1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
Rechtsform des Erwerbers: Regionale Gebietskörperschaft
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Öffentliche Ordnung und Sicherheit
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Beschreibung: Erstellung von Forschungsstudien, Evaluationen und wissenschaftlichen Expertisen für die Landeskommission Berlin gegen Gewalt
Kennung des Verfahrens: b6068893-c91f-45df-9a4f-8a1a25879a3a
Interne Kennung: SenInnSport 10-2025
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: nein
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche Informationen: Die nachstehenden Angaben, Erklärungen, Nachweise und Unterlagen sind von den Bietenden bzw. jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Ausländische Bietende/Bietergemeinschaften dürfen jeweils vergleichbare Nachweise ihres Herkunftslandes vorlegen; der Gleichwertigkeitsnachweis des jeweiligen Nachweises ist mit dem Angebot vorzulegen. / „Erklärungen zu Ausschlussgründen und Angaben zum Unternehmen (Wirt124 EU)“ siehe unter: https://www.berlin.de/vergabeservice/vergabeleitfaden/formulare, alternativ die Bescheinigung der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin zur Aufnahme in das Unternehmerund Lieferantenverzeichnis (ULVBescheinigung) bzw. eine Bescheinigung anderer geeigneter Präqualifikationsstellen. Bietende können an Stelle der geforderten Nachweise und Erklärungen eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung gemäß § 50 VgV vorlegen. / Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen Bietende und Bewerbende eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Vergabeunterlagen beigefügt ist. Die Maßnahmen nach § 2 FFV, hier insbesondere § 2 Nr. 7, Nr. 9, können durch vorhandene anerkannte und geeignete Auszeichnungen oder Zertifizierungen nachgewiesen werden. Angebote, die auch nach Nachfristsetzung keine oder keine vollständige Erklärung nach § 1 Absatz 2 enthalten, werden nicht geprüft. Auf der Grundlage von § 13 LGG wird ausdrücklich auf §§ 6 Abs. 1, 4 Nr. 3, 7 FFV verwiesen. / Im Übrigen gelten die Anforderungen der Vergabeunterlagen. / Hinweis gemäß AV Tariftreue: Es bestehen gesonderte Anforderungen nach dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG), siehe Vergabeunterlagen.
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.5.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Höchstzahl der Lose, für die ein Bieter Angebote einreichen kann: 5
Auftragsbedingungen:
Höchstzahl der Lose, für die Aufträge an einen Bieter vergeben werden können: 5
2.1.6.
Ausschlussgründe
Quellen der Ausschlussgründe: Bekanntmachung
Verstoß gegen Verpflichtungen, die auf rein nationalen Ausschlussgründen beruhen: Rein innerstaatliche Ausschlussgründe: Es gelten sämtliche in den Vergabeunterlagen genannten Ausschlussgründe, insbesondere die gesetzlichen Ausschlussgründe nach §§123 und 124 GWB. Unternehmen müssen das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe in der Regel durch Eigenerklärung nachweisen.
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz
Beschreibung: Berliner Monitoring Gewaltdelinquenz
Interne Kennung: 1
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sollten bei den Losen 1 und 2 die zeitlichen Rahmen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferungen von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen für die Dunkelfeldstudie ohne eigenes Verschulden verzögern, dann kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse noch um bis zu 3 Monate (bis einschließlich Februar 2026) später erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Los 1, 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt, um im Vertretungsfall die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung sicherzustellen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzen Los 1, 2: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 7 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 7 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 7 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 1, 2: Kurzkonzepte mit maximal 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) sind einzureichen. Bei Kurzkonzepten von mehr als 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 8 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Projektbeschreibungen, Kurzkonzept
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0002
Titel: Dunkelfeldstudie - Jugendstudie
Beschreibung: Dunkelfeldstudie - Jugendstudie
Interne Kennung: 2
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
Optionen:
Beschreibung der Optionen: Sollten bei den Losen 1 und 2 die zeitlichen Rahmen unvorhergesehen nicht eingehalten werden können, weil sich die Zulieferungen von Daten anderer Verwaltungen oder die Befragungen für die Dunkelfeldstudie ohne eigenes Verschulden verzögern, dann kann die Lieferung der entsprechenden Ergebnisse noch um bis zu 3 Monate (bis einschließlich Februar 2026) später erfolgen.
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.4.
Verlängerung
Maximale Verlängerungen: 3
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Los 1, 2: Erklärung, dass der Bieter mindestens über zwei direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte Mitarbeitende verfügt, um im Vertretungsfall die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtung sicherzustellen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzen Los 1, 2: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 7 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 7 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 7 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 1, 2: Kurzkonzepte mit maximal 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) sind einzureichen. Bei Kurzkonzepten von mehr als 8 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 8 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Projektbeschreibungen, Kurzkonzept
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0003
Titel: Evaluierung der Kiezorientierten Gewaltprävention
Beschreibung: Evaluierung der Kiezorientierten Gewaltprävention
Interne Kennung: 3
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Los 3, 4, 5 Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzen Los 3, 4, 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisanalyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 3, 4, 5 Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Projektbeschreibungen, Kurzkonzept
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0004
Titel: Wissenschaftliche Analyse zu neuen Phänomenen im digitalen Raum
Beschreibung: Wissenschaftliche Analyse zu neuen Phänomenen im digitalen Raum
Interne Kennung: 4
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Los 3, 4, 5 Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzen Los 3, 4, 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von ma-ximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisana-lyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbeschreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 3, 4, 5 Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Projektbeschreibungen, Kurzkonzept
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
5.1.
Los: LOT-0005
Titel: Evaluation des Präventionsprojekts Messer Machen Mörder
Beschreibung: Evaluation des Präventionsprojekts Messer Machen Mörder
Interne Kennung: 5
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 73210000 Beratung im Bereich Forschung
Zusätzliche Einstufung (cpv): 71319000 Gutachterische Tätigkeit, 73000000 Forschungs- und Entwicklungsdienste und zugehörige Beratung, 79419000 Beratung in Sachen Evaluierung, 85312320 Beratungsdienste
5.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 01/04/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Vorbehaltene Teilnahme: Teilnahme ist nicht vorbehalten.
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Quellen der Auswahlkriterien: Bekanntmachung
Kriterium: Referenzen zu bestimmten Dienstleistungen
Beschreibung: Nachweis von mindestens zwei vergleichbaren Referenzen des Unternehmens aus den letzten 3 Jahren (2022 bis 2024). Eine Referenz ist vergleichbar, wenn sie eine in technischer und organisatorischer Hinsicht ähnliche Leistung mit ähnlichem oder höherem Umfang wie die Leistung, die dem Vergabeverfahren zugrunde liegt, beinhaltet. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Referenz einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Um die Referenz überprüfen zu können, ist die Angabe des Namens und Adresse des Referenzauftraggebers, die Nennung einer Ansprechpartnerin / eines Ansprechpartners beim Referenzauftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse und die Angabe des Auftragsvolumens erforderlich. Der Auftraggeber kann die Referenzauftraggeber nach Ausschlussgründen (§ 31 UVgO bzw. §§ 123, 124 GWB) befragen. Die Überprüfung dient der Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung und zur Erfüllung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. c und e DSG-VO). Die Referenz wird zur Eignungsüberprüfung gemäß § 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB benötigt. Eine Überprüfung der Referenz dient außerdem dem Vergabegrundsatz des gleichberechtigten Wettbewerbs und dem Haushaltsgrundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit. Sofern keine Ansprechperson genannt werden kann, ist zumindest die Angabe einer allgemeinen E-Mail-Adresse sowie einer allgemeinen Telefonnummer des Referenzauftraggebers erforderlich. Kann die Referenz nicht überprüft werden, kann sie nicht gewertet werden. Für die Angabe der Referenz kann die beigefügte Referenzliste verwendet werden.
Kriterium: Relevante Bildungs- und Berufsqualifikationen
Beschreibung: Nachweise: Die eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter verfügen über einen Hochschulabschluss (Diplom, Magister Atrium oder Master) in einem einschlägigen Studienfach (Politikwissenschaften, Sozialwissenschaften, Kriminologie, Soziologie, Soziale Arbeit, Kulturwissenschaften).
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Los 3, 4, 5 Erklärung, dass der Bieter mindestens über eine/einen direkt für die Auftragsausführung fachlich qualifizierte/qualifizierten Mitarbeiterin/Mitarbeiter verfügt. Der Auftragnehmer hat Sorge zu tragen, dass die für die Auftragsausführung eingesetzten Mitarbeiter/innen über die erforderlichen Qualifikationen verfügen.
Kriterium: Maßnahmen zur Sicherstellung der Qualität
Beschreibung: Eigendarstellung des Bieters: Der Bieter reicht eine Eigendarstellung von bis zu 8 Seiten (DIN A 4, Mindest-schriftgröße 11 pt) ein, in der insbesondere die Darstellung der fachlichen Eignung in Bezug auf die ausgeschriebenen Projektleistungen und die Qualifikationen des zur Leistungserbringung vorgesehenen Personals beschrieben wird. Da öffentliche Aufträge nur an fachkundige und leistungsfähige (geeignete) Unternehmen vergeben werden dürfen (§ 31 Abs. 1 UVgO bzw. § 122 Abs. 1 GWB), muss die Eigendarstellung einen objektiven Rückschluss zulassen, dass der Bieter die für die Auftragsausführung erforderliche Fachkunde und Leistungsfähigkeit besitzt. Zusätzlich ist in der Darstellung nachzuweisen/zu beschreiben wie ein Ausfall von Mitarbeitenden kompensiert wird, um gleichbleibende Arbeitsergebnisse zu gewährleisten.
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Beschreibung: P ist der Gesamtpreis (brutto) für den Beschaffungsgegenstand laut Angebot inkl. Um-satzsteuer. Hinweis für ausländische Bieter: Von ausländischen Bietern ist im Preisblatt ein Bewer-tungspreis anzugeben, der neben dem vom Auftraggeber an den Bieter zu zahlenden Nettoangebotspreis auch die vom Auftraggeber zu tragende Umsatzsteuer, zurzeit 19%, unabhängig von der jeweils bestehenden persönlichen Steuerschuld erfasst (sog. Rever-se-Charge Verfahren, § 13b UStG). In diesem Fall ist P der Bewertungspreis. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Referenzen Los 3, 4, 5: Der Bieter reicht zusammen mit dem Angebot zwei Projektbeschreibungen von maximal 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) zu einem ähnlichen und bereits durchgeführten Projekt in den letzten 3 Jahren durch das für den zu vergebenen Projektauftrag vorgesehene Personal mit Maßnahmenplan, Zeitplan, Ergebnisana-lyse (bei Bedarf jeweils auch in anonymisierter Form möglich) ein. Bei Projektbe-schreibungen von mehr als 5 Seiten (DIN A 4 Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die übrigen Seiten bleiben unberücksichtigt. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Kriterium:
Art: Qualität
Beschreibung: Kurzkonzept: Der Bieter hat zusammen mit dem Angebot ein Kurzkonzept für die Umsetzung des zu vergebenen Projektauftrags inkl. Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan sowie eine kurze Vorstellung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals einzureichen. Los 3, 4, 5 Bei Los 3, 4, 5 darf das Kurzkonzept nicht mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) beinhalten. Bei Kurzkonzepten von mehr als 5 Seiten (DIN A 4, Mindestschriftgröße 11 pt) werden nur die ersten 5 Seiten bewertet. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Beschreibung der anzuwendenden Methode, wenn die Gewichtung nicht durch Kriterien ausgedrückt werden kann: Für die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots wird die einfache Richtwertmethode angewendet. In die Wertung werden alle Angebote einbezogen, die die geforderten Eignungskriterien erfüllen und die nicht ausgeschlossen wurden. Die zusammen mit dem Angebot einzureichenden Unterlagen zur Bewertung der Zuschlagskriterien ergeben sich aus dem Dokument Zuschlagskriterien (Teil der Vergabeunterlagen).
Begründung, warum die Gewichtung der Zuschlagskriterien nicht angegeben wurde: Den Zuschlag erhält das Angebot mit der höchsten Zuschlagskennzahl Z, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkte Bewertungskriterien) und P (Preis) ermittelt wird: Z = L/P
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sind: Deutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen: 26/02/2025 10:00:00 (UTC+1)
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können: Deutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichen: Nicht zulässig
Frist für den Eingang der Angebote: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Frist, bis zu der das Angebot gültig sein muss: 59 Tage
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können alle fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Fehlende bewertungsrelevante Unterlagen können nicht nachgereicht werden. Diese müssen zusammen mit den Angebotsunterlagen eingereicht werden. Fehlende Unterlagen können nicht gewertet werden. Folgende Unterlagen können nicht nachgereicht werden: Projektbeschreibungen, Kurzkonzept
Informationen über die öffentliche Angebotsöffnung:
Eröffnungsdatum: 05/03/2025 10:00:00 (UTC+1)
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen: Nein
Elektronische Rechnungsstellung: Erforderlich
Aufträge werden elektronisch erteilt: ja
Zahlungen werden elektronisch geleistet: ja
Finanzielle Vereinbarung: Hinweis zu BT-743: Eine elektronische Rechnungsstellung ist zulässig, aber nicht erforderlich
Informationen über die Überprüfungsfristen: Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Die o.a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Vergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt: Vergabekammer des Landes Berlin
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Senatsverwaltung für Inneres und Sport - ZVSt
Registrierungsnummer: 11-1300500000-83
Abteilung: Zentrale Vergabestelle
Postanschrift: Klosterstr. 47
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: 000
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: 11-1300000V00-74
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Vergabekammer des Landes Berlin
Telefon: +49 3090138316
Fax: +49 3090137613
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0006
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: e5e150aa-1ef9-49ee-8a5f-0b2a10ad1049 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 31/01/2025 16:15:00 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 75495-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 24/2025
Datum der Veröffentlichung: 04/02/2025