Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Berliner Stadtwerke GmbH - ERP-System sowie optional CRM und Asset-Managament-System

34027-2025 - Wettbewerb
Deutschland – IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung – Berliner Stadtwerke GmbH - ERP-System sowie optional CRM und Asset-Managament-System
OJ S 12/2025 17/01/2025
Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Dienstleistungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungBerliner Stadtwerke GmbH
Rechtsform des Erwerbers: Öffentliches Unternehmen
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Wirtschaftliche Angelegenheiten
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
TitelBerliner Stadtwerke GmbH - ERP-System sowie optional CRM und Asset-Managament-System
BeschreibungDie Mitarbeiter der Berliner Stadtwerke Gruppe nutzen zurzeit das SAP R3 System des Gesellschafters, den Berliner Wasserbetrieben AöR. ("BWB") auf Basis eines Dienstleistungsvertrages. Die Finanz-, Anlagen- und Personalbuchhaltung als auch der Zahlungsverkehr sowie die Einkaufsdienstleistungen > 50 TEUR werden ebenfalls durch die BWB auf Basis mehrerer Dienstleistungsverträge erbracht. Diese Dienstleistungen erfolgen in enger Absprache und Abstimmung der Mitarbeiter beider Unternehmen. Aufgrund dieser Ausgangssituation werden die Berliner Stadtwerke im Rahmen der Einführung einer ERP Software und - optional - eines CRM und Asset Management Systems auch entsprechende aufbauorganisatorische Anpassungen vornehmen und Fachpersonal für die von den BWB übernommenen Aufgaben einstellen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Personal der BWB, die gegenwärtig diese Dienstleistungen erbringen, dies auch zukünftig auf den neuen IT-Systemen erbringen. Im Rahmen der Neuausrichtung der IT-Systeme der Berliner Stadtwerke sind bei der Einführung des neues ERP Software folgende Aspekte (neu) zu definieren bzw. zu entwickeln: - Bereitstellung des neuen ERP Systems als Cloud Lösung auf Basis einer "Software as a Service (SaaS)" Konzeptes - Konzeptionelle Entwicklung der kaufmännischen Prozesse, insbesondere der Prozesse, die aktuell nicht IT-seitig unterstützt werden (z.B. Vertriebsprozesse), aber auch die Optimierung von etablierten Prozessen mit Hilfe und auf Basis der neuen ERP Software - Termingerechte und sinnvolle Datenmigration aus dem bestehenden SAP R3 System in das neue ERP System - Entwicklung eines neuen Rollen- und Berechtigungskonzeptes für die User der neuen ERP Software - Elektronisches Archivierungskonzept auf Basis der Software d.velop DMS, welches vollständig in Microsoft 365 intergiert ist, für die Dokumente, die im Rahmen des ERP Systems verarbeitet werden - Workflow zur elektronischen, mehrstufigen Freigabe von Eingangsrechnungen - Anbindung der unterschiedlichsten Drittsysteme an das neue ERP System und hierbei insbesondere die Anbindung o der Abrechnungssysteme WILKEN, Powercloud und Chargecloud durch weitgehend automatisierte Schnittstellen o des Personalabrechnungssystems (das System steht noch nicht fest, der Service wird aber von einem externen Dienstleister erbracht werden) o der Electronic-Banking-Software "SFirm" o der BI-Software LucaNet (Controlling und Konsolidierung) - Entwicklung eines Rollenorientierten Schulungskonzeptes für die User des neuen ERP Systems - Go-live des neuen ERP Systems in seinen Kernfunktionen zum 01.01.2026 Für eine weitergehende Beschreibung der Leistungen vgl. bitte die Vergabeunterlagen, insb. die Dokumente "Lastenheft" und "Projektrahmen".
Kennung des Verfahrense5b93a17-0eb4-43fc-9e0c-138b5fe29ebc
Interne Kennung2-2025
VerfahrensartVerhandlungsverfahren mit vorheriger Veröffentlichung eines Aufrufs zum Wettbewerb/Verhandlungsverfahren
Das Verfahren wird beschleunigtnein
Zentrale Elemente des VerfahrensDas Verhandlungsverfahren wird in zwei Phasen durchgeführt: Phase 1 - Teilnahmewettbewerb: Interessierte Unternehmen sind in der derzeit stattfindenden Phase 1 zur Beteiligung am Teilnahmewettbewerb aufgefordert. Auf Grundlage der unter Ziffer 4.2.2 dargestellten Vorgehens-weise werden unter allen grundsätzlich geeigneten Bewerbern im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs 4 bis 10 Unternehmen ausgewählt, die zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Phase 2 - Angebots- und Verhandlungsphase: Die Vergabeunterlagen werden allen zur Abgabe eines ersten Angebots aufgeforderten Teilnehmern zeitgleich zur Verfügung gestellt. Der geforderte Inhalt der Angebote ist in den Verga-beunterlagen dargestellt, die den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewählten und zur Abgabe eines Angebots aufgeforderten Bewerbern zugehen werden. Auf Grundlage dieser Unterlagen erarbeiten die Bieter ein erstes Angebot, das unter anderem konzeptionelle Ausführungen enthalten muss. Im Anschluss an die Einreichung der ersten Angebote werden eine Präsentation sowie Ver-handlungen stattfinden. Die ausgewählten Bieter werden im Laufe des Vergabeverfahrens noch nähere Informationen hierzu erhalten. Die Angebote werden auf Grundlage der Zuschlagskriterien bewertet. Auf dieser Grundlage wird ein Bieterranking erstellt. Die Vergabestelle behält sich vor, bereits auf das Erstangebot ohne Verhandlungen den Zu-schlag zu erteilen. Die Vergabestelle behält sich zudem vor, mehrere Verhandlungsrunden durchzuführen und Endverhandlungen nur mit einem Unternehmen zu führen. Nach ggf. erfolgter Durchführung der Verhandlungen sowie Prüfung und Wertung der Angebote wird dem auf Grundlage der Zuschlagskriterien wirtschaftlichsten Angebot der Zuschlag erteilt.
2.1.1.
Zweck
Art des AuftragsDienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
2.1.2.
Erfüllungsort
PostanschriftAm Köllnischen Park 1  
StadtBerlin
Postleitzahl10179
Land, Gliederung (NUTS)Berlin (DE300)
LandDeutschland
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4D445MKM Die Bewertung der Teilnahmeanträge und somit die Auswahl der Bewerber, die zur Abgabe eines ersten Angebots aufgefordert werden, erfolgt in einem dreistufigen Verfahren. Stufe 1: Zunächst wird geprüft, ob die Teilnahmeanträge den formalen Anforderungen genügen. Unvollständige Teilnahmeanträge, die trotz ggf. erfolgter Nachforderung von Unterlagen weiterhin unvollständig bleiben, können nicht berücksichtigt werden. Stufe 2: Anschließend wird beurteilt, ob der Bewerber nach den vorgelegten Angaben und Nachweisen grundsätzlich geeignet erscheint, die verfahrensgegenständlichen Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen. Stufe 3: Schließlich wird für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, unter den Bewerbern anhand von folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. - Anteilige, durchschnittliche Umsätze des Vergabegegenstandes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Sofern der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 noch nicht vorliegt, muss eine belastbare Hochrechnung für den Umsatz für das Jahr 2024 vorgenommen werden. Als Mindestumsatz gelten EUR 3 Mio mit vergleichbaren Leistungen. Ab Erreichen des Mindestumsatzes von 3 Mio. EUR werden Punkte vergeben. Als Höchstgrenze für die Wertung gelten EUR 12 Mio Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Für das Erreichen von EUR 12 Mio. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen oder mehr werden maximal 48 Punkte vergeben. In der Spanne zwischen 3 Mio. EUR Umsatz und 12 Mio. EUR Umsatz wird linear interpoliert. - Es werden bis zu 5 Referenzen gewertet. Auch die Mindest-Referenzen werden gewertet. Bei den Referenzen werden folgende Aspekte jeweils mit 3 Punkten gewertet. Daraus folgt, dass für die Referenzen eine Maximal-Punktzahl von 75 Punkten erreicht werden kann. - Generelle Vergleichbarkeit der Referenz - je 3 Punkte pro Referenz - Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) - je 3 Punkte pro Referenz - Implementierung und Betrieb eines Asset Management Systems - je 3 Punkte pro Referenz - Schnittstelle von Drittsystemen an das Hauptbuch - je 3 Punkte pro Referenz - Implementierung und Betrieb eines CRM Systems - je 3 Punkte pro Referenz - Mitarbeiterzahl: Mindestanzahl 30 deutschsprachige Mitarbeitende in Deutschland .150 Mitarbeitende als Obergrenze für Maximalpunktzahl Bewertung: je 10 Mitarbeiter werden 2 Punkte vergeben. Daraus abgeleitet: Mindestpunktzahl: 6 Punkte und Maxi-male Punktzahl: 30 Punkte. Somit können für sämtliche Kriterien addiert insgesamt maximal 153 Punkte erreicht werden. Es werden mindestens 4 und maximal 10 Bewerber für die Angebotsphase ausgewählt. Bei Punktgleichheit entscheidet das Los.
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
2.1.6.
Ausschlussgründe
Der Zahlungsunfähigkeit vergleichbare Lage gemäß nationaler RechtsvorschriftenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
KorruptionÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
Beteiligung an einer kriminellen VereinigungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
Vereinbarungen mit anderen Wirtschaftsteilnehmern zur Verzerrung des WettbewerbsÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinreichende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen mit anderen Unternehmen Vereinbarungen getroffen oder Verhaltensweisen aufeinander abgestimmt hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken,
Verstoß gegen umweltrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Geldwäsche oder TerrorismusfinanzierungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
BetrugsbekämpfungÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
Kinderarbeit und andere Formen des MenschenhandelsÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
ZahlungsunfähigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Verstoß gegen arbeitsrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Verwaltung der Vermögenswerte durch einen InsolvenzverwalterÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen zahlungsunfähig ist, über das Vermögen des Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens mangels Masse abgelehnt worden ist, sich das Unternehmen im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat,
Falsche Angaben, verweigerte Informationen, die nicht in der Lage sind, die erforderlichen Unterlagen vorzulegen, und haben vertrauliche Informationen über dieses Verfahren erhalten.Öffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien eine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat oder nicht in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, oder das Unternehmen a) versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, b) versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder c) fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder versucht hat, solche Informationen zu übermitteln.
Interessenkonflikt aufgrund seiner Teilnahme an dem VergabeverfahrenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn ein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann,
Direkte oder indirekte Beteiligung an der Vorbereitung des VergabeverfahrensÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn eine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass das Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, und diese Wettbewerbsverzerrung nicht durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen beseitigt werden kann,
Schwere Verfehlung im Rahmen der beruflichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird; § 123 Absatz 3 ist entsprechend anzuwenden,
Vorzeitige Beendigung, Schadensersatz oder andere vergleichbare SanktionenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt hat und dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat,
Verstoß gegen sozialrechtliche VerpflichtungenÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn das Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat,
Zahlung der SozialversicherungsbeiträgeÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde
Einstellung der gewerblichen TätigkeitÖffentliche Auftraggeber können unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren ausschließen, wenn seine Tätigkeit eingestellt hat
Entrichtung von SteuernÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
Terroristische Straftaten oder Straftaten im Zusammenhang mit terroristischen AktivitätenÖffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
5. Los
5.1.
LosLOT-0001
Titel: Berliner Stadtwerke GmbH - ERP-System sowie optional CRM und Asset-Managament-System
Beschreibung: Die Mitarbeiter der Berliner Stadtwerke Gruppe nutzen zurzeit das SAP R3 System des Gesellschafters, den Berliner Wasserbetrieben AöR. ("BWB") auf Basis eines Dienstleistungsvertrages. Die Finanz-, Anlagen- und Personalbuchhaltung als auch der Zahlungsverkehr sowie die Einkaufsdienstleistungen > 50 TEUR werden ebenfalls durch die BWB auf Basis mehrerer Dienstleistungsverträge erbracht. Diese Dienstleistungen erfolgen in enger Absprache und Abstimmung der Mitarbeiter beider Unternehmen. Aufgrund dieser Ausgangssituation werden die Berliner Stadtwerke im Rahmen der Einführung einer ERP Software und - optional - eines CRM und Asset Management Systems auch entsprechende aufbauorganisatorische Anpassungen vornehmen und Fachpersonal für die von den BWB übernommenen Aufgaben einstellen. Es kann nicht davon ausgegangen werden, dass das Personal der BWB, die gegenwärtig diese Dienstleistungen erbringen, dies auch zukünftig auf den neuen IT-Systemen erbringen. Im Rahmen der Neuausrichtung der IT-Systeme der Berliner Stadtwerke sind bei der Einführung des neues ERP Software folgende Aspekte (neu) zu definieren bzw. zu entwickeln: - Bereitstellung des neuen ERP Systems als Cloud Lösung auf Basis einer "Software as a Service (SaaS)" Konzeptes - Konzeptionelle Entwicklung der kaufmännischen Prozesse, insbesondere der Prozesse, die aktuell nicht IT-seitig unterstützt werden (z.B. Vertriebsprozesse), aber auch die Optimierung von etablierten Prozessen mit Hilfe und auf Basis der neuen ERP Software - Termingerechte und sinnvolle Datenmigration aus dem bestehenden SAP R3 System in das neue ERP System - Entwicklung eines neuen Rollen- und Berechtigungskonzeptes für die User der neuen ERP Software - Elektronisches Archivierungskonzept auf Basis der Software d.velop DMS, welches vollständig in Microsoft 365 intergiert ist, für die Dokumente, die im Rahmen des ERP Systems verarbeitet werden - Workflow zur elektronischen, mehrstufigen Freigabe von Eingangsrechnungen - Anbindung der unterschiedlichsten Drittsysteme an das neue ERP System und hierbei insbesondere die Anbindung o der Abrechnungssysteme WILKEN, Powercloud und Chargecloud durch weitgehend automatisierte Schnittstellen o des Personalabrechnungssystems (das System steht noch nicht fest, der Service wird aber von einem externen Dienstleister erbracht werden) o der Electronic-Banking-Software "SFirm" o der BI-Software LucaNet (Controlling und Konsolidierung) - Entwicklung eines Rollenorientierten Schulungskonzeptes für die User des neuen ERP Systems - Go-live des neuen ERP Systems in seinen Kernfunktionen zum 01.01.2026 Für eine weitergehende Beschreibung der Leistungen vgl. bitte die Vergabeunterlagen, insb. die Dokumente "Lastenheft" und "Projektrahmen".
Interne Kennung: 2-2025
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 72000000 IT-Dienste: Beratung, Software-Entwicklung, Internet und Hilfestellung
5.1.2.
Erfüllungsort
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Andere LaufzeitUnbegrenzt
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen AuftragsvergabeKeine strategische Beschaffung
5.1.9.
Eignungskriterien
Kriterium
ArtEignung zur Berufsausübung
BezeichnungHandelsregister-Auszug oder vergleichbar
BeschreibungAktueller Auszug der Eintragung des Unternehmens in das Handelsregister. Der Auszug darf nicht älter als 3 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist sein. Falls kein Auszug aus dem Handelsregister vorliegt, kann auch ein alternativer Nachweis über die erlaubte Berufsausübung eingereicht werden.

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungUmsatz (auch mit vergleichbaren Leistungen)
BeschreibungEigenerklärung über den Jahresumsatz in den vergangenen drei abgeschlossenen Geschäftsjahren einschließlich des Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen Falls der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 noch nicht vorliegt, ist eine belastbare Hochrechnung für den Umsatz im Jahr 2024 vorzunehmen. Es gilt folgende Mindestanforderung: Mindestens 3 Mio. EUR Umsatz im Durchschnitt der Geschäftsjahre 2022-2024 mit vergleichbaren Leistungen. Diese Mindestanforderung muss zwingend erfüllt werden. Für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, wird unter den Bewerbern anhand von folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. - Anteilige, durchschnittliche Umsätze des Vergabegegenstandes (netto) der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre Sofern der Geschäftsbericht für das Jahr 2024 noch nicht vorliegt, muss eine belastbare Hochrechnung für den Umsatz für das Jahr 2024 vorgenommen werden. Als Mindestumsatz gelten EUR 3 Mio mit vergleichbaren Leistungen. Ab Erreichen des Mindestumsatzes von 3 Mio. EUR mit vergleichbaren Leistungen werden Punkte vergeben. Als Höchstgrenze für die Wertung gelten EUR 12 Mio Umsatz mit vergleichbaren Leistungen. Für das Erreichen von EUR 12 Mio. Umsatz mit vergleichbaren Leistungen oder mehr werden maximal 48 Punkte vergeben. In der Spanne zwischen 3 Mio. EUR Umsatz und 12 Mio. EUR Umsatz wird linear interpoliert.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)48

Kriterium
ArtWirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
BezeichnungHaftpflichtversicherung
BeschreibungEigenerklärung über das Bestehen einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungs-summe in Höhe von mind. 10 Mio. EUR für Personen- und Sachschäden sowie 1 Mio. EUR für reine Vermögensschäden bzw. Eigenerklärung, dass im Auftragsfalle eine entsprechende Versicherung abgeschlossen wird. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung, die zwingend erfüllt werden muss.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungEigenerklärung über die beschäftigten Mitarbeiter
BeschreibungEigenerklärung über die beschäftigten Mitarbeiter Es gilt folgende Mindestanforderung: mindestens 30 deutschsprachige Mitarbeiter im Durchschnitt über die Jahre 2022-2024. Diese Mindestanforderung muss zwingend erfüllt werden. Für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, wird unter den Bewerbern anhand von folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. - Mitarbeiterzahl: Mindestanzahl 30 deutschsprachige Mitarbeitende in Deutschland .150 Mitarbeitende als Obergrenze für Maximalpunktzahl Bewertung: je 10 Mitarbeiter werden 2 Punkte vergeben. Daraus abgeleitet: Mindestpunktzahl: 6 Punkte und Maxi-male Punktzahl: 30 Punkte.
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)30

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungZertifizierung nach ISO 9001
BeschreibungEs muss eine aktuell gültige Zertifizierung gem. ISO 9001 eingereicht werden. Hierbei handelt es sich um eine Mindestanforderung.

Kriterium
ArtTechnische und berufliche Leistungsfähigkeit
BezeichnungReferenzen
BeschreibungEigenerklärungen über erbrachte vergleichbare Leistungen aus dem Zeitraum von 2019 bis 2025 Es gelten folgende Mindestanforderungen: - Nachweis von mindestens 3 Referenzen aus dem Zeitraum von 2019-2025 über vergleichbare Leistungen - Diese Referenzen müssen folgende Merkmale aufweisen: o Auftragsgegenstand war die Implementierung und der Betrieb eines ERP Systems aus dem Zeitraum von 2019-2024 mit einer Mindestlaufzeit von 2 Jahren Die Erklärung über Referenzleistungen muss jeweils folgende Angaben enthalten: - Bezeichnung des Auftrags, - Auftraggeber inkl. Ansprechpartner (sofern aus Geheimhaltungsgründen der Ansprechpartner zunächst nicht benannt wird, muss dies auf Nachforderung ggf. nachgereicht werden können), - Zeitraum und Volumen der Leistungserbringung, - Inhalt und Umfang der erbrachten Leistungen, insbesondere auch: o Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) o Implementierung und Betrieb eines Asset Management Systems o Schnittstelle von Drittsystemen an das Hauptbuch o Implementierung und Betrieb eines CRM Systems Für den Fall, dass mehr als 4 grundsätzlich geeignete Bewerber vorliegen, wird unter den Bewerbern anhand von folgenden Kriterien beurteilt, wer unter den als grundsätzlich geeignet eingestuften Bewerbern im Vergleich zu den Mitbewerbern mit Blick auf die zu erbringende Leistung besonders geeignet erscheint und daher am weiteren Verfahren beteiligt werden soll. - Es werden bis zu 5 Referenzen gewertet. Auch die Mindest-Referenzen werden gewertet. Bei den Referenzen werden folgende Aspekte jeweils mit 3 Punkten gewertet. Daraus folgt, dass für die Referenzen eine Maximal-Punktzahl von 75 Punkten erreicht werden kann. - Generelle Vergleichbarkeit der Referenz mit den hier ausgeschriebenen Leistungen - je 3 Punkte pro Referenz - Tätigkeit in der Energiewirtschaft (Branchenfokus) - je 3 Punkte pro Referenz - Implementierung und Betrieb eines Asset Management Systems - je 3 Punkte pro Referenz - Schnittstelle von Drittsystemen an das Hauptbuch - je 3 Punkte pro Referenz - Implementierung und Betrieb eines CRM Systems - je 3 Punkte pro Referenz
Anhand der Kriterien werden die Bewerber ausgewählt, die zur zweiten Phase des Verfahrens eingeladen werden sollen
Gewichtung (Punkte, genau)75
Informationen über die zweite Phase eines zweiphasigen Verfahrens
Mindestzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber4
Höchstzahl der zur zweiten Phase des Verfahrens einzuladenden Bewerber10
Der Erwerber behält sich das Recht vor, den Auftrag aufgrund der ursprünglichen Angebote ohne weitere Verhandlungen zu vergeben
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Betriebskonzept - (max. 5 Seiten) - Serviceprozesse/ Servicequalität/ Support - max. 6 Punkte
Beschreibung: Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe ein Konzept zum Technischen Betrieb des Systems gem. Kapitel 4 des Lastenheftes erwartet. Wird der vorgegebene Umfang von 5 Seiten überschritten, werden nur die ersten 5 Seiten gewertet. Auf folgende Aspekte sollen die Bieter insbesondere eingehen: - Umsetzung der Anforderungen gem. Leistungsbeschreibung - Mitwirkungspflichten des AG - Reporting, Hotline bzw. Service Desk, Problem-Management - Bereitstellung Services - Einhaltung Services - Separate Kapitel für die Optionalen Softwarepakete CRM und Asset Management aufge-führt
Fester Wert (pro Einheit)6

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Migrationskonzept (max. 10 Seiten) - max. 6 Punkte
Beschreibung: Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Datenmigration vom SAP R3 ins neue ERP System gem. Kapitel 6.1 des Lastenheftes erwartet. Wird der vorgegebene Umfang von 10 Seiten überschritten, werden nur die ersten 10 Seiten gewertet. Auf folgende Aspekte sollen die Bieter insbesondere eingehen: - Vorgehensweise der Datenübernahme und Zeitplanung - Umsetzung mit Hilfe eines eigenen Migrations-Tools? - Berücksichtigung der Rahmenbedingungen des Fast Close Jahresabschlusses - - Separate Kapitel für das Optionale Softwarepaket Asset Management aufgeführt
Fester Wert (pro Einheit)6

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Schulungskonzept (max. 8 Seiten) - max. 6 Punkte
Beschreibung: Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Schulung der Mitarbeiter gem. Kapitel 6.2 des Lastenheftes erwartet. Wird der vorgegebene Umfang von 8 Seiten überschritten, werden nur die ersten 8 Seiten gewertet. Auf folgende Aspekte sollen die Bieter insbesondere eingehen: - Vorgehensweise zur Schulung der User auf Basis eines train-the-trainer Prinzips - Beschreibung des Konzeptes: train-the-trainer - Verfügbarkeit / Bereitstellung von Schulungsunterlagen - Bereitstellung einer "gefüllten" ERP Software für Schulungen - Separate Kapitel für die Optionalen Softwarepakete CRM und Asset Management aufge-führt
Fester Wert (pro Einheit)6

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Implementierungskonzept (max. 15 Seiten) - max. 24 Punkte
Beschreibung: Vom Bieter wird mit Angebotsabgabe ein Konzept zur Implementierung der ERP Software so-wie der optionalen Softwarepakete CRM (Customer Relation Management) und dem Software-paket Asset Management erwartet. Wird der vorgegebene Umfang von 15 Seiten überschritten, werden nur die ersten 15 Seiten gewertet. Auf folgende Aspekte sollen die Bieter insbesondere eingehen: - Herangehensweise zur betriebswirtschaftliches / prozessuale Konzepterstellung; - eigene Implementierungsstrategie mit Methoden, Formularen/Vorlagen ; tools - Implementierungszeitplan - Vorgehensweise bei der Umsetzung der Schnittstellen - Herangehensweise zur Entwicklung eines Berechtigungskonzeptes - Vorschläge für Aufgaben, die durch einen automatisierten Workflow unterstützt werden sollten - Vorschlag über die Form der Zusammenarbeit (Zeiten/Tage vor Ort oder digital) (Vorgabe ist MS-Teams als Software für digitale meetings), Vorschlag zu Projektma-nagement Tools im Projekt - Ausführungen zur Personaleinsatzplanung - Separate Kapitel für die Optionalen Softwarepakete CRM und Asset Management aufge-führt
Fester Wert (pro Einheit)24

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Projektleitung - max. 3 Punkte
Beschreibung: Der Bewerber hat persönliche Referenzen der vorgesehenen Projektleitung anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen, durchgeführt wurden und bei der die vorgesehene Projektleitung die Projektleitung oder stellvertretende Projektleitung innehatte. Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, deren Auf-tragsgegenstand die Einführung einer ERP Software war. Die Referenz muss aus dem Zeitraum 2019-2024 stammen. Referenzen, die die vorgegebenen Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht berück-sichtigt. - Bewertung: Anzahl der Referenzen mit gleicher Position (je Referenz 0,5 Punkte; max 6 Referenzen wertbar, daraus folgt max. 3 Punkte)
Fester Wert (pro Einheit)3

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Qualität der Berater / des Beratungsteams - max. 6 Punkte
Beschreibung: Jeder Berater des Beraterteams hat wertungsfähige persönliche Referenzen der vorgese-henen Beratungsaufgabe (Thema) anzugeben, die mit der zu vergebenden Leistung nach der Aufgabenstellung, also Art, Umfang und Komplexität des Auftrages, vergleichbar sind und die erfolgreich, also ohne wesentliche Beanstandungen, durchgeführt wurden und bei der der vorgesehene Berater die auch in diesem Verfahren vorgesehene Rolle in-ne hatte. Vergleichbar mit dem ausgeschriebenen Auftragsgegenstand sind Referenzen, deren Auf-tragsgegenstand die Einführung einer ERP Software war. Die Referenz muss aus dem Zeitraum 2019-2024 stammen. Referenzen, die die vorgegebenen Mindestkriterien nicht erfüllen, werden nicht berück-sichtigt. - Anzahl der Referenzen in gleichem Projekt je Berater Bewertung: (je Referenz 0,5 Punkte; max. 12 Referenzen wertbar; daraus folgt max. 6 Punkte)
Fester Wert (pro Einheit)6

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Erfüllung von Kann-Anforderungen gemäß Anforderungskatalog - max. 3 Punkte
Beschreibung: Aus dem Prozentsatz der erfüllten Kann-Anforderungen ergibt sich die Punktzahl. Die Kann-Anforderungen werden prozentual gewertet. Sind beispielsweise 80 Prozent der maximal zu erfüllenden 84 Kann-Anforderungen erfüllt, erhält das Angebot hierfür 80 Prozent der maximal zu vergebenden 3 Punkte. Es wird auf die zweite Nachkommastelle aufgerundet. Vgl. zu den Details der Wertung das Dokument "Anforderungskatalog"-
Fester Wert (pro Einheit)3

Kriterium:
Art: Qualität
Bezeichnung: Präsentation der Software - max. 6 Punkte
Beschreibung: Im Rahmen der Präsentation soll auf Folgendes eingegangen werden. Die Projektleitung muss an dem Termin teilnehmen. - Transparente Darstellung der Systematik und des Aufbaus der Software sowie der wie-derkehrenden Strukturen in den unterschiedlichen Modulen / Funktionalitäten - Abbildung und Vorstellung eines oder mehrerer vorgegebener Geschäftsvorfälle und dabei Vermittlung des "look-and-feel" der Software. Der Geschäftsvorfall bzw. die Ge-schäftsvorfälle werden in der Angebotsphase den Unternehmen, die hierfür ausgewählt wurden, zur Verfügung gestellt.
Fester Wert (pro Einheit)6

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Gesamtpreis der Implementierung - max. 28 Punkte
Beschreibung: Gesamtpreis der Implementierung - max. 28 Punkte
Fester Wert (pro Einheit)28

Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Durchschnittspreis pro Jahr für den Betrieb - max. 12 Punkte
Beschreibung: Durchschnittspreis pro Jahr für den Betrieb - max. 12 Punkte
Fester Wert (pro Einheit)12
5.1.11.
Auftragsunterlagen
Sprachen, in denen die Auftragsunterlagen offiziell verfügbar sindDeutsch
Frist für die Anforderung zusätzlicher Informationen11/02/2025 00:00:00 (UTC+1)
Internetadresse der Auftragsunterlagen: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445MKM/documents
Ad-hoc-Kommunikationskanal:
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Bedingungen für die Einreichung:
Elektronische Einreichung: Erforderlich
Adresse für die Einreichung: https://www.dtvp.de/Satellite/notice/CXP4D445MKM
Sprachen, in denen Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden könnenDeutsch
Elektronischer Katalog: Nicht zulässig
Varianten: Nicht zulässig
Die Bieter können mehrere Angebote einreichenNicht zulässig
Frist für den Eingang der Teilnahmeanträge: 18/02/2025 12:00:00 (UTC+1)
Informationen, die nach Ablauf der Einreichungsfrist ergänzt werden können:
Nach Ermessen des Käufers können einige fehlenden Bieterunterlagen nach Fristablauf nachgereicht werden.
Zusätzliche Informationen: Die Vergabestelle behält sich vor, fehlende Unterlagen und Angaben im Rahmen des vergaberechtlich Zulässigen nachzufordern.
Auftragsbedingungen:
Die Auftragsausführung muss im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgenNein
Elektronische RechnungsstellungNicht zulässig
Aufträge werden elektronisch erteilt: nein
Zahlungen werden elektronisch geleistet: nein
Informationen über die Überprüfungsfristen: (1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. (2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. (3) Der Antrag ist unzulässig, soweit 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt, 2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleVergabekammer des Landes Berlin
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstelltBerliner Stadtwerke GmbH
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstelltVergabekammer des Landes Berlin
BeschaffungsdienstleisterMorgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
TED eSenderDatenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Berliner Stadtwerke GmbH
Registrierungsnummer: keine Angabe
Postanschrift: Am Köllnischen Park 1  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10179
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Morgenstern Rechtsanwaltsgesellschaft mbH
Registrierungsnummer: HRB 64128
Postanschrift: Hohe Bleichen 12  
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Telefon: +49 (0) 40 - 8081966116
Rollen dieser Organisation
Beschaffungsdienstleister
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: nicht vorhanden
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: (030) 90138316
Fax: (030) 90137613
Rollen dieser Organisation
Organisation, die weitere Informationen für die Nachprüfungsverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Vergabekammer des Landes Berlin
Registrierungsnummer: Besteht nicht
Postanschrift: Martin-Luther-Straße 105  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10825
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Telefon: (030) 90138316
Fax: (030) 90137613
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0005
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: 5a085062-4a32-440c-ae0a-a7e22d18d73a - 01
Formulartyp: Wettbewerb
Art der Bekanntmachung: Auftrags- oder Konzessionsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung16
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 16/01/2025 11:06:28 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 34027-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 12/2025
Datum der Veröffentlichung: 17/01/2025