Deutschland – Programmierung von Softwarepaketen – "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"

24627-2025 - Auftragsänderung
Deutschland – Programmierung von Softwarepaketen – "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
OJ S 9/2025 14/01/2025
Bekanntmachung der Auftragsänderungen
1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle BezeichnungDie Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel"Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
BeschreibungSoftwareentwicklung und Überlassung von Software für den KulturPass mit der Entwicklung von mobiler App (iOS und Android), Webseiten mit ihren besonderen Funktionalitäten für Nutzer, Anbieter und Betreiber, die Speicherung und Nutzbarmachung der Daten und die Abwicklung der Zahlungsflüsse in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt
Kennung des Verfahrens2021c262-18fa-4241-a5d1-f4445ae53666
Interne KennungPGCH 51000/12#2
2.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Zusätzliche InformationenBekanntmachungs-ID: CXP4YLG6C39
Rechtsgrundlage
Richtlinie 2014/24/EU
5. Los
5.1.
LosLOT-0000
Titel: "Beschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass"
Beschreibung: Beschafft werden Softwareentwicklungsleistungen einschließlich der Überlassung von Software, der Pflege, Cloudnutzung u.a. für den KulturPass. Die wesentlichen bei der Beschaffung zu berücksichtigenden Aktivitäten mit entsprechenden Datenbanken/Standardsoftware sind: - Käufer-Management: Registrierungen, Verifizierungen und Profilverwaltung von Nutzern und gesetzlichen Vertretern (Mobile App und Web-Anwendung) - Anbieter-Management: Registrierungen, Verifizierungen (über ELSTER) und Profilverwaltung von Anbietern, Ausschluss- und Löschfunktion bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung) - Portfolio-Management: Anschluss von Produktsystemen der Anbieter, Prüfung und Freigabe von Angeboten, Löschungen bei Verstößen gegen Richtlinien (Webanwendung) - Marketplace: Suche von Kulturangeboten nach Schlagworten, Kategorien und Orten, Reservierung, Ausstellung eines virtuellen Gutscheins mit Buchungsnummer, Stornierung/Rückgabe, Budgetanzeige des Nutzers (Webanwendung) - Box Office/Handel: Abholungen des Buches/Mediums oder Eintrittskarten beim Anbieter, Umbuchung des virtuellen Guthabens vom Nutzer zum Anbieter, Rückabwicklung bei Rückgabe (Webanwendung) - Abrechnung/Zahlung: Sammelabrechnung durch Anbieter bei Zahlstelle in Kompatibilität mit dem Bundeshaushalt, Finanz-Reporting für Herausgeber/Mittelverwalter (Webanwendung)
Interne Kennung: PGCH 51000/12#2
5.1.1.
Zweck
Haupteinstufung (cpv): 72210000 Programmierung von Softwarepaketen
Zusätzliche Einstufung (cpv): 48445000 Softwarepaket für das Kundenbeziehungsmanagement (CRM), 48451000 Softwarepaket für die Unternehmensressourcenplanung (ERP), 72212220 Entwicklung von Internet- und Intranetsoftware
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesenja
5.1.12.
Bedingungen für die Auftragsvergabe
Informationen über die Überprüfungsfristen: Vergaberechtlich wird die Frist für die Einlegung von Rechtsbehelfen in § 160 Abs. 3 GWB geregelt. Zudem sind vorliegend § 135 Absatz 1 Nummer 2, Absatz 2 und Absatz 3 GWB einschlägig. Nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB ist ein öffentlicher Auftrag von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist. Diese Unwirksamkeit kann gemäß § 135 Absatz 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser vorliegenden Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend gemacht wird. Die Unwirksamkeit tritt jedoch gemäß § 135 Abs. 3 GWB nicht ein, wenn der öffentliche Auftraggeber der Ansicht ist, dass die Auftragsvergabe ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union zulässig ist, der öffentliche Auftraggeber eine Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht hat, mit der er die Absicht bekundet, den Vertrag abzuschließen, und der Vertrag nicht vor Ablauf einer Frist von mindestens zehn Kalendertagen, gerechnet ab dem Tag nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung, abgeschlossen wurde. Auf die freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung vom 20.12.2022 - 2022/S 245-709438 - im Supplement zum Amtsblatt der Europäischen Union wird hingewiesen.
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
ÜberprüfungsstelleDie Vergabekammern des Bundes
TED eSenderPublications Office of the European Union
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge15 733 253,00 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– KennungLOT-0000
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner
Offizielle BezeichnungSAP Deutschland SE & Co. KG
Angebot
Kennung des AngebotsSAP Deutschland SE & Co. KG
Kennung des Loses oder der Gruppe von LosenLOT-0000
Wert der Ausschreibung15 733 253,00 EUR
Konzession – Wert
Vergabe von UnteraufträgenNein
Informationen zum Auftrag
Kennung des AuftragsPGCH 51000/12#2
TitelBeschaffung von Software-Komponenten und Entwicklungsleistungen für das Projekt KulturPass
Datum des Vertragsabschlusses31/12/2022
7. Änderung
7.1.
Änderung
Kennzeichnung der vorherigen Vertragsvergabebekanntmachung452892-2024
Identifikator des geänderten VertragsCON-0001
Grund für die ÄnderungBedarf an zusätzlichen Bauleistungen, Dienstleistungen oder Lieferungen durch den ursprünglichen Auftragnehmer.
BeschreibungMitte 2023 wurde der bundesweite KulturPass für 18-Jährige eingeführt. Mit dem KulturPass sollen Kulturanbieter und junge Menschen über einen digitalen Marktplatz mit mobiler App zusammengebracht werden. Die Jugendlichen erhalten ein virtuelles Guthaben von 200 Euro pro Person, das sie auf der App für kulturelle Angebote einsetzen können. Die App steht seit 14.06.2023 in den Appstores zum Download bereit. Mit dem Aufbau des IT-Systems bestehend aus Web-Anwendungen, einer mobilen App für die Nutzer und der dahinterliegenden IT-Infrastruktur wurde die SAP Deutschland SE & Co. KG beauftragt. Im Juli 2023 wurde eine Änderung zur Weiterentwicklung bzw. Erweiterung der Funktionalität beauftragt. Das betraf u.a. Anpassungen beim Homescreen, Einführung alternativer Identifikationsmöglichkeiten, Änderungen in Bezug auf die Barrierefreiheit und weitere Änderungen bzw. Erweiterungen. Im Dezember 2023 wurde eine Änderung im Hinblick auf die Fortführung bzw. Anpassung von CX-Leistungen, die die Bereitstellung einer ausreichenden Datenverarbeitungskapazität für den Betrieb des digitalen Marktplatzes betreffen, beauftragt. Im Januar 2024 wurde die Fortführung der Bereitstellung und Anpassung der technischen Infrastruktur für die für den KulturPass genutzten Kassen- und Finanzsoftware für einen neuen Jahrgang von Jugendlichen beauftragt. Im Mai 2024 wurde die Erweiterung der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu entwickelnden Features gemäß des Vision & Scope Document beauftragt. Im Juli 2024 wurde eine weitere Erweiterung der im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen zu entwickelnden Features gemäß des Vision & Scope Document beauftragt. Die jetzigen zusätzlichen Leistungen sind erforderlich, um die vertragliche Funktionalität der KulturPass-App für 2025 fortzuführen. Die im Rahmen der laufenden Verträge zur Verfügung gestellte Dateninfrastruktur, die technische Infrastruktur für die für den KulturPass genutzten Kassen- und Finanzsoftware sowie die SAP Analytics Cloud, die für das Reporting und Berichtswesen unerlässlich ist, sollen auch im Jahr 2025 genutzt werden. Auf die Durchführung eines erneuten Vergabeverfahrens darf nach § 132 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 GWB verzichtet werden. Die Weiternutzung der vorhandenen, vorstehend beschriebenen Infrastruktur, die wesentlicher Bestandteil der gesamten zur Weiterführung des KulturPasses erforderlichen IT-Struktur ist, ist unerlässlich. Mit den Leistungen kann nur der bisherige Auftragnehmer beauftragt werden. Zu berücksichtigen ist, dass die im Rahmen des laufenden Auftrags zur Verfügung gestellte Dateninfrastruktur bereits in 2023 durch den Auftragnehmer komplett aufgebaut und bereitgestellt wurde. Gegenstand der Änderung ist die Weiternutzung der bereits vorhandenen Infrastruktur. Ein Weiterbetrieb durch andere Unternehmen würde zu einer Unvereinbarkeit bzw. unverhältnismäßigen Schwierigkeiten bei Gebrauch führen. Bei einem Drittanbieter käme es zu erheblichen Verzögerungen, da die für den Betrieb der App erforderlichen Servicekapazitäten erst noch geschaffen werden müssten und sich die beteiligten Personen erst einarbeiten bzw. geschult werden müssten. Auch ist zu beachten, dass lediglich die vom Bund zugelassene Kassen- und Finanzsoftware einsetzbar ist. Aus technischer und organisatorischer Sicht birgt die Einbindung von Fremdsoftware zudem erhebliche Schnittstellenrisiken und erhöht damit die Fehleranfälligkeit der vom bisherigen Auftragnehmer bereitgestellten komplexen Systemarchitektur. Die Risiken liegen insbesondere in folgenden Bereichen: - Skalierbarkeit: Schnittstellen zu Drittanbietern müssen in der Lage sein, auch bei hohem Nutzeraufkommen mit der Skalierung Schritt zu halten, um die Systemstabilität insgesamt nicht zu gefährden. Jede Schnittstelle birgt das Risiko, Belastungen durch hohes Nutzeraufkommen nicht standzuhalten, da IT-Komponenten unterschiedlicher Anbieter ggf. auf verschieden hohe Nutzerzahlen ausgerichtet sind und mit größerem Aufwand aneinander angepasst werden müssten. - Datenkompatibilität: Verschiedene IT-Systeme können unterschiedliche Datenfelder mit jeweils eigener Codierung nutzen. Eine fehler- und verlustfreie Datenübergabe ist in diesen Fällen nicht möglich und Kompatibilitätsprobleme müssen kleinteilig und mit hohem Aufwand behoben werden. Angesichts des für die Umsetzung des KulturPasses erforderlichen komplexen Datentransfers entsteht ein hohes Risiko für die Systemoperabilität. - Datenschutz: Die Beauftragung eines Drittanbieters hätte zudem erhebliche datenschutzrechtliche Konsequenzen. So müsste das für den KulturPass entwickelte Datenschutzkonzept grundlegend überarbeitet werden, wenn ein weiterer Datenverarbeiter hinzukommt. - Datensicherheit: Jeder Datentransferpunkt birgt ein Risiko für die Datensicherheit. Für jeden Drittanbieter und jede Datenschnittstelle wäre ein vollumfängliches Datenschutzkonzept erforderlich, das Datensicherheit auf höchstem Niveau garantiert. Dies wäre mit entsprechendem Aufwand verbunden. Der Weiterbetrieb durch einen neuen Auftragnehmer würde zudem zu nicht überschau- und beherrschbaren Gewährleistungsschnittstellen führen. Der mit der Beauftragung verfolgte Ansatz, alle notwendigen Leistungen aus einer Hand zu erhalten und dabei zudem Standardsoftware des Auftragnehmers zu nutzen, um damit auch den für Auftraggeber geltenden haushaltsrechtlichen und anderen rechtlichen Anforderungen zu genügen, würde verfehlt und aufgeweicht. Eine Haftung und Gewährleistung aus einer Hand wären nicht mehr gegeben. Die notwendige Integration der Leistungen durch einen neuen Auftragnehmer würde zudem besondere Anforderungen an die Überwachung dieses Prozesses stellen. Aktualisierter Gesamtauftragswert vor den Änderungen (unter Berücksichtigung möglicher früherer Vertragsänderungen und Preisanpassungen) Wert ohne MwSt.: 25 540 650.00 EUR. Gesamtauftragswert nach den Änderungen Wert 26 753 460.00 EUR
7.1.1.
Änderung
Beschreibung der ÄnderungenGegenstand der jetzigen Änderung ist die Weiternutzung bzw. Forführung der bereits 2023 geschaffenen und bereitgestellten Dateninfrastruktur, die wesentlicher Bestandteil der gesamten zur Weiterführung des KulturPasses (2006er Jahrgang in 2025) erforderlichen IT-Struktur ist. Das betrifft zunächst die Bereitstellung einer ausreichenden Datenverarbeitungskapazität für den Betrieb des digitalen Marktplatzes. Die hierfür benötigte Kapazität ist abhängig von Anzahl und Volumen der auf der Plattform getätigten Transaktionen. Die Dateninfrastruktur wurde für 2023 und 2024 zur Verfügung gestellt und soll auch weiterhin genutzt werden. Die Nutzungskapazität wird so angepasst, dass sie 2025 für die Weiterführung des Jahrgangs 2006 ausreicht. Dafür wird der CX-Vertrag in zeitlicher Hinsicht und mit angepasster Nutzungskapazität geändert. Gegenstand der jetzigen Änderung ist zudem die weitere Bereitstellung der technischen Infrastruktur für die für den KulturPass genutzten Kassen- und Finanzsoftware(HEC-Vertrag) für das Jahr 2025. Diese Änderung betrifft ebenfalls Leistungen, die ihrer Art nach im bisherigen Leistungsprogramm bereits vorgesehen waren, jedoch nun in zeitlicher Hinsicht geändert werden müssen. Gegenstand der jetzigen Änderung ist zuletzt die weitere Nutzung der SAP Analytics Cloud. Die entsprechende Infrastruktur wurde bereits 2023 zur Verfügung gestellt und soll auch weiterhin genutzt werden, da die Erhebung auch im Jahr 2025 stattfinden muss, um das notwendige Reporting bzw. Berichtswesen gewährleisten zu können. Diese Änderung betrifft daher gleichfalls Leistungen, die ihrer Art nach im bisherigen Leistungsprogramm bereits vorgesehen waren, jedoch nun in zeitlicher Hinsicht geändert werden müssen, damit auch die Daten des zweiten Nutzungsjahrs der 2006 Geborenen prozessiert werden können. Die Änderungen betreffen sämtlich Leistungen, die ihrer Art nach im bisherigen Leistungsprogramm bereits vorgesehen waren, jedoch nun in zeitlicher Hinsicht geändert werden sollen.
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Registrierungsnummer: /
Postanschrift: Köthener Straße 2  
Stadt: Berlin
Postleitzahl: 10963
Land, Gliederung (NUTS): Berlin (DE300)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Dombert Rechtsanwälte Part mbB, Rechtsanwalt Janko Geßner
Telefon: +49 3316204270
Fax: +49 3316204271
Rollen dieser Organisation
Beschaffer
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Die Vergabekammern des Bundes
Registrierungsnummer: //
Postanschrift: Villemombler Straße 76  
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49 22894990
Fax: +49 2289499163
Rollen dieser Organisation
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: SAP Deutschland SE & Co. KG
Registrierungsnummer: ///
Postanschrift: Hasso-Plattner-Ring 7  
Stadt: Walldorf
Postleitzahl: 69190
Land, Gliederung (NUTS): Rhein-Neckar-Kreis (DE128)
Land: Deutschland
Rollen dieser Organisation
Bieter
Gewinner dieser LoseLOT-0000
8.1.
ORG-0000
Offizielle Bezeichnung: Publications Office of the European Union
Registrierungsnummer: PUBL
Stadt: Luxembourg
Postleitzahl: 2417
Land, Gliederung (NUTS): Luxembourg (LU000)
Land: Luxemburg
Telefon: +352 29291
Internetadresse: https://op.europa.eu
Rollen dieser Organisation
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: aee62bee-55a1-4395-9848-9ca0cdc39208 - 01
Formulartyp: Auftragsänderung
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung der Auftragsänderungen
Unterart der Bekanntmachung38
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 10/01/2025 17:14:46 (UTC)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 24627-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 9/2025
Datum der Veröffentlichung: 14/01/2025