Senatsverwaltungen SenStadt und SenBJF, - Musterschulbaurichtlinie (MSchulbauR), - Schulbauvorgaben Berlin (Compartmentschulen: Funktionale und räumliche Anforderungen; Amok-Kenn- zeichnung und Verriegelung von Schulgebäuden und Räumen; Leit- und Orientierungssystem von Schul- standorten; WC-Anlagen; etc.). - Richtlinie zur Sicherheit im Unterricht (KMK RISU) - Anleitung „Konzept Barrierefrei“, „Berlin – Design for all“, - Arbeitsstättenverordnung und Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - Unfallverhütungsvorschrift Schulen DGUV (Vorschrift 81), - Gefahrstoffverordnung (GefStoffV), - Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Die Neubaumaßnahmen der Berliner Schulbauoffensive (BSO) sind gemäß vorliegender Standards nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) mit dem Ziel BNB-Silber (BNB UN 2017) zu planen, zu bauen und zu bewerten. Gemäß Vorgabe durch die Bauherrschaft soll die Sporthalle in Anlehnung an das Ziel BNB-Silber errichtet werden. Stadtplanungsrechtliche Belange werden eingehalten.
Interne Kennung: 0
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 71248000 Projektaufsicht und Dokumentation
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71247000 Beaufsichtigung der Bauarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: FRE Fredersdorfer Str. 28
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10243
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit: 18 Monate
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugeben: Erforderlich für das Angebot
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
Zusätzliche Informationen: Die geschätzte Laufzeit des Vertrages von 18 Monaten zzgl. Gewährleistungszeitraum
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
Konzept zur Verringerung der Umweltauswirkungen: Sonstiges
Grüne Auftragsvergabe — Kriterien: Sonstige Kriterien für ein umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen
Gefördertes soziales Ziel: Gleichstellung der Geschlechter
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Eintragung in ein relevantes Berufsregister
Beschreibung: Zu IV 124 F, II: Bestätigung über die Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist mit Angebotsabgabe vorzulegen. Es sind Nachweise über die Eintragung in das Berufsregister sowohl für den Bieter, als auch für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft bzw. für jeden anderen Unternehmer, deren Kapazitäten sich bedient wird, einzureichen. Die Angaben zum Berufsstand sind abweichend von IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.

Kriterium: Andere wirtschaftliche oder finanzielle Anforderungen
Beschreibung: Zu IV 124 F, III. 1-3: III.1. Berufshaftpflichtversicherung: Personenschäden in Höhe von mindestens 3.000.000 €; sonstige Schäden (Sach- und Vermögensschäden) in Höhe von mindestens 3.000.000 €. Die Angaben zur Versicherung sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. III. 2. Der Umsatz meines/unseres Unternehmens betrug in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2022, 2023, 2024), soweit es Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind, unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen: in der Summe mindestens 18 Mio. € in den letzten 3 Geschäftsjahren. III 3. In den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte: mindestens 10 technische Mitarbeiter jahresdurchschnittlich. Die Angaben zur Versicherung sind abweichend von IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.

Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Zu IV 124 F, IV. 1-6: Gemäß Formular IV 124 F Eignungserklärung zur Eignung gibt es folgende technische Eignungskriterien. IV. 1. und 6. Technische Leistungsfähigkeit: - min. eine Referenz in der GU-Überwachung für öffentliche Auftraggeber - min. drei Referenzen in der Überwachung im Bereich Bildung und Sport Die Referenzen sind mit Angebotsabgabe vorzulegen. IV. 1. und 6. Angaben zu bereits erbrachten Leistungen (Referenzen): Es sind mindestens 3-4 Referenzen über erbrachte Leistungen oder Projekte innerhalb von 5 letzten Geschäftsjahren vorzulegen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind. Sie enthalten mindestens folgende Angaben: - Aufgabe und Umfang der Leistung, Vertragsverhältnis (Beschreibung der Aufgabe, ggf. besondere Anforderungen, Leistungsbild/er, Leistungsphase/n, ggf. Besondere und sonstige Leistungen, Schwierigkeit der Leistung, Vertragsverhältnis (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Unterauftragnehmer)) - Wert der erbrachten Leistung (Gesamtvergütung und Herstellungskosten netto in Euro) - Erbringungszeitraum (Planungszeitraum und/oder Bauzeit mit Beginn und Fertigstellung in Monat/Jahr) - Angabe, ob öffentlicher oder privater Empfänger, Kontaktdaten des Ansprechpartners. Eine Referenz ist vergleichbar, wenn folgende Anforderungen erfüllt sind: Anforderung an Referenzen: Eigenverantwortlich erbrachte Vertragsüberwachung zu Leistungen eines oder mehrerer Generalunternehmer in den letzten 5 Geschäftsjahren gem. IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung Nummer IV.1. : Die benannten Referenzen müssen in den Leistungsphasen 3 bis 8 nach HOAI mit Honorarzone III (für Gebäudeplanung - Gebäudeart: im Bereich Bildung und Sport (z.B. (Grundschulen, Sporthallen mit Sportanlagen im Freien)) und Gesamtbaukosten von mind. 15 Mio. € (brutto) liegen. Mindestens bei einer Referenz sollte es sich um eine öffentliche Baumaßnahme handeln, die durch einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 99 GWB beauftragt wurde. IV 2. Anforderung an Mitarbeiter am Projekt: müssen über Fach/Hochschulabschluss und Planungs- und Baustellenpraxis (Projektleiter mind. 7 Berufsjahre, Stellvertreter mind. 5 Berufsjahre) jeweils für die KG 300/400/540 (KG 540 Technische Anlagen in Außenanlagen gem. DIN 276-1: 2008-12) verfügen. Die Angaben zu den Referenzen und den Mitarbeitern sind abweichend von IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung mit dem Angebot abzugeben.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: Nur Preis
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 11/03/2025 11:30:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.meinauftrag.rib.de
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 18/03/2025 11:30:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 2 Monate
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Angaben in den Vergabeunterlagen (z.B.: IV 124 F Eigenerklärung zur Eignung, Wirt-211 EU Aufforderung zur Abgabe eines Angebots, Vertragsentwurf) sind zu beachten.
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 18/03/2025 11:30:00 (UTC+1)
Zusätzliche Informationen: Angaben über befugte Personen und das Öffnungsverfahren: Die Öffnung der Angebote wird von mindestens zwei Vertretern des öffentlichen Auftraggebers gemeinsam an einem Termin unverzüglich nach Ablauf der Angebotsfrist durchgeführt. Bieter sind nicht zugelassen. Die Abgabe von mehr als einem Hauptangebot ist nicht zugelassen.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Bedingungen für die Ausführung des Auftrags: siehe Vergabeunterlagen. Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich.
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Von einer Bietergemeinschaft, die den Zuschlag erhält, anzunehmende Rechtsform: Eine Bietergemeinschaft hat mit der Angebotsabgabe eine Erklärung aller Mitglieder schriftlich/in Textform abzugeben, ­ - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, ­ - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, ­ - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, ­ - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V01-71
Abteilung: Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Postanschrift: Fehrbelliner Platz 2
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10707
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: SenStadt, Abteilung V - Hochbau - Referat V M, V M 1 - Vergabestelle für den Öffentlichen Hochbau
Telefon: +49 30901393342
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 0204:11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Str. 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 10987c16-58d3-487b-bb36-2ef170eb0a14 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 13/02/2025 10:20:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 102796-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 32/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/02/2025