Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Berliner Stadtwerke GmbH - Prozessmanagement-Tool

33883-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Berliner Stadtwerke GmbH - Prozessmanagement-Tool
OJ S 12/2025 17/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Stadtwerke GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBerliner Stadtwerke GmbH - Prozessmanagement-Tool
BeschreibungAls Tochtergesellschaft der BWB beziehen die BSW die IT-Landschaft sowie Teile der IT-Infrastruktur zur täglichen Arbeit von der Muttergesellschaft, der BWB. Darüber hinaus stellt die BWB die Infrastruktur am aktuellen BSW-Standort bereit, der Betrieb wird teilweise durch die BWB, teilweise durch die BSW gesichert. Sowohl aus strategischer Sicht der BSW, als auch durch einen strategischen Beschluss der BWB wird die IT-Landschaft zukünftig nicht mehr für die Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Aufbaus einer eigenen IT-Landschaft soll auch ein geeignetes Prozessmanagement Tool eingeführt werden. Aktuell werden Prozesse in den Softwarelösungen Camunda modelliert und anschließend manuell in Confluence abgebildet. Es wird demnach kein Prozessmanagement, sondern lediglich Prozess-dokumentation betrieben. Im Rahmen der Implementierung eines Prozessmanagement Tools werden folgende Ziele/Funktionalitäten verfolgt: - Effizienzsteigerung o Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen zur Reduzierung manueller Arbeitsschritte und Verbesserung von Durchlaufzeiten - Transparenz und Kontrolle o Schaffung einer einheitlichen und transparenten Prozesslandschaft zur besseren Kontrolle aller Abläufe - Qualitätsverbesserung o Standardisierung und Dokumentation von Prozessen zur Sicherstellung gleichbleibend hoher Qualitätsstandards - Flexibilität und Anpassungsfähigkeit o Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Organisation an sich ändernde Marktbedingungen und Kundenanforderungen durch flexible Prozessgestaltung - Kostenreduktion o Identifikation und Eliminierung ineffizienter Prozesse und redundanter Aktivitäten zur Senkung der Betriebskosten - Compliance und Risikominimierung o Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien durch umfassende Dokumentations- und Reporting-Funktionen - Mitarbeiterzufriedenheit o Entlastung der Mitarbeitenden durch die Reduzierung administrativer Aufgaben und Verbesserung der Arbeitsabläufe, was zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation beiträgt Vgl. im Übrigen die Anlage "Leistungsbeschreibung"
Kennung des Verfahrens94760e0f-fe2a-4734-a044-f94ca69066cb
Interne Kennung1-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 - Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Es werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 3 Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Für den Fall, dass mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, wird unter den Bewerbern anhand von Referenzen beurteilt, wer für die Angebotsphase berücksichtigt wird. Bei den Referenzen werden pro Referenz folgende Aspekte gewertet: -Referenz-Auftraggeber aus der Energie-Branche - 5 Punkte -Prozessautomatisierung mithilfe von Workflows - Punkte -Prozessportal (Übersicht aller Prozesse) - 5 Punkte -Process Governance durch workflowbasierte Prüfung und Freigabe von Prozessmodellen- 5 Punkte Pro Referenz können somit 20 Punkte erzielt werden. Gewertet werden maximal 5 Referenzen. Auch die Mindest-Referenzen werden gewertet. Maximal können somit 100 Punkte erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los. Phase 2 - Angebotsphase: Auf Grundlage der Vergabeunterlagen für die Angebotsphase erarbeiten die Bieter ein erstes Angebot. Nach Einreichung der ersten Angebote wird eine Teststellung des Tools im Rahmen eines Termins stattfinden. Zudem werden Verhandlungen stattfinden Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des Verfahrens noch nähere Informationen erhalten. Die Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das Erstangebot ohne Verhandlungen den Zuschlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Köllnischen Park 1  
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4D445ML5
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen),
Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung(1) Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
BetrugsbekämpfungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Einstellung der gewerblichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen seine Tätigkeit eingestellt hat,
Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Berliner Stadtwerke GmbH - Prozessmanagement-Tool
Beschreibung: Als Tochtergesellschaft der BWB beziehen die BSW die IT-Landschaft sowie Teile der IT-Infrastruktur zur täglichen Arbeit von der Muttergesellschaft, der BWB. Darüber hinaus stellt die BWB die Infrastruktur am aktuellen BSW-Standort bereit, der Betrieb wird teilweise durch die BWB, teilweise durch die BSW gesichert. Sowohl aus strategischer Sicht der BSW, als auch durch einen strategischen Beschluss der BWB wird die IT-Landschaft zukünftig nicht mehr für die Tochtergesellschaft zur Verfügung gestellt. Im Rahmen des Aufbaus einer eigenen IT-Landschaft soll auch ein geeignetes Prozessmanagement Tool eingeführt werden. Aktuell werden Prozesse in den Softwarelösungen Camunda modelliert und anschließend manuell in Confluence abgebildet. Es wird demnach kein Prozessmanagement, sondern lediglich Prozess-dokumentation betrieben. Im Rahmen der Implementierung eines Prozessmanagement Tools werden folgende Ziele/Funktionalitäten verfolgt: - Effizienzsteigerung o Automatisierung und Optimierung von Geschäftsprozessen zur Reduzierung manueller Arbeitsschritte und Verbesserung von Durchlaufzeiten - Transparenz und Kontrolle o Schaffung einer einheitlichen und transparenten Prozesslandschaft zur besseren Kontrolle aller Abläufe - Qualitätsverbesserung o Standardisierung und Dokumentation von Prozessen zur Sicherstellung gleichbleibend hoher Qualitätsstandards - Flexibilität und Anpassungsfähigkeit o Erhöhung der Anpassungsfähigkeit der Organisation an sich ändernde Marktbedingungen und Kundenanforderungen durch flexible Prozessgestaltung - Kostenreduktion o Identifikation und Eliminierung ineffizienter Prozesse und redundanter Aktivitäten zur Senkung der Betriebskosten - Compliance und Risikominimierung o Unterstützung bei der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und interner Richtlinien durch umfassende Dokumentations- und Reporting-Funktionen - Mitarbeiterzufriedenheit o Entlastung der Mitarbeitenden durch die Reduzierung administrativer Aufgaben und Verbesserung der Arbeitsabläufe, was zu einer höheren Zufriedenheit und Motivation beiträgt Vgl. im Übrigen die Anlage "Leistungsbeschreibung"
Interne Kennung: 1-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Laufzeit4 Jahre
5.1.4.
Verlängerung
Der Erwerber behält sich das Recht vor, zusätzliche Käufe vom Auftragnehmer zu tätigen, wie hier beschrieben: Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 4 Jahre. Die Berliner Stadtwerke GmbH verfügen im Anschluss an die Mindestvertragslaufzeit jeweils über Verlängerungsoptionen. Die Anzahl der Verlängerungsoptionen ist nicht begrenzt. Dem Auftragnehmer steht ein Kündigungsrecht zu.
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Die Namen und beruflichen Qualifikationen des zur Auftragsausführung eingesetzten Personals sind anzugebenNicht erforderlich
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungHandelsregister-Auszug
BeschreibungAktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister oder falls kein Handelsregister-Auszug vorhanden ist vergleichbarer Nachweis.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz (auch mit vergleichbaren Leistungen)
BeschreibungEigenerklärung über den Jahresumsatz in den Jahren 2022-2024 einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen. Sofern der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 noch nicht vorliegt, ist eine belastbare Hochrechnung für den Umsatz für das Jahr 2024 anzustellen und zu benennen.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme in Höhe von mind. 5 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1,5 Mio. EUR für Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Dies ist eine Mindestanforderung, die zwingend erfüllt sein muss.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungMitarbeiterzahl
BeschreibungEigenerklärung über die beschäftigten Mitarbeiter in den Jahren 2022-2024

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus den vergangenen fünf Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren. Es gelten folgende Mindestanforderungen. Diese Anforderungen müssen zwingend erfüllt werden. - Nachweis von mindestens 2 Referenzen aus den vergangenen fünf Jahren über vergleichbare Leistungen - Diese Referenzen müssen folgende Merkmale aufweisen: Die Referenzen müssen sich auf vergleichbare Leistungen beziehen. o Mindestlaufzeit von 2 Jahren im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren o Referenz nicht älter als 5 Jahre im Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist in diesem Vergabeverfahren Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Name inkl. Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung, - Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen, insbesondere auch: o Prozessautomatisierung mithilfe von Workflows o Prozessportal (Übersicht aller Prozesse) o Process Governance durch workflowbasierte Prüfung und Freigabe von Prozessmodellen o Referenz-Auftraggeber aus der Energiebranche Die Referenzen werden zudem herangezogen, sofern mehr als 3 grundsätzlich geeignete Bewerber vorhanden sind. Dann wird anhand der Wertung der Referenzen entschieden, welche Unternehmen für die zweite Verfahrensphase (Angebotsphase) berücksichtigt werden. Bei den Referenzen werden pro Referenz folgende Aspekte gewertet: -Referenz-Auftraggeber aus der Energie-Branche - 5 Punkte -Prozessautomatisierung mithilfe von Workflows - Punkte -Prozessportal (Übersicht aller Prozesse) - 5 Punkte -Process Governance durch workflowbasierte Prüfung und Freigabe von Prozessmodellen- 5 Punkte Pro Referenz können somit 20 Punkte erzielt werden. Gewertet werden maximal 5 Referenzen. Auch die Mindest-Referenzen werden gewertet. Somit kann eine Maximal-Punktzahl von 100 Punkten erreicht werden. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)100
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Lizenzen
Beschreibung: Niedrigster Preis für die Lizenzen (4 Jahre Laufzeit) erhält 430 Punkte, danach wird linear interpoliert
Fester Wert (insgesamt)430

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Tagessatz Berater
Beschreibung: Tagessatz Berater (- Support und Troubleshooting - Prozessanalyse und -optimierung - Schulungen und Workshops - Integration weiterer Funktionen/Module) Niedrigster Tagessatz erhält 50 Punkte, danach wird linear interpoliert.
Fester Wert (insgesamt)50

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis Betriebsbereitstellung
Beschreibung: Preis für die Betriebsbereitstellung (Implementierung, Konfiguration, etc.). Der niedrigste Preis erhält 85 Punkte. Danach wird linear interpoliert.
Fester Wert (insgesamt)85

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Vorgehensmodells zur Bereitstellung und Rollout des Prozessmanagement Tools (
Beschreibung: Angabe eines Vorgehensmodells zur Bereitstellung und Rollout des Prozessmanagement Tools (max. 3 Folien PPT) Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 280 Punkte, gut = 230 Punkte, befriedigend = 170 Punkte, ausreichend = 140 Punkte, mangelhaft = 55 Punkte, ungenügend = 0 Punkte
Fester Wert (insgesamt)280

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Angabe eines Vorgehensmodells zum Support des Prozessmanagement Tools
Beschreibung: Angabe eines Vorgehensmodells zum Support des Prozessmanagement Tools (max. 3 Folien PPT) Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 280 Punkte, gut = 230 Punkte, befriedigend = 170 Punkte, ausreichend = 140 Punkte, mangelhaft = 55 Punkte, ungenügend = 0 Punkte
Fester Wert (insgesamt)280

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Teststellung
Beschreibung: Teststellung mit 4 Unterkriterien Funktionalität Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 94 Punkte, gut = 80 Punkte, befriedigend = 60 Punkte, ausreichend = 45 Punkte, mangelhaft = 20 Punkte, ungenügend = 0 Punkte Benutzerfreundlichkeit Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 94 Punkte, gut = 80 Punkte, befriedigend = 60 Punkte, ausreichend = 45 Punkte, mangelhaft = 20 Punkte, ungenügend = 0 Punkte Eindruck Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 93 Punkte, gut = 78 Punkte, befriedigend = 58 Punkte, ausreichend = 43 Punkte, mangelhaft = 18 Punkte, ungenügend = 0 Punkte Anpassungsfähigkeit Wertung nach Schulnoten: sehr gut = 94 Punkte, gut = 80 Punkte, befriedigend = 60 Punkte, ausreichend = 45 Punkte, mangelhaft = 20 Punkte, ungenügend = 0 Punkte
Fester Wert (insgesamt)375

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Kann-Anforderungen gem. der Anlage "Anforderungskatalog"
Beschreibung: Kann-Anforderungen gem. der Anlage Anforderungskatalog Insgesamt können maximal 375 Punkte erreicht werden.
Fester Wert (insgesamt)375
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen10/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ML5/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445ML5
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 17/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, im Rahmen des vergaberechtlich zulässigen fehlende Unterlagen und Angaben nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungZulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: § 160 GWB (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Stadtwerke GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
BeschaffungsdienstleisterMorgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke GmbH
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 64128
Postanschrift: Hohe Bleichen 12  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: (030) 90138316
Fax: (030) 90137613
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: besteht nicht
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: (030) 90138316
Fax: (030) 90137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 32df4788-d81b-41e0-aafc-b7862adf7476 - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 15/01/2025 15:19:20 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 33883-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/01/2025