1. Beschaffer
1.1.
Beschaffer
Offizielle Bezeichnung: F&W Fördern & Wohnen AöR
Rechtsform des Erwerbers: Von einer regionalen Gebietskörperschaft kontrollierte Einrichtung des öffentlichen Rechts
Tätigkeit des öffentlichen Auftraggebers: Sozialwesen
2. Verfahren
2.1.
Verfahren
Titel: OV 1033-2024/al Vollverpflegung für Geflüchtete am Erstaufnahme Standort: SELGROS-Halle, Tasköprüstraße 10, 22671 Hamburg (Altona)
Beschreibung: F&W Fördern und Wohnen beabsichtigt den Bedarf der Vollverpflegung für Geflüchtete am Erstaufnahme Standort: SELGROS-Halle, Tasköprüstraße 10, 22671 Hamburg (Altona) für den Zeitraum vom 13.01.2025 bis zum 30.11.2025 im „Cook & Chill“-Verfahren zu beauftragen. Sowohl die Entsorgung von Müll als auch die Reinigung der Räumlichkeiten der Essensausgabe erfolgt durch den/die Auftragnehmer/in. Die Verpflegung muss den Empfehlungen des „DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, in der jeweils gültigen Auflage, insbesondere für: • die Mittagsverpflegung • die Speisenherstellung • die Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung entsprechen, soweit sich aus dieser Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt. Weitere Informationen entnehmen die potentiellen Bieter dem Punkt 3 (Allgemeine Leistungsanforderungen) der Leistungsbeschreibung. Die Anlieferung der Speisen erfolgt Gem. § 33 VerpackG. Die Caterer sind seit 1.1.2023 verpflichtet, die angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens in Mehrwegverpackungen auszugeben. In Ausnahmefällen muss die Abweichung mit der AG abgestimmt werden. Der/Die Auftragnehmer:in hat neben ihrem angebotenen Qualitätssicherungskonzept sämtliche einschlägigen gesetzlich verpflichtenden Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsvorschriften sowie sämtliche einschlägigen DIN-Qualitätsnormen in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen: Rechtsvorschriften • Europäische Verordnung VO (EG) 178/2002 • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch • Europäische Verordnung VO (EG) 852/2004 • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) • Infektionsschutzgesetz (IfSG) , u.a. Impfpflicht Masernschutz • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) • Europäische Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel • Verordnung über die hygienischen Anforderungen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs (TierLMHV) • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV). DIN-Normen • DIN 10506 „Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung“, • DIN 10508 „Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel“, • DIN 10536 „Lebensmittelhygiene – Cook & Chill-Verfahren“ • DIN 10514 „Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung“, • DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, • DIN 10519 „Lebensmittelhygiene – Selbstbedienungseinrichtungen für unverpackte Lebensmittel“, • DIN 10523 „Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich“, • DIN 10524 „Lebensmittelhygiene – Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben“, • DIN 10526 „Lebensmittelhygiene – Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung“.
Kennung des Verfahrens: 7ca9a293-a6e5-4d45-bbec-c112d96e422e
Interne Kennung: OV 1033-2024/al
Verfahrensart: Offenes Verfahren
Das Verfahren wird beschleunigt: ja
Begründung des beschleunigten Verfahrens: Gemäß § 15 Abs. 3 VgV sieht im Anschluss an Art. 27 Abs. 3 RL 2014/24/EU die Möglichkeit vor, die Angebotsfrist im offenen Verfahren auf bis zu 15 Tage abzukürzen, wenn eine hinreichend begründete Dringlichkeit die Einhaltung der Angebotsfrist gem. Abs. 2 unmöglich macht. Die Möglichkeit zur Fristverkürzung ist somit keineswegs auf akute Gefahrensituationen oder unvorhersehbare Katastrophenfälle oder dgl. beschränkt. Vielmehr reicht eine nach objektiven Gesichtspunkten zu beurteilende Eilbedürftigkeit der beabsichtigten Beschaffung, die nicht innerhalb der für das offene Verfahren geltenden Fristen durchgeführt werden kann, aus. Es müssen objektiv nachvollziehbare Gründe vorliegen, die eine beschleunigte Vergabe notwendig machen, die eine Einhaltung der regulären Angebotsfrist von 30 Tagen unmöglich macht, weil der Beschaffungsbedarf kurzfristig gedeckt werden muss. Abweichend von der früher überwiegend vertretenen Rechtsauffassung kommt es nach Erwgr. 46 der RL 2014/24/EU auch nicht darauf an, ob der öffentliche Auftraggeber die Ereignisse, die zur Dringlichkeit der Beschaffung geführt haben, vorhersehen konnte oder gar selbst verschuldet hat. Der Auftraggeber kann sich damit im Grundsatz auch dann auf die Dringlichkeit berufen, wenn er diese selbst verschuldet hat. Aufgrund mehrfach verschobener Übergabetermine des Vermieters an F&W konnte der Standort nunmehr am 23.10.2024 offiziell übernommen werden. Erst nach diesem Zeitpunkt konnte einigermaßen ein technischen Überblick über die Halle erhalten werden, welcher aufgrund des baulichen Zustandes eine Herrichtungsdauer von 2,5 bis 3 Monaten aufzeigte. Dadurch war F&W sehr lange nicht bekannt, wann mit einer tatsächlichen Belegung von Geflüchteten gerechnet werden konnte. Sehr kurzfristig im November wurde dann absehbar, dass die Belegung teilweise Mitte Januar erfolgen könnte. Diese teilweise, aber nicht vollständige Belegung ist gerade in Hinblick auf die Betriebssicherheit und auch Sicherheit der zukünftigen Bewohner aufgrund notwendiger Prüfungen von Sicherheitseinrichtungen (z.B. Sprinkleranlage, BMA, Elektroinstallationen aber auch Heizungsanlage, Trinkwasseranlage, Lüftung usw.) und anschließend auch Herrichtung überhaupt möglich, sofern die Beauftragung von Firmen die vorgenannten Arbeiten auch umsetzen können. Dies hat sich jetzt erst bestätigt, so dass die Cateringleistung auch jetzt erst in die Ausschreibung gehen kann. Aufgrund weiterhin ansteigender Zugangszahlen und der starken Belastung des Ankunftszentrums sowie der Erstaufnahme (Auslastung von knapp 99 %), ist die Belegung der Halle schnellstmöglich zumindest teilweise als Überlauf-Standort notwendig, um Gefahr für Leib und Leben zu vermeiden, da andernfalls Obdachlosigkeit droht. Mithin liegen objektive Gründe vor, die eine beschleunigte Vergabe und folglich Fristverkürzung gem. § 15 Abs. 3 VgV notwendig machen, da andernfalls erst zu Ende Januar die Verpflegungsleistungen beauftragt werden könnten. Die Einhaltung der 30 Tage Frist ist daher nicht möglich, da der Bedarf schon früher gedeckt werden muss.
2.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
2.1.2.
Erfüllungsort
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
2.1.3.
Wert
Geschätzter Wert ohne MwSt.: 3 260 000,00 EUR
2.1.4.
Allgemeine Informationen
Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU
vgv -
5. Los
5.1.
Los: LOT-0001
Titel: OV 1033-2024/al Vollverpflegung für Geflüchtete am Erstaufnahme Standort: SELGROS-Halle, Tasköprüstraße 10, 22671 Hamburg (Altona)
Beschreibung: F&W Fördern und Wohnen beabsichtigt den Bedarf der Vollverpflegung für Geflüchtete am Erstaufnahme Standort: SELGROS-Halle, Tasköprüstraße 10, 22671 Hamburg (Altona) für den Zeitraum vom 13.01.2025 bis zum 30.11.2025 im „Cook & Chill“-Verfahren zu beauftragen. Sowohl die Entsorgung von Müll als auch die Reinigung der Räumlichkeiten der Essensausgabe erfolgt durch den/die Auftragnehmer/in. Die Verpflegung muss den Empfehlungen des „DGE-Qualitätsstandards für die Betriebsverpflegung“ der Deutschen Gesellschaft für Ernährung, in der jeweils gültigen Auflage, insbesondere für: • die Mittagsverpflegung • die Speisenherstellung • die Nährstoffzufuhr durch die Mittagsverpflegung entsprechen, soweit sich aus dieser Leistungsbeschreibung nichts anderes ergibt. Weitere Informationen entnehmen die potentiellen Bieter dem Punkt 3 (Allgemeine Leistungsanforderungen) der Leistungsbeschreibung. Die Anlieferung der Speisen erfolgt Gem. § 33 VerpackG. Die Caterer sind seit 1.1.2023 verpflichtet, die angebotenen Waren am Ort des Inverkehrbringens in Mehrwegverpackungen auszugeben. In Ausnahmefällen muss die Abweichung mit der AG abgestimmt werden. Der/Die Auftragnehmer:in hat neben ihrem angebotenen Qualitätssicherungskonzept sämtliche einschlägigen gesetzlich verpflichtenden Sicherheits-, Hygiene- und Qualitätsvorschriften sowie sämtliche einschlägigen DIN-Qualitätsnormen in der jeweils aktuellen Fassung einzuhalten. Insbesondere wird auf folgende Vorschriften in der jeweils aktuellen Fassung verwiesen: Rechtsvorschriften • Europäische Verordnung VO (EG) 178/2002 • Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch • Europäische Verordnung VO (EG) 852/2004 • Lebensmittelhygiene-Verordnung (LMHV) • Infektionsschutzgesetz (IfSG) , u.a. Impfpflicht Masernschutz • Produkthaftungsgesetz (ProdHaftG) • Europäische Verordnung 2073/2005 über mikrobiologische Kriterien für Lebensmittel • Verordnung über die hygienischen Anforderungen bei Lebensmitteln tierischen Ursprungs (TierLMHV) • Verordnung über tiefgefrorene Lebensmittel (TLMV) • Verordnung über die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch (TrinkwV). DIN-Normen • DIN 10506 „Lebensmittelhygiene – Gemeinschaftsverpflegung“, • DIN 10508 „Lebensmittelhygiene – Temperaturen für Lebensmittel“, • DIN 10536 „Lebensmittelhygiene – Cook & Chill-Verfahren“ • DIN 10514 „Lebensmittelhygiene – Hygieneschulung“, • DIN 10516 „Lebensmittelhygiene – Reinigung und Desinfektion“, • DIN 10519 „Lebensmittelhygiene – Selbstbedienungseinrichtungen für unverpackte Lebensmittel“, • DIN 10523 „Lebensmittelhygiene – Schädlingsbekämpfung im Lebensmittelbereich“, • DIN 10524 „Lebensmittelhygiene – Arbeitskleidung in Lebensmittelbetrieben“, • DIN 10526 „Lebensmittelhygiene – Rückstellproben in der Gemeinschaftsverpflegung“.
Interne Kennung: a9b34dbe-0f72-4784-a524-a768539f8efb
5.1.1.
Zweck
Art des Auftrags: Dienstleistungen
Haupteinstufung (cpv): 55520000 Verpflegungsdienste
5.1.3.
Geschätzte Dauer
Datum des Beginns: 13/01/2025
Enddatum der Laufzeit: 30/11/2025
5.1.6.
Allgemeine Informationen
Auftragsvergabeprojekt nicht aus EU-Mitteln finanziert
Die Beschaffung fällt unter das Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen: ja
5.1.7.
Strategische Auftragsvergabe
Ziel der strategischen Auftragsvergabe: Keine strategische Beschaffung
5.1.10.
Zuschlagskriterien
Kriterium:
Art: Preis
Bezeichnung: Preis
Beschreibung: Preis
Gewichtung (Prozentanteil, genau): 100
5.1.15.
Techniken
Rahmenvereinbarung: Keine Rahmenvereinbarung
Informationen über das dynamische Beschaffungssystem: Kein dynamisches Beschaffungssystem
Elektronische Auktion: nein
5.1.16.
Weitere Informationen, Schlichtung und Nachprüfung
Überprüfungsstelle: Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt: F&W Fördern & Wohnen AöR
TED eSender: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
6. Ergebnisse
Wert aller in dieser Bekanntmachung vergebenen Verträge: 1 409 368,24 EUR
6.1.
Ergebnis, Los-– Kennung: LOT-0001
Status der Preisträgerauswahl: Es wurde mindestens ein Gewinner ermittelt.
6.1.2.
Informationen über die Gewinner
Wettbewerbsgewinner:
Offizielle Bezeichnung: Ecolog Deutschland GmbH
Angebot:
Kennung des Angebots: 2024594570
Kennung des Loses oder der Gruppe von Losen: LOT-0001
Konzession – Wert:
Bei dem Angebot handelt es sich um eine Variante: nein
Informationen zum Auftrag:
Kennung des Auftrags: CON-0001 - Ecolog Deutschland GmbH
Datum der Auswahl des Gewinners: 20/12/2024
Datum des Vertragsabschlusses: 07/01/2025
6.1.4.
Statistische Informationen:
Eingegangene Angebote oder Teilnahmeanträge:
Art der eingegangenen Einreichungen: Angebote
Anzahl der eingegangenen Angebote oder Teilnahmeanträge: 8
Bandbreite der Angebote:
Wert des niedrigsten zulässigen Angebots: 12,50 EUR
Wert des höchsten zulässigen Angebots: 2 980 045,60 EUR
8. Organisationen
8.1.
ORG-0001
Offizielle Bezeichnung: F&W Fördern & Wohnen AöR
Registrierungsnummer: 68809996-e5f3-44ac-810d-1eba68c86d7c
Abteilung: Beschaffungsmanagement
Postanschrift: Heidenkampsweg 98
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20097
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Beschaffungsmanagement
Telefon: +49 40428350
Rollen dieser Organisation:
Beschaffer
Organisation, die zusätzliche Informationen über das Vergabeverfahren bereitstellt
8.1.
ORG-0002
Offizielle Bezeichnung: Freie und Hansestadt Hamburg - Vergabekammer bei der Finanzbehörde
Registrierungsnummer: 87a0a984-c283-4076-b895-111964fcf01c
Abteilung: Abteilung 42
Postanschrift: Gänsemarkt 36
Stadt: Hamburg
Postleitzahl: 20354
Land, Gliederung (NUTS): Hamburg (DE600)
Land: Deutschland
Kontaktperson: Abteilung 42
Telefon: +49 40428231690
Fax: +49 40427923080
Rollen dieser Organisation:
Überprüfungsstelle
8.1.
ORG-0003
Offizielle Bezeichnung: Ecolog Deutschland GmbH
Größe des Wirtschaftsteilnehmers: Großunternehmen
Registrierungsnummer: 64153cd2-d0b6-4068-9406-0490a52f63be
Postanschrift: In der Steele 14
Stadt: Düsseldorf
Postleitzahl: 40599
Land, Gliederung (NUTS): Düsseldorf, Kreisfreie Stadt (DEA11)
Land: Deutschland
Telefon: 02116887500
Fax: 0211688750199
Rollen dieser Organisation:
Bieter
Gewinner dieser Lose: LOT-0001
8.1.
ORG-0004
Offizielle Bezeichnung: Datenservice Öffentlicher Einkauf (in Verantwortung des Beschaffungsamts des BMI)
Registrierungsnummer: 0204:994-DOEVD-83
Stadt: Bonn
Postleitzahl: 53119
Land, Gliederung (NUTS): Bonn, Kreisfreie Stadt (DEA22)
Land: Deutschland
Telefon: +49228996100
Rollen dieser Organisation:
TED eSender
11. Informationen zur Bekanntmachung
11.1.
Informationen zur Bekanntmachung
Kennung/Fassung der Bekanntmachung: ec51985f-2c74-477d-a0bc-c6e5fe321bf1 - 01
Formulartyp: Ergebnis
Art der Bekanntmachung: Bekanntmachung vergebener Aufträge oder Zuschlagsbekanntmachung – Standardregelung
Unterart der Bekanntmachung: 29
Datum der Übermittlung der Bekanntmachung: 09/01/2025 17:09:45 (UTC+1)
Sprachen, in denen diese Bekanntmachung offiziell verfügbar ist: Deutsch
11.2.
Informationen zur Veröffentlichung
Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 18207-2025
ABl. S – Nummer der Ausgabe: 8/2025
Datum der Veröffentlichung: 13/01/2025