1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer zentralen Regierungsbehörde kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wohnungswesen und kommunale Einrichtungen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Sanierung von Wohnungen hier: Vergebene Aufträge im 5.Quartal des DBS (Oktober-Dezember 2024)
Beschreibung: Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Die Sanierungsleistungen werden im Rahmen einer agilen Vorgehensweise in unterschiedlichen Umfängen der zu sanierenden Wohnungen benötigt. Die Auftraggeberin ist dabei bemüht, örtlich und räumlich vergleichbare Wohnungen zusammenfassend in einzelnen Sprints im Rahmen eines dynamischen Verfahrens zu vergeben. --- Die Leistungserbringung des jeweiligen Auftragnehmers beinhaltet sämtliche Bauleistungen, die zur technisch und handwerklich einwandfreien, schlüssel- und betriebsfertigen und allen behördlichen Anforderungen entsprechenden Sanierung der Wohnungen nach den allgemeinen Regeln der Baukunst und der Technik erforderlich sind. ---- Für die Sanierung der Wohnungen werden in Abhängigkeit vom jeweiligen, wohnungsbezogenen Sanierungsbedarf im wesentlichen folgende Gewerke und Leistungen in einheitlicher Gesamtverantwortung benötigt: - Malergewerbe - Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei - Elektroinstallation - Klempnerei, Gas-, Wasser-, Heizungsinstallation - Bautischlerei / Einbau von genormten Baufertigteilen --- Die Auftraggeberin wird ihren jeweiligen konkreten Sanierungsbedarf (jeweils ca. 3-5 Whg) von örtlich und räumlich zusammengefassten Wohnungen im Rahmen des Dynamischen Beschaffungssystems mit jeweils einer Aufforderung zur Angebotsabgabe an die zu diesem Zeitpunkt in dieser Region geeigneten Unternehmen (Bewerberpool) kommunizieren. Diese Unternehmen haben dann die Möglichkeit zur Besichtigung dieser Wohnungen und zur Angebotsabgabe. --- Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): - Region 1: Mecklenburg-Vorpommern - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark - Region 5: Berlin und Brandenburg - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe - Region 10: Nord NRW - Region 11: Süd NRW - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken - Region 14: Bayern - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm - Region 16: Südliches Baden-Württemberg
Kennung des Verfahrens: c8dcbb19-bb91-4137-85a8-982422da511a
Interne Kennung: VOEK 402-22
Verfahrensart: Sonstiges zweistufiges Verfahren
Zentrale Elemente des Verfahrens: Das Verfahren wird als dynamisches Beschaffungssystem im Sinne des §4b Abs.1 EU VOB/A i.V.m. § 33 ff. VgV durchgeführt, wobei die einzelnen Leistungssprints aufgrund technischer Voraussetzungen als unterschwellige Beschränkte Ausschreibung ohne Teilnahmewettbewerb gem. § 11 UVgO geführt werden.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Ganz Deutschland
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Zusätzliche Informationen: Die Auftraggeberin ist Eigentümerin von Wohnungen im gesamten Bundesgebiet. Die Auftraggeberin plant, leergezogene Wohnungen, unterteilt in 16 deutschen Regionen, die in Folge des Sanierungsbedarfs nicht vermietet werden können, schnellstmöglich baulich instand setzen zu lassen. Dieses Vorgehen bezieht sich auf folgende Regionen (die jeweiligen Abrufleistungen in Form von Leistungssprints beziehen sich dann jeweils nur auf eine dieser Regionen): Region 1: Mecklenburg-Vorpommern (insbesondere: Binz, Greifswald, Rostock, Sanitz, Sassnitz, Schwerin, Stralsund, Wismar). - Region 2: Schleswig- Holstein mit nordfriesischen Inseln / Hamburg / nördliches Niedersachsen (insbesondere: Alt Duvenstedt, Altenholz, Buxtehude, Hamburg, Heide, Itzehoe, Kiel, Kronshagen, Lüneburg, Neumünster, Stade-Bützfleth). - Region 3: Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen (insbesondere: Bremen, Cuxhaven, Oldenburg, Rotenburg (Wümme), Verden (Aller), Wilhelmshaven). - Region 4: Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark (insbesondere: Braunschweig, Goslar, Hannover, Minden, Munster, Neustadt am Rübenberge, Soltau, Wriedel, Wunstorf). - Region 5: Berlin und Brandenburg (insbesondere: Berlin, Niederfinow, Potsdam, Strausberg, Teltow, Unterspreewald). - Region 6: Sachsen und südliches Brandenburg (insbesondere: Bautzen, Cottbus, Dresden, Ebersbach-Neugersdorf, Großröhrsdorf, Königsbrück, Löbau, Pirna, Riesa, Weißwasser). - Region 7: Sachsen-Anhalt und Sachsen insbesondere: Bad Brambach, Chemnitz, Delitzsch, Frankenberg/Sa., Gera, Halle (Saale), Leipzig, Marienberg, Oberwiesenthal, Olbernhau, Peissen, Schneeberg). - Region 8: Thüringen und südliches Niedersachsen (insbesondere: Bad Salzungen, Breitungen, Erfurt, Eschwege, Göttingen, Jena, Meinhard, Meiningen, Mühlhausen, Philippsthal (Werra), Sonneberg, Straufhain, Suhl, Tann (Rhön), Wildeck). - Region 9: Hessisches Bergland und Ostwestfalen/Lippe (insbesondere: Fritzlar, Kassel, Lippstadt, Marburg, Neustadt (Hessen), Paderborn, Soest, Stadtallendorf, Wolfhagen). - Region 10: Nord NRW (insbesondere: Bocholt, Dülmen, Düsseldorf, Münster, Unna, Waltrop, Wetter (Ruhr), Wuppertal). - Region 11: Süd NRW (insbesondere: Aachen, Bonn, Euskirchen, Köln, Rheinbach, Troisdorf). - Region 12: westliches und südliche Rheinland-Pfalz und Saarland (insbesondere: Bad Bergzabern, Bruchmühlbach-Miesau, Daun, Homburg, Igel, Kleinblittersdorf, Landau, Neu-stadt, Perl, Perl-Eft-Hellendorf, Saarlouis, Schweich, Traben-Trarbach, Trier, Überherrn). - Region 13: Rheinland-Pfalz (Raum Koblenz) und Raum Frankfurt/Main und Spessart sowie Unterfranken (insbesondere: Bad Homburg v.d. Höhe, Bad Kissingen, Darmstadt, Diez, Frankfurt am Main, Giebelstadt, Gießen, Koblenz, Langen, Mainz, Neu-Isenburg, Oberursel (Taunus), Wetzlar, Wiesbaden). - Region 14: Bayern (insbesondere: Erding, München, Nürnberg, Regensburg). - Region 15: Nördliches Baden-Württemberg und Raum Ulm (insbesondere: Ellwangen (Jagst), Esslingen am Neckar, Heilbronn, Karlsruhe, Neu-Ulm, Ostfildern, Rastatt, Rheinstetten, Stuttgart). - Region 16: Südliches Baden-Württemberg (insbesondere: Bad Säckingen, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Konstanz, Langenargen, Lindau, Müllheim, Radolfzell am Bodensee, Rielasingen-Worblingen, Rottweil, Sigmaringen, Tettnang, Waldshut-Tiengen, Weil am Rhein).
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vob-a-eu - § 4b Abs. 1 EU VOB/A i.V.m. §§ 22 bis 24 VgV
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-24, Region 7- Sachsen-Anhalt und Sachsen
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-24 ist der 24. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 7- Sachsen-Anhalt und Sachsen. Er umfasst folgende 6 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Hans-Beimler-Ring 10, 09496 Marienberg, 1. OG links, - Hans-Beimler-Ring 12, 09496 Marienberg, 2.OG rechts - Hans-Beimler-Ring 12, 09496 Marienberg, EG links - Hans-Beimler-Ring 14, 09496 Marienberg, EG rechts - Hans-Beimler-Ring 20, 09496 Marienberg, 2.OG linlks - Hans-Beimler-Ring 22, 09496 Marienberg, 1.OG rechts
Interne Kennung: VOEK 402-22-24
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Erzgebirgskreis (DED42)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-44, Region 5 Berlin und Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-44 ist der 44. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 10 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Lissabonallee 14, 4.OG links -Lissabonallee 29, 1.OG rechts -Am Rohrgarten 6, 2.OG rechts -Leipziger_65, EG, -Kuckhoffstraße 58, 1.OG links -Kuckhoffstraße 58, 1.OG rechts -Leipziger_60, 1. OG links -Karl-Kunger-Straße 47, 1.OG rechts -Kluckstraße 14, SF re1.OG links -Zinsgutstraße 12C, 2.OG links
Interne Kennung: VOEK 402-22-44
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-45, Region Berlin und Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-45 ist der 45. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 10 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Rudolf-Ditzen-Weg 17, EG_EFH, Berlin, -Goeckestraße 41, 1.OG links -Mohrenstraße 8, 4.OG-mitte -Singerstraße 114, 7.OG, mitte -Singerstraße 114, 3.OG, mitte -Singerstraße 115, 8.OG, mitte -Singerstraße 115, 5.OG, links -Singerstraße 115, 2.OG, links -Singerstraße 115, 4.OG mitte -Singerstraße 116, EG links
Interne Kennung: VOEK 402-22-45
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-46, Region 14-Bayern
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-46 ist der 46. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 14 Bayern. Er umfasst folgende 7 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Otto-Hahn-Str. 8, 1.OG links, 93053 Regensburg, 1310/132856/47 -Otto-Hahn-Str. 11, 1.OG rechts, 93053 Regensburg, 1310/132856/66 -Otto-Hahn-Str. 12, EG links, 93053 Regensburg, 1310/132856/69 -Otto-Hahn-Str. 22, 1.OG links, 93053 Regensburg, 1310/132856/130 -Otto-Hahn-Str. 22, EG links, 93053 Regensburg, 1310/132856/129 -Otto-Hahn-Str. 24, 2.OG rechts, 93053 Regensburg, 1310/132856/145 -Otto-Hahn-Str. 14, 2.OG rechts, 93053 Regensburg, 1310/132856/86
Interne Kennung: VOEK 402-22-46
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Regensburg, Kreisfreie Stadt (DE232)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-47, Region 5 Berlin und Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-47 ist der 47. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 10 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Kastanienallee 15, 3.OG rechts, 14050 Berlin, -Kastanienallee 15, 5.OG rechts -Kurt-Schumacher-Damm 154 ,EG rechts, 13405 Berlin, -Kurt-Schumacher-Damm 154, 2.OG, -Kurt-Schumacher-Damm 154, -Kurt-Schumacher-Damm 158, EG rechts -Kurt-Schumacher-Damm 158, 1.OG rechts -Kurt-Schumacher-Damm 170, EG rechts -Rue Dominique Larrey 7, EG rechts 13405 Berlin, -Rue Ambroise Paré 10, 1.OG,
Interne Kennung: VOEK 402-22-47
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0006
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-48a, Region 1 Mecklenburg-Vorpommern
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-48a ist der 48a. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 1 Mecklenburg-Vorpommern. Er umfasst folgende 10 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Bertrand-Russell-Allee 2, 3.OG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 2, 3.OG links 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 2, 4.OG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 2, 5.OG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 4, EG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 4, 1.OG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 4, 2.OG rechts 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 4, 4.OG links 18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 4, 5.OG rechts18147 Rostock -Bertrand-Russell-Allee 5, 5.OG rechts 18147 Rostock
Interne Kennung: VOEK 402-22-48a
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Rostock, Kreisfreie Stadt (DE803)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0007
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-49, Region 6 Sachsen und südliches Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-49 ist der 49. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 6 Sachsen und südliches Brandenburg. Er umfasst folgende 5 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Lindenstr. 17b, EG li, 01796 Pirna -Lindenstr. 17c, EG li, 01796 Pirna -Lindenstr. 17 c, 1.OG li, 01796 Pirna -Lindenstr. 17c, 3.OG li, 01796 Pirna -Lindenstr. 17d, 1.OG li, 01796 Pirna
Interne Kennung: VOEK 402-22-49
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0008
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-51, Region 5 Berlin und Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-51 ist der 51. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 7 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Geranienstr.3, EG links, 12203 Berlin -Schloßstr. 61a, 3.OG rechts, 12165 Berlin -Kluckstr. 14, Sfl.li EG rechts, 10785 Berlin -Ahornallee 46A, EG links, 14050 Berlin -Charles-H.-King-Straße 10, 5.OG rechts, 14163 Berlin -Rheinsteinstraße 112, 1.OG links, 10318 Berlin -Lissabonallee 34, 2.OG links, 14163 Berlin
Interne Kennung: VOEK 402-22-51
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0009
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-50, Region 5 Berlin und Brandenburg
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-50 ist der 50. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 5 Berlin und Brandenburg. Er umfasst folgende 7 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: -Singerstr.115, 2.OG rechts, 10179 Berlin -Leipziger Str. 60, 2.OG WO02-05, 10117 Berlin -Singerstraße 116, 2.OG rechts, 10179 Berlin -Singerstraße 117, 1.OG links, 10179 Berlin -Singerstraße 117, 5.OG links, 10179 Berlin -Singerstraße 117, 6.OG links, 10179 Berlin, -Singerstraße 114, 8.OG rechts, 10179 Berlin
Interne Kennung: VOEK 402-22-50
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0010
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-6, Region 7 Sachsen-Anhalt und Sachsen
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-6 ist der 6. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 7 Sachsen-Anhalt und Sachsen. Er umfasst folgende 8 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Yorckstraße 56, 09130 Chemnitz, 4.OG rechts -Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz,8.OG rechts - Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz, 7.OG rechts - Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz, EG links -Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz, 3.OG links -Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz, 3.OG links - Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz 5.OG rechts -Yorckstraße 56, 58, 09130 Chemnitz, 4.OG rechts
Interne Kennung: VOEK 402-22-6
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0011
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-7, Region 4 Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-7 ist der 7. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 4 Niedersachsen / Raum Magdeburg und Altmark. Er umfasst folgende 2 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Schackstraße 18, 30175 Hannover, OG rechts - Schackstraße 18, 30175 Hannover OG links
Interne Kennung: VOEK 402-22-7
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0012
Titel: Leistungssprint VOEK 402-22-10, Region 3 Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen
Beschreibung: Der Leistungssprint VOEK 402-22-10 ist der 10. Leistungssprint im Dynamischen Beschaffungssystem VOEK 402-22 und betrifft Sanierungsleistungen von Wohnungseinheiten in der Region 3 Westliches Niedersachsen mit ostfriesischen Inseln / Raum Bremen. Er umfasst folgende 8 Wohnungseinheiten, die gemäß den wohnungsbezogenen Leistungsverzeichnissen (LWS-LV) zu sanieren sind: - Eichendorfstr. 7, 26386 Wilhelmshaven, EG links - Eichendorfstr. 7, 26386 Wilhelmshaven, EG rechts - Eichendorfstr. 7, 26386 Wilhelmshaven, OG links - Eichendorfstr. 7, 26386 Wilhelmshaven, OG rechts - Eichendorfstr. 9, 26386 Wilhelmshaven, EG links - Eichendorfstr. 9, 26386 Wilhelmshaven, EG rechts - Eichendorfstr. 9, 26386 Wilhelmshaven, OG links - Eichendorfstr. 9, 26386 Wilhelmshaven, OG rechts
Interne Kennung: VOEK 402-22-10
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Bauleistung
Haupteinstufung (cpv): 45211100 Bauarbeiten für Wohnhäuser
Zusätzliche Einstufung (cpv): 45430000 Bodenbelags- und Wandverkleidungsarbeiten, 45311200 Elektroinstallationsarbeiten, 44115200 Klempner- und Heizungsinstallationsbedarf, 45331000 Installation von Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen, 45421000 Bautischlerarbeiten
5.1.2.
Erfüllungsort
Land, Gliederung (NUTS): Chemnitz, Kreisfreie Stadt (DED41)
Land: Deutschland
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Zuschlagskriterium Alt.2: Wertungspreis
Beschreibung: Falls die Auftraggeberin in der sprintbezogenen Angebotsaufforderung das „Zuschlagskriterium Alt. 2: Wertungspreis“ angekreuzt hat, so erfolgt die Wertung wie folgt: Der Bieter hat in jedem wohnungsbezogenen LWS-LV insbesondere eine Gesamtsumme und in den Feldern „vorzeitige Fertigstellung bis“ durch Datumsangabe anzugeben, bis zu welchem Zeitpunkt er die wohnungsbezogene Leistung spätestens abnahmereif fertigstellen wird. Hierfür stehen freigegebene Zellen zur Verfügung. Änderungen an diesem LWS-LV sind im Übrigen unzulässig und können zum Ausschluss des sprintbezogenen Angebots führen. Für jede Woche, die der Bieter durch Datumsangabe im Feld „vorzeitige Fertigstellung bis“ zusagt, die wohnungsbezogene Leistung vor dem von der Auftraggeberin im wohnungsbezogenen LWS-LV, dort im Feld „Fertigstellung bis“ angegeben Termin fertigzustellen, wird 1 % der vom Bieter angegeben wohnungsbezogenen Gesamtsumme abgezogen. Nur die zeitliche Reduzierung um ganze Wochen (1 Woche sind 7 Kalendertage) werden bei der Wertung berücksichtigt. Je Wohnung entsteht so eine „Wertungssumme“. Alle in einem Sprint entstandenen Wertungssummen werden mit der derzeit für die angebotenen Leistungen gültigen Umsatzsteuer als Brutto-Summen berechnet und miteinander addiert. Die sich daraus ergebende Summe stellt den „Wertungspreis“ dar. Das Angebot mit dem niedrigsten Wertungspreis erhält den Zuschlag. Der Wertungspreis wird ausschließlich für Wertungszwecke errechnet und stellt nicht den Preis dar, zu dem der wirtschaftlichste Bieter beauftragt wird.
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Informationen über die Überprüfungsfristen: Hinsichtlich der Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf folgende Rechtsvorschriften verwiesen: § 134 GWB Informations- und Wartepflicht, § 135 GWB Unwirksamkeit und § 160 GWB Einleitung, Antrag. Besonders hervorzuheben ist dabei: „134 Abs. II GWB: Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. § 135 GWB Unwirksamkeit: (1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber 1. gegen § 134 verstoßen hat oder 2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist. (2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union; (3) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 Nummer 2 tritt nicht ein, wenn: 1. der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, 2. der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und 3. der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens 10 Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. […] § 160 GWB Einleitung, Antrag: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 2 050 181,76 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-24
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Wert der Ausschreibung: 155 489,68 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-24
Datum des Vertragsabschlusses: 04/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0002
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-44
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0002
Wert der Ausschreibung: 297 720,52 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-44
Datum des Vertragsabschlusses: 11/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0003
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-45
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0003
Wert der Ausschreibung: 158 343,19 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-45
Datum des Vertragsabschlusses: 25/10/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0004
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-46
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0004
Wert der Ausschreibung: 237 266,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-46
Datum des Vertragsabschlusses: 18/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0005
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-47
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0005
Wert der Ausschreibung: 210 089,30 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-47
Datum des Vertragsabschlusses: 09/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0006
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-48a
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0006
Wert der Ausschreibung: 266 613,58 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-48a
Datum des Vertragsabschlusses: 20/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0007
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: KF BAU Sachsen GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-49
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0007
Wert der Ausschreibung: 165 598,49 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-49
Datum des Vertragsabschlusses: 11/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 3
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0008
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Klaus Fischbach GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-51
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0008
Wert der Ausschreibung: 132 097,45 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-51
Datum des Vertragsabschlusses: 10/12/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0009
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-50
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0009
Wert der Ausschreibung: 85 269,00 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-50
Datum des Vertragsabschlusses: 25/11/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0010
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-6
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0010
Wert der Ausschreibung: 227 352,27 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-6
Datum des Vertragsabschlusses: 19/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0011
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-7
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0011
Wert der Ausschreibung: 36 138,29 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-7
Datum des Vertragsabschlusses: 07/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0012
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: Angebot zu VOEK 402-22-10
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0012
Wert der Ausschreibung: 78 203,99 EUR
Das Angebot wurde in die Rangfolge eingeordnet: ja
Konzession – Wert:
Vergabe von Unteraufträgen: Ja
Wert der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Prozentanteil der Vergabe von Unteraufträgen ist bekannt: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: Vertrag zu VOEK 402-22-10
Datum des Vertragsabschlusses: 26/02/2024
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 2
8. Organisationen
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Bundesanstalt für Immobilienaufgaben AöR
Registrierungsnummer: 991-80032-33
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10623
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 49 30 3181 - 1557
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt
Registrierungsnummer: +49 22894990
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53113
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: USt-ID: DE 201885024
Stadt: Aschheim
Postleitzahl: 85609
Land, Gliederung (NUTS): München, Landkreis (DE21H)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Allianz Partners Deutschland GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0004, LOT-0005, LOT-0006, LOT-0009, LOT-0012
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Bewerber-/Bietergemeinschaft B&O Die Handwerker GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Mittleres Unternehmen
Registrierungsnummer: DE318197903
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 13127
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: B&O Handwerkergruppe
Gewinner dieser Lose: LOT-0001, LOT-0002, LOT-0003, LOT-0010, LOT-0011
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Klaus Fischbach GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE365000621
Stadt: Gelsenkirchen
Postleitzahl: 45891
Land, Gliederung (NUTS): Gelsenkirchen, Kreisfreie Stadt (DEA32)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: Klaus Fischbach GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0008
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: KF BAU Sachsen GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Kleines Unternehmen
Registrierungsnummer: DE259353337
Stadt: Heidenau
Postleitzahl: 01809
Land, Gliederung (NUTS): Sächsische Schweiz-Osterzgebirge (DED2F)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Wirtschaftlicher Eigentümer:
Offizielle Bezeichnung: KF BAU Sachsen GmbH
Gewinner dieser Lose: LOT-0007
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e8d04a06-5349-4b02-a241-3089f107d690 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 05/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 82078-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 26/2025
Datum der Veröffentlichung: 06/02/2025